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Mythos Makler: was kann er, was darf er? Teil 1

Vorurteile gegenüber Maklern gibt es einige. Aber treffen sie tatsächlich zu? In der Regel geht es darum, was ein Makler tun darf und was er tun kann. Lesen Sie hier, was an den Maklermythen wirklich dran ist.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen

Mythos 1: In Kaufverträgen tauchen oft unerlaubterweise Makleransprüche zur Provisionsvollstreckung auf, die dann aufwendig wieder entfernt werden müssen.

Das ist nicht richtig.

Eine Klausel zur Bestätigung der vereinbarten Provision wird nur dann in den Vertrag aufgenommen, wenn Käufer und Verkäufer dies einstimmig vertraglich festhalten möchten. Andernfalls werden nur die für den Vertrag üblichen Vereinbarungen im Vertrag festgehalten. Dass der Makler aus dem Kaufvertrag einen eigenen Anspruch erhält, kommt nur dann in Betracht, wenn ein Vorkaufsrecht droht.

Mythos 2: Makler können und dürfen keine Rechtsberatung zum Verkaufs- und Kaufvertrag leisten. Das dürfen nur Rechtsanwälte.

Das ist teilweise richtig.

Nur Personen, denen es erlaubt ist, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen, dürfen einfache juristische Sachverhalte prüfen. Eine solche Erlaubnis hat ein Immobilienmakler in der Regel nicht. Es sei denn, erst ist ausgebildeter Jurist. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli 2018 (BGH I ZR 152/17). Es können sich jedoch „gewisse Beratungspflichten zu rechtlichen und steuerlichen Standardfragen auf einem bestimmten Gebiet für den Makler im Einzelfall daraus ergeben, dass er sich – beispielsweise in seiner Werbung – einer langjährigen Tätigkeit und Erfahrung auf diesem Gebiet berühmt. Außerdem muss der Makler den Auftraggeber dann, wenn dieser hinsichtlich vertragsrelevanter Umstände erkennbar rechtlicher Belehrung bedarf, anraten, insoweit fachmännischen Rat einzuholen.“

Mythos 3: Makler können keine technische Einschätzung der Immobilie abgeben, da sie keine Sachverständigen für Schadstoffe im Gebäude oder für Schäden an der Immobilie sind.

Das ist richtig.

Eigentümer, die ihre Immobilie auf Schäden und Schadstoffe untersuchen lassen möchten, müssen für diesen Zweck einen Sachverständigen beauftragen. Soll die Immobilie auch verkauft werden, ist es sinnvoll, einen Makler hinzuzuziehen. Denn Sachverständige können in der Regel keine Einschätzung abgeben, wie sich Schäden und Schadstoffe auf den Wert einer Immobilie auswirken. Lokale Qualitätsmakler haben in der Regel ein sehr gutes Netzwerk und können einen erfahrenen Experten empfehlen.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Yatakviju/Depositphotos.com

Notverkauf: Welche Fehler gibt es?

Auch wenn ein Immobilienverkauf schnell erfolgen muss und das Geld dringend gebraucht wird, ist es wichtig, dabei bedacht vorzugehen. Sonst kommt es zu Verkaufsfehlern, die sich unter anderem auch auf den Verkaufserlös auswirken können.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die Gründe für den schnellen Verkauf fallen unterschiedlich aus. Entweder können beispielsweise die Raten der Immobilienfinanzierung nicht mehr beglichen werden oder Eigentümer möchten eine Zwangsversteigerung vermeiden. Doch bei allem Druck, der in so einer individuellen Situation herrscht, sollte die Wohnung, das Grundstück oder das Haus nicht kopflos verkauft werden.

Wenn der Käufer doch nicht passt

Je nach Lage der Immobilie gibt es mal mehr und mal weniger Kaufinteressenten. Doch egal, wie viele sich bewerben, der Käufer sollte nicht nur aufgrund des eigenen Bauchgefühls ausgewählt werden, sondern auch nach Fakten. Nämlich zu seiner finanziellen Situation. Denn wenn der Verkauf wegen Zahlungsunfähigkeit nicht zustande kommt oder rückgängig gemacht werden muss, geht die Suche erneut los. Und diese Zeit haben viele Eigentümer, bei denen der Verkauf schnell gehen muss, nicht. Daher sollte ein professionelles Auswahlverfahren vom regionalen Immobilienmakler durchgeführt werden. Dieser hat mehrere Möglichkeiten, die Bonität der Interessenten zu prüfen.

Wenn die Bewertung fehlt oder unzureichend ist

An erster Stelle des Verkaufs steht die Immobilienbewertung. Ohne zu wissen, was man für die Immobilie verlangen kann, ist eine Preisbestimmung nicht möglich. Aber wenn der Wert und somit auch der Preis rein auf einer schnellen Online-Bewertung, einem eigenen Vergleich oder dem Bauchgefühl basiert, führt das zu:

  1. einem zu geringen Verkaufserlös (Preis zu niedrig)
  2. zu wenigen oder gar keinen Kaufinteressenten (Preis zu hoch)

Dabei ist das Ziel des Notverkaufes schnell den optimalen Verkaufserlös zu erhalten, um Schulden, den Umzug, das neue Eigenheim oder anderes finanziell zu stemmen.

Um einen nicht passenden Preis zu vermeiden, sollte eine professionelle Bewertung von einem regionalen Immobilienmakler vorgenommen werden. Der Makler kennt sich mit dem lokalen Immobilienmarkt aus und besichtigt das Objekt auch vor Ort. Außerdem gibt es je nach Immobilienart unterschiedliche und genormte Bewertungsverfahren.

Wenn Angaben im Exposé fehlen oder falsch sind

Beim Verkauf kann es auch zu Problemen mit dem Exposé kommen. Das kann nicht nur Auswirkungen während des Verkaufs haben, sondern auch später noch zu rechtlichen Problemen mit den neuen Eigentümern führen. Die können nämlich unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen oder den Kaufvertrag anfechten. Und auch wenn der Kaufvertrag, falls die klagenden Käufer recht bekommen, nur rückabgewickelt werden muss, ist das finanziell trotzdem ungünstig für den Verkäufer. Besonders, wenn der Erlös bereits ausgegeben ist oder damit die Bankschulden beglichen wurden. Daher ist es immer sicherer, sich von einem Immobilienprofi beraten zu lassen.

Haben Sie Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie oder sollen wir Sie dabei unterstützen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © mast3r/Depositphotos.com

Zahl des Monats: 3D

3D-Drucker kommen auch beim Bau neuer Immobilien zum Einsatz. 2021 kam in Europa das erste Tiny House aus dem 3D-Drucker. Erbaut wurde es vom dänischen 3D-Druck-Bauunternehmen 3DCP Group. Das Start-up möchte mit der modernen Hausbaumethode den Bau neuer Gebäude klimafreundlicher machen.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Das erste Tiny House aus dem 3D-Drucker hat eine Wohnfläche von gerade mal 37 Quadratmetern. Neben den gedruckten 3D-Teilen, für die der Drucker BOD2 des dänischen Unternehmens COBOD International verwendet wurde, kam auch Holz als Baumaterial zum Einsatz. Innen sind der Mittelkern und die Küche des Tiny Houses offen gestaltet. Im Zwischengeschoss befindet sich das Schlafzimmer.

Auch in den USA gibt es Bauprojekte, in denen die Hausteile aus dem 3D-Drucker stammen. Seit 2022 wird dort an dem bisher größten Gebäude, das je mithilfe eines 3D-Druckers erbaut wurde, gearbeitet. Circa 370 Quadratmeter an Wohn- und Nutzfläche soll das Haus nach der Fertigstellung aufweisen.

Durch das 3D-Druck-Verfahren werden beim Bau neuer Gebäude nachweislich CO2-Emissionen und die Arbeitsstunden der Bauarbeiter deutlich reduziert. Das Ziel der 3D-Druck-Bauunternehmen: besser, schneller und grüner bauen. Ressourcensparend und -schonend sowie klimafreundlich zu bauen sind im Hinblick auf die Klimakrise wichtige Ziele des weltweiten Immobilienbaus.

 

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Foto: © jeonsango/.com

Zahl des Monats: 5

Erneuerbare Energien werden immer wichtiger in der Immobilienwirtschaft. Das belegt nun auch das Statistische Bundesamt (Destatis) in seiner Pressemitteilung vom 8. September 2022. Nur noch ungefähr jede fünfte Wohnimmobilie, die das erste halbe Jahr in 2022 eine Baugenehmigung erhalten hat, wird mit Gas als Hauptenergieträger geheizt.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Insgesamt wurden laut der Destatis-Mitteilung in der Jahreshälfte 2022 rund 60200 Wohnimmobilien genehmigt. Im Vergleich zum ersten Halbjahr verringerte sich die Anzahl der Wohngebäude, die primär mit Gas heizen, um knapp 9 Prozent. Nur noch jedes fünfte genehmigte Wohnhaus wurde somit ohne den Einsatz von erneuerbaren Energien geplant. Ungefähr 73,7 Prozent hatten erneuerbare Energien als wesentlichen Energieträger. In der ersten Jahreshälfte 2019 waren es gerade mal 49,9 Prozent. Besonders Wärmepumpen, da staatlich gefördert, werden dabei vermehrt eingebaut.

Auch bei der Warmwasserbereitung kommen immer häufiger erneuerbare Energieträger zum Einsatz. Von Januar bis November 2021 betraf das 68,9 Prozent aller genehmigten Wohnungen (Destatis-Mitteilung vom 16. Februar 2022). Nur ein Anteil von 24,4 Prozent entfiel auf Gasheizungen.

Neben Wärmepumpen, Geo- und Umweltthermie ist auch die Nachfrage nach Pelletheizungen für Wohnungen und Häuser gestiegen. Von März bis Juli 2022 wurden allein 700300 Holzöfen, überwiegend aus China (62,4%), nach Deutschland importiert. Durch die erhöhte Nachfrage erfuhren die Preise für Holzpellets und Brennholz im August dieses Jahres eine Teuerung von mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahresmonat (Destatis-Mitteilung vom 22. September 2022). Aber auch die erhöhten Kosten für Transport und Beschaffung in der Holzindustrie tragen zu dieser Preisentwicklung bei.

 

Foto: © Hagen411/istock.com

Bieterverfahren: So verhandeln Sie den Preis für Ihre Immobilie nach oben

Das Bieterverfahren ist eine mögliche Strategie, um den Kaufpreis mit ausgewählten Kaufinteressenten zu verhandeln. Diese Methode bietet beiden Seiten größeren Verhandlungsspielraum. Wann lohnt es sich, das Bieterverfahren anzuwenden und was ist dabei für Eigentümer wichtig?

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Der Verkäufer kann das Bieterverfahren entweder von Anfang an als Teil der Preisstrategie einplanen oder später bei mehr Anfragen als erwartet in die Verhandlungsphase integrieren. Das Verfahren unterscheidet sich von einer Versteigerung oder einer Auktion. Der Höchstbietende muss nicht unbedingt den Zuschlag erhalten. Und auch auf zu niedrige Gebote muss sich der Verkäufer nicht einlassen. Passt am Ende keiner der abgegebenen Preisvorstellungen, darf sich der Eigentümer gegen den Verkauf und für die erneute Suche nach geeigneten Kaufinteressenten entscheiden. Die Verhandlungsposition des Verkäufers wird mithilfe des Bieterverfahrens gestärkt.

Private Verkäufer sollten, bevor sie sich für diese Verhandlungsmethode entscheiden, eine marktgerechte und professionelle Immobilienbewertung durchführen lassen. Denn wer den Marktwert seiner Immobilie nicht wirklich kennt, weiß nicht, ob die Gebote der potenziellen Käufer eventuell unter dem eigentlichen Immobilienwert liegen.

Eine andere Gefahr lauert im Konkurrenzkampf zwischen den Interessenten. Wer die Immobilie haben möchte, aber dabei das eigene Budget aus den Augen verliert, kann das für den Verkäufer später Probleme bereiten. Denn bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages geht die Suche wieder von vorne los. Daher ist es nicht immer vorteilhaft, den Interessenten mit dem höchsten Gebot die Kaufzusage zu erteilen.

Das professionelle Bieterverfahren wird von einem Immobilienmakler durchgeführt, der im Vorfeld eine marktgerechte Bewertung der Immobilie vornimmt. Der Makler bringt zudem seine Erfahrung und seine Verhandlungskompetenz mit in das Bieterverfahren und kann Eigentümer bei der Auswahl des Käufers unterstützend zur Seite stehen.

Mehr Informationen über das Bieterverfahren und dessen Durchführung sehen Sie in unserem Video.

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Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie

Trotz hoher Preise, Inflation und Zinserhöhung sehnen sich viele nach den eigenen vier Wänden. Dabei ist es besonders jetzt wichtig, nicht nur auf den Preis der Immobilie zu achten. Denn zum Kaufpreis kommen weitere Kosten hinzu. Diese sollten in der Berechnung, ob Sie sich den Immobilienkauf leisten können, berücksichtigt werden, wenn Sie keine bösen Überraschungen erleben möchten.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Beim Kauf einer Immobilie fallen Steuern und Gebühren an, die Banken in der Regel nicht bereit sind zu finanzieren. Stattdessen müssen sie aus dem Eigenkapitalanteil des Käufers bezahlt werden. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer sowie Gebühren für den Notar. Übernimmt der Verkäufer nicht die gesamte Maklerprovision, muss der Käufer die Hälfte zahlen. Die Höhe der Steuern, Gebühren und Maklerkosten ergibt sich prozentual aus der Höhe des Kaufpreises.

Außerdem besteht eine Sanierungspflicht bei Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn sie den Eigentümer wechseln. Entspricht die Immobilie, die Sie erwerben möchten, nicht den geforderten Energiestandards, kommen auch die Kosten der Sanierung auf Sie zu. Allerdings mindert sich so der Kaufpreis der Immobilie.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

Die Kosten des Notars und des Grundbucheintrags betragen zusammen etwa bis zu zwei Prozent des Kaufpreises. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Sie kann zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises liegen. In Sachsen und Bayern ist sie mit 3,5 Prozent am günstigsten. In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland und Thüringen ist sie dagegen mit 6,5 Prozent am teuersten. Alle anderen Bundesländer liegen dazwischen.

In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 Prozent des Kaufpreises.

Die Höhe der Maklerprovision kann im Prinzip frei verhandelt werden. Zwei Punkte sind dabei wichtig. Ersten zahlen Käufer und Verkäufer gleich viel. Zweitens darf sie maximal 3,57 Prozent des Kaufpreises betragen.

Wie werden Kaufnebenkosten berechnet?

Bei einer Immobilie, die 300.000 Euro kostet, können Notarkosten und Grundbucheintrag bis zu 6.000 Euro betragen. Bei 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer kommen 19.500 Euro auf Sie zu. Die Maklerprovision kann in diesem Fall für Sie als Käufer bis zu 10.710 Euro betragen. Alles zusammen kommen Sie somit auf 36.210 Euro. Das sind 12,07 Prozent des Kaufpreises.

Kaufnebenkosten frühzeitig kalkulieren

Da Banken in der Regel verlangen, dass Sie die Nebenkosten beim Immobilienkauf aus Ihrem Eigenkapital stemmen, müssen Sie dies von Anfang an berücksichtigen. Ein lokaler Qualitätsmakler berät Sie, wie viel Eigenkapital Sie bereithalten sollten.

Sie suchen eine Immobilie, die in Ihrem finanziellen Rahmen liegt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

 

 

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © VisualGeneration/Depositphotos.com

Energie sparen für Eigentümer

Angesichts von Energiekrise und Klimaschutz sind Vermieter, Mieter und Eigentümer dazu angehalten, Energie zu sparen. In einer Immobilie umfasst das vor allem den Bereich Heizung, in denen Maßnahmen umgesetzt werden können und die letztendlich auch dem Werterhalt dienen. Das können kleine, unkomplizierte Veränderungen sein, die schnell umzusetzen sind, aber auch solche, die aufwendig sind und ins Geld gehen.    

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Für Eigentümer und Mieter: schnelle, günstige Maßnahmen

Bad und Küche:

  • Tropfende Wasserhähne abdichten
  • Nicht länger als benötigt das Wasser laufen lassen
  • Lieber duschen statt baden und beim Einseifen das Wasser ausstellen
  • Dusche mit Sparduschkopf ausstatten

Heizung:

  • Heizkörper nicht mit Möbeln zustellen
  • Programmierbare Thermostate benutzen
  • Temperatur in den Räumen um zwei Grad senken
  • Thermometer im Zimmer aufhängen, um das Thermostat richtig einstellen zu können
  • Lieber stoßlüften als kippen

Für Eigentümer: einfache Maßnahmen

Heizung:

  • Heizkörper entlüften
  • Prüfen, ob alle Fenster dicht schließen
  • Heizkessel und Heizanlage effizient einstellen
  • Nachtabsenkung der Temperatur unter die bisherigen Mindestwerte
  • Warmwassertemperaturen checken und falls nötig senken

Für Eigentümer: aufwendige Maßnahmen

Heizung:

  • Rohre, die offen verlaufen, dämmen
  • Veraltete Heizkörper austauschen
  • Heizungsanlage regelmäßig warten
  • Neue Thermostate und/oder Ventile einbauen
  • Kellerdecken überprüfen und gegebenenfalls neu dämmen
  • Hinter den Heizkörpern: Wände zusätzlich dämmen
  • Wärmepumpe installieren lassen

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Welche der Maßnahmen für Ihre Immobilie von Vorteil sind und wo Sie vielleicht schon Geld und Energie sparen, kann Ihnen ein Energieberater sagen. Was Sie machen können, um den Wert Ihrer Immobilie zu halten, beziehungsweise zu erhöhen, weiß ein Makler. Er kann Ihnen sagen, womit Sie vor einem geplanten Verkauf den Wert noch steigern können und vor allem wozu Sie als Eigentümer verpflichtet sind.

Sie möchten wissen, wie Sie bereits vor einem Verkauf Energie und Kosten sparen können? Oder möchten Sie Ihre Immobilie im jetzigen Zustand verkaufen? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.  

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: ©alexraths/Depositphotos.com

Höherer Immobilienwert durch Lastenfreiheit

Der Wert einer Immobilie wird maßgeblich von materiellen Kriterien wie Lage, Gebäude, Grundstück und Ausstattung bestimmt. Doch auch immaterielle Kriterien wie eine Wege- oder Wohnrecht haben einen Einfluss auf den Wert. Für den Käufer sind solche Lasten sehr wichtig – denn schließlich bestimmen diese, wie frei er über die Immobilie verfügen kann.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Beim Erwerb einer Immobilie erhält man auch die Beschränkungen und Lasten, die darauf liegen. Neben Hypotheken und Grundschulden zählen dazu auch Wohn- oder Wegerechte. Im Grundbuchauszug sind diese Beschränkungen und Lasten im Abteilung 2 dokumentiert.

Das Wegerecht

Immobilie 1 soll verkauft werden. Sie liegt an einer Straße. Hinter dieser Immobilie liegt das Haus des Nachbarn, Immobilie 2. Letztere hat keinen direkten Zugang zur Straße. Der Nachbar muss, um zu seinem Grundstück zu gelangen, über das Grundstück von Immobilie 1 gehen und fahren. Daher hat er mit dem Eigentümer von Immobilie 1 ein Wegerecht vereinbart, das ihm erlaubt, diesen Weg zu nehmen. Hierfür zahlt er dem Nachbar eine Entschädigung.

Was passiert beim Verkauf mit einem Wegerecht?

Die Größe des Grundstücks von Immobilie 1 beträgt 500 Quadratmeter. Um das Grundstück zu überqueren, benötigt der Bewohner von Immobilie 2 eine Fläche von 50 Quadratmetern. Gezahlt hat er seinem Nachbarn dafür 15.000 Euro.

Nun steht der Kauf von Immobilie 1 an. Den Wert hat ein lokaler Makler auf 200.000 Euro festgelegt. Durch das Wegerecht ergibt sich eine Minderung von 20.000 Euro, also zehn Prozent. Bleibt ein Immobilienwert von 180.000 Euro, zu dem die Entschädigungszahlung von 15.000 Euro addiert werden muss. Summa summarum verringert sich der Wert um 5.000 Euro auf 195.000 Euro. Damit also das Wegerecht wertneutral ist, müsste die Entschädigung höher sein.

Um ganz sicher gehen zu können, wie hoch eine Entschädigung für ein Wegerecht sein soll, wenden Sie sich an einen Immobilienprofi, der Sie dazu beraten kann.

Das Wohnrecht

Haben etwa Kinder ihren Eltern ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt, wenn sie die Familienimmobilie bereits zu Lebzeiten übertragen bekommen haben, hat das auch Einfluss auf die Immobilie. Soll diese dann verkauft werden, kommt es zum Wertverlust.

Die Berechnung dieser Wertminderung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Dazu gehören etwa die statistische Lebenserwartung der Eltern und wie hoch der Anteil ihrer Wohnfläche in der Immobilie ist.

Ein Profimakler kennt sich mit den Bedingungen von Wohn- und Wegerechten aus und kann Ihnen als Eigentümer oder Käufer Unsicherheiten nehmen. Das erspart Stress, schont Nerven und letztendlich auch den Wert einer Immobilie. Mit einer professionellen Wertermittlung durch den Makler sind Sie auf der sicheren Seite, auch wenn Wege- oder Wohnrechte einen Einfluss darauf haben sollten.

Es besteht Unsicherheit, ob Beschränkungen und Lasten au f Ihrer Immobilie liegen und ob diese den Wert beeinflussen? Dann fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Foto: ©stokkete/Depositphotos.com

Zahl des Monats: 8 Gäste

8 Gäste – so viel passen in die vom amerikanischen Raumfahrtunternehmen Space Perspective geplante Bar in der Stratosphäre am Rande des Weltraums. Die Weltraumbar befindet sich in knapp 32 km Höhe und liegt circa zwei Kilometer über die Ozonschicht. Das Raumschiff Neptune soll nahezu emissionsfrei sein und besteht aus Rohstoffen, die nach dem Flug wiederverwertet und wiederverwendet werden können. Die ersten Flüge mit dem Raumschiff Neptune sind für 2024 geplant.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Das Raumschiff Neptune besteht aus drei Teilen: dem Weltraumballon, dem Reservesystem für eine sichere Landung und der Raumkapsel, in der sich die Bar befindet. Der Neptune-Ballon besitzt vollständig gefüllt eine Größe von circa 509703 Kubikmetern. Die Höhe der schwebenden Weltraumbar beträgt circa 213 Meter.

Im Gegensatz zu allen anderen Raumfahrzeugen, in denen sich das Besatzungsmodul vom Antriebsmodul mitten im Flug trennt, bleibt die Kapsel von Neptune den gesamten Flug über sicher am Weltraumballon – vom Abheben bis zur Wasserung. Das garantiert einen nahtlos sicheren und sanften Flug. Auch die Geschwindigkeit von circa 19 Kilometern pro Stunde beim Aufstieg trägt ihren Teil dazu bei. Allerdings ist es der Besatzung durch das geringe Tempo nicht möglich, den Zustand der Schwerelosigkeit zu erreichen.

Zur Ausstattung gehören neben einem Badezimmer auch die Panoramafenster, die beinahe eine 360-Grad Aussicht bieten. Die Besucher sollen durch die speziellen Fenster in der Lage sein, circa 724 Kilometer weit in alle Richtungen zu schauen und bekommen so eine gute Sicht auf die Erde. Wer an diesem Erlebnis teilhaben möchte, muss für sein Ticket allerdings mehr als 120.000 Euro bezahlen.

 

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Foto: © kalhh/Depositphotos.com

Inflation, steigende Zinsen, Energiekrise – wie finanziert man jetzt eine Immobilie (weiter)?

Hinter uns liegt eine lange Niedrigzinsphase, die vielen erlaubte, einen Immobilienkredit aufzunehmen. Aktuell allerdings verbauen die hohen Tilgungsraten so manchem den Wunsch nach einer eigenen Immobilie. Auch die drohende Kostenexplosion der Nebenkosten führt zu Unsicherheiten. Wie kann der Immobilienwunsch oder ein bestehender Kredit dennoch weiter finanziert werden?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Im Hinblick auf eine Kreditlaufzeit von zehn Jahren, wird deutlich, dass sich die Kreditzinsen seit Anfang des Jahres teilweise verdreifacht haben. Die aktuelle Sollzinsbildung von ca. 3,1 Prozent (Stand Juli 2022) bringt zudem strengere Auflagen für eine Immobilienfinanzierung mit sich. Hat man zudem einen negativen SCHUFA-Eintrag, gibt es kaum noch Chancen auf eine Finanzierungszusage. Käufer sollten im Vorhinein schauen, wie sie die hohen monatlichen Raten (weiter) stemmen können und wenn es möglich ist, negative SCHUFA-Einträge löschen lassen.

Anschlussfinanzierung, Inflation und hohe Zinsen

Die ehemals guten Konditionen der Niedrigzinsphase werden bei einem neuen Kreditvertrag von höheren Zinssätzen abgelöst. Daher macht eine Umschuldung, um bessere Zinskonditionen zu erhalten, keinen Sinn. Ein Forward-Darlehen, also eine vorzeitige Anschlussfinanzierung, hat den Vorteil, dass der aktuelle Zinssatz mitgenommen werden kann. Allerdings fallen Gebühren für die vorzeitige Beendigung des Vertrags an. In der Regel wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von den Banken verlangt. Schauen Sie bei der weiteren Hausfinanzierung genau hin und machen Sie einen Kreditvergleich, bevor Sie sich für eine Bank entscheiden.

Wie kann ich meine Bonität steigern?

Es gibt Möglichkeiten, die eigene Kreditwürdigkeit zu steigern, auch wenn es auf den ersten Blick schwierig erscheint, die eigenen Ausgaben zu senken.

  • Begleichen Sie Rechnungen zum angegebenen Termin
  • Schulden Sie Ihre anderen Kredite um
  • Leben Sie nicht über Ihrem finanziellen Limit
  • Kündigen Sie ungenutzte Bankkonten
  • Erhöhen Sie Ihren SCHUFA-Score: fordern Sie Ihre SCHUFA-Auskunft an – das ist einmal im Jahr möglich – und fragen Sie, welche Einträge sich löschen lassen

Kommt es trotz allem zur Gefährdung einer Anschlussfinanzierung und die Immobilie kann nicht weiter abbezahlt werden, können Sie sich als Eigentümer Unterstützung von einem lokalen Immobilienprofi holen. Bevor es im schlimmsten Fall zur Zwangsversteigerung kommt, findet er mit Ihnen die Lösung, die zu Ihrer individuellen Lage passt.

Sie möchten eine Immobilie finanzieren oder wissen, welche Möglichkeiten Sie im Fall einer abgelehnten Kreditzusage haben? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

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Foto: ©Tinnakorn /Depositphotos.com