Schlagwortarchiv für: Immobilienverkauf

Zahl des Monats Januar: 35 m²

Die Wohnungsnot in deutschen Städten wird immer größer. Aktuell steigt wieder der Druck auf den Mietmarkt, weil wegen der Zinssteigerungen viele den Traum von der eigenen Immobilie aufgeben. Florian Fischer-Almannai, Architekt und Professor für Wohnbau in Aachen, schlägt deshalb ein Wohnflächenlimit von 35 Quadratmetern vor.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Es gibt mehrere Gründe für die Wohnraumknappheit in den Ballungszentren. Einer davon ist, dass seit 1950 immer mehr Wohnraum pro Kopf verbraucht wird. Gleichzeitig ist die vorhandene Wohnfläche in den letzten Jahrzehnten weniger gewachsen als der Verbrauch. Aktuell liegt der durchschnittliche Verbrauch von Wohnraum bei 47 Quadratmetern pro Kopf.

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Fischer-Almannai erklärte im Gespräch mit Deutschlandfunk Kultur, dass das Problem des Wohnungsmangels nicht allein mit „Bauen, was geht“ gelöst werden kann. Der vorhandene Wohnraum muss laut Fischer-Almannai solidarisch und besser genutzt werden.

Er sagt: „Die Wohnfläche, die wir brauchen, haben wir, aber nicht die entsprechenden Wohnungen. Das ist das Thema, das ich als den großen Hebel sehe, der auch umsetzbar ist.“ Sein Vorschlag des Wohnraumlimits von 35 Quadratmetern pro Kopf entspräche den Wohnverhältnissen der 1990er Jahre.

Umgebaut werden könnte beispielsweise, wenn Kinder ausziehen und nur die Eltern in der Immobilie zurückbleiben, die den Platz nicht mehr benötigen. Die überschüssige Wohnfläche könnte „abgezweigt“ werden, damit andere ihn bewohnen können.

Das hat drei Vorteile: Erstens ist es effizienter, weil ressourcenschonender. Zweitens sei es laut Fischer-Almannai ein „mega Konjunkturprogramm“. Und drittens bleiben ältere Menschen nicht allein in großem Wohnraum zurück, sondern würden wieder in Gemeinschaften leben.

 

Foto: © Humusak/Pixabay.com

ESG – was bedeutet das für Eigentümer

Auch für den Bereich Immobilien haben EU und Bundesregierung die Klimaneutralität als ein besonders wichtiges Ziel ausgegeben. Viele ältere Bestandsimmobilien in Deutschland besitzen eine sehr schlechte Energieeffizienz und müssen nachgerüstet werden. ESG (Environmental, Social, Governance) beschreibt verschiedene Faktoren im Bereich Nachhaltigkeit von Immobilien. Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – ESG beschreibt nachhaltige, soziale und unternehmerische Kriterien. Diese sollen vor allem Investoren, Projektentwickler oder Immobilienunternehmen in ihre Vorhaben integrieren. Aber auch für Selbstnutzer von Immobilie sind einige der ESG-Kriterien sehr wichtig.

In erster Linie ist das natürlich die Nachhaltigkeit (Environmental). Soziales (Social) ist von Bedeutung, wenn die Immobilie zum Beispiel an einen Gewerbetreibenden vermietet werden soll. Schon aus finanzieller Sicht kann sich ein nachhaltiges Konzept sowie eine klimafreundliche Arbeitsweise lohnen.

Nachhaltiger Neubau und gesetzliche Nachrüstungspflicht

Ressourcen wie Gas und Öl sind nicht nur nicht unendlich vorhanden, sie werden auch immer teurer. Aus diesem Grund gewinnen nachhaltiger Neubau und energetische Sanierung immer mehr an Bedeutung. Für Käufer von alten Bestandsimmobilien mit schlechter Energieeffizienz gilt deshalb eine gesetzliche Sanierungs- und Modernisierungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Dabei sollten Eigentümer und Käufer überprüfen lassen, was technisch und finanziell machbar und sinnvoll ist. Während ein Energieexperte Ihnen sagen kann, welche Maßnahmen notwendig und machbar sind, kann Ihnen ein lokaler Qualitätsmakler sagen, welche Maßnahmen und wie diese den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen.

Auch sollte geprüft werden, wie und in welcher Höhe Neubau und energetische Sanierung von Staat und Banken gefördert werden.

Der unternehmerisch denkende Eigentümer

Governance – im Sinne von Unternehmensführung – richtet sich zwar in erster Linie an Immobilienunternehmer. Marktwirtschaftliches Denken kann sich aber auch für die Selbstnutzer von Immobilien lohnen, zum Beispiel wenn die Immobilie verkauft werden soll.

So sollten sich Immobilienverkäufer beraten lassen, ob eine energetische Sanierung vor dem Verkauf finanziell sinnvoll ist. Das ist zwar auch eine zeitliche Frage und wird weniger ein Thema sein, wenn die Immobilie kurzfristig verkauft werden muss.

Wer aber langfristig plant, sollte Energie- und Immobilienexperten zu Rate ziehen, ob sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf lohnt.

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Immobilie klimaneutral und ressourcenschonend nachrüsten oder bauen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Steigen 2023 die Immobilienpreise wieder?

Hohe Energiekosten, Inflation und gestiegene Zinsen haben im vergangenen Jahr die Nachfrage nach Immobilien sinken lassen. Die Folge: Die Immobilienpreise sanken ebenfalls – zum ersten Mal seit Jahren – wenn auch nicht bundesweit. Wird sich diese Entwicklung in 2023 fortsetzen oder werden die Preise bald wieder nach oben gehen?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Auch wenn die Immobilienpreise in einigen Regionen Deutschlands nachgegeben haben, der deutsche Immobilienmarkt ist und bleibt angespannt. In vielen Ballungszentren bleiben die Preise weiterhin hoch oder steigen weiter. In anderen Regionen dagegen mussten Preise gesenkt werden. Doch Immobilienexperten sind sich uneinig, wie sich die Lage weiter entwickeln wird.

Immobilienpreise könnten wieder steigen

Einige optimistische Immobilienexperten rechnen damit, dass bereits Mitte 2023 die Immobilienpreise wieder steigen. Gewerbeflächen wie nachhaltige Büroimmobilien, Logistik oder Hotels würden diese Entwicklung als erste spüren.

Immobilienpreise könnten weiter sinken

In einer Studie vom 24. November 2022 kam die DZ Bank zu dem Ergebnis, dass in diesem Jahr die Kaufpreise für Wohnimmobilien durchschnittlich um bis zu 6 Prozent zurückgehen werden. Wohneigentum soll laut Studie weniger vom Rückgang betroffen sein. Mehrfamilienhäuser werden die Entwicklung vermutlich ausgeprägter spüren.

Entwicklung uneinheitlich

Allerdings ist auch hier die Lage uneinheitlich. Neubauten und sanierte Altbauten scheinen von den Preissenkungen nicht betroffen zu sein. Für Verkäufer von unsanierten Immobilien war es dagegen schwieriger, ähnlich hohe Preise wie noch 2021 zu erzielen.

Steigende Hypothekenzinsen

Ende Dezember lagen die Bauzinsen zwischen ungefähr 3,6 und 4,5 Prozent. Die Experten der DZ Bank rechnen mit einem weiteren Anstieg in diesem Jahr. Dadurch soll sich die Nachfrage nach Immobilien weiter verringern. Dies wiederum führt die Experten zu dem Ergebnis, dass auch die Bewertungen für Immobilien sinken werden. Ab 2024 könnte sich die Preisentwicklung stabilisieren – vorausgesetzt, es kommt keine anhaltende Wirtschaftskrise.

Immobilienfinanzierung

Eine Immobilienfinanzierung ist dennoch unter den gegebenen Umständen möglich. Denn auch wenn die Finanzierungszinsen im Vergleich zu 2021 gestiegen sind, sind sie immer noch niedrig. Wenn Sie wissen möchten, worauf Sie dabei achten müssen, wenden Sie sich an uns.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist? Oder möchten Sie wissen, wie Sie jetzt eine Immobilie finanzieren können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und ermitteln auf Ihren Wunsch hin den Wert Ihrer Immobilie.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Die CO2-Steuer zahlt ab 2023 auch der Eigentümer

Ein neues Jahr steht vor der Tür und somit auch neue Bestimmungen für Eigentümer, die ihre Immobilie(n) vermieten. Ab dem 1. Januar 2023 gilt, dass nun auch Vermieter die CO2-Steuer zahlen müssen. Bisher war es so, dass nur die Mieter für die Emission von Kohlendioxid zahlen. Wie die Kosten untereinander aufgeteilt werden, ist von der Immobilie abhängig.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Zum Hintergrund: Die CO2-Steuer wird seit dem 1. Januar 2021 auf Öl und Gas erhoben. Der Zertifikatpreis pro ausgestoßener Tonne CO2 wird jährlich angehoben. Der Preis von 25 Euro pro Tonne, der 2021 angegeben wurde, stieg 2022 bereits auf 30 Euro. Nun wird die weitere Erhöhung wegen der gestiegenen Energiepreise erst einmal ausgesetzt. Die Teilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter hängt von der Energiebilanz des Gebäudes ab.

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Energiesparen und energetisch sanieren zahlt sich aus

Wie geht es mit dem Zertifikatpreis 2024 weiter? Die Steigerung erfolgt weiter schrittweise: 2024 werden 35 Euro, ab 2025 45 Euro erhoben. Ab 2026 dann wird der Preis durch Versteigerung ermittelt, der Preis wird dann bei 55 bis 65 Euro liegen. Erklärtes Ziel der CO2-Steuer: Mieter sollen zum Energiesparen, Vermieter zur energetischen Sanierung animiert werden.

Wieviel muss jeder zahlen?

Der Anteil der CO2-Steuer auf Vermieterseite ist von der Energiebilanz der Immobilie abhängig: je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil an der CO2-Steuer. Liegt der CO2-Ausstoß zum Beispiel bei mehr als 52 Kilogramm pro Jahr, müssen vom Vermieter höchstens 90 Prozent der Steuer, vom Mieter 10 Prozent gezahlt werden.

Wird der Energiestandard EH55 erfüllt und liegt der Ausstoß bei weniger als 12 Kilogramm pro Quadratmeter, zahlt der Mieter die Steuer zu 100 Prozent allein. Liegt er allerdings zwischen 32 und 37 Kilogramm, zahlt jede Seite 50 Prozent. Mit diesem Stufenmodell wird die Kostenbeteiligung von Mieter und Vermieter an den jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter der Immobilie gekoppelt. Für Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, ist zunächst eine 50:50-Regelung gesetzt.

Woher weiß ich, was für meine Immobilie gezahlt werden muss?

Sie müssen wissen, wie hoch die jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter sind. Diese Information finden Sie im Verbrauchsausweis für Wohngebäude auf Seite 2.

Welche Förderungen gibt es bei energetischer Sanierung?

Welche Zuschüsse es in Form von Förderprogrammen und steuerlicher Abschreibung gibt, erfahren Sie unter anderem im FörderNavi  (insbesondere für Nordrhein-Westfalen) oder beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, in dessen Förderdatenbank Sie sich umfassend informieren können.

Sie möchten wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern zum Thema.

 

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Wir machen Ihnen ein Geschenk – oder auch mehrere!

Weihnachten steht vor der Tür und damit auch die Zeit des Wünschens und Schenkens. Sie sind wunschlos glücklich, aber eine eigene Immobilie wäre schon etwas? Oder Sie sind Eigentümer und haben sich für das nächste Jahr vorgenommen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Ihre Wünsche können wir Ihnen zwar nicht sofort erfüllen, aber wir machen Ihnen auf dem Weg dahin jede Menge kleinere Geschenke…

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…eine allumfassende Beratung zu allen Themen rund um Kauf und Verkauf einer Immobilie. Fragen Sie uns Löcher in den Bauch!

…wir bleiben cool, wenn es bei Ihnen emotional wird – wir beraten Sie auch in Streitfällen bei Scheidung oder Erbe.

…wir schauen uns Ihre Immobilie an und bewerten Sie kostenlos. Dabei hilft uns unsere langjährige Marktkenntnis und der geübte Blick. Wir schauen ganz genau hin.

…wir stellen alle Unterlagen zusammen, die für Kauf und Verkauf benötigt werden. Akribisch schauen wir, dass kein Zettel fehlt, damit Sie sich entspannen können.

…eine zur Immobilie passende Preisstrategie. Keine Sorge, wenn Sie nicht mit Zahlen können – wir können es.

…und dazu eine Vermarktungsstrategie, individuell auf die Immobilie und Ihre Vorstellungen gemünzt. Sie werden überrascht sein, was da alles geht.

…die Erstellung eines schicken Exposés mit professionellen Fotos, Grundrissen und allem, was Ihre Interessenten wissen müssen. Die werden es gar nicht mehr aus der Hand legen wollen.

… wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, können Sie bei uns einen Suchauftrag anlegen. Wir helfen Ihnen, das für Sie passende Haus oder die perfekte Wohnung zu finden. Das geht oft schneller als gedacht.

…wir laden Interessenten zur Besichtigung ein und beantworten dabei alle brennenden Fragen. Dabei entgeht uns kein falscher Fuffziger: Besichtigungstouristen werden gleich aussortiert. Ernsthaften Interessenten öffnen wir gern die Tür.

…wir checken die Bonität dieser ernsthaften Interessenten, bevor es überhaupt zu Preisverhandlungen kommt. Die führen wir neutral und professionell für Sie.

…wir unterstützen Sie zudem beim Kaufvertrag und den notwendigen Notarterminen. Wir wissen ganz genau, was drin stehen muss, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

…Beratung zu vielen weiteren Themen und Services, die den Immobilienmarkt betreffen. Egal ob energetische Sanierung, Klimaschutz, Mietrecht, Wohnen im Alter, wenn es zum Notverkauf kommt und vielem weiteren mehr – wir wissen für Sie Bescheid. Lesen Sie dazu auch gern unseren Blog, den wir regelmäßig mit spannenden und interessanten Inhalten für Sie füllen.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Darüber hinaus möchten wir uns für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2022 und Ihr Vertrauen in uns recht herzlich bedanken. Trotz aller Krisen und Herausforderungen – oder gerade deshalb – stehen wir Ihnen auch im neuen Jahr mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Ihre Immobilienangelegenheiten geht. Schöne Feiertage und einen angenehmen Rutsch!

Suchen Sie Unterstützung beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen und beraten Sie gern.

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Zahl des Monats Dezember: 2,2 Millionen

Bereits vor der Energiekrise in diesem Jahr haben mehr Eigentümer Schritte unternommen, um von steigenden Energiepreisen unabhängiger zu werden – und um etwas fürs Klima zu tun. Denn auf deutschen Grundstücken und Dächern befanden sich im ersten Quartal 2022 laut Statistischem Bundesamt 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen. Im Vergleich zum 1.Quartal im Jahr 2021 stieg die Stromeinspeisung um 34,7 Prozent. Die Nennleistung lag im 1. Quartal bei 58.400 Megawatt. Aber nicht nur Unternehmen setzen auf die Kraft der Sonne.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Immer mehr private Haushalte beziehen ihre Energie aus der Sonne. Auch wenn es vielen vielleicht um die CO2-neutrale Energiegewinnung geht, ist Solarstrom auch eine Einnahmequelle. Statistisch werden aus dem Stromverkauf durchschnittlich 174 Euro im Monat verdient. Allerdings sank die Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen – eine Folge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – unter sieben Cent pro Kilowattstunde.

Dennoch betrachten viele die Nutzung von Photovoltaikanlagen offenbar als lohnend. Denn im 1. Quartal 2022 wurden mit 8,8 Milliarden Kilowattstunden 34,7 Prozent mehr als im Vergleichsquartal im Jahr davor ins Stromnetz eingespeist. Im 1. Quartal 2022 kamen 6,3 Prozent der gesamten Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen.

Laut Studie des IPS Eduard Pestel Instituts, die das „Verbändebündnis Wohneigentum“ beauftragt hatte, können Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Würden auf den über 16 Millionen Dächern in Deutschland Photovoltaikanlagen angebracht, könnten insgesamt 115 bis 120 Terrawattstunden (TWh) Strom erzeugt werden. Damit könnte fast der Gesamtverbrauch von rund 130 TWh aller deutschen Haushalte gedeckt werden. Auch das Risiko eines flächendeckenden Blackouts würde dadurch verringert, da die Stromversorgung dezentralisiert würde.

 

Foto: © H. Hach/Pixabay.com

Strompreise: lohnt sich der Wechsel zum Grundversorger?

In jeder Region Deutschlands gibt es einen Stromgrundversorger. Wer in eine neue Immobilie zieht und noch keinen anderen Stromanbieter gewählt hat, bezieht Strom vom jeweiligen Grundversorger. Dabei gelten diese im Vergleich zu anderen Anbietern als teuer. Aber ist das wirklich so oder kann es sich finanziell lohnen, zum Grundversorger zu wechseln?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Der Grundversorger einer Region ist das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom (oder auch Gas) beliefert. Alle Haushaltskundinnen und -kunden haben Anspruch auf eine Grundversorgung.

Strompreisvergleich

Vorweg muss gesagt werden, dass es auch bei den Grundversorgern erhebliche Preisunterschiede gibt. Bis zu 35 Prozent können diese betragen. Das kann bei einem durchschnittlichen Haushalt mehr als 300 Euro im Jahr ausmachen. Dazu kommt, dass es auch bei den Grundversorgern unterschiedliche Tarife gibt. Um nicht im (häufig teureren) Basistarif zu bleiben, müssen Kunden in einen anderen Tarif wechseln.

Bei einem Haushalt, der im Jahr 4.000 kWh verbraucht, kostet die Grundversorgung im Basistarif nach Berechnung von Experten im Schnitt 1.036 Euro. Bei den günstigsten Tarifen zahlt man dagegen durchschnittlich 951 Euro. Aber auch hier können die Kosten von Grundversorger zu Grundversorger um 35 Prozent unterschiedlich sein.

Unterschied Grundversorger – alternative Anbieter

Die Preise alternativer Anbieter liegen im Schnitt bei 806 Euro bei einem Verbrauch von 4.000 kWh pro Jahr. Der niedrigere Preis liegt aber, wie Energieexperten betonen, nur an Boni und Rabatten, die nur im ersten Jahr gelten. Im zweiten Jahr fallen diese meist weg. Dann unterscheiden sich die Preise zwischen Grundversorger und alternativen Anbietern kaum, und wenn, nur geringfügig. Es sei denn, man wechselt zu einem anderen Anbieter, der wieder Rabatte und Boni für das erste Jahr gewährt.

Lohnt sich der Wechsel?

Wenn man nicht jedes Jahr den Stromanbieter wechseln möchte, sollte man in der Berechnung des Strompreises die Preise für das zweite Jahr, wenn Boni und Rabatte weggefallen sind, berücksichtigen. Oft ist der Preisunterschied zu einem günstigen Tarif des Grundversorgers gar nicht mehr so groß.

Wenn man einen Preisunterschied von 200 Euro im Jahr auf die monatlichen Kosten herunterrechnet, beträgt der Unterschied pro Monat weniger als 20 Euro. Energieexperten betonen deshalb, dass ein bewusstes Energiesparen bei einzelnen Stromfressern sich eindeutig stärker bemerkbar machen würde. So kann mit weniger Aufwand häufig mehr gespart werden als mit dem Wechsel von Stromanbietern.

Sie möchten wissen, wie der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Photovoltaikanlage den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Mythos Makler: was kann er, was darf er? Teil 3

Vorurteile gegenüber Maklern gibt es einige. Aber treffen sie tatsächlich zu? In der Regel geht es darum, was ein Makler tun darf und was er tun kann. Lesen Sie hier, was an den Maklermythen wirklich dran ist.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen

Mythos 7: Makler bevorzugen bestimmte Käufergruppen. Ob sie sich die Immobilie überhaupt leisten können, wird hinterher festgestellt.

Dieser Mythos entspricht nicht der Realität.

Zu den Aufgaben des Maklers gehört auch, die Prüfung, ob sich ein Interessent die betreffende Immobilie leisten kann. Hierzu führt er im Vorfeld eine Bonitätsprüfung durch. Schließlich möchte kein Verkäufer eine Rückabwicklung des Immobilienverkaufs erleben, weil die Finanzierung geplatzt ist.

Makler haben mehr Möglichkeiten als Privatpersonen, die Zahlungsfähigkeit eines Kaufinteressenten zu checken. Nur wenn der Interessent eine Finanzierungszusage seiner Bank vorlegen kann, wird die Immobilie für ihn reserviert. An wen die Immobilie am Ende geht, entscheidet allein der Verkäufer.

Mythos 8: Makler sind nicht verpflichtet, bei Eigentümern vertieft nachzuforschen (beispielsweise ob eine Baugenehmigung vorliegt). Sie dürfen sich auf Auskünfte des Verkäufers verlassen. Dieser ist zwar zur Wahrheit verpflichtet, kann jedoch bei einer längeren Historie der Immobilie mit vielen Vorbesitzern nicht alles wissen. Daher ist der Haftungsnachweis gegenüber Maklern häufig schwer.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Makler sind verpflichtet, alle übermittelten Informationen zu plausibilisieren. Dazu sind sie aufgrund ihrer Sachkenntnis auch in der Lage. Verschweigt der Makler wissentlich relevante Informationen, haftet er dafür; verschweigt der Verkäufer etwas gegenüber dem Makler, kann der Makler dafür nicht in Haftung genommen werden.

Allerdings ist der Makler zu standesgemäßen Nachforschungen verpflichtet und darf die Ergebnisse dem Interessenten nicht vorenthalten. Die Rechtsprechung ist hier in den letzten Jahren deutlich strenger geworden. Das verstärkt die Kompetenz und Professionalisierung der Immobilienberater.

Mythos 9: Makler bieten keine unabhängige Finanzierungsberatung an.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Einige Maklerunternehmen bieten eine Finanzierungsberatung durch eine eigene Fachabteilung mit eigens in diesem Bereich geschulten Spezialisten an. Andere arbeiten dazu mit verlässlichen Partnern zusammen. Die Immobilienvermittlung ist in jedem Fall von der Finanzierungsberatung und -vermittlung zu trennen. Kaufinteressenten können sich jedoch darauf verlassen, dass sie der Makler bei der Finanzierung unterstützt.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

 

Hinweise

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Mythos Makler: was kann er, was darf er? Teil 2

Vorurteile gegenüber Maklern gibt es einige. Aber treffen sie tatsächlich zu? In der Regel geht es darum, was ein Makler tun darf und was er tun kann. Lesen Sie hier, was an den Maklermythen wirklich dran ist.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen

Mythos 4: Makler sind oft keine zertifizierten Sachverständige für die Wertermittlung, weshalb häufig ein kostenpflichtiges Wertgutachten für den Immobilienverkauf vonnöten ist.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Bei einem gewöhnlichen Immobilienverkauf ist kein Wertgutachten eines Sachverständigen nötig. Wichtiger ist bei der Preisfindung dagegen, eine fundierte Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes. Diese haben lokale Qualitätsmakler. Sie berücksichtigen aktuelle Konkurrenzangebote, die von der Nachfragesituation und von Vergleichstransaktionen beeinflusst werden. Flankiert wird die Wertermittlung des Maklers von einem Gutachten, dass die finanzierende Bank durchführt.

Das Gutachten eines Sachverständigen ist dagegen notwendig, wenn ein Streit um eine Immobilie vor Gericht landet und es nicht um die Vorbereitung des Immobilienverkaufs geht. Wertgutachten, die vor Gericht Bestand haben müssen, unterliegen strengeren Normen und beziehen aktuelle praxisrelevante Umstände an den Immobilienmärkten nicht mit ein.

Mythos 5: Maklerverträge können riskant sein. Es gibt unterschiedliche Modelle: einfacher Maklerauftrag, Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag. Wenn es unklare Kündigungs- oder Laufzeitregeln gibt oder sich der Vertrag ungewollt automatisch verlängert, drohen Schadensersatzpflichten für den Auftraggeber (Verkäufer oder Käufer).

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Schadensersatzpflichten drohen Käufern und Verkäufern grundsätzlich nur beim qualifizierten Alleinauftrag. Dieses Vertragsmodell wird jedoch nur selten genutzt. Im Übrigen gehen Unklarheiten im Vertrag stets zu Lasten des Maklers. Lokale Qualitätsmakler arbeiten mit Vertragsvorlagen, die den Anforderungen des Verbraucherschutzes gerecht werden und die aktuell geltenden Gesetze erfüllen. Darüber hinaus darf aber auch jeder Vertragspartner Einzelheiten individuell verhandeln.

Mythos 3: Makler übernehmen meist nicht die sichere Übergabe der Immobilie, beispielsweise bei Versicherungs- oder Abrechnungsfragen während des Eigentumsübergangs. Schließlich sind sie dazu auch nicht verpflichtet.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Makler sind zwar nicht verpflichtet, die Übergabe zu begleiten. Allerdings bieten lokale Qualitätsmakler dies in ihrem Dienstleistungspaket an. Versicherungs- und Abrechnungsfragen dürfen Makler jedoch nicht klären. Diese müssen zwischen den Vertragsparteien direkt geregelt werden.

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Zahl des Monats November: II

Der Grundbuchauszug ist eines der wichtigsten Dokumente für den Eigentümer von Immobilien. Denn eins ist sicher: nur wer im Grundbuch als Eigentümer festgehalten ist, ist es rechtlich auch. Für den guten Überblick ist der Auszug in drei Abteilungen aufgeteilt. Wir werfen einen Blick auf die Abteilung II: dort sind Lasten und Beschränkungen aufgeführt. Wenn sich dort und im gesamten Auszug Fehlinformationen finden, kann das problematisch werden.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Unter den Lasten und Beschränkungen sind unter anderem folgende Rechte gelistet: Wohn- und Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Erb- sowie Verkaufsrechte. Auch dazu gehören Vorkaufsrecht, Reallast und Erbbaurechte, Sanierungs-, Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke. Auch noch wichtig: in Abteilung II wird der Widerspruch gegen das Eigentum festgehalten.

Es kann immer wieder vorkommen, dass erst beim Verkauf festgestellt wird, dass noch ein Wohnrecht für einen Verwandten eingetragen ist. Das kann vor allem im Erbfall für Überraschung sorgen. Da aber ein Wohnrecht den Wert der Immobilie mindert, sollte man dies wissen.

Man beantragt den Grundbuchauszug beim Grundbuchamt, das zu den örtlichen Amtsgerichten gehört. Welches Gericht für Sie zuständig ist, erfahren Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder. Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung des Grundbuchauszugs Gebühren anfallen.

Neben Abteilung II gibt es natürlich noch Abteilung I, die Erbbauberechtigten und Eigentümer enthält sowie die jeweiligen Anteile des Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnisses und die Grundlagen der Eintragung. Grundpfandrechte, die in Form von Grundschulden und Hypotheken den Wert der Immobilie beeinflussen, haben ihren Platz in Abteilung III.

 

Foto: © LoggaWiggler/Pixabay.com