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Energieeffizient sanieren mit Wertsteigerung

Fachleute sind sich einig: Der Sanierungsbedarf bei deutschen Immobilien ist enorm. Etwa 70 Prozent aller Häuser in Deutschland sind in einem energetisch schlechten Zustand. Deshalb besteht bei Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland für Käufer eine Nachrüstpflicht. Folgendes sollten Käufer von älteren Immobilien beachten.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Laut Energieexperten verbrauchen unsanierte Wohnimmobilien 150 bis 200 Kilowattstunden (kWh) Endenergie pro Quadratmeter und Jahr – das ist viel mehr, als eigentlich sein müsste. Oft werden diese Immobilien auch noch mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl beheizt.

Nachrüstpflichten

Käufer von älteren Bestandsimmobilien sollten in jedem Fall den energetischen Zustand der Immobilie und die letzten Sanierungen genau prüfen. Denn unter Umständen müssen sie energetisch nachrüsten – so fordert es der Gesetzgeber. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten folgende drei Nachrüstpflichten:

  • Wasser- und Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden
  • Oberste Geschossdecken müssen gedämmt werden
  • Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden

Um die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, haben Eigentümer zwei Jahre Zeit. In der Regel sind Immobilien betroffen, die vor 2002 gebaut wurden.

Finanziell lohnend

Eine energetische Sanierung lohnt sich einerseits, weil sie den Energieverbrauch reduziert. Bis zu einem Drittel der Energiekosten können so eingespart werden. Durch beispielsweise eine bessere Wärmedämmung lassen sich bei Außenwänden circa 25 Prozent, beim Dach sowie durch den Austausch von alten Fenstern jeweils rund 15 Prozent einsparen.

Ein geringerer Energieverbrauch erhöht in der Regel auch den Immobilienwert. Schließlich ersparen vom Verkäufer durchgeführte Sanierungen dem Käufer diese selbst durchzuführen. Wärmedämmungen, moderne Heizungsanlagen und Installation von Lüftungsanlagen zur Wärmerückgewinnung sind oft lohnende Maßnahmen.

Welche Maßnahmen sind sinnvoll

Es kommt allerdings auf den Einzelfall an. Jede Immobilie ist individuell und nicht jede Maßnahme ist bei jeder Immobilie sinnvoll. Deshalb sollten in jedem Fall frühzeitig sowohl ein Energieexperte wie auch ein Immobilienprofi zu Rate gezogen werden. Während der Energieexperte Auskunft über die Wirksamkeit der energetischen Sanierungsmaßnahmen geben kann, weiß der Immobilienprofi, wie sie die Maßnahmen auf den Wert der Immobilie auswirken.

Haben Sie Fragen, welche Sanierungsmaßnahmen den Wert Ihrer Immobilie erhöhen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Grundsteuer – was müssen Eigentümer jetzt beachten?

Die Berechnung der Grundsteuer wurde reformiert, da sie laut dem Bundesfinanzhof verfassungswidrig war. Die Folge ist, dass bis Ende des Jahres 2024 rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben, dennoch müssen alle Eigentümer von Immobilien noch dieses Jahr bis zum 31. Oktober eine separate Grundsteuererklärung über die Plattform Elster elektronisch abgeben. 

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Da es keine bundesweit einheitliche Regelung für die neue Grundsteuer gibt, kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen. Drei unterschiedliche Modelle gibt es: das Flächenmodell (in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen); das Bundesmodell (in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) und die Bodenwertsteuer in Baden-Württemberg.

In allen Modellen gibt es dann wiederum drei Arten der Grundsteuer. Für Eigentümer ist Variante B in der Regel die entscheidende.

  • Grundsteuer A (agrarisch): für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Grundsteuer B (baulich): für bebaubare und bebaute Grundstücke sowie für Gebäude
  • Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke): soll 2025 eingeführt werden, damit unbebaute Grundstücke von Kommunen höher besteuert werden können. So sollen Spekulationen vermieden und Wohnraum gefördert werden.

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Wie berechnet man die Grundsteuer?

Bei der Berechnung kommt es auf drei Faktoren an:

  • Einheitswert: heißt nach der Reform Grundsteuerwert und wird anders berechnet als der Einheitswert. Zu sehen im Einheitswertbescheid vom Finanzamt.
  • Grundsteuermesszahl: richtet sich nach der Art des Gebäudes. Zu finden im Grundsteuergesetz (§§14 und 15 GrStG).
  • Hebesatz: legt die zuständige Gemeinde fest, dort können Sie ihn auch erfragen.

Die Formel für die Berechnung:

Grundsteuerwert (Einheitswert) x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer

Was muss ich jetzt tun?

Es wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt, aber Sie sollten bereits bis Ende März 2022 einen Feststellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes erhalten oder durch eine öffentliche Bekanntmachung eine Aufforderung zur Abgabe bekommen haben. In Bundesländern, in denen das Bundesmodell gilt, gilt es für Eigentümer beispielsweise folgende Informationen bereit zu halten:

  • Grundstücksfläche (im Grundbuchauszug)
  • Bodenrichtwert (bei unabhängigen Gutachterausschüssen)
  • Gebäudeart (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Wohnfläche (im Bauplan oder in der Bauakte beim Bauordnungsamt)
  • Baujahr (auch im Bauplan oder der Bauakte)

Eigentümer aus den Bundesländern, die individuelle Regelungen für die Berechnung aufgestellt haben, müssen sich informieren, welche Angaben sie jeweils benötigen.

Noch unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer von Bedeutung ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Immobilien und ESG – was muss ich wissen?

Gebäude sollen europaweit bis 2050 klimaneutral werden. Das hat auch Auswirkungen auf Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Doch was bedeutet das konkret für Häuslebauer und Besitzer älterer Immobilien, die Ihr Eigenheim selbst bewohnen?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Der Klimaschutz hat seit einigen Jahren Einzug in die Welt der Immobilien gehalten. Nachhaltiges Bauen wird mit Blick auf die weltweite Ressourcenknappheit immer wichtiger. Um die Klimaziele zu erreichen, wurden auch die Anforderungen an Neubauten und Bestandsimmobilien hochgeschraubt. Der neueste Trend ESG, der mittlerweile auch in der Immobilienbranche angekommen ist, geht sogar noch weiter.

Was bedeutet ESG?

ESG ist eine Abkürzung für die englischen Begriffe Environmental, Social und Governance. Ins Deutsche übersetzt heißt das nichts anderes als ökologisch, sozial und Unternehmensführung. Bei ESG geht es also um nachhaltige, soziale und unternehmerische Konzepte, die sich in der Immobilien- und Wohnwirtschaft wiederfinden sollen.

Ob ein Bauprojekt oder eine Immobilie ESG-konform ist, darüber müssen sich allerdings eher Immobilienunternehmen, Investoren und Bauentwickler Gedanken machen.

Für Privateigentümer ist eher der Nachhaltigkeitsaspekt relevant. Ob das Ein- oder Zweifamilienhaus ESG-konform ist, hat beim normalen Immobilienverkauf in der Regel keine Bedeutung. Es sei denn das Objekt wird als Kapitalanlage für Investoren angeboten.

Nachhaltigkeit beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern

Für Eigentümer und Häuslebauer ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wichtiger als die ESG-Konformität. Bestandsbauten müssen nachgerüstet werden. Das betrifft die Anlagen für Wasser- und Energieverbrauch. So fördert die Regierung die Umstellung auf elektrische Wärmepumpen bis 2025 finanziell.

Beim Neubau müssen Eigentümer auf die Energieverbrauchswerte achten. Dazu kann entweder der Verbrauch der Primärenergie berechnet werden, die künftig verbraucht wird oder der Ausstoß an CO2-Emissionen, die das neugebaute Haus verursacht. Für beides gibt es Grenzwerte. Zusätzlich wird ein Jahr nach Bauende ein Bericht von den Eigentümern gefordert. Der Neubau muss den Anforderungen genügen, die im GEG festgeschrieben sind.

Nachhaltigkeit beim Bestandsbau

Eigentümer, die ihre Immobilie bereits seit Februar 2002 selbst bewohnen, sind nicht verpflichtet, diese nachzurüsten oder Heizanlagen auszutauschen. Erst wenn die Bestandsimmobilie den Besitzer wechselt, müssen die Käufer nach dem GEG handeln. Bei der Austauschpflicht gibt es allerdings auch Ausnahmen.

Generell können Eigentümer auch durch Maßnahmen wie Dach- oder Fassadenbegrünungen, die nicht im GEG verankert sind, das Klima für sich und die Umwelt besser gestalten. Aber auch ressourcenschonende Baumaterialien tragen zum Klimaschutz bei.

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Immobilie klimaneutral und ressourcenschonend nachrüsten oder bauen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

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Online-Immobilienbewertungen: Gut zur Orientierung – ungenau für Preisfindung

Viele Eigentümer nutzen Online-Immobilienbewertungen in der Hoffnung, einen Angebotspreis zu finden. Dabei sind sie nur für eine erste Orientierung geeignet. Denn ein professionelles Gutachten können sie nicht ersetzen.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Viele Online-Rechner funktionieren nach dem gleichen Prinzip: Die wesentlichen Daten werden eingegeben, wie der Standort der Immobilie, die Anzahl der Zimmer, die Wohnfläche, den Zustand und die Art des Objekts und vielleicht noch ein paar andere. Oft genügt das schon für eine erste Werteinschätzung. Online-Rechner können jedoch nicht alle individuellen Merkmale einer Immobilie berücksichtigen. Für einen genauen Immobilienwert reicht es nicht aus.

Bewertungstools lassen wichtige Preisfaktoren außer Acht

In der Regel verarbeitet das Bewertungstools Ihre eingegebenen Daten durch einen Algorithmus. So werden die Immobilien vergleichbar gemacht. Dabei kommt es auf die Qualität der Daten an, die dem Bewertungstool zu Grunde liegen. Es kommt durchaus vor, dass für den Vergleich Angebotspreise herangezogen werden, die womöglich weit über dem Kaufpreis liegen, der am Ende tatsächlich erzielt wurde. Dadurch kann das Ergebnis verfälscht sein. Für Eigentümer ist in der Regel nicht nachvollziehbar, was die Quellen für das Ergebnis sind und wie es zustande kommt.

Die Datenlage für Großstädte ist häufig besser und aktueller. Denn hier werden in der Regel mehr Immobilien verkauft als in den ländlichen und dünn besiedelten Regionen. Dazu kommt, dass sich Eigentumswohnungen auch leichter miteinander vergleichen lassen als Einfamilienhäuser. Bei diesen haben individuelle Faktoren wie Größe des Grundstücks, Zustand des Gartens oder Anbauten wie Garagen und Wintergärten einen größeren Einfluss auf den realen Wert der Immobilie.

Warum eine Online-Bewertung kein guter Angebotspreis ist

Ein sorgfältig ermittelter Angebotspreis ist entscheidend für den Erfolg des gesamten Verkaufsprozesses. Deshalb raten Qualitätsmakler davon ab, sich auf Online-Bewertungsrechner zu verlassen. Beispielsweise kann es sein, dass der Preis, den das Online-Tool ermittelt hat, zu hoch ist. Gehen Sie damit an den Markt, werden Interessenten oft abgeschreckt. Die Folge: Die Verkaufszeit zieht sich in die Länge. Oft wird der Angebotspreis dann unter den eigentlichen Wert der Immobilie gesenkt, um sie überhaupt noch verkaufen zu können. Ist der Angebotspreis dagegen zu niedrig, wird die Immobilie vielleicht schnell verkauft, allerdings lassen sich Eigentümer Geld entgehen – freilich ohne es zu merken.

Wer seine Immobilie reibungslos verkaufen möchte, für den ist es ratsam, sich an einen lokalen Profi-Makler zu wenden. Er ermittelt den Wert aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seiner tiefgreifenden Kenntnis des Immobilienmarktes. Er berücksichtigt die individuellen Merkmale Ihrer Immobilie und kommt zu einem marktgerechten Preis.

Möchten Sie genau wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3%BCcksbewertung

https://de.wikipedia.org/wiki/Wertermittlung

https://de.wikipedia.org/wiki/Online-Bewertung

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © galaktika_new/Depositphotos.com