Schlagwortarchiv für: Erbe

Unterlagencheck für den Verkauf einer Erbimmobilie

4,34 Millionen Immobilien wurden zwischen 2015 und 2024 in Deutschland vererbt. Viele davon werden verkauft, wofür es einiger Organisation bedarf. Die Immobilie muss ausgeräumt, für den Verkauf hergerichtet und vermarktet werden. Zeitgleich müssen alle Unterlagen zusammengestellt oder besorgt werden, die für eine Veräußerung notwendig sind. Wissen Sie, welche das sind? Mit unserem Unterlagencheck finden Sie es heraus.

[trxcsc-tags single=“erbe“]

Das Wichtigste: der Erbschein

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Erst mit diesem Dokument in der Mappe können Sie mit den Planungen für den Verkauf starten. Beantragt wird er beim Nachlassgericht (gehört zum örtlichen Amtsgericht). Dafür benötigen Sie üblicherweise Ihren Personalausweis, wenn vorhanden das Testament und die Sterbeurkunde des Erblassers in beglaubigter Kopie.

Unterlagen der Immobilie

Schon der Grundriss kann eine Herausforderung sein, wenn er nicht auffindbar ist oder erst erstellt werden muss. Aber spätestens für das Exposé sollte er vorliegen.

Für das Exposé benötigen Sie auch den Energieausweis, der für alle Gebäude verpflichtend ist. Wenn noch keiner oder ein veralteter für die Erbimmobilie vorliegt, lassen Sie sich von einem Energieberater einen erstellen. Danach ist der Ausweis zehn Jahre lang gültig.

Ebenso wichtig ist der Grundbuchauszug. Den beantragen Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts. Bevor Sie losgehen, informieren Sie sich digital, denn in vielen Städten kann man das mittlerweile online erledigen.

Für die Flurkarte wenden Sie sich an das zuständige Liegenschaftskatasteramt. Sie zeigt an, in welcher Umgebung Ihre geerbte Immobilie liegt. Der Antrag kann sowohl telefonisch als auch persönlich und schriftlich erfolgen. Natürlich auch per E-Mail.

Besonders wichtig für den zukünftigen Käufer ist die Wohngebäudeversicherung, für die Sie einen Nachweis im Ordner haben sollten. Es könnte ja sein, dass noch vor dem Notartermin Schäden an der Immobilie entstehen, die dann nicht ersetzt werden. Etwa, wenn es zu einer Überschwemmung kommt oder ein Blitz einschlägt. Ohne Nachweis der Wohngebäudeversicherung lehnt die Bank des Kaufinteressenten einen Kredit aller Wahrscheinlichkeit nach ab.

Keine Zeit? Fragen Sie den Profi!

Falls Sie nach dieser Auflistung denken, dass Sie gar keine Zeit haben, diese Unterlagen zu besorgen, brauchen Sie nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Ein Makler kann Ihnen nicht nur helfen, sich einen Überblick über alle benötigten Unterlagen zu verschaffen und sie zu besorgen, er übernimmt im Anschluss auch die Vermarktung und alle Verkaufsprozesse für Sie.

Sie brauchen professionelle Hilfe beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © neomia/Depositphotos.com

5 Punkte, die Sie als Erbe einer Immobilie beachten sollten

Nach dem Tod eines Angehörigen stehen Hinterbliebene oftmals vor großen Herausforderungen. So müssen sie nicht nur die Trauer bewältigen und die Beisetzung organisieren, sondern oftmals auch überlegen, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll. Dabei sollten bestimmte Punkte unbedingt beachtet werden, damit der Prozess möglichst reibungslos ablaufen kann.

[trxcsc-tags single=“erbe“]

1. Ermitteln Sie zuerst den Nachlass

  • Klären Sie bestehende Verbindlichkeiten.
  • Überprüfen Sie den Grundbucheintrag.
  • Setzen Sie sich mit Banken und Versicherungen in Verbindung.
  • Durchsuchen Sie Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen.
  • Informieren Sie relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkasse, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger.

2. Finden Sie heraus, wer das Vermögen erbt

  • Prüfen Sie, ob ein notarielles Testament existiert.
  • Ermitteln Sie den Aufbewahrungsort des Testaments.
  • Falls Ihnen der Aufbewahrungsort nicht bekannt ist, stellen Sie eine Anfrage beim Nachlassgericht.
  • Falls Sie im Besitz des Testaments sind: Reichen Sie das Testament beim Nachlassgericht ein.

 

3. Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist?

  • Ohne Testament wird das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt.
  • Die Vererbung erfolgt je nach Verwandtschaftsgrad.
  • Ehepartner und Kinder gelten als Verwandte ersten Grades. Sie erhalten die größten Anteile.

 

4. Was Sie als Immobilienerbe beachten sollten, bevor Sie sich entscheiden

  • Ab Bekanntgabe haben Sie sechs Wochen Zeit, sich für oder gegen die Immobilie zu entscheiden.
  • Finden Sie heraus, wie werthaltig die Immobilie, die Sie erben, überhaupt ist.
  • Können Sie sie auch für eventuell vorhandene Schulden und andere Verbindlichkeiten aufkommen?
  • Wie hoch ist die Steuer für das geerbte Haus?
  • Ist das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen?
  • Welche Fragestellungen müssen Sie zusammen mit der Erbengemeinschaft klären, wenn Sie nicht der Alleinerbe sind?

5. Dies müssen Sie bei der Annahme des Immobilienerbes erledigen

  • Weisen Sie Ihre Rechtsnachfolge mithilfe des Erbscheins beim Grundbuchamt nach.
  • Beantragen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht.
  • Lassen Sie den Grundbucheintag ändern, denn erst dann gelten Sie als rechtmäßiger Eigentümer.
  • Wenn Sie die Änderung des Grundbucheintrags innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers ermöglichen, sparen Sie sich die Grundbuchgebühren.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Sie haben eine Immobilie geerbt und sind noch unsicher, was die beste Lösung für die Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns jederzeit gern! Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © tupungato/Depositphotos.com

 

 

Wie sich Streit ums Immobilienerbe vermeiden lässt

In Erbengemeinschaften ist oft unklar, was mit der gemeinsam geerbten Immobilie geschehen soll. Häufig führt das zu Streit. Im Interview lesen Sie eine typische Kunden-Erfahrung. Aus Datenschutzgründen sind die Namen geändert.

[trxcsc-tags single=“erbe“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Josef Beiersdorf. konnte sich anfangs nicht mit seinen Geschwistern einigen, wie sie mit der gemeinsamen Erbimmobilie umgehen wollen. Seine Schwester Stefanie wollte verkaufen, sein Bruder Johann einziehen. Der Streit schien unvermeidlich. Im Interview erzählt Josef B., wie der schlimmste Fall, die Zwangsversteigerung, vermieden werden konnte.

Herr Beiersdorf, wo lag die Herausforderung bei Ihrer Erbimmobilie?

Für meine Geschwister und mich war die Herausforderung, uns zu einigen. Mein Bruder Johann wäre gern eingezogen. Meine Schwester Stefanie wusste angeblich ganz genau wie viel die Immobilie wert ist und wollte deshalb verkaufen und alles so schnell wie möglich über die Bühne bringen.

Schließlich mussten wir ja die laufenden Kosten tragen und Stefanie wollte nicht für eine Immobilie zahlen, die bald ihr Bruder bewohnt. Johann dagegen meinte, dass die Immobilie viel günstiger sei, als Stefanie sagt. Stefanie war kurz davor, eine Zwangsversteigerung zu beantragen.

Wie sind Sie das Problem angegangen?

Ich hatte mich erstmal schlau gemacht und erfahren, dass eine Zwangsversteigerung oft mit finanziellen Einbußen einhergeht. Das wollte Stefanie dann auch nicht. Um die Sache auf eine fundierte Grundlage zu stellen, habe ich vorgeschlagen, die Immobilie von einem lokalen Immobilienprofi bewerten zu lassen. Der sollte sagen, was nun Sache ist. Ich hatte dann im Internet nach „Immobilienbewertung“ in unserer Region gesucht und die Webseite eines Maklers gefunden, der Immobilienbewertungen kostenlos durchführt.

Wem gab seine Wertermittlung recht?

Zunächst hat er die Immobilie besichtigt, alle Besonderheiten berücksichtigt und auch die nötigen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis war, dass beide nicht recht hatten. Die Immobilie war weniger wert als Stefanie dachte, aber mehr als Johann meinte.

Der Makler konnte uns detailliert, schlüssig und nachvollziehbar zeigen, wie der Wert der Immobilie zustande kommt. Das hat am Ende auch meine Geschwister überzeugt – und meine Schwester lässt sich immer nur schwer überzeugen.

Auf welche Lösung für Ihre Erbimmobilie konnten Sie sich am Ende einigen?

Der Makler hat uns erstmal ausführlich erklärt, welche Möglichkeiten wir bei der Immobilie überhaupt haben. Dabei hat sich gezeigt, dass Stefanie und mich auszuzahlen, Johanns Budget doch übersteigt – obwohl der Makler ihn auch zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten beraten beziehungsweise einen unabhängigen Finanzierungsexperten vermitteln konnte.

Schlussendlich musste sich Johann mit dem Verkauf abfinden. Das fiel ihm natürlich nicht leicht. Aber der Makler ist sehr sensibel mit der Situation umgegangen. Dass er häufiger mit solchen Fällen zu tun hat, hat man gemerkt. Am Ende war Johann auch mit dem Erlös zufrieden. Und der Makler war ihm sogar behilflich, eine zu seinem Budget passende Immobilie zu finden. Denn durch den Verkauf unserer Erbimmobilie hatte er einen größeren Eigenkapitalanteil, was ihm bei der Finanzierung natürlich sehr geholfen hat.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © rogistok/Depositphotos.com

Zahl des Monats: 16,4%

Die Krisen des Jahres 2022 wirkten sich auch auf den Bausektor aus. Vor allem die gestiegenen Energiekosten sorgten dafür, dass die Preise für Materialien stiegen. Das wiederum hatte zur Folge, dass die Preise für Arbeiten am Bau in die Höhe schossen. Die Konsequenz: im Jahresdurchschnitt verteuerten sich die Preise für den Neubau von Wohngebäuden um 16,4% im Gegensatz zu 2021.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes ist das seit Beginn der Erhebung im Jahr 1958 die höchste gemessene Veränderung gegenüber einem Vorjahr. Aufgrund der höheren Energiepreise kam es vor allem bei Baustoffen, die energieintensiv in der Herstellung sind, zu gestiegenen Kosten. Dazu gehören Stahl, Glas, Bitumen und Kunststoffe.

So verteuerte sich etwa Flachglas, das vor allem für Fenster und Glastüren verwendet wird, um satte 49,3%. Preise für Metalle stiegen um 26,5%. Die dazugehörigen Arbeiten stiegen als Resultat ebenfalls im Preis: so waren Metallbauarbeiten 20,7%, Verglasungsarbeiten 21,2 %, Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen 27,2% und Stahlbauarbeiten um 19,8% teurer als noch im Vorjahr. Interessant ist, dass hingegen die Preise für Konstruktionsvollholz um 11,9 % zurückgingen.

Weniger Baugenehmigungen als Konsequenz

Die deutlichen Preissteigerungen in den Bereichen Material und Arbeiten am Bau führten laut des Statistischen Bundesamtes dazu, dass weniger Neubauten genehmigt wurden. So sank die Zahl der Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude um 5,7% auf rund 322 000. Im Bereich Wohnen wurden 276 000 Wohnungen genehmigt, das sind 5,8% weniger als im Vorjahr. Einfamilienhäuser wurden 15,9% weniger errichtet.

 

Wünschen Sie sich eine professionelle Unterstützung beim Bau, Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © eric1513/Depositphotos.com

Erbe: Was gehört alles in ein Nachlassverzeichnis?

Mit dem Tod eines Verwandten stellen sich viele Fragen: Nehme ich das Erbe an? Hat mir mein Angehöriger mehr als nur Schulden hinterlassen? Was gehört alles zum Erbe? Letztere Frage kann mit einem Nachlassverzeichnis beantwortet werden. Zugleich erleichtert das Verzeichnis die Entscheidung, ob man das Erbe ausschlägt oder nicht. Was ist bei der Erstellung des Verzeichnisses wichtig?

[trxcsc-tags single=“erbe“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Besonders, wenn der Nachlass größer ausfällt und mehr als eine Person erbberechtigt ist, macht es Sinn ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Umso umfangreicher das Erbe, desto früher sollte damit begonnen werden. Unter Umständen muss das Nachlassverzeichnis auch notariell beglaubigt sein.

Wann ist ein Nachlassverzeichnis notwendig?

Nicht immer wird ein Nachlassverzeichnis gebraucht. Hat der Erblasser allerdings einen Testamentsvollstrecker beauftragt den letzten Willen umzusetzen, ist eine Übersicht über den Nachlass unerlässlich. Der Vollstrecker überreicht das erstellte Verzeichnis an die Erbberechtigten. Fällt Erbschaftsteuer an, muss auch in diesem Fall ein Nachlassverzeichnis in Auftrag gegeben werden. Sonst wird das Finanzamt eine Erstellung einfordern. Gläubiger, aber auch Erben, denen ein Pflichtteil zusteht, können ebenfalls ein Nachlassverzeichnis verlangen, wenn der Erblasser Schulden hinterlassen hat.

Wann muss das Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt sein?

Erben mit Pflichtteil können nach § 2314 ein notariell beglaubigtes Nachlassverzeichnis verlangen. Muss das Nachlassverzeichnis erst erstellt werden, kann auch der Notar damit beauftragt werden. Dieser setzt sich dann mit Banken und anderen Finanzinstituten sowie den Versicherungen auseinander. Die Kosten sind abhängig vom Wert des Nachlasses und werden von den Erben getragen.

Was steht im Nachlassverzeichnis?

Im Nachlassverzeichnis werden alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte aufgeführt, auch die Schulden des Erblassers. Zählen auch Immobilien zum Nachlass, müssen dazu alle Angaben verzeichnet werden. Komplexer wird es bei vermieteten Immobilien. Hier kommen alle Mieter samt Mietverträgen dazu. Wurden die Unterlagen zu den Mietwohnungen nicht ordentlich geführt und sind unvollständig, kann es für die Erben in der Regel mühsam sein, alle Angaben selbst zusammen zu tragen.

Wer sich nicht sicher ist, welche Punkte bei einem Immobilienerbe in das Nachlassverzeichnis gehören, findet bei einem regionalen Immobilienmakler gute Unterstützung. Erbberechtigte wie auch der Erblasser selbst können sich von ihm beraten lassen. Zudem kennen Makler in der Regel die Notare in der Region. Auch der mögliche Umgang mit der Erbimmobilie kann zusammen mit dem Immobilienprofi besprochen werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Erbimmobilie und möchten wissen, welche Optionen Sie haben? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Eine Erbengemeinschaft auflösen – was wichtig ist

Mehrere Erben einer Immobilie bilden eine Erbengemeinschaft. Diese ist natürlich nicht der Beginn einer langjährigen Freundschaft, sondern soll so schnell wie möglich aufgelöst werden. Das kann gerade bei einem Immobilienerbe schnell zu Uneinigkeiten und Streit führen. Wie also vorgehen, damit alles glimpflich abläuft?

[trxcsc-tags single=“erbe“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Um rundum informiert zu sein und einen neutralen Dritten an der Seite zu haben, ist es ratsam, sich gleich nach Bekanntwerden des Erbes an einen Immobilienmakler zu wenden. So vermeiden Sie, dass aufgrund von Streit eine Entscheidung erzwungen wird und alle am Erbe Beteiligten finanzielle Einbußen haben, da die Erbimmobilie entweder gar nicht oder zu günstig verkauft wird. Beachten sollten Sie, dass alle Miterben dem ausgewählten Makler zustimmen müssen.

Was machen wir mit der Immobilie?

Damit entschieden werden kann, was mit der Immobilie geschehen soll, sollte zunächst die Bewertung durch den Makler erfolgen. Nur wenn Sie den Wert der Immobilie kennen, können Sie eine faire Entscheidung treffen und sich dabei auf reale und marktgerechte Fakten beziehen. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen: ist eine Vermietung möglich? Wie hoch ist der Aufwand für diese Option? Oder soll verkauft werden und der Erlös unter allen Erben aufgeteilt werden? Möchte ein Miterbe die Immobilie behalten und alle anderen auszahlen?

Gibt es noch weitere Erben?

Sind etwa Erben außerhalb der Kernverwandtschaft erbberechtigt, kann es schwierig werden, alle zu ermitteln. Um zu einer Lösung zu kommen, bedarf es aber der Vollständigkeit der Erbengemeinschaft, denn jeder kann nur über seinen eigenen Erbteil verfügen. Das heißt, dass nur alle gemeinsam darüber entscheiden können, was mit dem Erbe geschehen soll. Ein Erbermittler macht weitere Erben für Sie ausfindig.

Wenn es einen Testamentsvollstrecker gibt

Gibt es einen Testamentsvollstrecker, den der Erblasser zu Lebzeiten testamentarisch bestimmt hat, führt dieser die Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft. Die Auflösung kann nicht ohne seine Zustimmung erfolgen. Dabei ist er verpflichtet, den Willen des Verstorbenen zu befolgen.

Wie es zur Auflösung der Erbengemeinschaft kommt

Die einvernehmliche Auflösung ist das Optimum. Wird nämlich keine einheitliche Entscheidung getroffen, kann einer der Miterben diese erzwingen. Und zwar, indem er eine Teilungsversteigerung beantragt. Die Folge sind meist finanzielle Einbußen. Die bessere Lösung ist es, dass die Erbengemeinschaft eine Auseinandersetzungsvereinbarung aufsetzt, in der festgehalten wird, wie das Erbe aufgeteilt wird. Die meisten Erbengemeinschaften entscheiden sich für den Verkauf der Erbimmobilie. Geld lässt sich letztendlich besser teilen als Haus und Hof.

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und wissen nicht, was aus dem gemeinsamen Immobilienerbe werden soll? Wir wissen für Sie Bescheid – kontaktieren Sie uns gern!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Kiwar/Depositphotos.com

Erbengemeinschaft: Was Sie beim Immobilienerbe wissen müssen

Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Nicht selten kommt es unter den Erben zu Streitigkeiten, wenn es um die gerechte Teilung des gemeinsamen Erbes geht. Diese Differenzen führen allerdings häufig zu finanziellen Einbußen, zum Beispiel wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, die besser vermieden werden sollte. Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Erbengemeinschaft achten sollten.

[trxcsc-tags single=“erbe“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Wer Erbe ist, wird entweder durch die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament geregelt. In der Regel ermittelt das Nachlassgericht die Erbfolge. Regelt der Erblasser frühzeitig sein Erbe, können Streitpunkte unter den Erben verringert werden. Der Erblasser kann festlegen, wer welche Rechte und Vermögenspositionen übernimmt und was gegebenenfalls dafür zu tun ist. Dies dokumentiert er im Testament. Hierbei wird zwischen drei juristischen Kategorien unterschieden: der Erbeinsetzung, dem Vermächtnis und der Auflage. Darüber hinaus können Erblasser durch einen Testamentsvollstrecker sicherstellen, dass ihre letzten Verfügungen auch befolgt werden.

Der Erbschein

Um ihr Erbe antreten zu können, benötigen Erben häufig einen Erbschein. Diesen stellt das Nachlassgericht aus. Er bescheinigt einer Person Erbe zu sein und gibt an, welcher Anteil dem Erben zusteht. Für eine Erbengemeinschaft können zwei Arten von Erbscheinen ausgestellt werden. Im gemeinschaftlichen Erbschein sind die Namen aller Erben und ihre jeweiligen Erbanteile in Quoten notiert. Diesen Erbschein müssen alle Erben gemeinsam beantragen. Alternativ kann jeder Erbe einen Teilerbschein beantragen, der sich allein auf seine individuelle Erbenstellung bezieht.

Ein Erbschein macht niemanden zum Erben

Achtung! Stellt sich nach Erteilung des Erbscheins heraus, dass dieser inhaltlich falsch ist, zieht das Nachlassgericht ihn wieder ein. Allerdings sind Personen, die auf die Richtigkeit des Erbscheins vertraut haben, geschützt. Für die Rechtsgeschäfte mit ihnen gilt der Inhalt des Erbscheins trotzdem als richtig. Sie können daher vom vermeintlichen Erben wirksam Eigentum vom Nachlass erwerben. Es ist jedoch ratsam, sich in solchen Fällen von einem Rechtsexperten beraten zu lassen.

Erbe ausschlagen

Bei unsicheren Erbverhältnissen, wenn beispielsweise zu befürchten ist, dass der Erblasser Schulden hinterlässt, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Das gilt auch für einen Erben in einer Erbengemeinschaft. Wenn dieser Erbe pflichtsteilberechtigt ist, erhält er dennoch den Anspruch auf seinen Pflichtteil. Hierbei handelt es sich um einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Nachlass, dessen Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Wer das Erbe ausschlagen möchte, muss dies innerhalb von sechs Wochen, nachdem er von seiner Erbschaft Kenntnis erlangt hat, dem Nachlassgericht schriftlich mitteilen.

Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Akini/Depositphotos.com

Erbe: Dann zahl ich dich halt aus – wirklich so einfach?

Unter Erbengemeinschaften gibt es meist einen Miterben, der Alleineigentümer der geerbten Immobilie sein möchte. Schön, wenn sich alle darauf einigen können. Das heißt aber auch, dass er die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlen muss. Was ist dabei wichtig? Und geht es wirklich so einfach?

[trxcsc-tags single=“erbe“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Zunächst: alle Miterben der Erbengemeinschaft müssen diesem Anliegen zustimmen. Die Auszahlungssumme des Anteils an der Erbimmobilie entspricht dem Marktwert. Allerdings hat nicht jeder Miterbe Anspruch auf eine Auszahlung. In diesem Fall kann der Erbteil verkauft werden.

Vor der Auszahlung Informationen einholen

Bevor sich Erben für eine Auszahlung entscheiden, sollte der Marktwert der Immobilie professionell ermittelt werden. Hier kann ein regionaler Immobilienmakler oder ein Sachverständiger aushelfen. Der Immobilienprofi wird nach einem geprüften Bewertungsverfahren vorgehen. Entweder kommt das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren infrage. Welche Methode angewendet wird, hängt von der Immobilie ab.

Welche Auszahlungssummen können auf mich zukommen?

Je nach Immobilienwert fällt die auszuzahlende Summe unterschiedlich hoch aus. Bei einer Marktlage mit hoher Nachfrage, geringem Angebot und somit hohen Immobilienpreisen kann der Wert der Erbimmobilie in die Millionen gehen. Wer keine finanziellen Rücklagen hat, um die Auszahlungssummen zu stemmen, kann versuchen, sich bei Banken und anderen Finanzierungspartnern ein Darlehen genehmigen zu lassen.

Auszahlung vertraglich festhalten

Konnte sich der Erbe, der Alleineigentümer der Erbimmobilie sein möchte, mit den Anderen auf die Auszahlung der Erbanteile einigen? Falls ja, werden alle Bedingungen und Details in einem Auseinandersetzungsvertrag festgeschrieben.

Wem bringt eine Auszahlung Vorteile?

Wer von sehr hohen Freibeträgen und anderen steuerlichen Begünstigungen profitiert, für den kann eine Auszahlung finanziell vorteilhaft sein. Erben, die geringere Freibeträge und mehr Erbschaftssteuern zahlen müssen, nützt der Verkaufserlös der Erbimmobilie finanziell mehr als die Auszahlung der Miterben.

Ob sich die Auszahlung lohnt, kann ein regionaler Immobilienexperte beantworten. Häufig haben Makler Kontakte zu regionalen Erbrechtsexperten. Auch bei Streitigkeiten unter den Erben kann der Makler als Mediator fungieren und mit allen Erben nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Entscheidet sich die Erbengemeinschaft dann einstimmig für den Verkauf, kann der Makler als Verkaufs- und Vermarktungsprofi diese Aufgabe übernehmen.

Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Invisible.sk/Depositphotos.com