Wie Sie den Lärm bezwingen

Verlaufen neben Ihrem gemütlichen Heim nun Gleise und ständig rattern die Güterzüge hinterm Gartenzaun? Wohnen Sie in der Einflugschneise eines Flughafens? Oder führt eine Autobahn am Schlafzimmerfenster vorbei? Lärm vom eigenen Zuhause fernzuhalten ist oft nicht ganz einfach. Inzwischen gibt es aber clevere Schallschutzkonzepte, die hübscher aussehen als Schallschutzwände.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Kennen Sie Soundscaping? Mit dieser Methode können Sie Ihre Immobilie vor Lärm schützen, ohne sie mit Schallschutzwänden vom Rest der Welt abschneiden zu müssen. Der Begriff kommt aus dem Englischen und setzt sich zusammen aus den Worten „Sound“ für Geräusch und „Landscape“ für Landschaft. Es meint: bewusst eine Klangumgebung zu erzeugen. Und es bedeutet: Lärm mit angenehmen Geräuschen zu überlagern.

In Städten und Einkaufszentren wird das schon genutzt. Der Klassiker ist natürlich der Einsatz von entspannter Musik. Geschäfte ohne Musik gibt es heute nur noch wenige. Es geht aber beispielsweise auch Vogelgezwitscher. Wo Soundscaping eingesetzt wird, tritt zum Beispiel der Lärm von Menschenmassen in den Hintergrund. Ursache ist unser Gehirn. Denn es hebt die angenehmen Klänge hervor. Raschelnde Blätter von Bäumen und Sträuchern oder Vogelgezwitscher sind quasi natürliches Soundscaping. Es lässt sich aber auch künstlich schaffen – und es müssen nicht Alexa, Siri oder Cortana sein.

Wasserspiele eignen sich gut, um Lärm im Garten effektiv zu bekämpfen. Das Plätschern von Wasser lässt der Lärm der Straße überhören. Um die Gartenlandschaft mit Geräuschen von Wasser zu „gestalten“, gibt es ganz unterschiedliche Wege: angefangen bei einer kleinen Schale, aus der das Wasser tröpfelt, über Brunnen in verschiedenen Größen, bis zum Bach, der in den Gartenteich sprudelt. Welche Lautstärke dann beim Wasserrauschen angenehm ist, ist für viele unterschiedlich. Jedoch kann das eingestellt werden. Zum Beispiel kommt es auch auf die Höhe an, aus der das Wasser plätschert.

Eine andere Möglichkeit, um für Entspannung zu sorgen, ist das Rascheln von Blättern oder hohem Gras im Wind. Zwar kann man nicht beeinflussen, wann der Wind weht und wie stark. Aber es gibt Pflanzen, die schon bei einem sanften Hauch, angenehm rauschen. Das klappt mit hohen Gräsern oder auch immergrünem Bambus. Es eignen sich aber auch andere immergrüne Pflanzen mit möglichst großen und runden Blättern. Denn diese „schlucken“ den Schall, weil er in viele Richtungen zerstreut wird.

Efeu beispielsweise ist so eine Pflanze. Er ist immergrün und die Blätter haben die geeignete Form und sind zudem so ausgerichtet, dass sie den Schall abfangen. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass Efeu sowohl an schattigen als auch an sonnigen Plätzen gut gedeiht. Der Runzelige Schneeball ist eine weitere Pflanze, die vor Lärm schützen kann. Auch er ist immergrün, gedeiht gut auf Gartenböden und im Halbschatten und seine Blätter sind zur Schallabwehr ausgerichtet. Hecken und Büsche können den Lärm ebenso abhalten, wenn sie gleichmäßig dicht aneinander sitzen und auch am Boden nicht kahl sind.

Haben Sie eine Immobilie in einer schwierigen Lage? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

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Verkehrssicherungspflicht – Darauf müssen Eigentümer achten

Auf dem Spielplatz ist die Hängebrücke gerissen, beim Sturm ist ein Ast abgeknickt oder eine Ziegel hat sich vom Dach gelöst. Immer wieder kommt es vor, dass Mieter oder Passanten auf solche Weise zu Schaden kommen. Haften müssen in solchen Fällen Eigentümer, Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt, kann solche Situationen vermeiden.

Wann Eigentümer haften

Immobilieneigentümer, Vermieter und WEGs sind rechtlich dazu verpflichtet, Gefahren, die von einem Grundstück ausgehen können, von Dritten abzuwenden. Das heißt, sie sind dafür verantwortlich, dass niemand zu Schaden kommt, der an der Immobilie vorbeiläuft, das Grundstück betritt oder als Mieter oder als Besucher die Immobilie nutzt. Kommt ein Bewohner, Besucher oder Passant zu Schaden, muss der Eigentümer nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Ist das der Fall, so haftet er für den entstanden Schaden nicht.

Vielfältige Gefahrenquellen

Vielen Eigentümern und WEGs ist nicht bewusst, wie viele Gefahrenquellen es auf ihrem eigenen Grundstück gibt und wie sie dieses schützen. Denn hier geht es nicht nur um Schnee oder Glatteis. Zu sichern sind unter anderem Gehwege, Dachkonstruktionen, Fassaden, Balkone, Bäume, Beleuchtung, Gas- und Feuerungsanlagen, Wasserstellen, Spiel- und Müllplätze. Viele Gefahrenquellen können durch regelmäßige Wartung eingedämmt werden.

Eigentümer müssen bei der Sicherung ihrer Immobilie die gesetzlichen Vorgaben beachten. Beispielsweise die örtliche Straßenreinigungssatzung, die Richtlinie zu Feuerstätten, die Aufzugsverordnung oder die Trinkwasserverordnung sind wichtige Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus finden Eigentümer weitere Informationen beim Deutschen Institut für Normung darüber, worauf sie bei ihrer Sicherungspflicht achten müssen.

Verkehrssicherungspflichten delegieren

Eigentümer und WEGs können die Verkehrssicherungspflicht auch zu einem gewissen Teil delegieren. Hausmeister, Wartungsunternehmen oder Streudienste können beispielsweise damit beauftragt werden. Komplett freigestellt werden, können Eigentümer aus rechtlicher Sicht jedoch nicht. Das betrifft auch Versicherungen. Denn werden die Verkehrssicherungspflichten grob vernachlässigt, treten Versicherungen nicht für den entstandenen Schaden ein. Ebenso ist es ein Irrglaube, dass das Aufstellen eines Schildes mit der Aufschrift „Auf eigene Gefahr“ Eigentümer grundsätzlich aus der Verantwortung entlässt. Wer bei der Verkehrssicherungspflicht auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich deshalb professionell beraten lassen.

Sind Sie unsicher, ob Sie Ihrer Verkehrssicherungs- und Betreiberpflicht vollständig nachgekommen sind? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Zahl des Monats

693.000

 

693.000 Wohnungen warteten 2018 auf Ihre Fertigstellung. Das gab das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer Pressemitteilung im Dezember 2019 bekannt. Der Neubau so vieler Wohnungen ist genehmigt und konnte noch nicht fertiggestellt werden. Damit hat sich der Wert seit 2008 mehr als verdoppelt. Damals waren es rund 320.000 Wohnungen.

Zum Baustau trägt laut Statistischem Bundesamt die steigende Nachfrage bei. Immobilienunternehmen, Politik und Bauverwaltungen versuchen der gestiegenen Nachfrage hinterherzukommen. Seit 2009 haben sich die Baugenehmigungen von etwa 178.000 auf fast 347.000 im Jahr 2018 nahezu verdoppelt. Allerdings war 2015 der Höhepunkt mit 375.000 Baugenehmigungen erreicht. Seitdem ist die Zahl rückläufig.

 

 

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Das Generationshaus – Ein Trend mit vielen Vorteilen

Sie haben schon ein Alter erreicht, in dem Sie keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und zuhause fällt Ihnen manchmal die Decke auf den Kopf? Sie würden gerne näher bei Ihren Kindern und Enkelkindern wohnen. Oder Sie sind einfach aufgeschlossen dafür auch im Alter mit jüngeren Genrationen unter einem Dach zu leben? Generationshäuser liegen voll im Trend und werden von Experten als Konzept der Zukunft angesehen.

In den meisten Genrerationshäusern sind es Familienangehörige, die sich die Immobilie teilen. Dennoch kommt es auch vor, dass Bekannte, Freunde oder ursprünglich fremde Menschen sich dafür entscheiden, ein gemeinsames Generationsprojekt unter einem Dach zu beginnen. Der überwiegende Teil der Mehrgenrationshäuser besteht aus klar von einander getrennten Wohnungen. So kann sich jede „Stammfamilie“ ihre eigene Privatsphäre erhalten. Aber dennoch entscheiden sich manche Bewohner der Genrationshäuser bewusst dafür, mehr gemeinsamen Wohnraum zu schaffen. Dann werden beispielsweise Garten, Küche und Wohnzimmer von allen geteilt.

Die Vorteile des Genrationshauses sind offensichtlich. Familienangehörige können auf diese Weise mehr Zeit für einander finden. Gerade darum entscheiden sich viele Menschen für diese Art des Wohnens. Weiterhin können sich die verschiedenen Generationen im Haus gegenseitig unterstützen und so eine große Hilfe bei der Alltagsbewältigung für einander darstellen. Enkelkinder können von den Großeltern betreut werden. Dafür können die Großeltern auch von den eigenen Kindern Mithilfe bekommen. Die Nähe zu jüngeren Personen ist dabei gerade für Senioren sehr belebend. Aber genauso gut profitieren die Jüngeren davon, von den Erfahrungen der Älteren zu lernen.

Senioren, die bereits den Grad der Pflegebedürftigkeit erreicht haben, können das Genrationshaus als vernünftige Alternative zum Pflegeheim nutzen. Durch die Unterstützung der Jüngeren, insbesondere der Familienmitglieder, kann der Einzug in ein Pflegeheim verhindert werden. So können sowohl eine größere Unabhängigkeit älterer Menschen erreicht werden als auch Kosten eingespart werden.

Allerdings sollte sich die Gestaltung des Generationshauses an die individuellen Bedürfnisse der Bewohner anpassen. Gerade Menschen, die unter anderen Menschen sein wollen, aber sich auch gerne ab und zu zurückziehen, brauchen genügend räumliche Distanz. Konflikte unter den Bewohnern werden natürlich auch nicht im Generationshaus ausbleiben. Bei ausreichender Willensbereitschaft aller Bewohner zur Konfliktlösung, sollten aber keine großen Schwierigkeiten auftreten. Differenzen auf Grund des Altersunterschiedes können zwar auftreten, aber sie können auch durch eine offene Kommunikation behoben werden. Und natürlich wird es ab und zu auch mal zu einer hohen Lautstärke im Generationshaus kommen. Denn da wo Kinder leben, da bleibt auch kein Lärm aus. Schließlich ist es bei dem Projekt des Genrationshauses unverzichtbar, dass die Bedürfnisse aller Bewohner gleich viel Berücksichtigung finden.

Überlegen Sie, ob Sie in ein Generationshaus ziehen wollen? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen dabei Ihre alte Immobilie zu verkaufen.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Dachwartungen – Darauf müssen Eigentümer achten

Das Dach stellt das wichtigste Funktionsteil einer Immobilie dar. Um vor extremen Witterungseinflüssen geschützt zu werden, sollte es regelmäßig gewartet werden. Häufig jedoch wird die Wartung des Daches vernachlässigt. Das kann weitreichende Konsequenz haben. Denn im Ernstfall kann der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.

Einmal eingedeckt wird das Dach nicht einfach über Jahrzehnte voll funktionstüchtig bleiben. Wetterphänomene führen auf die Dauer zu Beschädigungen. Dringt Wasser ein, kann es bei Frost zum Aufbrechen einiger Teile kommen und bei Wärme zu Fäulnis und Schimmelbildung. Stürme können die Befestigungen lockern. Werden Eigentümer erst dann aufmerksam, wenn die Schäden offensichtlich sind, ist in der Regel mit höheren Kosten zu rechnen, als regelmäßige Wartungen gebraucht hätten.

Die regelmäßige Überprüfung des Dachzustandes hat der Bundesgerichtshof bereits 1993 in einem Urteil für alle Hausbesitzer und Hausverwaltungen verbindlich vorgeschrieben. Es reicht nicht, sich beispielsweise bei Sturmschäden auf die Schadenszahlung durch die Gebäudeversicherung zu verlassen. Diese kann nämlich die Zahlungen verweigern, wenn es nicht in regelmäßigen Abständen zu Inspektionen und Wartungen gekommen ist. Dabei ist es gerade das Urteil des Bundesgerichtshofes von 1993 auf das sich die Versicherungen berufen. Zudem muss auch an Schäden gedacht werden, die Dritte durch funktionsuntüchtige Dächer erleiden können. Eigentümer sollten sich auch hier durch fachgerechte Wartungen absichern, um den vollen Versicherungsschutz im Zweifelsfall in Anspruch nehmen zu können. Auch die sogenannte Sturmklausel garantiert keinen umfassenden Versicherungsschutz, wenn die Wartung des Daches vernachlässigt wurde. Windstärken über Windstärke 8 verpflichten Versicherungen nicht. In immer mehr Fällen entscheiden die Gerichte, dass fachgerecht erbaute und gewartete Dächer auch so beschaffen sein sollten, dass sie Orkanböen überstehen.

Eine professionelle Dachwartung zeichnet sich durch das Fachwissen und die Erfahrungen desjenigen aus, der die Wartung vornimmt. Eine simple Sichtung durch einen Laien ist in jedem Fall ungenügend. Zunächst muss eine ausführliche Bestandsaufnahme über Blitzschutz, Regenrinnen, Entwässerung und so weiter, durchgeführt werden. Die Analyse soll weiterhin Aufschluss darüber geben, ob das Dach den Anforderungen der energetischen Vorschriften entspricht. Durch die anschließende Wartung soll die Funktionsfähigkeit des Daches aufrechterhalten werden.

Dachdecker-Innungsbetriebe bieten Inspektions- und Wartungsverträge an. Diese Verträge sind sowohl für Flach- als auch für Steildächer vorgesehen. Wartungen führen zu einer längeren Lebensdauer und zu einem Werterhalt eines Gebäudes. Auf diese Weise können langfristig Kosten gespart werden. Schließlich ist man so auch im Zweifelsfall rechtlich abgesichert. Durch den Wartungsvertrag mit einem Dachdecker-Innungsbetrieb können Eigentümer ohne Probleme die regelmäßige Wartung des Daches nachweisen. Das gilt insbesondere gegenüber Versicherungen. Der Wartungsvertrag bietet noch weitere Vorteile als die Beseitigung von Schäden am Dach durch die Versicherung. Zum einen kann es durch den Defekt am Dach zu Schäden am Hausrat der Mieter kommen. Ist dies aufgrund mangelnder Wartungsarbeiten eingetreten, werden Vermieter in Regress genommen. Zum anderen kann es zu Verletzungen Dritter durch lose Dachteile kommen. Dann müssen Eigentümer nachweisen, dass sie ihren Pflichten zur Abwehr von Gefahren, die von dem Gebäude ausgehen können, nachgekommen sind.

Suchen Sie jemanden, der sich um die Verwaltung Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

 

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Zahl des Monats

60    

 

Aktuell sind in Deutschland rund fünf Millionen Häuser älter als 60 Jahre. Mehr als die Hälfte der rund 19 Millionen Eigenheime sind nach Angaben des statistischen Bundesamtes älter als 40 Jahre. Zahlreiche dieser Gebäude kommen erst jetzt auf den Markt, weil viele ihrer Erst- oder Zweitbesitzer ins Altersheim ziehen oder sich verkleinern wollen. Der Markt mit diesen Häusern boomt, da viele Käufer durch die niedrigen Baugeldzinsen motiviert werden, zu kaufen.

Durch die derzeit niedrigen Zinsen und den Wohnraummangel ist die Nachfrage auch nach Immobilien in einem solchen Alter hoch. Sie sind zwar günstiger als moderne Neubauten, dennoch können sie durch die hohe Nachfrage auch gute Verkaufspreise erzielen. Auch das manche Immobilien in diesem Alter sanierungsbedürftig sind, tut der Nachfrage keinen Abbruch.

 

 

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Immobilienportale – Tipps für den richtigen Verkauf

Jahr für Jahr begeben sich Immobilienbesitzer auf die Suche nach dem richtigen Weg, um ihr Objekt bestmöglich zu verkaufen.  Früher war die Tageszeitung eine gängige Methode, um die eigene Immobilie zu inserieren. Heutzutage geht es ohne Online-Immobilienportale kaum noch. Doch häufig ist das Angebot unübersichtlich und kann in keinem Fall die Arbeit eines erfahrenen Maklers ersetzen.

Bevor Sie Ihre Immobilie überhaupt erst zum Verkauf anbieten können, müssen Sie ihren Wertermitteln. Das ist auf vielen Immobilienportalen möglich. Doch wie fachgerecht sind eigentlich die Bewertungsfunktionen, die Immobilienscout, Immowelt und Co. anbieten? In der Regel fragen diese Anbieter Sie nach den Eckdaten Ihrer Immobilie. Dazu zählen Standort, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer sowie Art und Zustand der Immobilie. Diese erste Werteinschätzung jedoch eignet sich nur als ein grober Richtwert. Das, was Ihre Immobilie individuell macht, kann bei der Bewertung durch Portale keine Berücksichtigung finden.

Die Quellen der Berechnung sind für Sie als Nutzer undurchsichtig und damit kaum nachzuvollziehen. Der Wert Ihrer Immobilie wird in der Weise errechnet, dass es zu einem Vergleich mit anderen ähnlichen Immobilien kommt. Manche Bewertungsrechner ziehen Daten über die Angebotspreise anderer Immobilien für ihre Analyse heran. Diese Angebotspreise können jedoch über dem tatsächlichen Verkaufspreis liegen. Besonders ungenügend ist, dass auch für ländliche Regionen, in denen es nur wenig Vergleichsimmobilien gibt. Zudem können bei Einfamilienhäusern keine individuellen Merkmale der Immobilie, wie An- und Umbauten, berücksichtigt werden. Ein Profi-Makler kennt den regionalen Immobilienmarkt nur zu gut und weiß, mit welcher Methode, er den Wert Ihrer Immobilie ermittelt. Er wird bei der Besichtigung Ihres Objektes auf alle Besonderheiten achten, die den individuellen Wertausmachen.

Der Vorteil, den die Immobilienportale gegenüber der klassischen Zeitungsannonce bieten, ist die Veröffentlichung eines Exposés. Auch Profi-Makler nutzen diese Form der Veröffentlichung, um eine Immobilie zu verkaufen. In diesen Exposés können viele Fotos, viel Text, Grundrisse sowie Kontaktdaten eingepflegt werden. Gerade hier empfiehlt es sich, das Erstellen eines professionellen Exposés einem erfahrenen Makler zu überlassen. Er wird das passende Bildmaterial aufnehmen und alle nötigen Daten einpflegen.Vor allem aber wird er wissen, wer die richtige Zielgruppe ist und wie man diese anspricht.

Schließlich bringen Immobilienportale Anbieter und Interessenten zusammen. Durch Kontaktformulare können schon einmal nähere Informationen über potenzielle Käufer eingeholt und so auch eine Vorauswahl getroffen werden. Besichtigungstermine können als Sammeltermine für alle sichtbar veröffentlicht oder nur für geeignete Interessenten vereinbart werden. Da gerade das Beantworten vieler Nachfragen neben einer Vollzeitbeschäftigung kaum zu stemmen ist, lohnt es sich hier einen Profi ans Werk zu lassen, dessen tägliches Geschäft es ist. Ein erfahrener Makler weiß, wer als Interessent näher in Frage kommt und führt das Bewerbungsmanagement professionell durch. Die Schaltung von Anzeigen auf Immobilienportalen ist auch mit Kosten verbunden. Häufig verlängern sich Anzeigen automatisch, wenn nicht zuvor gekündigt wurde. Es lohnt sich also die Anzeigenschaltung einem Profi-Makler zu überlassen, der günstiger als Privatpersonen in Immobilienportalen inserieren kann.

Suchen Sie Unterstützung beim Inserieren Ihrer Immobilie?  Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Video: Mit welchem Angebotspreis gehen Sie an den Immobilienmarkt?

Wissen Sie, was Ihre Immobilie wert ist? Und was bei der Angebotserstellung zu beachten ist? Beim Immobilienverkauf ist der richtige Angebotspreis das A und O. Ist der Preis zu niedrig angesetzt, wird die Immobilie schnell unter Wert verkauft. Ist der Preis aber zu hoch angesetzt, schreckt es Interessenten ab, sodass sich der Verkaufsabschluss immer weiter hinzieht. Um den richtigen Angebotspreis festzulegen, gilt es viele Dinge zu berücksichtigen.

Die WEG-Reform soll kommen. – Was wird sie bringen?

Trotz einiger Anpassungen stammt unser derzeitiges Wohnungseigentumsgesetz (WEG) noch von 1951. Höchste Zeit also für eine Reform. Es soll praxisnäher und den modernen Lebensverhältnissen angepasst werden. Bis Ende des Jahres soll der Gesetzentwurf kommen. Doch was würde sich ändern?

Viele Eigentümer und Verwalter von Immobilien bemängeln, dass das WEG in seiner jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß ist. Zum Beispiel Elektro-Auto-Ladesäulen: Wo und wie werden sie installiert? Durch wen? Wer entscheidet darüber? Und wer bezahlt es? Bereits im August hat die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ihren Abschlussbericht mit zahlreichen Vorschlägen für Änderungen zur WEG-Reform vorgelegt. Im Oktober hat der Bundesrat einen Entwurf eines Gesetzes beschlossen. Die wichtigsten Vorschläge sind folgende:

Die Beschlussfassung für bauliche Veränderungen soll erleichtert werden. Um beispielsweise barrierefreien Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder die Einrichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge umzusetzen, sollen künftig keine einstimmigen Beschlüsse mehr nötig sein. Eine einfache Mehrheit soll dann genügen.

Auch das Beschlussfähigkeitsquorum für Eigentümerversammlungen soll aufgehoben werden. In der Praxis ist es oft so, dass das Beschlussfähigkeitsquorum bei Erstversammlungen insbesondere in größeren Gemeinschaften oder in Gemeinschaften mit vielen auswärtigen Wohnungseigentümern oftmals nicht erreicht wird. Deshalb soll künftig nicht mehr die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sein müssen.

Zudem soll das Prozedere auch digitaler werden. So sollen Verwalter außerordentliche Versammlungen auch beispielsweise per E-Mail einberufen können. Aber auch den Eigentümern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, mit elektronischen Kommunikationsmitteln an Versammlungen teilzunehmen, also nicht mehr physisch anwesend sein zu müssen.

Außerdem sollen die Verwalter die Befugnis erhalten, Maßnahmen selbst zu entscheiden, die eine Versammlung der Eigentümer nicht erfordern. Damit sollen die Entscheidungswege für die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zeitlich verkürzt und organisatorisch vereinfacht werden.

Da die Reformvorschläge insgesamt eine deutliche Kompetenzerweiterung des Verwalters nach sich ziehen, soll auch ein Sach- und Fachkundenachweis für WEG-Verwalter eingeführt werden.

Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt zudem noch weitere Änderungen vor, die die Wohnungseigentümergemeinschaften flexibler und die Verwaltung von Immobilien effizienter gestaltet sollen. Immobilienexperten begrüßen die Reformvorschläge.

Möchten Sie wissen, was die WEG-Reform für Sie bedeutet? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Möchten Sie wissen, was die WEG-Reform für Sie bedeutet? Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie die Seite ivd.net

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Zahl des Monats

25

25 kWh/(m²*a), also 25 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, zeichnet den niedrigsten und damit energieeffizientesten Wert (A+) auf Deutschen Energieausweisen aus. Er stellt das Minimum für den Endenergiebedarf sowie den Primärenergiebedarf eines Hauses dar. Das heißt: Ist der Wert höher als 25, so ist die Energieeffizienz niedriger. Die Skala reicht dabei von 0 (Energieeffizienzklasse A+) bis 250 (Energieeffizienzklasse H).

Der Endenergiebedarf eines Neubaus beispielsweise liegt in der Regel bei 50 kWh/(m²*a). Damit befinden sich Neubauten an der Grenze der Energieeffizienzklassen A und B. Der Durchschnittsverbrauch deutscher Wohngebäude liegt laut Verbraucherzentrale bei 160 kWh/(m²*a) und damit leider zwischen den Energieeffizienzklassen E und F.

 

 

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