Coronavirus und Vermieter

Erste große Unternehmen verlangen bereits die Stundung der Miete. Was ist, wenn Privatpersonen ebenfalls wegen virusbedingten finanziellen Ausfällen ihre Miete nicht mehr zahlen können? Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Mietern nicht gekündigt werden darf, wenn sie ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht mehr zahlen können. Was können Vermieter also tun?

Vermieter in finanzieller Bedrängnis

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Ein Großteil der Mietimmobilien ist in privatem Besitz. Unter diesen privaten Vermietern gibt es einige, die ebenfalls nur über geringe Einkommen verfügen. Es könnte also der Fall eintreten, dass Vermieter wegen ausbleibender Mietzahlungen ihre laufenden Darlehen nicht mehr bedienen können. Dafür hat die Bundesregierung in ihrem Hilfspaket vorgesehen, dass Vermieter ihre Kredite stunden können. Allerdings gilt das nur für sogenannte Verbraucherverträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

Entgegenkommen

Wichtig ist, dass alle Seiten Verständnis füreinander zeigen. So wie Mieter sind auch Vermieter auf regelmäßige Einkünfte angewiesen. Deshalb raten Experten rechtzeitig miteinander zu reden. Politik und Verbände arbeiten an Lösungen des Problems. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) beispielsweise fordern einen „Sicher-Wohnen-Fonds“. An ihn sollen sich Mieter wenden und die Übernahme der Mietkosten beantragen können, wenn sie wegen der aktuellen Krise ihre Miete nicht zahlen können.

Suchen Sie eine Hausverwaltung, die sich um Ihre Angelegenheiten als Vermieter kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Coronavirus – Was kann ich jetzt zuhause tun

Homeoffice, Kurzarbeit, Kinder hüten – vielen Menschen bleiben durch die aktuelle Corona-Krise zuhause. Doch bei vielen dauert es nicht lange, bis ihnen die Decke auf den Kopf fällt. Wer bei Netflix schon alles gesehen hat, der könnte doch jetzt mal die Wohnflächenberechnung überprüfen.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Man glaubt es vielleicht kaum, aber 90 Prozent der Flächenangaben von Bestandsimmobilien sind fehlerhaft. Stichproben zeigen das immer wieder. Denn häufig wird auf Flächenangaben aus Bauanträgen oder alten Mietvertragsangaben zurückgegriffen, die immer wieder mal ohne eine Berechnungsverordnung ermittelt wurden.

Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben haften Privatverkäufer. Stimmen die Wohnflächenangaben mit der tatsächlichen Wohnfläche nicht überein, droht Verkäufern eine Schadensersatzforderung. Dazu können Minderung des Verkaufspreises, Finanzierungs- und Notarkosten sowie Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, kommen. Auch die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung schützt nicht vor Schadenersatzansprüchen, sofern die Fläche als Vertragsgegenstand angenommen wurde.

Bei der Wohnflächenberechnung gibt es einiges zu beachten: Für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbel, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen gelten unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe. Auch bei Kellerräumen, Garagen, Terrassen und Balkonen, geheizten oder ungeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, Waschküchen und Heizungsräumen sind Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche vorzunehmen.

Wer sich bei der Berechnung der Wohnfläche unsicher ist, wendet sich am besten an einen Fachmann. Profi-Makler wissen genau, wie die Wohnfläche zu berechnen ist. Sie tragen auch das Risiko für die korrekten Flächenangaben selbst und wälzen dieses nicht auf den Kunden ab. So können sich Immobilienverkäufer auch vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen.

Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Professionelle Hausverwaltung: Darum lohnt sie sich

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Schäden beheben, Mieter aussuchen, rechtliche Fragen klären – bei der Verwaltung einer Immobilie werden Vermieter schnell zum Mädchen für alles. Durch die Vielfalt der Aufgaben bei der Immobilienverwaltung sind Eigentümer oft überfordert. Denn eine Immobilie zu verwalten bedeutet also viel Aufwand.

Mieteingang prüfen

Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, müssen jeden Monat darauf achten, dass die Miete pünktlich und in voller Höhe eingeht. Geschieht das nicht, sind eventuell rechtliche Schritte einzuleiten oder gar ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Profi-Hausverwalter wissen, was hier zu tun ist.

Mit den Mietern kommunizieren

Finden Mieter Mängel oder möchten sie bauliche Änderungen vornehmen, wie beispielsweise eine Satellitenschüssel anbringen, oder möchten sie sich ein Haustier zulegen, wenden sie sich an den Vermieter. Die Kommunikation mit den Mietern ist nicht zu unterschätzen. Viele Eigentümer sind froh, wenn sie diesen zeitaufwendigen Teil der Immobilienverwaltung an einen Profi abgeben können.

Auf dem laufenden sein über aktuelle Gesetzesänderungen

Jährlich ändern sich die Gesetze im Bereich Vermietung. Besonders in Zeiten von Mietpreisbremse und Mietendeckel ist es für viele Eigentümer wichtig, einen kompetenten Partner an ihrer Seite zu haben, der mit den aktuellen Gesetzesänderungen vertraut ist und weiß, welche Auswirkungen diese auf beispielsweise Mietverträge haben und worauf zu achten ist.

Mieter finden

Aktuell haben Eigentümer kaum Probleme Mietinteressenten zu finden. Allerdings ist nicht jeder Mietinteressent auch der passende Mieter. Für viele Eigentümer ist es nicht leicht, aus den vielen Anfragen einen zuverlässigen Mieter auszuwählen. Profi-Hausverwaltungen wissen durch ihre tägliche Arbeit bestens, worauf hierbei zu achten ist.

Nebenkostenabrechnungen

Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Vermieter aufwendiger Papierkram. Eine Profi-Hausverwaltung kümmert sich um die Erstellung der Jahresabrechnung und den Versand an die Mieter.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Aufgaben, die Eigentümer oft gerne an eine Hausverwaltung abgeben wie Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen, Haftpflichtschutz, Versicherungs-Checks, Auswahl des Energieversorgers und vieles mehr. Eine professionelle Hausverwaltung kann Eigentümern hier viel Zeit und Arbeit ersparen.

Haben Sie Fragen, wie eine professionelle Hausverwaltung Sie bei der Verwaltung Ihrer Immobilie unterstützen kann? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Nicht fündig geworden:

https://ivd.net/2020/02/weg-reform/

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/WEModG.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung

 

 

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Coronavirus – digitale Besichtigungen statt Besichtigung vor Ort

Fieber, trockener Husten, Atemnot – ist es das Coronavirus oder eine „gewöhnliche“ Influenza? Viele Menschen sind sich unsicher, ob Sie jetzt Immobilienbesichtigungen durchführen sollen. Profimakler können helfen: denn oft ist ein Ersteindruck auch über virtuelle Besichtigungen möglich. Wenn es nicht vermeiden lässt, ist äußerste Vorsicht geboten.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die Immobilie ist inseriert und schon melden sich viele Interessenten, die die Immobilie gern besichtigen würden. Ebenso möchten viele Verkäufer auch den Immobilienverkauf schnell hinter sich bringen. Doch jetzt – durch das Coronavirus – sind Verkäufer und Kaufinteressenten verunsichert, ob sie jetzt Besichtigungen durchführen sollen.

Viele Profimakler setzen schon seit längerem auf virtuelle Touren. Ähnlich wie bei Google Streetview können Immobilien Raum für Raum besichtigt werden, sogar mit Führung durch den Makler. Fragen Sie den Makler Ihres Vertrauens, ob er Ihnen helfen kann, so eine virtuelle Führung durchzuführen. Möglichkeiten gibt es viele: per Video oder per 360 Grad-Tour. Wenn die Immobilie nicht mehr bewohnt ist, kann der Makler vor Ort auch eine Live-Übertragung über Facebook oder per Videokonferenz durchführen.

Solange keine Ausgangssperre in Deutschland gilt und selbstverständlich nur wenn es sich wirklich gar nicht vermeiden lässt, etwa weil ein Notverkauf ansteht, kann noch eine Besichtigung vor Ort erfolgen. In einer Gruppe kann das nicht mehr passieren. Massenbesichtigungen wie in einigen Metropolen wären unter den gegebenen Umständen verantwortungslos.

Bei ausnahmsweisen Einzelbesichtigungen gelten die üblichen Regeln wie im restlichen Alltag auch: Auf Abstand bleiben, nicht die Hände geben und so weiter. Darüber hinaus sollten Eigentümer Oberflächen wie Türklinken, Treppengeländer und Ähnliches nach jeder Besichtigung desinfizieren. Dabei ist darauf zu achten, dass das Desinfektionsmittel auch Viren nachweislich wirksam ist. Einen Hinweis darauf befindet sich in der Regel auf der Verpackung.

Wer solche Vorkehrungen trifft, ist auch jetzt für einen Besichtigungstermin gerüstet.

Planen Sie Immobilienbesichtigungen und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Rufen Sie uns an, wir können Ihnen gegebenenfalls eine virtuelle Besichtigung anbieten.

 

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Zahl des Monats

46 Prozent

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Alles wird immer smarter. So auch unser Heim. Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Splendid Research hat herausgefunden, dass ganze 46 Prozent der Befragten zumindest eine Smart Home-fähige Anwendung nutzen. Ganze 12 Prozent nutzen mehrere Anwendungen, die zu einem System verknüpft wurden. Interessiert an einer Nutzung waren 28 Prozent.

Angewendet werden die Smart-Home-Anwendungen vor allem in den Bereichen Entertainment und Kommunikation, Energiemanagement, Gesundheit und Gebäudesicherheit. Dabei waren vor allem Komfort, Sicherheit und Spaß die meist genannten Anschaffungsgründe. 26 Prozent der Befragten lehnen das Smart Home kategorisch ab. Gründe dafür sind vor allem eine zu teure Anschaffung, Sorgen um die Privatsphäre und die Angst vor Hacker-Attacken.

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Unterlagen: Welche brauche ich für den Hausverkauf und wo finde ich sie?

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Fehlen wichtige Unterlagen, werden Kaufinteressenten oft skeptisch. Wer sich also entschlossen hat seine Immobilie zu verkaufen, endet meist damit im ganzen Haus nach den erforderlichen Unterlagen zu suchen. Fehlt dann doch noch etwas oder sind Dokumente abgelaufen, bleibt einem der Gang zu Ämtern und Behörden leider nicht erspart. Damit Sie nicht lange nach Ihren Unterlagen suchen müssen, haben wir die wichtigsten Unterlagen und wo Sie sie finden, für Sie zusammengestellt.

Grundbuchauszug

Zum Verkauf Ihrer Immobilie brauchen Sie den Grundbuchauszug. Darin ist vermerkt, wer der Eigentümer ist und ob das Grundstück mit Schulden oder einer Hypothek belastet ist. Sie erhalten den Grundbuchauszug beim Grundbuchamt.

Flurkarte

Neben dem Grundbuchauszug ist die Flurkarte ein wichtiges Dokument. Sie ist nämlich der amtliche Nachweis für die Existenz eines Grundstücks. Auf der Flurkarte findet man die Lage des Grundstücks, die Bebauung, sowie die Flur- und Flurstücknummer, welche zur Identifizierung des Grundstückes dient. Für die Flurkarte ist das Katasteramt zuständig.

Baupläne

Ein weiteres Puzzleteil zu Ihren vollständigen Unterlagen sind die Baupläne. Dazu gehören die Baugenehmigungsurkunde, eine Baubeschreibung und bei neueren Gebäuden eine Abnahmebescheinigung. Das alles bekommen Sie als kompletten Satz beim Bauamt.

Wohn- und Nutzfläche

Für die Interessenten Ihrer Immobilie ist auch die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche wichtig. Oftmals wird man nach dem UR (umbauten Raum) beziehungsweise dem BRI (Brutto-Rauminhalt), also dem Volumen Ihres Objekts, gefragt. Diese Angaben finden Sie ebenfalls beim Bauamt oder bei Ihrem Architekten.

Baulastenverzeichnis

Der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis wird von den Verkäufern gerne mal vergessen. Im Baulastenverzeichnis sind die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers verzeichnet. Dazu gehören zum Beispiel der Aufstellungsort der Mülltonnen oder bei An- oder Umbauten eine Abstandsfläche zum Nachbarn.

Energieausweis

Pflicht, und somit das wichtigste Dokument, ist der Energieausweis. Fehlt dieser bei der Besichtigung oder wird gegen die Vorgaben des Gesetzgebers verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Einen Energieausweis stellen in der Regel qualifizierte Fachleute wie Architekten, Ingenieure, Energieberater oder auch Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung aus.

Aufstellung über Instandhaltungsmaßnahmen

Weiterhin benötigen Sie eine Aufstellung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, sowie der Betriebskosten der letzten zwei Jahre, zum Beispiel Steuern und Versicherungen. Sollte man ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung veräußern wollen, kommen noch Teilungserklärungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und eventuelle Miet- oder Pachtverträge sowie der Nachweis über Wohn- und Nutzungsrechte hinzu. Diese Unterlagen erhalten Sie beim Grundbuchamt, der Hausverwaltung oder dem WEG-Verwalter.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Unterlagen? Möchten Sie, dass das jemand für Sie übernimmt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuchamt

https://de.wikipedia.org/wiki/Kataster

https://de.wikipedia.org/wiki/Baulastenverzeichnis

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Smart Meter – Clever den Strom zählen?

Die Wäsche nur dann waschen oder das Elektroauto nur dann aufladen, wenn der Strom günstig ist. Smart Meter machen es möglich. Die intelligenten Messsysteme können weit mehr als nur den Strom zählen. Sie sollen nicht nur helfen, die Nebenkosten zu senken sowie den Stromverbrauch im Haus zu kontrollieren, sondern sie sollen auch mit den Haushaltsgeräten kommunizieren. Aber lohnen sich diese intelligenten Zähler im Mehrfamilienhaus?

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Seit dem 01.02. 2020 sollen die alten Stromzähler durch Smarte Zähler ersetzt werden. Das aber zunächst nur bei Haushalten mit einem Stromverbrauch von über 6000 KW/h pro Jahr. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt liegt in der Regel unter diesem Wert. Die intelligenten Messsysteme – sogenannte Smart Meter – bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul. Während der Stromzähler permanent Daten sammelt, überträgt das Kommunikationsmodul die Daten über das Internet an Stromversorger und Netzbetreiber.

Smart Meter erkennt „Stromfresser“

Während klassische Stromzähler lediglich die Summe des verbrauchten Stroms anzeigen, kann man beim Smart Meter erkennen welches Gerät, wann, wieviel Strom verbraucht hat. Damit lassen sich die sogenannten „Stromfresser“ problemlos erkennen. Die laufend gesammelten Zählerstände werden vom Gerät ausgewertet und an den Stromlieferanten übermittelt. Dadurch ist denkbar, dass in Zukunft der Stromverbrauch exakt abgerechnet werden kann und keine Abschlagszahlungen mehr nötig sind. Außerdem ist eine Hoffnung, dass Verbraucher so zum Stromsparen angeregt werden.

Durch die gesammelten Daten lässt sich nachvollziehen, wann Strom verschwendet wird oder die Photovoltaikanlage Strom zu einem guten Preis ins Netz einspeisen lässt. Das lässt sich auch alles per App steuern.

Smarte Sicherheit für das Smart Meter

Der intelligente Stromzähler erhebt somit Daten und kommuniziert diese mithilfe des Smart Meter Gateways an Energieversorger, Netze und Kunden. Diese Daten unterliegen höchsten Datenschutzauflagen und nur Gateways, die die Auflagen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen, bekommen ein Zertifikat. Diese strengen Sicherheitsauflagen sollen verhindern, dass Unbefugte auf die Daten zugreifen. Zu den Sicherheitsvorkehrungen zählen laut BSI unter anderem:

  • Die Integration von Firewall-Mechanismen
  • Erlaubnis von Kommunikationsverbindungen ausschließlich von innen nach außen
  • Authentifizierung, Verschlüsselung und Integritätssicherung aller Kommunikationsflüsse
  • Nachweis einer sicheren Produktions- und Entwicklungsumgebung beim Gerätehersteller

Damit setzt das BSI die Messlatte für die Anforderungen an die Gerätehersteller sehr hoch an und steigert damit die Sicherheit des Smart Meters. Ob sich ein Smart Meter also lohnt, wird die Zukunft zeigen. Er ist auf jeden Fall ein erster, richtiger Schritt in der Energiewende.

Suchen Sie Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenter_Z%C3%A4hler

https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/stromverbrauch

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Zahl des Monats

319.200

 

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Von Januar bis November 2019 wurde in Deutschland – laut des Statistischen Bundesamt – der Bau von 319.200 Wohnungen genehmigt. Damit befindet sich die Zahl der zum Bau genehmigten Wohnungen im längeren Zeitvergleich weiter auf einem hohen Niveau. Mehr genehmigte Wohnungen im Zeitraum von Januar bis November eines Jahres gab es seit der Jahrtausendwende nur im Jahr 2016 mit über 340 000 genehmigten Wohnungen.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis November 2019 rund 275.200 Wohnungen genehmigt. Dies waren 0,2 Prozent oder 600 Wohnungen mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ist um 1,5 Prozent gestiegen, während die Zahl der Baugenehmigungen für Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser um jeweils 0,9 Prozent angestiegen ist.

 

 

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Die Senioren-WG – Fürs Alter eine echte Alternative

Viele denken beim Begriff WG zunächst an Studenten, die sich eine Wohnung teilen. Doch dieses Wohnmodell ist nicht nur bei Studenten beliebt. Auch immer mehr Senioren finden Gefallen daran, eine Wohnung mit ebenfalls jung gebliebenen zu teilen. – Fürs Alter eine echte Alternative.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die Senioren-WG wird als Wohnform immer attraktiver, da sie ein geselliges, seniorengerechtes, selbstbestimmtes Wohnen ermöglicht und zudem auch noch wirtschaftlich sinnvoll ist. Das Spektrum dabei reicht von der kleinen privat gegründeten Zweier-WG, bis hin zu einer trägerverantworteten Wohngemeinschaft mit bis zu 12 Personen.

Alltag gemeinsam meistern in der Senioren-WG

Die Idee, die hinter der Idee des Zusammenlebens in einer Senioren-WG steht, ist, dass die WG-Mitbewohner ihrem Alltag alleinbestimmt nachgehen können, soziale Kontakte durch gemeinsame, häusliche Aktivitäten aber nicht zu kurz kommen.

Entscheiden sich Senioren für eine selbstorganisierte Senioren-WG, so steht ihnen oft ein eigenes Zimmer als Rückzugsort zur Verfügung. Wohnzimmer, Bad und Küche werden geteilt und gelten als Treffpunkt der WG. Diese Wohnform setzt vor allem Rücksicht und Kommunikationsbereitschaft unter ihren Bewohnern voraus.

Mehr Privatsphäre in der Seniorenhausgemeinschaft

In Seniorenhausgemeinschaften bewohnt jeder Mitbewohner eine für sich abgeschlossene, seniorengerechte Wohnung. Gemeinsame Aktivitäten finden hier in einem Gemeinschaftsraum statt. Putzpläne für gemeinschaftlich genutzte Küchen oder Badezimmer, wie es sie in selbstorganisierten WGs oft gibt, benötigt man bei dieser Wohnform nicht.

Trägergestützte Senioren WGs werden häufig von Pflegediensten, Pflegeheimen oder Wohlfahrtsverbänden gegründet. Der Privatbereich der Bewohner kann hier entweder aus einem Zimmer oder einer abgeschlossenen Wohnung bestehen. Bei trägergestützten WGs liegt die Entscheidung über die Auswahl der Bewohner und oft auch die Art der Tagesgestaltung auf Seiten des Betreibers. Diese Wohnform bedeutet für ihre Bewohner zwar weniger Verantwortung, aber auch weniger Entscheidungsfreiheit.

Senioren WG als Alternative zum Pflegeheim

Wenn ein Senior pflegebedürftig ist, bietet sich die so genannte Pflege-WG an. Auch diese Form der Wohngemeinschaft ist häufig trägergestützt. Sie richtet sich an Senioren mit einer Pflegestufe und bietet eine Alternative zu Pflegeheimen. Das bietet den Vorteil, dass der Alltag auch für gesundheitlich stärker eingeschränkte Personen im geselligen, aber weniger von Pflege und Krankheit geprägten, Umfeld stattfindet. Auch finanziell lohnt sich die Pflege-WG, da sie in der Regel preiswerter ist als das Alleinleben oder das Leben in einem Pflegeheim.

Wenn Sie mehr über altersgerechtes Wohnen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Nicht gefunden wonach Sie gesucht haben? Versuchen Sie es doch mal hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/alternative-wohnformen.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Senior

https://www.pflege.de

 

 

 

 

 

 

Video: Was mache ich mit meiner Immobilie in der Scheidung?

Wenn sich Paare scheiden lassen, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, stehen sie häufig vor dem Problem, was nun aus der Immobilie werden soll. Bleibt einer der Partner in der Immobilie wohnen? Soll sie vermietet werden, damit später die Kinder etwas davon haben? Oder soll sie doch verkauft werden, um den Neuanfang beider Partner zu finazieren?