Zahl des Monats: 3D

3D-Drucker kommen auch beim Bau neuer Immobilien zum Einsatz. 2021 kam in Europa das erste Tiny House aus dem 3D-Drucker. Erbaut wurde es vom dänischen 3D-Druck-Bauunternehmen 3DCP Group. Das Start-up möchte mit der modernen Hausbaumethode den Bau neuer Gebäude klimafreundlicher machen.

[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Das erste Tiny House aus dem 3D-Drucker hat eine Wohnfläche von gerade mal 37 Quadratmetern. Neben den gedruckten 3D-Teilen, für die der Drucker BOD2 des dänischen Unternehmens COBOD International verwendet wurde, kam auch Holz als Baumaterial zum Einsatz. Innen sind der Mittelkern und die Küche des Tiny Houses offen gestaltet. Im Zwischengeschoss befindet sich das Schlafzimmer.

Auch in den USA gibt es Bauprojekte, in denen die Hausteile aus dem 3D-Drucker stammen. Seit 2022 wird dort an dem bisher größten Gebäude, das je mithilfe eines 3D-Druckers erbaut wurde, gearbeitet. Circa 370 Quadratmeter an Wohn- und Nutzfläche soll das Haus nach der Fertigstellung aufweisen.

Durch das 3D-Druck-Verfahren werden beim Bau neuer Gebäude nachweislich CO2-Emissionen und die Arbeitsstunden der Bauarbeiter deutlich reduziert. Das Ziel der 3D-Druck-Bauunternehmen: besser, schneller und grüner bauen. Ressourcensparend und -schonend sowie klimafreundlich zu bauen sind im Hinblick auf die Klimakrise wichtige Ziele des weltweiten Immobilienbaus.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © jeonsango/.com

Eine Erbengemeinschaft auflösen – was wichtig ist

Mehrere Erben einer Immobilie bilden eine Erbengemeinschaft. Diese ist natürlich nicht der Beginn einer langjährigen Freundschaft, sondern soll so schnell wie möglich aufgelöst werden. Das kann gerade bei einem Immobilienerbe schnell zu Uneinigkeiten und Streit führen. Wie also vorgehen, damit alles glimpflich abläuft?

[trxcsc-tags single=“erbe“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Um rundum informiert zu sein und einen neutralen Dritten an der Seite zu haben, ist es ratsam, sich gleich nach Bekanntwerden des Erbes an einen Immobilienmakler zu wenden. So vermeiden Sie, dass aufgrund von Streit eine Entscheidung erzwungen wird und alle am Erbe Beteiligten finanzielle Einbußen haben, da die Erbimmobilie entweder gar nicht oder zu günstig verkauft wird. Beachten sollten Sie, dass alle Miterben dem ausgewählten Makler zustimmen müssen.

Was machen wir mit der Immobilie?

Damit entschieden werden kann, was mit der Immobilie geschehen soll, sollte zunächst die Bewertung durch den Makler erfolgen. Nur wenn Sie den Wert der Immobilie kennen, können Sie eine faire Entscheidung treffen und sich dabei auf reale und marktgerechte Fakten beziehen. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen: ist eine Vermietung möglich? Wie hoch ist der Aufwand für diese Option? Oder soll verkauft werden und der Erlös unter allen Erben aufgeteilt werden? Möchte ein Miterbe die Immobilie behalten und alle anderen auszahlen?

Gibt es noch weitere Erben?

Sind etwa Erben außerhalb der Kernverwandtschaft erbberechtigt, kann es schwierig werden, alle zu ermitteln. Um zu einer Lösung zu kommen, bedarf es aber der Vollständigkeit der Erbengemeinschaft, denn jeder kann nur über seinen eigenen Erbteil verfügen. Das heißt, dass nur alle gemeinsam darüber entscheiden können, was mit dem Erbe geschehen soll. Ein Erbermittler macht weitere Erben für Sie ausfindig.

Wenn es einen Testamentsvollstrecker gibt

Gibt es einen Testamentsvollstrecker, den der Erblasser zu Lebzeiten testamentarisch bestimmt hat, führt dieser die Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft. Die Auflösung kann nicht ohne seine Zustimmung erfolgen. Dabei ist er verpflichtet, den Willen des Verstorbenen zu befolgen.

Wie es zur Auflösung der Erbengemeinschaft kommt

Die einvernehmliche Auflösung ist das Optimum. Wird nämlich keine einheitliche Entscheidung getroffen, kann einer der Miterben diese erzwingen. Und zwar, indem er eine Teilungsversteigerung beantragt. Die Folge sind meist finanzielle Einbußen. Die bessere Lösung ist es, dass die Erbengemeinschaft eine Auseinandersetzungsvereinbarung aufsetzt, in der festgehalten wird, wie das Erbe aufgeteilt wird. Die meisten Erbengemeinschaften entscheiden sich für den Verkauf der Erbimmobilie. Geld lässt sich letztendlich besser teilen als Haus und Hof.

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und wissen nicht, was aus dem gemeinsamen Immobilienerbe werden soll? Wir wissen für Sie Bescheid – kontaktieren Sie uns gern!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Kiwar/Depositphotos.com

Zahl des Monats: 5

Erneuerbare Energien werden immer wichtiger in der Immobilienwirtschaft. Das belegt nun auch das Statistische Bundesamt (Destatis) in seiner Pressemitteilung vom 8. September 2022. Nur noch ungefähr jede fünfte Wohnimmobilie, die das erste halbe Jahr in 2022 eine Baugenehmigung erhalten hat, wird mit Gas als Hauptenergieträger geheizt.

[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Insgesamt wurden laut der Destatis-Mitteilung in der Jahreshälfte 2022 rund 60200 Wohnimmobilien genehmigt. Im Vergleich zum ersten Halbjahr verringerte sich die Anzahl der Wohngebäude, die primär mit Gas heizen, um knapp 9 Prozent. Nur noch jedes fünfte genehmigte Wohnhaus wurde somit ohne den Einsatz von erneuerbaren Energien geplant. Ungefähr 73,7 Prozent hatten erneuerbare Energien als wesentlichen Energieträger. In der ersten Jahreshälfte 2019 waren es gerade mal 49,9 Prozent. Besonders Wärmepumpen, da staatlich gefördert, werden dabei vermehrt eingebaut.

Auch bei der Warmwasserbereitung kommen immer häufiger erneuerbare Energieträger zum Einsatz. Von Januar bis November 2021 betraf das 68,9 Prozent aller genehmigten Wohnungen (Destatis-Mitteilung vom 16. Februar 2022). Nur ein Anteil von 24,4 Prozent entfiel auf Gasheizungen.

Neben Wärmepumpen, Geo- und Umweltthermie ist auch die Nachfrage nach Pelletheizungen für Wohnungen und Häuser gestiegen. Von März bis Juli 2022 wurden allein 700300 Holzöfen, überwiegend aus China (62,4%), nach Deutschland importiert. Durch die erhöhte Nachfrage erfuhren die Preise für Holzpellets und Brennholz im August dieses Jahres eine Teuerung von mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahresmonat (Destatis-Mitteilung vom 22. September 2022). Aber auch die erhöhten Kosten für Transport und Beschaffung in der Holzindustrie tragen zu dieser Preisentwicklung bei.

 

Foto: © Hagen411/istock.com

Bieterverfahren: So verhandeln Sie den Preis für Ihre Immobilie nach oben

Das Bieterverfahren ist eine mögliche Strategie, um den Kaufpreis mit ausgewählten Kaufinteressenten zu verhandeln. Diese Methode bietet beiden Seiten größeren Verhandlungsspielraum. Wann lohnt es sich, das Bieterverfahren anzuwenden und was ist dabei für Eigentümer wichtig?

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Der Verkäufer kann das Bieterverfahren entweder von Anfang an als Teil der Preisstrategie einplanen oder später bei mehr Anfragen als erwartet in die Verhandlungsphase integrieren. Das Verfahren unterscheidet sich von einer Versteigerung oder einer Auktion. Der Höchstbietende muss nicht unbedingt den Zuschlag erhalten. Und auch auf zu niedrige Gebote muss sich der Verkäufer nicht einlassen. Passt am Ende keiner der abgegebenen Preisvorstellungen, darf sich der Eigentümer gegen den Verkauf und für die erneute Suche nach geeigneten Kaufinteressenten entscheiden. Die Verhandlungsposition des Verkäufers wird mithilfe des Bieterverfahrens gestärkt.

Private Verkäufer sollten, bevor sie sich für diese Verhandlungsmethode entscheiden, eine marktgerechte und professionelle Immobilienbewertung durchführen lassen. Denn wer den Marktwert seiner Immobilie nicht wirklich kennt, weiß nicht, ob die Gebote der potenziellen Käufer eventuell unter dem eigentlichen Immobilienwert liegen.

Eine andere Gefahr lauert im Konkurrenzkampf zwischen den Interessenten. Wer die Immobilie haben möchte, aber dabei das eigene Budget aus den Augen verliert, kann das für den Verkäufer später Probleme bereiten. Denn bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages geht die Suche wieder von vorne los. Daher ist es nicht immer vorteilhaft, den Interessenten mit dem höchsten Gebot die Kaufzusage zu erteilen.

Das professionelle Bieterverfahren wird von einem Immobilienmakler durchgeführt, der im Vorfeld eine marktgerechte Bewertung der Immobilie vornimmt. Der Makler bringt zudem seine Erfahrung und seine Verhandlungskompetenz mit in das Bieterverfahren und kann Eigentümer bei der Auswahl des Käufers unterstützend zur Seite stehen.

Mehr Informationen über das Bieterverfahren und dessen Durchführung sehen Sie in unserem Video.

[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]

Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie

Trotz hoher Preise, Inflation und Zinserhöhung sehnen sich viele nach den eigenen vier Wänden. Dabei ist es besonders jetzt wichtig, nicht nur auf den Preis der Immobilie zu achten. Denn zum Kaufpreis kommen weitere Kosten hinzu. Diese sollten in der Berechnung, ob Sie sich den Immobilienkauf leisten können, berücksichtigt werden, wenn Sie keine bösen Überraschungen erleben möchten.

[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Beim Kauf einer Immobilie fallen Steuern und Gebühren an, die Banken in der Regel nicht bereit sind zu finanzieren. Stattdessen müssen sie aus dem Eigenkapitalanteil des Käufers bezahlt werden. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer sowie Gebühren für den Notar. Übernimmt der Verkäufer nicht die gesamte Maklerprovision, muss der Käufer die Hälfte zahlen. Die Höhe der Steuern, Gebühren und Maklerkosten ergibt sich prozentual aus der Höhe des Kaufpreises.

Außerdem besteht eine Sanierungspflicht bei Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn sie den Eigentümer wechseln. Entspricht die Immobilie, die Sie erwerben möchten, nicht den geforderten Energiestandards, kommen auch die Kosten der Sanierung auf Sie zu. Allerdings mindert sich so der Kaufpreis der Immobilie.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

Die Kosten des Notars und des Grundbucheintrags betragen zusammen etwa bis zu zwei Prozent des Kaufpreises. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Sie kann zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises liegen. In Sachsen und Bayern ist sie mit 3,5 Prozent am günstigsten. In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland und Thüringen ist sie dagegen mit 6,5 Prozent am teuersten. Alle anderen Bundesländer liegen dazwischen.

In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 Prozent des Kaufpreises.

Die Höhe der Maklerprovision kann im Prinzip frei verhandelt werden. Zwei Punkte sind dabei wichtig. Ersten zahlen Käufer und Verkäufer gleich viel. Zweitens darf sie maximal 3,57 Prozent des Kaufpreises betragen.

Wie werden Kaufnebenkosten berechnet?

Bei einer Immobilie, die 300.000 Euro kostet, können Notarkosten und Grundbucheintrag bis zu 6.000 Euro betragen. Bei 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer kommen 19.500 Euro auf Sie zu. Die Maklerprovision kann in diesem Fall für Sie als Käufer bis zu 10.710 Euro betragen. Alles zusammen kommen Sie somit auf 36.210 Euro. Das sind 12,07 Prozent des Kaufpreises.

Kaufnebenkosten frühzeitig kalkulieren

Da Banken in der Regel verlangen, dass Sie die Nebenkosten beim Immobilienkauf aus Ihrem Eigenkapital stemmen, müssen Sie dies von Anfang an berücksichtigen. Ein lokaler Qualitätsmakler berät Sie, wie viel Eigenkapital Sie bereithalten sollten.

Sie suchen eine Immobilie, die in Ihrem finanziellen Rahmen liegt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © VisualGeneration/Depositphotos.com

Energie sparen für Eigentümer

Angesichts von Energiekrise und Klimaschutz sind Vermieter, Mieter und Eigentümer dazu angehalten, Energie zu sparen. In einer Immobilie umfasst das vor allem den Bereich Heizung, in denen Maßnahmen umgesetzt werden können und die letztendlich auch dem Werterhalt dienen. Das können kleine, unkomplizierte Veränderungen sein, die schnell umzusetzen sind, aber auch solche, die aufwendig sind und ins Geld gehen.    

[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]

Für Eigentümer und Mieter: schnelle, günstige Maßnahmen

Bad und Küche:

  • Tropfende Wasserhähne abdichten
  • Nicht länger als benötigt das Wasser laufen lassen
  • Lieber duschen statt baden und beim Einseifen das Wasser ausstellen
  • Dusche mit Sparduschkopf ausstatten

Heizung:

  • Heizkörper nicht mit Möbeln zustellen
  • Programmierbare Thermostate benutzen
  • Temperatur in den Räumen um zwei Grad senken
  • Thermometer im Zimmer aufhängen, um das Thermostat richtig einstellen zu können
  • Lieber stoßlüften als kippen

Für Eigentümer: einfache Maßnahmen

Heizung:

  • Heizkörper entlüften
  • Prüfen, ob alle Fenster dicht schließen
  • Heizkessel und Heizanlage effizient einstellen
  • Nachtabsenkung der Temperatur unter die bisherigen Mindestwerte
  • Warmwassertemperaturen checken und falls nötig senken

Für Eigentümer: aufwendige Maßnahmen

Heizung:

  • Rohre, die offen verlaufen, dämmen
  • Veraltete Heizkörper austauschen
  • Heizungsanlage regelmäßig warten
  • Neue Thermostate und/oder Ventile einbauen
  • Kellerdecken überprüfen und gegebenenfalls neu dämmen
  • Hinter den Heizkörpern: Wände zusätzlich dämmen
  • Wärmepumpe installieren lassen

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Welche der Maßnahmen für Ihre Immobilie von Vorteil sind und wo Sie vielleicht schon Geld und Energie sparen, kann Ihnen ein Energieberater sagen. Was Sie machen können, um den Wert Ihrer Immobilie zu halten, beziehungsweise zu erhöhen, weiß ein Makler. Er kann Ihnen sagen, womit Sie vor einem geplanten Verkauf den Wert noch steigern können und vor allem wozu Sie als Eigentümer verpflichtet sind.

Sie möchten wissen, wie Sie bereits vor einem Verkauf Energie und Kosten sparen können? Oder möchten Sie Ihre Immobilie im jetzigen Zustand verkaufen? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.  

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: ©alexraths/Depositphotos.com

Höherer Immobilienwert durch Lastenfreiheit

Der Wert einer Immobilie wird maßgeblich von materiellen Kriterien wie Lage, Gebäude, Grundstück und Ausstattung bestimmt. Doch auch immaterielle Kriterien wie eine Wege- oder Wohnrecht haben einen Einfluss auf den Wert. Für den Käufer sind solche Lasten sehr wichtig – denn schließlich bestimmen diese, wie frei er über die Immobilie verfügen kann.

[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Beim Erwerb einer Immobilie erhält man auch die Beschränkungen und Lasten, die darauf liegen. Neben Hypotheken und Grundschulden zählen dazu auch Wohn- oder Wegerechte. Im Grundbuchauszug sind diese Beschränkungen und Lasten im Abteilung 2 dokumentiert.

Das Wegerecht

Immobilie 1 soll verkauft werden. Sie liegt an einer Straße. Hinter dieser Immobilie liegt das Haus des Nachbarn, Immobilie 2. Letztere hat keinen direkten Zugang zur Straße. Der Nachbar muss, um zu seinem Grundstück zu gelangen, über das Grundstück von Immobilie 1 gehen und fahren. Daher hat er mit dem Eigentümer von Immobilie 1 ein Wegerecht vereinbart, das ihm erlaubt, diesen Weg zu nehmen. Hierfür zahlt er dem Nachbar eine Entschädigung.

Was passiert beim Verkauf mit einem Wegerecht?

Die Größe des Grundstücks von Immobilie 1 beträgt 500 Quadratmeter. Um das Grundstück zu überqueren, benötigt der Bewohner von Immobilie 2 eine Fläche von 50 Quadratmetern. Gezahlt hat er seinem Nachbarn dafür 15.000 Euro.

Nun steht der Kauf von Immobilie 1 an. Den Wert hat ein lokaler Makler auf 200.000 Euro festgelegt. Durch das Wegerecht ergibt sich eine Minderung von 20.000 Euro, also zehn Prozent. Bleibt ein Immobilienwert von 180.000 Euro, zu dem die Entschädigungszahlung von 15.000 Euro addiert werden muss. Summa summarum verringert sich der Wert um 5.000 Euro auf 195.000 Euro. Damit also das Wegerecht wertneutral ist, müsste die Entschädigung höher sein.

Um ganz sicher gehen zu können, wie hoch eine Entschädigung für ein Wegerecht sein soll, wenden Sie sich an einen Immobilienprofi, der Sie dazu beraten kann.

Das Wohnrecht

Haben etwa Kinder ihren Eltern ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt, wenn sie die Familienimmobilie bereits zu Lebzeiten übertragen bekommen haben, hat das auch Einfluss auf die Immobilie. Soll diese dann verkauft werden, kommt es zum Wertverlust.

Die Berechnung dieser Wertminderung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Dazu gehören etwa die statistische Lebenserwartung der Eltern und wie hoch der Anteil ihrer Wohnfläche in der Immobilie ist.

Ein Profimakler kennt sich mit den Bedingungen von Wohn- und Wegerechten aus und kann Ihnen als Eigentümer oder Käufer Unsicherheiten nehmen. Das erspart Stress, schont Nerven und letztendlich auch den Wert einer Immobilie. Mit einer professionellen Wertermittlung durch den Makler sind Sie auf der sicheren Seite, auch wenn Wege- oder Wohnrechte einen Einfluss darauf haben sollten.

Es besteht Unsicherheit, ob Beschränkungen und Lasten au f Ihrer Immobilie liegen und ob diese den Wert beeinflussen? Dann fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©stokkete/Depositphotos.com

Zahl des Monats: 8 Gäste

8 Gäste – so viel passen in die vom amerikanischen Raumfahrtunternehmen Space Perspective geplante Bar in der Stratosphäre am Rande des Weltraums. Die Weltraumbar befindet sich in knapp 32 km Höhe und liegt circa zwei Kilometer über die Ozonschicht. Das Raumschiff Neptune soll nahezu emissionsfrei sein und besteht aus Rohstoffen, die nach dem Flug wiederverwertet und wiederverwendet werden können. Die ersten Flüge mit dem Raumschiff Neptune sind für 2024 geplant.

[trxcsc-tags single=“immobilienverkauf“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Das Raumschiff Neptune besteht aus drei Teilen: dem Weltraumballon, dem Reservesystem für eine sichere Landung und der Raumkapsel, in der sich die Bar befindet. Der Neptune-Ballon besitzt vollständig gefüllt eine Größe von circa 509703 Kubikmetern. Die Höhe der schwebenden Weltraumbar beträgt circa 213 Meter.

Im Gegensatz zu allen anderen Raumfahrzeugen, in denen sich das Besatzungsmodul vom Antriebsmodul mitten im Flug trennt, bleibt die Kapsel von Neptune den gesamten Flug über sicher am Weltraumballon – vom Abheben bis zur Wasserung. Das garantiert einen nahtlos sicheren und sanften Flug. Auch die Geschwindigkeit von circa 19 Kilometern pro Stunde beim Aufstieg trägt ihren Teil dazu bei. Allerdings ist es der Besatzung durch das geringe Tempo nicht möglich, den Zustand der Schwerelosigkeit zu erreichen.

Zur Ausstattung gehören neben einem Badezimmer auch die Panoramafenster, die beinahe eine 360-Grad Aussicht bieten. Die Besucher sollen durch die speziellen Fenster in der Lage sein, circa 724 Kilometer weit in alle Richtungen zu schauen und bekommen so eine gute Sicht auf die Erde. Wer an diesem Erlebnis teilhaben möchte, muss für sein Ticket allerdings mehr als 120.000 Euro bezahlen.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © kalhh/Depositphotos.com

Scheidungsimmobilie und Güterstand

Was aus der gemeinsamen Immobilie wird, gehört in der Regel zu den schwierigen Fragen im Scheidungsfall. Ein entscheidender Faktor ist, wer Eigentümer der Immobilie ist und in welchem Güterstand beide zukünftigen Ex-Partner gelebt haben.

[trxcsc-tags single=“scheidung“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Gehört einem Partner die Immobilie allein, kommt es darauf an, wann sie gekauft wurde und wer sie bezahlt hat. Wurde sie beispielsweise vor der Eheschließung erworben und abbezahlt, ist sie beim Zugewinn nur dann von Bedeutung, wenn sich ihr Wert während der Ehe erhöht hat.

Imm obilie in der Ehe erworben

Wenn die Immobilie in der Ehe gekauft wurde, ist entscheidend, wer sie bezahlt hat. Leben beide im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben beide die Immobilie bezahlt, obwohl nur einer von beiden als Eigentümer eingetragen ist, steht demjenigen, der nicht Eigentümer ist, ein Ausgleichsanspruch über den Zugewinnausgleich zu. Haben beide Seiten jedoch eine Gütertrennung vereinbart, wird über die sogenannten „unbenannten“ (beziehungsweise „ehebedingten“) Zuwendungen ausgeglichen.

Am einfachsten gelöst

Viele Paare erwerben eine Immobilie in der Ehe. Sie leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beide stehen als Eigentümer im Grundbuch. Und sie haben die Immobilie mit einem Kredit finanziert. Im Scheidungsfall bevorzugen viele den Verkauf, denn Geld lässt sich in der Regel leichter teilen als eine Immobilie. Mit dem Verkaufserlös können die Restschulden getilgt werden und was noch übrigbleibt, wird geteilt. Dadurch bestehen für beide keine rechtlichen Verbindungen mehr was die Immobilie betrifft.

Am teuersten gelöst

Wenn einer der Ex-Partner in der Immobilie bleiben möchte und beide keinen Anspruch auf Unterhalt vom anderen haben, steht dem ausziehenden Ex-Partner eine Entschädigung zu. Derjenige, der die Immobilie behält, kann den anderen auszahlen und somit die gesamten Kosten für die Immobilie übernehmen. Alternativ kann er ihm auch eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Am kompliziertesten gelöst

Wenn derjenige, der in der Immobilie bleibt, Anspruch auf Unterhalt hat, wird es kompliziert. Dann muss genau gerechnet werden: Wie hoch sind die Einkommen von beiden? Muss Ehegattenunterhalt oder auch Unterhalt für Kinder gezahlt werden? Wie hoch ist der Wohnwert? In welchem Umfang können die Lasten zur Immobilienfinanzierung von dem Partner, der auszieht, geltend gemacht werden?

In solchen komplizierten Fällen sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsexperten wenden. Welche Möglichkeiten Sie bei Ihrer Immobilie haben, dazu berät Sie ein lokaler Qualitätsmakler.

Sind Sie sich unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Feodora52/Depositphotos.com

Energieeffizient sanieren mit Wertsteigerung

Fachleute sind sich einig: Der Sanierungsbedarf bei deutschen Immobilien ist enorm. Etwa 70 Prozent aller Häuser in Deutschland sind in einem energetisch schlechten Zustand. Deshalb besteht bei Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland für Käufer eine Nachrüstpflicht. Folgendes sollten Käufer von älteren Immobilien beachten.

[trxcsc-tags single=“immobilienbewertung“]

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Laut Energieexperten verbrauchen unsanierte Wohnimmobilien 150 bis 200 Kilowattstunden (kWh) Endenergie pro Quadratmeter und Jahr – das ist viel mehr, als eigentlich sein müsste. Oft werden diese Immobilien auch noch mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl beheizt.

Nachrüstpflichten

Käufer von älteren Bestandsimmobilien sollten in jedem Fall den energetischen Zustand der Immobilie und die letzten Sanierungen genau prüfen. Denn unter Umständen müssen sie energetisch nachrüsten – so fordert es der Gesetzgeber. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten folgende drei Nachrüstpflichten:

  • Wasser- und Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden
  • Oberste Geschossdecken müssen gedämmt werden
  • Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden

Um die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, haben Eigentümer zwei Jahre Zeit. In der Regel sind Immobilien betroffen, die vor 2002 gebaut wurden.

Finanziell lohnend

Eine energetische Sanierung lohnt sich einerseits, weil sie den Energieverbrauch reduziert. Bis zu einem Drittel der Energiekosten können so eingespart werden. Durch beispielsweise eine bessere Wärmedämmung lassen sich bei Außenwänden circa 25 Prozent, beim Dach sowie durch den Austausch von alten Fenstern jeweils rund 15 Prozent einsparen.

Ein geringerer Energieverbrauch erhöht in der Regel auch den Immobilienwert. Schließlich ersparen vom Verkäufer durchgeführte Sanierungen dem Käufer diese selbst durchzuführen. Wärmedämmungen, moderne Heizungsanlagen und Installation von Lüftungsanlagen zur Wärmerückgewinnung sind oft lohnende Maßnahmen.

Welche Maßnahmen sind sinnvoll

Es kommt allerdings auf den Einzelfall an. Jede Immobilie ist individuell und nicht jede Maßnahme ist bei jeder Immobilie sinnvoll. Deshalb sollten in jedem Fall frühzeitig sowohl ein Energieexperte wie auch ein Immobilienprofi zu Rate gezogen werden. Während der Energieexperte Auskunft über die Wirksamkeit der energetischen Sanierungsmaßnahmen geben kann, weiß der Immobilienprofi, wie sie die Maßnahmen auf den Wert der Immobilie auswirken.

Haben Sie Fragen, welche Sanierungsmaßnahmen den Wert Ihrer Immobilie erhöhen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © franckito/Depositphotos.com