Wir machen Ihnen ein Geschenk – oder auch mehrere!

Weihnachten steht vor der Tür und damit auch die Zeit des Wünschens und Schenkens. Sie sind wunschlos glücklich, aber eine eigene Immobilie wäre schon etwas? Oder Sie sind Eigentümer und haben sich für das nächste Jahr vorgenommen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Ihre Wünsche können wir Ihnen zwar nicht sofort erfüllen, aber wir machen Ihnen auf dem Weg dahin jede Menge kleinere Geschenke…

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…eine allumfassende Beratung zu allen Themen rund um Kauf und Verkauf einer Immobilie. Fragen Sie uns Löcher in den Bauch!

…wir bleiben cool, wenn es bei Ihnen emotional wird – wir beraten Sie auch in Streitfällen bei Scheidung oder Erbe.

…wir schauen uns Ihre Immobilie an und bewerten Sie kostenlos. Dabei hilft uns unsere langjährige Marktkenntnis und der geübte Blick. Wir schauen ganz genau hin.

…wir stellen alle Unterlagen zusammen, die für Kauf und Verkauf benötigt werden. Akribisch schauen wir, dass kein Zettel fehlt, damit Sie sich entspannen können.

…eine zur Immobilie passende Preisstrategie. Keine Sorge, wenn Sie nicht mit Zahlen können – wir können es.

…und dazu eine Vermarktungsstrategie, individuell auf die Immobilie und Ihre Vorstellungen gemünzt. Sie werden überrascht sein, was da alles geht.

…die Erstellung eines schicken Exposés mit professionellen Fotos, Grundrissen und allem, was Ihre Interessenten wissen müssen. Die werden es gar nicht mehr aus der Hand legen wollen.

… wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, können Sie bei uns einen Suchauftrag anlegen. Wir helfen Ihnen, das für Sie passende Haus oder die perfekte Wohnung zu finden. Das geht oft schneller als gedacht.

…wir laden Interessenten zur Besichtigung ein und beantworten dabei alle brennenden Fragen. Dabei entgeht uns kein falscher Fuffziger: Besichtigungstouristen werden gleich aussortiert. Ernsthaften Interessenten öffnen wir gern die Tür.

…wir checken die Bonität dieser ernsthaften Interessenten, bevor es überhaupt zu Preisverhandlungen kommt. Die führen wir neutral und professionell für Sie.

…wir unterstützen Sie zudem beim Kaufvertrag und den notwendigen Notarterminen. Wir wissen ganz genau, was drin stehen muss, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

…Beratung zu vielen weiteren Themen und Services, die den Immobilienmarkt betreffen. Egal ob energetische Sanierung, Klimaschutz, Mietrecht, Wohnen im Alter, wenn es zum Notverkauf kommt und vielem weiteren mehr – wir wissen für Sie Bescheid. Lesen Sie dazu auch gern unseren Blog, den wir regelmäßig mit spannenden und interessanten Inhalten für Sie füllen.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Darüber hinaus möchten wir uns für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2022 und Ihr Vertrauen in uns recht herzlich bedanken. Trotz aller Krisen und Herausforderungen – oder gerade deshalb – stehen wir Ihnen auch im neuen Jahr mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Ihre Immobilienangelegenheiten geht. Schöne Feiertage und einen angenehmen Rutsch!

Suchen Sie Unterstützung beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen und beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © serezniy/Depositphotos.com

Zahl des Monats Dezember: 2,2 Millionen

Bereits vor der Energiekrise in diesem Jahr haben mehr Eigentümer Schritte unternommen, um von steigenden Energiepreisen unabhängiger zu werden – und um etwas fürs Klima zu tun. Denn auf deutschen Grundstücken und Dächern befanden sich im ersten Quartal 2022 laut Statistischem Bundesamt 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen. Im Vergleich zum 1.Quartal im Jahr 2021 stieg die Stromeinspeisung um 34,7 Prozent. Die Nennleistung lag im 1. Quartal bei 58.400 Megawatt. Aber nicht nur Unternehmen setzen auf die Kraft der Sonne.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Immer mehr private Haushalte beziehen ihre Energie aus der Sonne. Auch wenn es vielen vielleicht um die CO2-neutrale Energiegewinnung geht, ist Solarstrom auch eine Einnahmequelle. Statistisch werden aus dem Stromverkauf durchschnittlich 174 Euro im Monat verdient. Allerdings sank die Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen – eine Folge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – unter sieben Cent pro Kilowattstunde.

Dennoch betrachten viele die Nutzung von Photovoltaikanlagen offenbar als lohnend. Denn im 1. Quartal 2022 wurden mit 8,8 Milliarden Kilowattstunden 34,7 Prozent mehr als im Vergleichsquartal im Jahr davor ins Stromnetz eingespeist. Im 1. Quartal 2022 kamen 6,3 Prozent der gesamten Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen.

Laut Studie des IPS Eduard Pestel Instituts, die das „Verbändebündnis Wohneigentum“ beauftragt hatte, können Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Würden auf den über 16 Millionen Dächern in Deutschland Photovoltaikanlagen angebracht, könnten insgesamt 115 bis 120 Terrawattstunden (TWh) Strom erzeugt werden. Damit könnte fast der Gesamtverbrauch von rund 130 TWh aller deutschen Haushalte gedeckt werden. Auch das Risiko eines flächendeckenden Blackouts würde dadurch verringert, da die Stromversorgung dezentralisiert würde.

 

Foto: © H. Hach/Pixabay.com

Strompreise: lohnt sich der Wechsel zum Grundversorger?

In jeder Region Deutschlands gibt es einen Stromgrundversorger. Wer in eine neue Immobilie zieht und noch keinen anderen Stromanbieter gewählt hat, bezieht Strom vom jeweiligen Grundversorger. Dabei gelten diese im Vergleich zu anderen Anbietern als teuer. Aber ist das wirklich so oder kann es sich finanziell lohnen, zum Grundversorger zu wechseln?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Der Grundversorger einer Region ist das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom (oder auch Gas) beliefert. Alle Haushaltskundinnen und -kunden haben Anspruch auf eine Grundversorgung.

Strompreisvergleich

Vorweg muss gesagt werden, dass es auch bei den Grundversorgern erhebliche Preisunterschiede gibt. Bis zu 35 Prozent können diese betragen. Das kann bei einem durchschnittlichen Haushalt mehr als 300 Euro im Jahr ausmachen. Dazu kommt, dass es auch bei den Grundversorgern unterschiedliche Tarife gibt. Um nicht im (häufig teureren) Basistarif zu bleiben, müssen Kunden in einen anderen Tarif wechseln.

Bei einem Haushalt, der im Jahr 4.000 kWh verbraucht, kostet die Grundversorgung im Basistarif nach Berechnung von Experten im Schnitt 1.036 Euro. Bei den günstigsten Tarifen zahlt man dagegen durchschnittlich 951 Euro. Aber auch hier können die Kosten von Grundversorger zu Grundversorger um 35 Prozent unterschiedlich sein.

Unterschied Grundversorger – alternative Anbieter

Die Preise alternativer Anbieter liegen im Schnitt bei 806 Euro bei einem Verbrauch von 4.000 kWh pro Jahr. Der niedrigere Preis liegt aber, wie Energieexperten betonen, nur an Boni und Rabatten, die nur im ersten Jahr gelten. Im zweiten Jahr fallen diese meist weg. Dann unterscheiden sich die Preise zwischen Grundversorger und alternativen Anbietern kaum, und wenn, nur geringfügig. Es sei denn, man wechselt zu einem anderen Anbieter, der wieder Rabatte und Boni für das erste Jahr gewährt.

Lohnt sich der Wechsel?

Wenn man nicht jedes Jahr den Stromanbieter wechseln möchte, sollte man in der Berechnung des Strompreises die Preise für das zweite Jahr, wenn Boni und Rabatte weggefallen sind, berücksichtigen. Oft ist der Preisunterschied zu einem günstigen Tarif des Grundversorgers gar nicht mehr so groß.

Wenn man einen Preisunterschied von 200 Euro im Jahr auf die monatlichen Kosten herunterrechnet, beträgt der Unterschied pro Monat weniger als 20 Euro. Energieexperten betonen deshalb, dass ein bewusstes Energiesparen bei einzelnen Stromfressern sich eindeutig stärker bemerkbar machen würde. So kann mit weniger Aufwand häufig mehr gespart werden als mit dem Wechsel von Stromanbietern.

Sie möchten wissen, wie der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Photovoltaikanlage den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Mythos Makler: was kann er, was darf er? Teil 3

Vorurteile gegenüber Maklern gibt es einige. Aber treffen sie tatsächlich zu? In der Regel geht es darum, was ein Makler tun darf und was er tun kann. Lesen Sie hier, was an den Maklermythen wirklich dran ist.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen

Mythos 7: Makler bevorzugen bestimmte Käufergruppen. Ob sie sich die Immobilie überhaupt leisten können, wird hinterher festgestellt.

Dieser Mythos entspricht nicht der Realität.

Zu den Aufgaben des Maklers gehört auch, die Prüfung, ob sich ein Interessent die betreffende Immobilie leisten kann. Hierzu führt er im Vorfeld eine Bonitätsprüfung durch. Schließlich möchte kein Verkäufer eine Rückabwicklung des Immobilienverkaufs erleben, weil die Finanzierung geplatzt ist.

Makler haben mehr Möglichkeiten als Privatpersonen, die Zahlungsfähigkeit eines Kaufinteressenten zu checken. Nur wenn der Interessent eine Finanzierungszusage seiner Bank vorlegen kann, wird die Immobilie für ihn reserviert. An wen die Immobilie am Ende geht, entscheidet allein der Verkäufer.

Mythos 8: Makler sind nicht verpflichtet, bei Eigentümern vertieft nachzuforschen (beispielsweise ob eine Baugenehmigung vorliegt). Sie dürfen sich auf Auskünfte des Verkäufers verlassen. Dieser ist zwar zur Wahrheit verpflichtet, kann jedoch bei einer längeren Historie der Immobilie mit vielen Vorbesitzern nicht alles wissen. Daher ist der Haftungsnachweis gegenüber Maklern häufig schwer.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Makler sind verpflichtet, alle übermittelten Informationen zu plausibilisieren. Dazu sind sie aufgrund ihrer Sachkenntnis auch in der Lage. Verschweigt der Makler wissentlich relevante Informationen, haftet er dafür; verschweigt der Verkäufer etwas gegenüber dem Makler, kann der Makler dafür nicht in Haftung genommen werden.

Allerdings ist der Makler zu standesgemäßen Nachforschungen verpflichtet und darf die Ergebnisse dem Interessenten nicht vorenthalten. Die Rechtsprechung ist hier in den letzten Jahren deutlich strenger geworden. Das verstärkt die Kompetenz und Professionalisierung der Immobilienberater.

Mythos 9: Makler bieten keine unabhängige Finanzierungsberatung an.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Einige Maklerunternehmen bieten eine Finanzierungsberatung durch eine eigene Fachabteilung mit eigens in diesem Bereich geschulten Spezialisten an. Andere arbeiten dazu mit verlässlichen Partnern zusammen. Die Immobilienvermittlung ist in jedem Fall von der Finanzierungsberatung und -vermittlung zu trennen. Kaufinteressenten können sich jedoch darauf verlassen, dass sie der Makler bei der Finanzierung unterstützt.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Mythos Makler: was kann er, was darf er? Teil 2

Vorurteile gegenüber Maklern gibt es einige. Aber treffen sie tatsächlich zu? In der Regel geht es darum, was ein Makler tun darf und was er tun kann. Lesen Sie hier, was an den Maklermythen wirklich dran ist.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen

Mythos 4: Makler sind oft keine zertifizierten Sachverständige für die Wertermittlung, weshalb häufig ein kostenpflichtiges Wertgutachten für den Immobilienverkauf vonnöten ist.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Bei einem gewöhnlichen Immobilienverkauf ist kein Wertgutachten eines Sachverständigen nötig. Wichtiger ist bei der Preisfindung dagegen, eine fundierte Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes. Diese haben lokale Qualitätsmakler. Sie berücksichtigen aktuelle Konkurrenzangebote, die von der Nachfragesituation und von Vergleichstransaktionen beeinflusst werden. Flankiert wird die Wertermittlung des Maklers von einem Gutachten, dass die finanzierende Bank durchführt.

Das Gutachten eines Sachverständigen ist dagegen notwendig, wenn ein Streit um eine Immobilie vor Gericht landet und es nicht um die Vorbereitung des Immobilienverkaufs geht. Wertgutachten, die vor Gericht Bestand haben müssen, unterliegen strengeren Normen und beziehen aktuelle praxisrelevante Umstände an den Immobilienmärkten nicht mit ein.

Mythos 5: Maklerverträge können riskant sein. Es gibt unterschiedliche Modelle: einfacher Maklerauftrag, Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag. Wenn es unklare Kündigungs- oder Laufzeitregeln gibt oder sich der Vertrag ungewollt automatisch verlängert, drohen Schadensersatzpflichten für den Auftraggeber (Verkäufer oder Käufer).

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Schadensersatzpflichten drohen Käufern und Verkäufern grundsätzlich nur beim qualifizierten Alleinauftrag. Dieses Vertragsmodell wird jedoch nur selten genutzt. Im Übrigen gehen Unklarheiten im Vertrag stets zu Lasten des Maklers. Lokale Qualitätsmakler arbeiten mit Vertragsvorlagen, die den Anforderungen des Verbraucherschutzes gerecht werden und die aktuell geltenden Gesetze erfüllen. Darüber hinaus darf aber auch jeder Vertragspartner Einzelheiten individuell verhandeln.

Mythos 3: Makler übernehmen meist nicht die sichere Übergabe der Immobilie, beispielsweise bei Versicherungs- oder Abrechnungsfragen während des Eigentumsübergangs. Schließlich sind sie dazu auch nicht verpflichtet.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Makler sind zwar nicht verpflichtet, die Übergabe zu begleiten. Allerdings bieten lokale Qualitätsmakler dies in ihrem Dienstleistungspaket an. Versicherungs- und Abrechnungsfragen dürfen Makler jedoch nicht klären. Diese müssen zwischen den Vertragsparteien direkt geregelt werden.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Zahl des Monats November: II

Der Grundbuchauszug ist eines der wichtigsten Dokumente für den Eigentümer von Immobilien. Denn eins ist sicher: nur wer im Grundbuch als Eigentümer festgehalten ist, ist es rechtlich auch. Für den guten Überblick ist der Auszug in drei Abteilungen aufgeteilt. Wir werfen einen Blick auf die Abteilung II: dort sind Lasten und Beschränkungen aufgeführt. Wenn sich dort und im gesamten Auszug Fehlinformationen finden, kann das problematisch werden.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Unter den Lasten und Beschränkungen sind unter anderem folgende Rechte gelistet: Wohn- und Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Erb- sowie Verkaufsrechte. Auch dazu gehören Vorkaufsrecht, Reallast und Erbbaurechte, Sanierungs-, Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke. Auch noch wichtig: in Abteilung II wird der Widerspruch gegen das Eigentum festgehalten.

Es kann immer wieder vorkommen, dass erst beim Verkauf festgestellt wird, dass noch ein Wohnrecht für einen Verwandten eingetragen ist. Das kann vor allem im Erbfall für Überraschung sorgen. Da aber ein Wohnrecht den Wert der Immobilie mindert, sollte man dies wissen.

Man beantragt den Grundbuchauszug beim Grundbuchamt, das zu den örtlichen Amtsgerichten gehört. Welches Gericht für Sie zuständig ist, erfahren Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder. Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung des Grundbuchauszugs Gebühren anfallen.

Neben Abteilung II gibt es natürlich noch Abteilung I, die Erbbauberechtigten und Eigentümer enthält sowie die jeweiligen Anteile des Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnisses und die Grundlagen der Eintragung. Grundpfandrechte, die in Form von Grundschulden und Hypotheken den Wert der Immobilie beeinflussen, haben ihren Platz in Abteilung III.

 

Foto: © LoggaWiggler/Pixabay.com

Mythos Makler: was kann er, was darf er? Teil 1

Vorurteile gegenüber Maklern gibt es einige. Aber treffen sie tatsächlich zu? In der Regel geht es darum, was ein Makler tun darf und was er tun kann. Lesen Sie hier, was an den Maklermythen wirklich dran ist.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen

Mythos 1: In Kaufverträgen tauchen oft unerlaubterweise Makleransprüche zur Provisionsvollstreckung auf, die dann aufwendig wieder entfernt werden müssen.

Das ist nicht richtig.

Eine Klausel zur Bestätigung der vereinbarten Provision wird nur dann in den Vertrag aufgenommen, wenn Käufer und Verkäufer dies einstimmig vertraglich festhalten möchten. Andernfalls werden nur die für den Vertrag üblichen Vereinbarungen im Vertrag festgehalten. Dass der Makler aus dem Kaufvertrag einen eigenen Anspruch erhält, kommt nur dann in Betracht, wenn ein Vorkaufsrecht droht.

Mythos 2: Makler können und dürfen keine Rechtsberatung zum Verkaufs- und Kaufvertrag leisten. Das dürfen nur Rechtsanwälte.

Das ist teilweise richtig.

Nur Personen, denen es erlaubt ist, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen, dürfen einfache juristische Sachverhalte prüfen. Eine solche Erlaubnis hat ein Immobilienmakler in der Regel nicht. Es sei denn, erst ist ausgebildeter Jurist. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli 2018 (BGH I ZR 152/17). Es können sich jedoch „gewisse Beratungspflichten zu rechtlichen und steuerlichen Standardfragen auf einem bestimmten Gebiet für den Makler im Einzelfall daraus ergeben, dass er sich – beispielsweise in seiner Werbung – einer langjährigen Tätigkeit und Erfahrung auf diesem Gebiet berühmt. Außerdem muss der Makler den Auftraggeber dann, wenn dieser hinsichtlich vertragsrelevanter Umstände erkennbar rechtlicher Belehrung bedarf, anraten, insoweit fachmännischen Rat einzuholen.“

Mythos 3: Makler können keine technische Einschätzung der Immobilie abgeben, da sie keine Sachverständigen für Schadstoffe im Gebäude oder für Schäden an der Immobilie sind.

Das ist richtig.

Eigentümer, die ihre Immobilie auf Schäden und Schadstoffe untersuchen lassen möchten, müssen für diesen Zweck einen Sachverständigen beauftragen. Soll die Immobilie auch verkauft werden, ist es sinnvoll, einen Makler hinzuzuziehen. Denn Sachverständige können in der Regel keine Einschätzung abgeben, wie sich Schäden und Schadstoffe auf den Wert einer Immobilie auswirken. Lokale Qualitätsmakler haben in der Regel ein sehr gutes Netzwerk und können einen erfahrenen Experten empfehlen.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

 

Hinweise

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Foto: © Yatakviju/Depositphotos.com

Notverkauf: Welche Fehler gibt es?

Auch wenn ein Immobilienverkauf schnell erfolgen muss und das Geld dringend gebraucht wird, ist es wichtig, dabei bedacht vorzugehen. Sonst kommt es zu Verkaufsfehlern, die sich unter anderem auch auf den Verkaufserlös auswirken können.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die Gründe für den schnellen Verkauf fallen unterschiedlich aus. Entweder können beispielsweise die Raten der Immobilienfinanzierung nicht mehr beglichen werden oder Eigentümer möchten eine Zwangsversteigerung vermeiden. Doch bei allem Druck, der in so einer individuellen Situation herrscht, sollte die Wohnung, das Grundstück oder das Haus nicht kopflos verkauft werden.

Wenn der Käufer doch nicht passt

Je nach Lage der Immobilie gibt es mal mehr und mal weniger Kaufinteressenten. Doch egal, wie viele sich bewerben, der Käufer sollte nicht nur aufgrund des eigenen Bauchgefühls ausgewählt werden, sondern auch nach Fakten. Nämlich zu seiner finanziellen Situation. Denn wenn der Verkauf wegen Zahlungsunfähigkeit nicht zustande kommt oder rückgängig gemacht werden muss, geht die Suche erneut los. Und diese Zeit haben viele Eigentümer, bei denen der Verkauf schnell gehen muss, nicht. Daher sollte ein professionelles Auswahlverfahren vom regionalen Immobilienmakler durchgeführt werden. Dieser hat mehrere Möglichkeiten, die Bonität der Interessenten zu prüfen.

Wenn die Bewertung fehlt oder unzureichend ist

An erster Stelle des Verkaufs steht die Immobilienbewertung. Ohne zu wissen, was man für die Immobilie verlangen kann, ist eine Preisbestimmung nicht möglich. Aber wenn der Wert und somit auch der Preis rein auf einer schnellen Online-Bewertung, einem eigenen Vergleich oder dem Bauchgefühl basiert, führt das zu:

  1. einem zu geringen Verkaufserlös (Preis zu niedrig)
  2. zu wenigen oder gar keinen Kaufinteressenten (Preis zu hoch)

Dabei ist das Ziel des Notverkaufes schnell den optimalen Verkaufserlös zu erhalten, um Schulden, den Umzug, das neue Eigenheim oder anderes finanziell zu stemmen.

Um einen nicht passenden Preis zu vermeiden, sollte eine professionelle Bewertung von einem regionalen Immobilienmakler vorgenommen werden. Der Makler kennt sich mit dem lokalen Immobilienmarkt aus und besichtigt das Objekt auch vor Ort. Außerdem gibt es je nach Immobilienart unterschiedliche und genormte Bewertungsverfahren.

Wenn Angaben im Exposé fehlen oder falsch sind

Beim Verkauf kann es auch zu Problemen mit dem Exposé kommen. Das kann nicht nur Auswirkungen während des Verkaufs haben, sondern auch später noch zu rechtlichen Problemen mit den neuen Eigentümern führen. Die können nämlich unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen oder den Kaufvertrag anfechten. Und auch wenn der Kaufvertrag, falls die klagenden Käufer recht bekommen, nur rückabgewickelt werden muss, ist das finanziell trotzdem ungünstig für den Verkäufer. Besonders, wenn der Erlös bereits ausgegeben ist oder damit die Bankschulden beglichen wurden. Daher ist es immer sicherer, sich von einem Immobilienprofi beraten zu lassen.

Haben Sie Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie oder sollen wir Sie dabei unterstützen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

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Foto: © mast3r/Depositphotos.com

Wie wichtig ist die Lage einer Immobilie?

Durch An- oder Umbau lässt sich der Wert einer Immobilie beeinflussen. Die Lage dagegen lässt sich nicht verändern. Dennoch kann zu unterschiedlichen Zeiten die Lage den Wert einer Immobilie erhöhen oder senken. Welchen Einfluss hat also die Lage?

Der Standort einer Immobilie ist eines der wichtigsten Kriterien, aus denen ihr Wert abgeleitet werden kann. Allerdings kann sich die Bewertung einer Lage ändern. Die Standortqualität ist ein entscheidender Faktor. Dieser kann sich im Laufe der Jahre ändern.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Durch Infrastrukturmaßnahmen kann eine Standortqualität erhöht werden. Hier gibt mehrere kleinere wie größere Stellschrauben. Wird eine Region, eine Stadt, eine Gemeinde, ein Dorf dagegen vernachlässigt, kann sich das negativ auf den Immobilienwert auswirken. Selbst wenn die Immobilie die aktuell höchste Ausstattung besitzt und in einem sehr gut gepflegten Zustand ist, kann ihr Wert niedriger sein als eine weniger gut ausgestattete Immobilie in einer besseren Lage.

Bei den Lagefaktoren denken viele zunächst an eine ruhige Lage, eine gute Verkehrsanbindung, nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte oder Freizeitaktivitäten. Woran viele jedoch nicht denken, sind Entwicklung der Einwohnerzahl, Kaufkraft der Einwohner, Arbeitslosenquote sowie Leerstandsquote.

Ein Profimakler weiß genau, in welcher Lage sich Ihre Immobilie befindet und kann somit den optimalen Wert Ihrer Immobilie für Sie ermitteln.

Möchten Sie wissen, wie die Lage Ihrer Immobilie ihren Wert beeinflusst und wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Erbe: Was gehört alles in ein Nachlassverzeichnis?

Mit dem Tod eines Verwandten stellen sich viele Fragen: Nehme ich das Erbe an? Hat mir mein Angehöriger mehr als nur Schulden hinterlassen? Was gehört alles zum Erbe? Letztere Frage kann mit einem Nachlassverzeichnis beantwortet werden. Zugleich erleichtert das Verzeichnis die Entscheidung, ob man das Erbe ausschlägt oder nicht. Was ist bei der Erstellung des Verzeichnisses wichtig?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Besonders, wenn der Nachlass größer ausfällt und mehr als eine Person erbberechtigt ist, macht es Sinn ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Umso umfangreicher das Erbe, desto früher sollte damit begonnen werden. Unter Umständen muss das Nachlassverzeichnis auch notariell beglaubigt sein.

Wann ist ein Nachlassverzeichnis notwendig?

Nicht immer wird ein Nachlassverzeichnis gebraucht. Hat der Erblasser allerdings einen Testamentsvollstrecker beauftragt den letzten Willen umzusetzen, ist eine Übersicht über den Nachlass unerlässlich. Der Vollstrecker überreicht das erstellte Verzeichnis an die Erbberechtigten. Fällt Erbschaftsteuer an, muss auch in diesem Fall ein Nachlassverzeichnis in Auftrag gegeben werden. Sonst wird das Finanzamt eine Erstellung einfordern. Gläubiger, aber auch Erben, denen ein Pflichtteil zusteht, können ebenfalls ein Nachlassverzeichnis verlangen, wenn der Erblasser Schulden hinterlassen hat.

Wann muss das Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt sein?

Erben mit Pflichtteil können nach § 2314 ein notariell beglaubigtes Nachlassverzeichnis verlangen. Muss das Nachlassverzeichnis erst erstellt werden, kann auch der Notar damit beauftragt werden. Dieser setzt sich dann mit Banken und anderen Finanzinstituten sowie den Versicherungen auseinander. Die Kosten sind abhängig vom Wert des Nachlasses und werden von den Erben getragen.

Was steht im Nachlassverzeichnis?

Im Nachlassverzeichnis werden alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte aufgeführt, auch die Schulden des Erblassers. Zählen auch Immobilien zum Nachlass, müssen dazu alle Angaben verzeichnet werden. Komplexer wird es bei vermieteten Immobilien. Hier kommen alle Mieter samt Mietverträgen dazu. Wurden die Unterlagen zu den Mietwohnungen nicht ordentlich geführt und sind unvollständig, kann es für die Erben in der Regel mühsam sein, alle Angaben selbst zusammen zu tragen.

Wer sich nicht sicher ist, welche Punkte bei einem Immobilienerbe in das Nachlassverzeichnis gehören, findet bei einem regionalen Immobilienmakler gute Unterstützung. Erbberechtigte wie auch der Erblasser selbst können sich von ihm beraten lassen. Zudem kennen Makler in der Regel die Notare in der Region. Auch der mögliche Umgang mit der Erbimmobilie kann zusammen mit dem Immobilienprofi besprochen werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Erbimmobilie und möchten wissen, welche Optionen Sie haben? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.

 

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com