Zahl des Monats Juni: 4 Jahre

Es ist und bleibt für viele das Lebensziel, eine eigene Immobilie zu kaufen. Um dafür ein Darlehen von der Bank zu erlangen, ist in der Regel ein Eigenkapitalanteil vonnöten. Dabei sollten mindestens die Kaufnebenkosten gedeckt sein. Ein großer Teil wird für die Grunderwerbsteuer benötigt. Allein für diese müssen Paare mit Immobilienwunsch im Durchschnitt vier Jahre sparen. Das ergab eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln).

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Für die Banken ist die Höhe des Kaufpreises meist gar nicht das hauptsächliche Hindernis bei der Gewährung eines Kredits. Sondern das fehlende Eigenkapital, dessen benötigte Höhe in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Dafür verantwortlich: gestiegene Immobilienpreise und die erhöhte Grunderwerbsteuer in einigen Bundesländern.

Um sich die Grunderwerbsteuer leisten zu können errechnete die Studie, dass im Schnitt vier Jahre gespart werden muss. In beliebten Städten mit guten Wohnlagen wie Wiesbaden, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Potsdam liegt diese Zeitspanne bei acht bis zehn Jahren, in Berlin beinahe bei elf Jahren. Dabei wird in der Studie davon ausgegangen, dass ein Paar mit einem monatlichen durchschnittlichen Einkommen etwa 10 Prozent davon sparen können.

Jedoch: die Kaufnebenkosten sind allein mit der Grunderwerbsteuer nicht gedeckt. Es kommen hinzu: Notarkosten, Grundbuchumschreibung und gegebenenfalls eine Maklerprovision. Diese Kosten können sich auf weitere fünf bis sechs Prozent des Kaufpreises berechnen. Experten fordern eine Senkung der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb einer eigenen Immobilie. Das würde vor allem jungen Haushalten den Erwerb von Wohneigentum erleichtern.

 

Foto: © MabelAmber/Pixabay

Wenn das alte Zuhause zu klein, die Familie aber größer wird

Nicht nur in Großstädten wird es zum Problem: die Suche nach einer größeren Immobilie, weil sich Nachwuchs angekündigt hat. So schön und aufregend es auch ist, wenn sich die Familie vergrößert – die Wohnung wächst leider nicht mit. Die Suche nach einem neuen Zuhause kostet zudem Zeit und Nerven, die man in dieser Zeit für andere Dinge braucht. Wie also vorgehen?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Raus aus der engen Miet- oder Eigentumswohnung in der Innenstadt, rein in das großzügige Einfamilienhaus am Stadtrand oder am besten gleich im grünen Speckgürtel. Das ist der Wunsch vieler werdender Eltern. Mit einer intensiven Suche auf den gängigen Portalen und oder einem Aushang im örtlichen Supermarkt der präferierten neuen Heimat sollte das doch zu machen sein, denkt man sich zunächst. Doch schnell wird klar: „Wir schaffen das nicht.“

Holen Sie sich professionelle Hilfe

Bevor man das Handtuch wirft, das Einziehen einer zweiten Zimmerdecke plant und schon mal Holz für Hochbetten kauft – das Suchen und Finden einer neuen Immobilie für die Familie ist machbar. Und zwar mit der Hilfe von jemandem, der alle Schritte für Sie übernimmt.

Jemand, der die alte Immobilie gewinnbringend verkauft und sich auch auf die Suche nach einer neuen macht. Der weiß, wie man den Preis richtig ermittelt, der sich in seiner lokalen Umgebung auskennt und die wirklichen Interessenten von Besichtigungstouristen unterscheiden kann. Und der dann mit ganz viel Glück auch noch eine neue Traumimmobilie für Sie hat – oder vielleicht weiß, welchen Kollegen er empfehlen kann. Doch wer soll dieser professionelle Hans Dampf in allen Gassen sein?

Lieber mit Makler verkaufen als im Chaos zu versinken

Die Lösung: ein lokaler Profi-Makler wird Ihr Retter in der Not sein. Er bleibt entspannt, während es bei Ihnen aufregend wird. Er geht mit allen benötigten Unterlagen und einem ansprechenden Exposé in die Vermarktung und findet seriöse Interessenten, die zu Ihrer Immobilie passen und nach erfolgreichen Verhandlungen den von ihm angesetzten Preis zahlen können. Wenn da einer doch den Preis drücken will, gehen bei Ihrem Makler gleich die inneren Alarmglocken an.

Zeit für das wirklich Wichtige haben

Da Sie ja wissen, dass Ihre Immobilie in guten (Verkaufs-)händen ist, können Sie sich entspannter auf alles vorbereiten, Kinderwagen, Wickeltisch & Co. besorgen und haben auch noch Zeit, die Augen nach einem neuen Zuhause offen zu halten und potenzielle Objekte zu besichtigen. Wenn Sie da nicht weiterkommen: Sie wissen ja, wen Sie fragen müssen.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, weil Sie etwas Größeres suchen? Melden Sie sich bei uns! Wir beantworten gern all Ihre Fragen.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Checkliste: für den optimalen Hausverkauf

Um eine Immobilie in kurzer Zeit und zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, muss an vieles gedacht werden. Was Qualitätsmakler quasi aus dem Effeff machen, ist für Laien oft keine einfache Angelegenheit. Immer wieder wissen Immobilienverkäufer nicht, wie viel die Immobilie wirklich wert und was die optimale Preisstrategie ist. Immer wieder fehlen verkaufsrelevante Unterlagen oder Immobilienverkäufer gehen ohne eine gute Vorbereitung in die Preisverhandlung. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick.

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Vor dem Immobilienverkauf

  • Ist jetzt der passende Zeitpunkt für den Immobilienverkauf?
  • Wie viel ist meine Immobilie aktuell wert?
  • Welchen Erlös möchte ich mit dem Verkauf meiner Immobilie erzielen?
  • Wie lang darf der Verkaufsprozess maximal dauern?
  • Fallen Steuern beim Verkauf meiner Immobilie an?

Unterlagen

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Muss ein aktueller Energieausweis beantragt werden oder liegt er vor?
  • Grundrisse
  • Wohnflächenberechnungen
  • Nachweise über Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Gebäudeversicherung
  • Aktuelle Mieterliste
  • Salden-Kautionsliste
  • Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei Jahre
  • Die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung
  • Sind darüber hinaus zusätzliche Unterlagen verkaufsrelevant und wo bekomme ich diese?

Vorbereitung der Immobilie

  • Schönheitsreparaturen durchführen
  • Gegebenenfalls Home Staging durchführen
  • Professionelle Immobilienfotos machen

Vermarktung der Immobilie

  • Wie viel Zeit muss ich für die Immobilienvermarktung einplanen?
  • Habe ich die nötige Zeit zur Vermarktung meiner Immobilie?
  • Welche Kosten kommen bei der Vermarktung auf mich zu?
  • Welche ist die passende Zielgruppe?
  • Wo und wie erreiche ich meine Zielgruppe?
  • Was ist die beste Strategie beim Angebotspreis?
  • Erstellung eines professionellen Exposés
  • Interessentenanfragen beantworten und Besichtigungstermine vereinbaren
  • Besichtigungstermine durchführen
  • Wann habe ich Zeit für Besichtigungen? Wochenende? Werktags?
  • Worauf muss ich bei der Besichtigung achten?
  • Worauf muss ich Interessenten hinweisen? Gibt es Mängel?
  • Wie gehe ich mit Interessenten um?
  • Welche Fragen könnten Interessenten stellen?
  • Wie hole ich Kaufangebote ein?
  • Wie verhandle ich mit Interessenten?
  • Wie erziele ich meinen Wunschverkaufspreis?
  • Wie wähle ich den passenden Käufer aus?
  • Wie prüfe ich die Bonität der Kaufinteressenten?
  • Was muss ich tun, wenn die Finanzierung doch platzt?
  • Wann sage ich den anderen Interessenten ab?

Verkaufsprozess

  • Wer kümmert sich um den Notar?
  • Was muss in den Kaufvertrag?
  • Können zusätzliche Vereinbarungen im Kaufvertrag festgehalten werden?
  • Welche rechtlichen Risiken bestehen?
  • Wie wird der Kaufpreis gezahlt? Notaranderkonto? Direktüberweisung?
  • Wann und wie findet die Immobilienübergabe statt?
  • Was gehört ins Übergabeprotokoll?

 

Sie suchen Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Zahl des Monats Mai: 5,5 Kriterien

Laut des Forschungsinstituts empirica gibt es elf Kriterien, an denen sich erkennen lässt, wie barrierefrei eine Immobilie ist. Deutsche Seniorenhaushalte erfüllen durchschnittlich nur die Hälfte dieser Kriterien. Besonders einkommensschwache oder Seniorenhaushalte in Städten sind mit einer höheren Wahrscheinlichkeit nicht barrierefrei.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Egal ob Treppen, Bad oder Schwellen am Boden, egal ob Eingangsbereich oder Zimmer – die Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllen viele Eigenheime nicht. Das ergab eine Studie des Forschungsinstituts empirica im Auftrag der Deutschen Teilkauf. Von den elf Kriterien zur Beurteilung von Barrierefreiheit beziehen sich acht auf die Wohnung selbst und drei auf das Gebäude.

Die Wohnung: Die Wohnungstüren sind in 70 Prozent der Haushalte breit genug, um als barrierefrei zu gelten. Ein ausreichend breiter Flur ist in 65 Prozent der Haushalte gegeben. 63 Prozent verfügen über genügend Bewegungsraum in der Küche. Raumtüren sind in 59 Prozent der Fälle breit genug. Ausreichend Bewegungsraum im Bad hat mit 50 Prozent nur die Hälfte der Seniorenhaushalte. Stufenlose Räume sind nur bei 33 Prozent vorhanden. Frei von anderen Bodenunebenheiten sind nur 18 Prozent. Und nur bei 16 Prozent der Seniorenhaushalte sind die Duschen ebenerdig.

Das Gebäude: Mit 74 Prozent hat fast ein Viertel der Haushalte Haustüren, die breit genug sind. Bei zwei Dritteln – 66 Prozent – sind die Flure breit genug. Allerdings ist nur bei 15 Prozent ein schwellenloser Zugang zum Gebäude vorhanden.

Ein weiteres Ergebnis der Studie war, dass die fehlende Barrierefreiheit weniger am Wohnstatus „Eigentümer“ oder „Mieter“ liegt als eher an der Gebäudeart. So sind Geschosswohnungen in Mehrfamilienhäusern häufiger barrierefrei, Einfamilienhäuser dagegen seltener.

 

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Erbengemeinschaft: Was Sie beim Immobilienerbe wissen müssen

Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Nicht selten kommt es unter den Erben zu Streitigkeiten, wenn es um die gerechte Teilung des gemeinsamen Erbes geht. Diese Differenzen führen allerdings häufig zu finanziellen Einbußen, zum Beispiel wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, die besser vermieden werden sollte. Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Erbengemeinschaft achten sollten.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Wer Erbe ist, wird entweder durch die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament geregelt. In der Regel ermittelt das Nachlassgericht die Erbfolge. Regelt der Erblasser frühzeitig sein Erbe, können Streitpunkte unter den Erben verringert werden. Der Erblasser kann festlegen, wer welche Rechte und Vermögenspositionen übernimmt und was gegebenenfalls dafür zu tun ist. Dies dokumentiert er im Testament. Hierbei wird zwischen drei juristischen Kategorien unterschieden: der Erbeinsetzung, dem Vermächtnis und der Auflage. Darüber hinaus können Erblasser durch einen Testamentsvollstrecker sicherstellen, dass ihre letzten Verfügungen auch befolgt werden.

Der Erbschein

Um ihr Erbe antreten zu können, benötigen Erben häufig einen Erbschein. Diesen stellt das Nachlassgericht aus. Er bescheinigt einer Person Erbe zu sein und gibt an, welcher Anteil dem Erben zusteht. Für eine Erbengemeinschaft können zwei Arten von Erbscheinen ausgestellt werden. Im gemeinschaftlichen Erbschein sind die Namen aller Erben und ihre jeweiligen Erbanteile in Quoten notiert. Diesen Erbschein müssen alle Erben gemeinsam beantragen. Alternativ kann jeder Erbe einen Teilerbschein beantragen, der sich allein auf seine individuelle Erbenstellung bezieht.

Ein Erbschein macht niemanden zum Erben

Achtung! Stellt sich nach Erteilung des Erbscheins heraus, dass dieser inhaltlich falsch ist, zieht das Nachlassgericht ihn wieder ein. Allerdings sind Personen, die auf die Richtigkeit des Erbscheins vertraut haben, geschützt. Für die Rechtsgeschäfte mit ihnen gilt der Inhalt des Erbscheins trotzdem als richtig. Sie können daher vom vermeintlichen Erben wirksam Eigentum vom Nachlass erwerben. Es ist jedoch ratsam, sich in solchen Fällen von einem Rechtsexperten beraten zu lassen.

Erbe ausschlagen

Bei unsicheren Erbverhältnissen, wenn beispielsweise zu befürchten ist, dass der Erblasser Schulden hinterlässt, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Das gilt auch für einen Erben in einer Erbengemeinschaft. Wenn dieser Erbe pflichtsteilberechtigt ist, erhält er dennoch den Anspruch auf seinen Pflichtteil. Hierbei handelt es sich um einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Nachlass, dessen Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Wer das Erbe ausschlagen möchte, muss dies innerhalb von sechs Wochen, nachdem er von seiner Erbschaft Kenntnis erlangt hat, dem Nachlassgericht schriftlich mitteilen.

Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Kapitalanlage Pflegeimmobilien

Wir werden immer älter. Diese demografische Entwicklung sorgt in logischer Konsequenz dafür, dass der Bedarf an Pflegeeinrichtungen stetig steigt. Daraus wiederum resultiert, dass auch Pflegeimmobilien für Kapitalanleger immer mehr zur interessanten Anlagemöglichkeit werden.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Der Laie fragt sich dabei: wie kann man denn in Pflegeimmobilien investieren und sie letztendlich als Geldanlage nutzen? Wie bei anderen Investments auch profitiert man von der Mietrendite. Da Pflegeimmobilien auch als Apartments verstanden werden, die in Wohnheimen mit angeschlossener Pflege, Seniorenresidenzen oder in Heimen für betreutes Wohnen befinden, werden diese „ganz normal“ vermietet.

Private Pflegeeinrichtungen: ein großer Markt

Der Markt an privaten Pflegeheimanbietern steigt weiterhin an. Der Grund hierfür:  viele Kommunen verfügen nicht über das nötige Wissen, um den längerfristigen Bedarf zu ermitteln. Die privaten Anbieter setzen sich meist aus Projektgesellschaften und Bauträgern zusammen, die dann zusammen mit oder für den zukünftigen Betreibern die Pflegeeinrichtungen errichten.

Ist die Immobilie fertig gestellt, wird sie für mindestens 20 Jahre an den Betreiber vermietet. Das ist ein großer Vorteil für den Anleger: er hat keinen Mietausfall zu befürchten, auch wenn mal ein Apartment leer steht.

Auch für die Berechnung der Steuern ist diese Anlage attraktiv – so lässt sich nicht nur das Objekt selbst abschreiben. Auch die Möblierung der Apartments trägt hier Früchte – bewegliches Inventar kann über 10 Jahre steuerlich abgeschrieben werden. Zudem gibt es für ausgewählte Pflegeimmobilien wie stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize, Behindertenheime und psychiatrische Einrichtungen eine staatliche Förderung.

Was passiert bei Leerstand?

Passiert es, dass ein Bewohner zahlungsunfähig wird oder das Apartment eine Zeit lang leer steht, bedeutet das nicht, dass die Miete ausfällt. In solchen Fällen übernimmt der Staat. Das heißt für den Betreuer, dass er durch diese Förderung ein geringeres Insolvenzrisiko hat. Bei den Renditen sieht es dank Mieteinnahmen und Wertsteigerungen gut aus: sie liegen bei vier bis sechs Prozent und wenn es besonders gut läuft, auch schon mal bei acht Prozent.

Pflegeimmobilien sind also eine Kapitalanlage, die sich durchaus lohnt. Vor einer Investition sollten aber alle Chancen und Risiken genau abgewogen werden. Ein Profi-Makler, kann Sie dazu beraten und schaut gemeinsam mit Ihnen, was Sie beachten müssen.

Sie suchen eine Kapitalanlage, die zu Ihnen und Ihrem Geldbeutel passt? Fragen Sie uns! Wir stehen ihn gern mit Rat und Tat zur Seite.

 

Hinweise

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Foto: © Chrissi/Depositphotos.com

Mit lebenslangem Wohnrecht in der Immobilie bleiben

Mit einem lebenslangen Wohnrecht können Sie eine Immobilie bewohnen, ohne diese zu besitzen oder dafür Miete zu zahlen. Ein Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und lohnt sich, wenn Sie Ihre Immobilie verschenken oder verrenten möchten. Dabei gibt es Einiges zu beachten.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Laut Daten des Statistischen Bundes aus dem März 2022 steigen die Nettokaltmieten seit 2019 kontinuierlich weiter. Auch der Wohnraum bleibt weiterhin knapp. Viele Menschen – vor allem Senioren – fragen sich, wie sie ihr Zuhause absichern können, auch wenn sie ihre Immobilie verkaufen. Die Lösung ist ein lebenslanges Wohnrecht. Der Inhaber dieses Rechts darf bis zu seinem Lebensende in der jeweiligen Immobilie wohnen bleiben, auch wenn er nicht (mehr) der Eigentümer ist. Auch wenn die Immobilie ein weiteres Mal den Eigentümer wechseln sollte, darf der Inhaber des Wohnrechts in der Immobilie bleiben, denn das Wohnrecht ist an die Immobilie gebunden.

Schenkung und Verrentung

Möchten Eltern ihre Immobilie an ihr Kind verschenken, können sie ein Wohnrecht vereinbaren. So sind sie rechtlich abgesichert. Eine andere Möglichkeit ist die Immobilienverrentung. Hierbei verkaufen Eigentümer ihre Immobilie und lassen sich ein Wohnrecht einräumen. Das Geld für die Immobilie können sie als monatliche Rente oder als Einmalzahlung erhalten, auch eine Mischform aus beiden Varianten ist möglich.

Eintrag im Grundbuch

Um rechtlich abgesichert zu sein, muss das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden. Steht es nicht im Grundbuch, kann es zum Beispiel bei einem Eigentümerwechsel angefochten werden. Der Eintrag im Grundbuch stellt sicher, dass das Wohnrecht nicht gekündigt oder entzogen werden kann. Sich darüber hinaus ein Rückforderungsrecht einräumen zu lassen, ist ebenfalls sinnvoll. Falls beispielsweise das Kind, dem die Immobilie übertragen wurde, insolvent wird und die Immobilie zu verlieren droht, kann der frühere Eigentümer sie zurückfordern. Damit geht die Immobilie an die Eltern zurück und ist somit vor der Insolvenzvollstreckung geschützt.

Nießbrauchrecht

Das Nießbrauchrecht erlaubt über das Wohnrecht hinaus, die Immobilie zu nutzen. Das kann sich beispielsweise lohnen, wenn der Inhaber des Nießbrauchrechts pflegebedürftig wird und in ein Pflegeheim umziehen muss. Das Nießbrauchrecht erlaubt ihm, die Räume, die er nicht mehr bewohnen kann, zu vermieten. Das gilt auch, wenn er zum Beispiel seinen Lebensabend lieber im warmen Ausland genießen möchte. Allerdings trägt der Inhaber des Nießbrauchrechts auch die wirtschaftliche Verantwortung und ist für anfallende Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten zuständig.

Möchten Sie wissen, ob sich lebenslanges Wohnrecht für Sie und Ihre Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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