Grundsteuer – was müssen Eigentümer jetzt beachten?

Die Berechnung der Grundsteuer wurde reformiert, da sie laut dem Bundesfinanzhof verfassungswidrig war. Die Folge ist, dass bis Ende des Jahres 2024 rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben, dennoch müssen alle Eigentümer von Immobilien noch dieses Jahr bis zum 31. Oktober eine separate Grundsteuererklärung über die Plattform Elster elektronisch abgeben. 

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Da es keine bundesweit einheitliche Regelung für die neue Grundsteuer gibt, kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen. Drei unterschiedliche Modelle gibt es: das Flächenmodell (in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen); das Bundesmodell (in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) und die Bodenwertsteuer in Baden-Württemberg.

In allen Modellen gibt es dann wiederum drei Arten der Grundsteuer. Für Eigentümer ist Variante B in der Regel die entscheidende.

  • Grundsteuer A (agrarisch): für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Grundsteuer B (baulich): für bebaubare und bebaute Grundstücke sowie für Gebäude
  • Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke): soll 2025 eingeführt werden, damit unbebaute Grundstücke von Kommunen höher besteuert werden können. So sollen Spekulationen vermieden und Wohnraum gefördert werden.

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Wie berechnet man die Grundsteuer?

Bei der Berechnung kommt es auf drei Faktoren an:

  • Einheitswert: heißt nach der Reform Grundsteuerwert und wird anders berechnet als der Einheitswert. Zu sehen im Einheitswertbescheid vom Finanzamt.
  • Grundsteuermesszahl: richtet sich nach der Art des Gebäudes. Zu finden im Grundsteuergesetz (§§14 und 15 GrStG).
  • Hebesatz: legt die zuständige Gemeinde fest, dort können Sie ihn auch erfragen.

Die Formel für die Berechnung:

Grundsteuerwert (Einheitswert) x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer

Was muss ich jetzt tun?

Es wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt, aber Sie sollten bereits bis Ende März 2022 einen Feststellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes erhalten oder durch eine öffentliche Bekanntmachung eine Aufforderung zur Abgabe bekommen haben. In Bundesländern, in denen das Bundesmodell gilt, gilt es für Eigentümer beispielsweise folgende Informationen bereit zu halten:

  • Grundstücksfläche (im Grundbuchauszug)
  • Bodenrichtwert (bei unabhängigen Gutachterausschüssen)
  • Gebäudeart (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Wohnfläche (im Bauplan oder in der Bauakte beim Bauordnungsamt)
  • Baujahr (auch im Bauplan oder der Bauakte)

Eigentümer aus den Bundesländern, die individuelle Regelungen für die Berechnung aufgestellt haben, müssen sich informieren, welche Angaben sie jeweils benötigen.

Noch unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer von Bedeutung ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Inflation, steigende Zinsen, Energiekrise – wie finanziert man jetzt eine Immobilie (weiter)?

Hinter uns liegt eine lange Niedrigzinsphase, die vielen erlaubte, einen Immobilienkredit aufzunehmen. Aktuell allerdings verbauen die hohen Tilgungsraten so manchem den Wunsch nach einer eigenen Immobilie. Auch die drohende Kostenexplosion der Nebenkosten führt zu Unsicherheiten. Wie kann der Immobilienwunsch oder ein bestehender Kredit dennoch weiter finanziert werden?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Im Hinblick auf eine Kreditlaufzeit von zehn Jahren, wird deutlich, dass sich die Kreditzinsen seit Anfang des Jahres teilweise verdreifacht haben. Die aktuelle Sollzinsbildung von ca. 3,1 Prozent (Stand Juli 2022) bringt zudem strengere Auflagen für eine Immobilienfinanzierung mit sich. Hat man zudem einen negativen SCHUFA-Eintrag, gibt es kaum noch Chancen auf eine Finanzierungszusage. Käufer sollten im Vorhinein schauen, wie sie die hohen monatlichen Raten (weiter) stemmen können und wenn es möglich ist, negative SCHUFA-Einträge löschen lassen.

Anschlussfinanzierung, Inflation und hohe Zinsen

Die ehemals guten Konditionen der Niedrigzinsphase werden bei einem neuen Kreditvertrag von höheren Zinssätzen abgelöst. Daher macht eine Umschuldung, um bessere Zinskonditionen zu erhalten, keinen Sinn. Ein Forward-Darlehen, also eine vorzeitige Anschlussfinanzierung, hat den Vorteil, dass der aktuelle Zinssatz mitgenommen werden kann. Allerdings fallen Gebühren für die vorzeitige Beendigung des Vertrags an. In der Regel wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von den Banken verlangt. Schauen Sie bei der weiteren Hausfinanzierung genau hin und machen Sie einen Kreditvergleich, bevor Sie sich für eine Bank entscheiden.

Wie kann ich meine Bonität steigern?

Es gibt Möglichkeiten, die eigene Kreditwürdigkeit zu steigern, auch wenn es auf den ersten Blick schwierig erscheint, die eigenen Ausgaben zu senken.

  • Begleichen Sie Rechnungen zum angegebenen Termin
  • Schulden Sie Ihre anderen Kredite um
  • Leben Sie nicht über Ihrem finanziellen Limit
  • Kündigen Sie ungenutzte Bankkonten
  • Erhöhen Sie Ihren SCHUFA-Score: fordern Sie Ihre SCHUFA-Auskunft an – das ist einmal im Jahr möglich – und fragen Sie, welche Einträge sich löschen lassen

Kommt es trotz allem zur Gefährdung einer Anschlussfinanzierung und die Immobilie kann nicht weiter abbezahlt werden, können Sie sich als Eigentümer Unterstützung von einem lokalen Immobilienprofi holen. Bevor es im schlimmsten Fall zur Zwangsversteigerung kommt, findet er mit Ihnen die Lösung, die zu Ihrer individuellen Lage passt.

Sie möchten eine Immobilie finanzieren oder wissen, welche Möglichkeiten Sie im Fall einer abgelehnten Kreditzusage haben? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Zahl des Monats: 70,7 Prozent

Viele Privathaushalte heizen immer noch mit Öl und Gas. Vor allem für ältere Bestandsbauten sind diese fossilen Ressourcen immer noch wichtige Energieträger. Aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 21. Juli 2022 geht hervor, dass 2019 knapp die Hälfte der privaten Haushalte (41,2 Prozent) Erdgas zur Deckung des Bedarfs an Wohnenergie nutzten.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Auch für die Industrie ist Gas ein wichtiger Energieträger. 31,2 Prozent des Bedarfs wurden durch Erdgas abgedeckt und 16 Prozent jeweils über Öl und Kohle. Seit Beginn des Ukrainekrieges gerät Deutschland mit dieser Art der Energieversorgung und Beheizung in Schwierigkeiten, da Hauptlieferant Russland über die Pipeline Nordstream 1 die Gaslieferung gedrosselt hat.

Seit dem 27. Juli 2022 fließen nur noch 1,28 Kubikmeter Gas pro Stunde nach Deutschland. Damit sank die Kapazität der Lieferung nach Angaben des russischen Staatskonzerns Gazprom von 40 auf 20 Prozent (Stand 27.07.2022). Der Einsatz von Alternativen gewinnt damit weiter an Bedeutung.

Bei Neubauten sieht die Bilanz bei der Energieversorgung besser aus. 70,7 Prozent der 2021 gebauten Wohnimmobilien wurden komplett oder zum Teil mit erneuerbaren Energien beheizt, wie aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 2. Juni 2022 hervorgeht. Und auch die Anzahl der Pelletheizungen stieg nach einer Statistik vom Statista Research Department (Quelle: Statista.com). Von 278.606 mit Holzpellets betriebenen Heizungen im Jahr 2012 soll die Anzahl im Jahr 2022 auf ca. 648.000 (Jahr 2022) klettern. Nur noch 34,3 Prozent der Neubauten nutzen Gas als Hauptenergiequelle.

 

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Jetzt schon an später denken – damit die Immobilie auch zum Alter passt

Auch wenn Zinsen und Nebenkosten ins Unermessliche zu steigen drohen, bleibt ein Eigenheim der Traum, den sich viele erfüllen möchten. Vor allem, wenn Nachwuchs ansteht oder der Ort gewechselt werden muss. Oft muss es dann schnell gehen. Neben Eile und Euphorie, endlich bald eine eigene Immobilie sein Eigen zu nennen, bleibt eines auf der Strecke. Viele zukünftige Eigentümer denken nicht daran, dass sie auch als Senior noch im eigenen Zuhause glücklich sein wollen.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Dabei sollte man beim Immobilienkauf mitdenken, wie lange man dort wohnen bleiben möchte und vor allem, ob sich die Immobilie altersgerecht umgestalten lässt. Kein Fahrstuhl bei einer Eigentumswohnung, die im 4. Stock liegt, ein großer Garten, der gepflegt werden will oder zu viele Treppen sind die klassischen Hindernisse, die das Wohnen im Alter erschweren. Und noch etwas sollte bedacht werden: wenn die Kinder ausziehen, werden ihre Zimmer seltener genutzt, die Immobilie wird zu groß und muss trotzdem geputzt werden.

Schon bei der Immobiliensuche das Alter mitdenken

Damit man es im Alter leichter hat, wird von Experten empfohlen, daran schon beim Kauf zu denken. Optimal ist es natürlich, wenn die Immobilie bereits altersgerecht gebaut ist. Ist sie das nicht, sollte man folgende Punkte beachten:

  • Ist das Bad groß genug und lässt sich die Dusche barrierefrei umbauen?
  • Sind die Türen breit genug oder können verbreitert werden?
  • Kann man Treppen durch Rampen ersetzen?
  • In der Küche: ist es möglich, unterfahrbare Möbel einzubauen, damit man auch im Rollstuhl an Spüle und Arbeitsplatte herankommt?
  • Im Mehrfamilienhaus ohne Fahrstuhl: wäre ein Einbau möglich oder steht er vielleicht sogar schon an?

Was man wirklich braucht und welche Um- und Einbauten sinnvoll sind, kann Ihnen ein Immobilienexperte erläutern. Seine Beratung sollten Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen.

Auch an die Kosten denken

Nicht nur in der momentanen Lage sollte man preissensibel sein und an alle Kosten denken. Denn ein barrierefreier und altersgerechter Umbau ist nicht günstig. Um bedarfs- und sachgerecht planen zu können und den voraussichtlichen Aufwand einschätzen zu können, sollte ebenfalls ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Er kennt sich mit unterschiedlichen Immobilien aus und kann in Ihrem individuellen Fall sagen, was und wie bei Ihrer Wunschimmobilie gemacht werden kann.

Auch geringe Anpassungen können schon für Erleichterung sorgen. In anderen Fällen kann ein barrierefreier Umbau allerdings zu aufwendig sein und in der Folge teurer als ein Umzug in eine andere Immobilie, die bereits altersgerecht ist. Auch die Aufnahme eines weiteren, hohen Kredits sollte nicht notwendig sein. Klar ist: egal, ob Umbau oder Umzug – ein Eigentümer sollte bereits beim Erwerb seiner Immobilie die Veränderung von Lebensumständen mitdenken.

Sie möchten wissen, ob sich ein altersgerechter Umbau Ihrer Immobilie rechnet? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 


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6 Schritte zur eigenen Wunschimmobilie

Für Immobilienkäufer macht es Sinn gut strukturiert an den Haus-, Wohnungs- oder Grundstückskauf heranzugehen. Dazu gehört auch eine Finanzierungssicherheit und sich im Vorfeld gut klarzumachen, welche Bedürfnisse und Wünsche das neue Zuhause erfüllen muss.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Um Eigentümer den Kaufprozess zu erleichtern, haben wir einen Plan zusammengestellt, wie man dabei am besten vorgehen kann.

Schritt eins: Finanzen klären

Um sich bei der Finanzierung nicht zu verzetteln und die Chancen auf eine Zusage zu erhöhen, muss geschaut werden, wie viel Immobilie man bezahlen kann. Mit ausreichend Eigenkapital ist es wahrscheinlicher ein Kredit- oder ein Darlehen zu bekommen. Wichtig ist es auch, seine Geldein und -ausgänge genau zu kennen und im Blick zu haben. Außerdem kann es helfen die Bonität zu verbessern. Zum Beispiel durch einen möglichst hohen SCHUFA-Score erhöht. Auf Anfrage kann in Erfahrung gebracht werden, ob und welche negativen SCHUFA-Einträge entfernt werden können.

Schritt zwei: Wunschimmobilie finden

Die Finanzierung steht und der Traum vom Haus wird realistischer. Jetzt ist wichtig für sich zu klären, was man wirklich braucht und möchte. Eventuell müssen aus finanziellen Gründen Kompromisse eingegangen werden. Ein regionaler Makler kann künftige Eigentümer, bei Unsicherheiten beraten.

Schritt drei: Objekt besichtigen

Die ersten potenziellen Angebote wurden ausfindig gemacht, nun gilt es sich ein Bild von dem Wunschobjekt zu machen. Um Ihr ehrliches Interesse zu bekunden und einen guten Eindruck beim Verkäufer zu hinterlassen, können Sie schon vor des Besichtigungstermins eine Bewerbungsmappe mit relevanten Finanzierungsdokumenten und einem kleinen Anschreiben fertig machen. Vor Ort sollte unter anderem genau auf Mängel oder die Aufteilung der Räume geachtet werden. Eventuell müsste das Haus bei einem Kauf an die eigenen Wünsche aufwendig und kostenintensiv angepasst werden. Interessenten sollten sich außerdem zu verschiedenen Tageszeiten einen Eindruck vom Wohnort verschaffen.

Schritt vier: Preisverhandlungen

Bei dem Kaufpreis müssen Interessenten sich vorher überlegen, welche Summe maximal gezahlt werden kann und wie viel man bereit ist zu bezahlen. Eventuell notwendige Baumaßnahmen sollten ebenfalls finanziell mitbedacht und in den möglichen Kaufpreis einkalkuliert werden.

Schritt fünf: Notar und Kaufvertrag

Der Preis ist ausgehandelt. Jetzt muss der Interessent einen Notar auswählen, um den Kaufvertrag aufzusetzen. Da regionale Makler oft mit Notaren zusammenarbeiten, kann dieser Eigentümer bei der Suche helfen. Beim Termin wird der Vertrag verlesen. Änderungswünsche und Anmerkungen können und sollten spätestens jetzt geäußert werden.

Schritt sechs: Die Objektübergabe

Wenn Eigentümer die Immobilienunterlagen und die Schlüssel vom Verkäufer erhalten, ist es wichtig zu schauen, ob die Immobilie im vereinbarten Zustand übergeben wird. Mit der Übergabe gehen auch alle Pflichten als Immobilienbesitzer auf die Käufer über (Energiekosten, Grundsteuer, etc.)

Suchen Sie eine Immobilie zum Kauf und haben Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

 

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Zahl des Monats Juli: 293.393

Die Bundesregierung hat ihr Ziel 400.000 Wohnungen neu zu bauen im Jahr 2021 verfehlt. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung vom 23. Mai 2022 des Statistischen Bundesamtes hervor.  Dabei ist Wohnungsknappheit allgegenwärtig. Vor allem an bezahlten Wohnraum und Sozialwohnungen fehlt es deutschlandweit.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Neben dieser Tatsache verschärft auch die Zunahme der Pro-Kopf-Wohnfläche das Ganze. In der statistischen Veröffentlichung des Umweltbundesamtes zur Wohnfläche ist zu erkennen, dass die gesamte tatsächlich genutzte Wohnfläche um  6,5 Prozent  innerhalb von neun Jahren angestiegen ist. Der Grund: die Wohnungen sind größer geworden. 2020 lag die durchschnittliche Größe einer Wohnung bei 92 Quadratmetern. Auch die bewohnte Fläche pro Einwohner nahm um 2,8 Prozent zu. Die Ursache liegt in den sich verändernden Haushaltsgrößen. Immer mehr Menschen wohnen allein in einer Wohnung. Aber auch die Zweipersonenhaushalte nahmen seit 1950 vermehrt zu.

Interessant ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass in den 50er Jahren durchschnittlich gerade einmal 15 Quadratmeter auf einen Bewohner entfallen sind. Im Jahr 2020 lag diese Pro-Kopf-Wohnfläche bei 47,4 Prozent. Die Fläche, die eine Person bewohnt, hat sich somit verdreifacht.

Schuld daran ist die immer später stattfindende Familiengründung. Durchschnittlich entfallen dabei 68 Quadratmeter auf Einpersonenhaushalte und 33 Quadratmeter pro Bewohner auf Haushalte mit mehr als zwei Personen. Aber auch Senioren, die wegen der hohen Mietpreise nicht aus Ihrer großen Drei- oder Vier-Zimmerwohnung ausziehen, tragen zum Zuwachs der Pro-Kopf-Wohnfläche bei. Denn Neubauwohnungen die nicht gefördert werden, sind teurer als günstige Sozialwohnungen und Bestandsimmobilien. Aber auch Lieferengpässe, Personalmangel und Rohstoffknappheit führten 2021 zu einem Rückgang bei den Baufertigstellungen, obwohl die Zahl der Baugenehmigungen (380. 736) im Vergleich zu 2020 um 3,3% zugenommen hat.

 

Foto: © gregroose/Pixabay.com

Immobilien und ESG – was muss ich wissen?

Gebäude sollen europaweit bis 2050 klimaneutral werden. Das hat auch Auswirkungen auf Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Doch was bedeutet das konkret für Häuslebauer und Besitzer älterer Immobilien, die Ihr Eigenheim selbst bewohnen?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Der Klimaschutz hat seit einigen Jahren Einzug in die Welt der Immobilien gehalten. Nachhaltiges Bauen wird mit Blick auf die weltweite Ressourcenknappheit immer wichtiger. Um die Klimaziele zu erreichen, wurden auch die Anforderungen an Neubauten und Bestandsimmobilien hochgeschraubt. Der neueste Trend ESG, der mittlerweile auch in der Immobilienbranche angekommen ist, geht sogar noch weiter.

Was bedeutet ESG?

ESG ist eine Abkürzung für die englischen Begriffe Environmental, Social und Governance. Ins Deutsche übersetzt heißt das nichts anderes als ökologisch, sozial und Unternehmensführung. Bei ESG geht es also um nachhaltige, soziale und unternehmerische Konzepte, die sich in der Immobilien- und Wohnwirtschaft wiederfinden sollen.

Ob ein Bauprojekt oder eine Immobilie ESG-konform ist, darüber müssen sich allerdings eher Immobilienunternehmen, Investoren und Bauentwickler Gedanken machen.

Für Privateigentümer ist eher der Nachhaltigkeitsaspekt relevant. Ob das Ein- oder Zweifamilienhaus ESG-konform ist, hat beim normalen Immobilienverkauf in der Regel keine Bedeutung. Es sei denn das Objekt wird als Kapitalanlage für Investoren angeboten.

Nachhaltigkeit beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern

Für Eigentümer und Häuslebauer ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wichtiger als die ESG-Konformität. Bestandsbauten müssen nachgerüstet werden. Das betrifft die Anlagen für Wasser- und Energieverbrauch. So fördert die Regierung die Umstellung auf elektrische Wärmepumpen bis 2025 finanziell.

Beim Neubau müssen Eigentümer auf die Energieverbrauchswerte achten. Dazu kann entweder der Verbrauch der Primärenergie berechnet werden, die künftig verbraucht wird oder der Ausstoß an CO2-Emissionen, die das neugebaute Haus verursacht. Für beides gibt es Grenzwerte. Zusätzlich wird ein Jahr nach Bauende ein Bericht von den Eigentümern gefordert. Der Neubau muss den Anforderungen genügen, die im GEG festgeschrieben sind.

Nachhaltigkeit beim Bestandsbau

Eigentümer, die ihre Immobilie bereits seit Februar 2002 selbst bewohnen, sind nicht verpflichtet, diese nachzurüsten oder Heizanlagen auszutauschen. Erst wenn die Bestandsimmobilie den Besitzer wechselt, müssen die Käufer nach dem GEG handeln. Bei der Austauschpflicht gibt es allerdings auch Ausnahmen.

Generell können Eigentümer auch durch Maßnahmen wie Dach- oder Fassadenbegrünungen, die nicht im GEG verankert sind, das Klima für sich und die Umwelt besser gestalten. Aber auch ressourcenschonende Baumaterialien tragen zum Klimaschutz bei.

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Immobilie klimaneutral und ressourcenschonend nachrüsten oder bauen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

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Das Nestmodell – eine Alternative nach der Scheidung?

Wenn sich ein ehemaliges Paar scheiden lässt, bedeutet das vor allem für die gemeinsamen Kinder eine komplette Änderung ihrer Lebenssituation. Oft steht ein Umzug ins Haus. Mit dem sogenannten Nestmodell wird dieser umschifft und die Kinder bleiben in der vorher gemeinsam bewohnten Immobilie. Die Eltern wechseln sich in einem Ein- oder Zweiwochenrhythmus ab und leben ansonsten in einer eigenen Wohnung.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen –Das Nestmodell (englisch: bird nesting) kommt zwar seltener vor als das Wechsel- oder Residenzmodell, wird aber immer attraktiver und als interessante Alternative in Betracht gezogen. Die individuelle Situation – vor allem die finanzielle – ist dabei der Gradmesser. Ein lokaler Profimakler kann sie beraten, ob diese Variante für Sie in Frage kommt.

Was kann ich mir unter dem Nestmodell vorstellen?

Die Kinder können trotz der Trennung ihrer Eltern in der vertrauten Wohnumgebung bleiben. Das verringert nicht nur, dass sie durch einen Umzug ihr gewohntes Umfeld verlieren, sondern trägt auch dazu bei, dass sie die Auflösung der Familie besser verarbeiten können. Bei sogenannten „Nest“-Kinder sollen sich Eigenschaften wie Toleranz und Widerstandsfähigkeit besser entwickeln als bei anderen Trennungskindern. Für sie ändert sich praktisch nichts, außer dass sich ihre elterliche Bezugsperson regelmäßig ändert.

Was für die Kinder gut ist, ist für Eltern nicht immer einfach

Durch das Nestmodell endet zwar eine Beziehung, aber ohne einen richtigen Schlusspunkt. Man ist zwar getrennt, muss aber weiterhin permanent gemeinsame Entscheidungen für die Immobilie treffen. Da kommt es schnell zum Streit, vor allem wenn es um finanzielle Fragen geht. Genaue Absprachen sind dabei unbedingt notwendig. Wer bezahlt die Nebenkosten, neue Einrichtungsgegenstände oder die Kosten, wenn etwas kaputt geht?

Was dazu kommt: beide brauchen eine eigene Wohnung. Neben der doppelten Haushaltsführung und der Versorgung der Kinder gilt es, Miete oder Kredit für das neue Zuhause zu zahlen. Wenn dann noch ein Kredit für die alte Immobilie abzuzahlen ist, wird es erst recht kompliziert.

Behalten oder lieber verkaufen – was tun?

Auch wenn das Nestmodell als eine attraktive und soziale Lösung erscheint, kann das Haus oder die Wohnung oft nicht weiter finanziert werden. Experten empfehlen, sich bei der Neuorientierung nach einer Scheidung und der Lösung für die gemeinsame Immobilie von einem Profi aus der Immobilienbranche beraten zu lassen. Durch seine langjährige Expertise auf diesem Gebiet kennt sich ein Qualitätsmakler sehr gut aus und kann sich in Ihre Situation hineindenken. Ob verkaufen oder behalten, selbst bewohnen oder vermieten, ob Nest-, Wechsel- oder Restmodell – Ihr Makler berät Sie zu allen Möglichkeiten und wird gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung finden.

Sind Sie unsicher, was aus Ihrer Scheidungsimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Bonitätsprüfung – damit der Immobilienverkauf nicht platzt

Ihr Kaufinteressent ist sympathisch, Sie gehen mit ihm zum Notar und unterschreiben den Kaufvertrag. Doch dann kommt die böse Überraschung: Der Immobilienverkauf muss rückabgewickelt werden und die Vermarktung von vorne beginnen. Warum? Die Finanzierung Ihres Käufers ist geplatzt. Mit einer Bonitätsprüfung kann das vermieden werden.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die Rückabwicklung des Immobilienverkaufs und mit der Vermarktung wieder von vorne zu beginnen, ist nicht nur lästig, es kann für Sie sogar finanzielle Nachteile haben. Sehen beispielsweise Immobiliensuchende eine Immobilie erneut in den Online-Portalen, macht sie das skeptisch. Sie fragen sich, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Oft kann eine Immobilie dann nur noch unter Wert verkauft werden, um überhaupt einen Käufer zu finden. Deshalb prüfen Qualitätsmakler die Bonität von Interessenten.

Wie hoch ist das Risiko?

Bevor Sie den Kaufvertrag mit dem Käufer unterzeichnen, sollten Sie wissen, ob er sich Ihre Immobilie und die Kaufnebenkosten überhaupt leisten kann. Die Nebenkosten gelten als gesamtschuldnerische Kosten. Zahlt sie der Käufer nicht, kann das Finanzamt sie von Ihnen als Verkäufer fordern. Sie können die Nebenkosten dann wieder vom Käufer fordern.

Auskunftei

Um die Bonität eines Kaufinteressenten zu prüfen, können Sie sich an eine Auskunftei wie beispielsweise der Schufa wenden. In der Regel erteilen diese aber nur Auskünfte an ihre Mitglieder. Da die Beiträge hierfür oft hoch sind, lohnt sich das bei einem einmaligen Immobilienverkauf kaum. Zudem wird gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Um das nachzuweisen, ist Formulierungsgeschick gefragt.

Selbstauskunft

Sie können natürlich auch eine Selbstauskunft des Interessenten verlangen. Dieser kann sie bei einer Auskunftei einholen. Achten Sie darauf, dass sie aktuell ist, die persönlichen Daten des Interessenten, Score-Werte, mit denen Sie das Risiko einschätzen können, sowie positive und negative Zahlungserfahrungen enthält.

Finanzierungszusage des kreditgebenden Instituts

Eine Alternative dazu ist eine Finanzierungszusage der Bank des Interessenten. Hierbei sollten Sie unbedingt auf Folgendes achten: Der Kredit sollte ausdrücklich zur Finanzierung der Immobilie bestimmt sein. Darüber hinaus sollte die Auszahlung nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein, die eine termingerechte Zahlung verhindern können.

Qualitätsmakler wissen, wie sie die Zahlungsfähigkeit eines Interessenten prüfen. Sie finden für Sie den passen Käufer und helfen Ihnen, die Rückabwicklung des Immobilienverkaufs zu vermeiden. Lassen Sie sich von einem Immobilienprofi beraten.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Kaufinteressent zahlungsfähig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Foto: © Olivier26/Depositphotos.com

Video: Was bei Immobilienbesichtigungen wichtig ist

Zu einem Immobilienverkauf gehört das zeitlich und organisatorisch aufwendige Besichtigen des Eigenheims. Vor allem diese Verkaufsphase erfordert Fingerspitzengefühl und sollte gut geplant werden. Schließlich trägt die Auswahl des richtigen Käufers zum erfolgreichen Eigentümerwechsel bei.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Bevor mit der Besichtigung der Immobilie gestartet werden kann, müssen alle Interessenten nach bestimmten Kriterien vor- und aussortiert werden. Diese können Eigentümer individuell festlegen. Das wichtigste Kriterium sollte aber die Solvenz des potenziellen Käufers sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt, um den Verkauf erfolgreich und effizient über die Bühne zu bringen, ist es, unnötige Besichtigungen, die extra Zeit kosten, zu vermeiden. Daher sollte geschaut werden, ob der vermeintliche Interessent nicht doch ein sogenannter „Besichtigungstourist“ ist. Sind Verkäufer bereit, mit den Besichtigungen zu starten, ist es sinnvoll, nicht zu viele Personen auf einmal durch das Haus zu führen. Die Besichtigungstermine müssen daher gut organisiert sein.

Zudem stellen einige Interessenten sehr detaillierte Fragen zum Objekt, die im besten Fall souverän beantwortet werden. Und hier noch ein weiterer Hinweis: Oft suchen Interessenten während der Vor-Ort-Begehung Mängel, um den Verkaufspreis in den Verhandlungen zu drücken. Eigentümer, die die Besichtigungen durchführen, sollten sich davon nicht aus der Ruhe bringen lassen.

Erfahren Sie in unserem Video, wie Sie die Besichtigungsphase erfolgreich meistern und so den passenden Käufer finden.

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