Sofern Sie den Entschluss gefasst haben, sich altersbedingt
wohnlich zu verändern und den Verkauf Ihrer Immobilie selbst in die Hand
zu nehmen, sollten Sie vorab ein paar Dinge beachten. Am
Immobilienmarkt ist die Nachfrage groß. Wer ein Haus verkauft, hat
schnell eine Traube an Kaufinteressenten vor der Tür stehen und steht
vor der Qual der Wahl. Welche Interessenten meinen es wirklich ernst und
können sich Ihre Immobilie leisten? Nicht zuletzt wollen Sie Ihr Haus,
in dem Sie so viele Jahre verbracht haben, nur in gute Hände abgeben.
Wir zeigen, wie Sie bei der Auswahl vorgehen.
Schritt 1: Besichtigungstourismus verhindern
Nicht jeder Interessent, der sich auf Ihr Angebot meldet, ist auch
wirklich an einem Kauf interessiert. Um sogenannten
Besichtigungstourismus zu vermeiden und nur Leute ins Haus einzuladen,
die nach Betrachten des Exposés ernsthaft über einen Kauf nachdenken,
ist es wichtig, schon hier Kriterien für eine Vorauswahl zu haben.
Vollständige Kontaktdaten sollten daher ein Muss sein. Auch bietet es
sich an, die Kaufinteressenten einen Fragebogen ausfüllen zu lassen, in
dem Sie bereits erste Angaben zu einziehenden Personen,
Preisvorstellungen und Finanzierungsmöglichkeiten beantworten. Wer hier
nur vage Angaben macht und am liebsten anonym bleiben möchte, ist
höchstwahrscheinlich kein ernstzunehmender Kaufinteressent. Auch mit
Online Tools wie 360-Grad-Besichtigungen, bei denen die Interessenten
ihre Kontaktdaten hinterlegen müssen, lässt sich bereits eine Vorauswahl
treffen.
Schritt 2: Mit der Bonitätsprüfung aussieben
Wenn nach den Besichtigungen mehrere Interessenten übrigbleiben, bei
denen Sie ein gutes Bauchgefühl haben, ist es entscheidend, zu wissen,
ob diese sich die Immobilie tatsächlich leisten können. Denn natürlich
ist das wichtigste Kriterium bei der Auswahl eines Käufers, dass er
zahlungsfähig ist. Um die Bonität zu prüfen, haben Sie mehrere
Möglichkeiten. Zunächst einmal geben Wirtschaftsauskunfteien wie die
Schufa Holding AG Informationen über die Zahlungsfähigkeit und
Verschuldung einer Person. Als Privatverkäufer ist es jedoch schwierig,
an diese Auskünfte heranzukommen. Die Kaufinteressenten müssen Ihnen
also eine Selbstauskunft zukommen lassen. Weitere Beispiele für
Wirtschaftsauskunfteien sind Bürgel und Creditreform. Diese geben
außerdem Auskunft über bereits bestehenden Immobilienbesitz und eine
allgemeine Beurteilung der Finanzlage. Neben den Daten, die Sie auf
diesem Wege erhalten, bietet es sich außerdem an, eine Auskunft über die
Vermögenswerte Ihrer Interessenten zu verlangen. Dazu zählen Konto- und
Depotauszüge, aber auch Geschäftsunterlagen. Das wichtigste Kriterium
ist letztendlich jedoch die Finanzierungszusage der Bank. Achten Sie
dabei unbedingt darauf, dass der Kredit spezifisch für den Kauf Ihrer
Immobilie bewilligt wurde. So gehen Sie sicher, dass der Interessent
damit nicht am Ende ein anderes Objekt abzahlt.
Schritt 3: Kriterien für die finale Auswahl
Am Ende kann es nun sein, dass noch immer zwei oder sogar mehr
zahlungsfähige Kaufinteressenten vor Ihnen stehen. Wie treffen Sie hier
Ihre Entscheidung? Die einfachste Variante ist wohl das
„First-Come-First-Serve“-Prinzip: Wer als Erstes mit einem abgesicherten
Kaufangebot auf Sie zukommt, bekommt die Immobilie. Sie sind allerdings
nicht daran gebunden, an den schnellsten Bieter zu verkaufen, sondern
völlig frei in Ihrer Auswahl. Ein Sympathie-Bonus kann Ihnen
dementsprechend genauso wenig zur Last gelegt werden wie eine
Entscheidung per Los. Außerdem können Sie Ihre Wahl davon abhängig
machen, wie gut die neuen Bewohner in die Nachbarschaft passen.
Schließlich soll der neue Besitzer ja an Ihre Stelle treten. Machen Sie
sich also auch ihren Nachbarn zuliebe ein eingehendes Bild von den
Interessenten für Ihre Immobilie. Beim Verkauf einer Wohnung im
Mehrfamilienhaus ist es oft sogar üblich, dass die
Eigentümergemeinschaft den Käufer vorher absegnen muss. Vorsichtig
sollten Sie jedoch bei zusätzlichen Zahlungen sein. Zwar ist es legitim,
an den Meistbietenden zu verkaufen, allerdings dürfen Sie keine
Zusatzzahlungen entgegennehmen, die nicht im Kaufvertrag aufgeführt
werden. Sonst gibt es schnell Probleme mit dem Finanzamt.
Wer all diese Tipps beherzigt, kann sein geliebtes Heim mit einem
guten Gefühl einer neuen Generation überlassen, die im neuen Zuhause
hoffentlich ebenso viele schöne Erinnerungen anhäuft, wie Sie es getan
haben.
Sie brauchen Hilfe bei der Wahl eines passenden Käufers für
Ihre Immobilie? Wir unterstützen Sie gerne und übernehmen die
Bonitätsprüfung für Sie.
Foto: © Deagreez