Die Immobilienverrentung gilt als Alternative zum Kauf und
schafft eine Win-Win-Situation zwischen Käufer und Verkäufer.
Eigentümer, die alt sind, können mit einem Verrentungsmodell in der
Immobilie bis zum Lebensende wohnen bleiben und zum Beispiel an die
Nachkommen ein Vorerbe ausschütten. Der Käufer muss für den
Immobilienerwerb kein Darlehen bei einer Bank aufnehmen, sondern kann
die Tilgung der Raten aus dem laufenden Einkommen bestreiten.
Immobilienverrentung einfach erklärt
Der demografische Wandel in Deutschland führt zu einer überalterten
Gesellschaft, wodurch die klassischen Rentensysteme zu kollabieren
drohen. Steigt die Lebenserwartung und damit auch die Zahl der Rentner
weiter an, werden die jüngeren Beitragszahler die Renten aus eigener
Kraft nicht mehr erwirtschaften können. Dadurch werden Rentenmodelle,
die sich aus Immobilienverkäufen speisen, attraktiv.
Üblicherweise kauft man eine Immobilie über eine einmalige
Kaufpreiszahlung. Bei der Immobilienverrentung erfolgt die Abzahlung
hingegen in monatlichen, verzinsten Raten, die nach und nach vom Käufer
abgezahlt werden. Der Verkäufer kann zudem mit dem neuen Eigentümer
ausmachen, dass er in der Immobilie für eine bestimmte Zeit oder
lebenslang weiter wohnen kann. Ermittelt wird die genaue Rentenzahlung
nach üblichen versicherungsmathematischen Grundsätzen und aufgrund von
Rentenfaktoren des Statistischen Bundesamtes. Die freie Gestaltung des
Kauf- und Verrentungsvertrags ist bei der Finanzierung über
Immobilienverrentung ein Vorteil gegenüber klassischer Finanzierung, bei
der die Vertragsbedingungen von der Bank meist diktiert werden.
Außerdem können Erbstreitigkeiten vermieden werden, weil die Verwertung
des Immobilienvermögens schon unter Lebenden geregelt ist.
Die Leibrente
Mit der Leibrente lässt sich ein beachtlicher Teil des Investments
für die Immobilie gewissermaßen „rückwärts tilgen“. Das in der Immobilie
gebundene Vermögen wird zurückgewonnen. In Vergangenheit wurden
Immobilien nach dem Tod des Eigentümers an die nachfolgende Generation
weitergegeben. Das ist heute nur noch selten so, da das
Durchschnittsalter der Erbgeneration derzeit bei Mitte 50 liegt und
viele in diesem Alter bereits eine eigene Immobilie besitzen. Aus diesem
Grund entscheiden sich viele Rentner, die Immobilie weiter für sich zu
nutzen und das über die Jahre investierte Vermögen durch die Verrentung
wieder zu erwirtschaften. Und zwar mit diesen beiden Modellen:
Zeitrente
Im Gegensatz zur Leibrente, die ausgezahlt wird, solange der
Verkäufer am Leben ist, gibt es bei der Zeitrente eine zeitliche
Begrenzung. Die Kaufsumme kann vom Käufer per Einmalzahlung oder in
Raten eingezahlt werden. Auch bei dieser Variante behält der Verkäufer
das Recht, in der Immobilie weiter wohnen zu dürfen. Ein entscheidender
Unterschied ist, dass bei Zeitrenten grundsätzlich die Berücksichtigung
des Alters und des Geschlechts des Verkäufers entfällt.
Vorteile der Immobilienverrentung für Verkäufer auf einen Blick:
Es ist möglich, im Haus oder in der Wohnung wohnen zu bleiben und
gleichzeitig die Kaufpreisraten für die Immobilie zu beziehen, die eine
gute Ergänzung zur schmalen Rente ergeben.
Die Rentnerin behält das Wohnrecht in der Immobilie, während sich der neue Eigentümer um den Erhalt der Immobilie kümmert.
Bei einer Leibrenten-Vereinbarung erzielt der Verkäufer oft einen größeren Gesamterlös als bei einer einmaligen Zahlung.
Die Rentnerin kann entscheiden, wie lange sie die Immobilie weiter
bewohnen möchte. Wenn sich die Rentnerin dazu entscheidet,
beispielsweise nach fünf Jahren in eine kleinere Wohnung oder ins
Seniorenheim zu ziehen, erhöht sich die monatliche Rente um den Wert des
bisherigen Wohnrechts.
Berechnung der monatlichen Rente
Zunächst wird die Kaufsumme der Immobilie durch einen
Immobilienexperten ermittelt. Diese basiert auf dem Kaufpreis abzüglich
weiterer Leistungen auf die vom Statistischen Bundesamt ermittelte
durchschnittliche Lebenserwartung. Es sollte zudem beachtet werden, dass
die Rente nicht vom deutschen Verbraucherpreisindex abweicht. Mit dem
notariellen Abschluss des Kaufvertrags wird die Summe der Raten und das
Wohnrecht des Verkäufers im Grundbuch eingetragen.
Zu Absicherung des Verkäufers werden zudem bestimmte Pflichten
bestimmt, die seitens des Käufers erfüllt werden müssen. Darunter wird
festgehalten, dass der Käufer für das regelmäßige Zahlen der monatlichen
Leistungen haftet. Ebenso kann für bestimmte Fälle eine Rückübertragung
der Immobilie festgelegt werden.
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