Unterlagencheck für den Verkauf einer Erbimmobilie

4,34 Millionen Immobilien wurden zwischen 2015 und 2024 in Deutschland vererbt. Viele davon werden verkauft, wofür es einiger Organisation bedarf. Die Immobilie muss ausgeräumt, für den Verkauf hergerichtet und vermarktet werden. Zeitgleich müssen alle Unterlagen zusammengestellt oder besorgt werden, die für eine Veräußerung notwendig sind. Wissen Sie, welche das sind? Mit unserem Unterlagencheck finden Sie es heraus.

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Das Wichtigste: der Erbschein

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Erst mit diesem Dokument in der Mappe können Sie mit den Planungen für den Verkauf starten. Beantragt wird er beim Nachlassgericht (gehört zum örtlichen Amtsgericht). Dafür benötigen Sie üblicherweise Ihren Personalausweis, wenn vorhanden das Testament und die Sterbeurkunde des Erblassers in beglaubigter Kopie.

Unterlagen der Immobilie

Schon der Grundriss kann eine Herausforderung sein, wenn er nicht auffindbar ist oder erst erstellt werden muss. Aber spätestens für das Exposé sollte er vorliegen.

Für das Exposé benötigen Sie auch den Energieausweis, der für alle Gebäude verpflichtend ist. Wenn noch keiner oder ein veralteter für die Erbimmobilie vorliegt, lassen Sie sich von einem Energieberater einen erstellen. Danach ist der Ausweis zehn Jahre lang gültig.

Ebenso wichtig ist der Grundbuchauszug. Den beantragen Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts. Bevor Sie losgehen, informieren Sie sich digital, denn in vielen Städten kann man das mittlerweile online erledigen.

Für die Flurkarte wenden Sie sich an das zuständige Liegenschaftskatasteramt. Sie zeigt an, in welcher Umgebung Ihre geerbte Immobilie liegt. Der Antrag kann sowohl telefonisch als auch persönlich und schriftlich erfolgen. Natürlich auch per E-Mail.

Besonders wichtig für den zukünftigen Käufer ist die Wohngebäudeversicherung, für die Sie einen Nachweis im Ordner haben sollten. Es könnte ja sein, dass noch vor dem Notartermin Schäden an der Immobilie entstehen, die dann nicht ersetzt werden. Etwa, wenn es zu einer Überschwemmung kommt oder ein Blitz einschlägt. Ohne Nachweis der Wohngebäudeversicherung lehnt die Bank des Kaufinteressenten einen Kredit aller Wahrscheinlichkeit nach ab.

Keine Zeit? Fragen Sie den Profi!

Falls Sie nach dieser Auflistung denken, dass Sie gar keine Zeit haben, diese Unterlagen zu besorgen, brauchen Sie nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Ein Makler kann Ihnen nicht nur helfen, sich einen Überblick über alle benötigten Unterlagen zu verschaffen und sie zu besorgen, er übernimmt im Anschluss auch die Vermarktung und alle Verkaufsprozesse für Sie.

Sie brauchen professionelle Hilfe beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © neomia/Depositphotos.com

Baukrise – lohnt sich jetzt ein Neubau?

Bis zuletzt normal: Aller Krisen zum Trotz blieb eine eigene Immobilie der Traum vieler. Egal, ob Neubau im Grünen oder Eigentumswohnung in der Innenstadt: neu gebauter Immobilienbesitz schien als Altersvorsorge oder Kapitalanlage weiterhin begehrt. Die Januar-Umfrage des ifo Instituts spricht nun eine andere Sprache: Die Stimmung im Wohnungsbau sei auf einem historischen Tiefstand. Was heißt das für Bauwillige?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Das ifo-Institut (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.) ermittelt monatlich den ifo-Geschäftsklimaindex. Im Januar 2024 konstatierte die Forschungseinrichtung für den Bereich Wohnungsbau ein besonders schlechtes Geschäftsklima. Schuld daran sei zum einen das Ausbleiben von Neuaufträgen, zum anderen die Stornierung von Projekten.

Hohe Zinsen und Baukosten blocken Bauprojekte

Auch die Rahmenbedingungen, die sich seit dem Ukrainekrieg verschlechtert haben, wirken weiterhin nach. Gestiegene Baukosten und hohe Zinsen machen es für Bauherren und Unternehmen nicht leicht, in die Umsetzung von Bauprojekten zu gehen.

Wenn es dazu überhaupt kommt: 52,2 Prozent der Betriebe beklagen fehlende Aufträge, die Stornierungen liegen bei 17,4 Prozent. Das sei zwar weniger als im Vormonat, aber führe zu keiner Trendwende im Wohnungsbau, heißt es seitens des ifo-Instituts.

Soll ich weiterhin am Traum Neubau festhalten?

Heißt das, das jetzt die Chancen gutstehen, das eigene Neubau-Projekt endlich in Angriff zu nehmen? Abhalten dürfte viele Bauwillige nicht nur die allgemeine Unsicherheit, sondern auch die Finanzierungsproblematik und der weiterhin bestehende Materialmangel in der Baubranche.

Zu empfehlen ist daher weiterhin, auch bei bereits bestehenden Bauten die Augen offen zu halten. Auch eine Bestandsimmobilie kann so umgestaltet werden, dass sie den eigenen Wünschen und den neuesten energetischen Standards entspricht. Des Weiteren kann noch mit günstigeren Preisen gerechnet werden, da viele Verkäufer ihre Vorstellungen heruntersetzen mussten.

Fragen Sie sich, was Sie brauchen

Lassen Sie sich dazu am besten von einem lokalen Profimakler beraten. Er weiß, wohin der Markt sich dreht, und kann Ihnen empfehlen, was zu Ihnen und Ihren Vorstellungen passt. Ob es eine Immobilie im Bestand oder im Neubau wird, hängt schließlich nicht nur vom Finanziellen ab. Fragen, die Sie sich zusätzlich stellen sollten: will ich lieber auf dem Land oder mitten in der Stadt wohnen? Reicht eine Wohnung oder will ich eine Villa? Wie viele Zimmer brauche ich für wie viele Bewohner? Muss ich schon an Barrierefreiheit denken? Welche Ausstattung benötige ich beziehungsweise welche Extras stelle ich mir vor?

Sie sind auf der Suche nach einer passenden Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © dovapi/Depositphotos.com

Checkliste: Stadt oder Land – wo und wie möchte ich wohnen?

Draußen Natur genießen oder kurze Wege bei Einkäufen und Arztbesuchen – je nach Lebensphase kann die Standortwahl für eine Immobilie unterschiedlich ausfallen. Immer wieder kommt es vor, dass Immobiliensuchende eine Vorstellung von ihrer Traumimmobilie haben und nach dem Kauf feststellen, dass sie eigentlich gar nicht zu ihrem Lebensstil passt. Damit Sie sich vergewissern können, wo Ihre Traumimmobilie wirklich steht, gehen Sie unsere Checkliste durch.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen, Ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche besser zu verstehen und eine fundierte Entscheidung zu treffen, ob das Leben in der Stadt oder auf dem Land besser zu Ihnen passt.

Arbeitsweg

  • Wie lang ist Ihr täglicher Arbeitsweg und welche Verkehrsmittel möchten Sie nutzen?
  • Ist die Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln oder eine gute Anbindung an Autobahnen für Sie entscheidend?

Familienplanung

  • Planen Sie, Kinder zu haben oder haben Sie bereits eine Familie? Beachten Sie Schulen, Kindergärten und Spielplätze in der Umgebung.
  • Wünschen Sie mehr Platz und Natur für Ihre Kinder, was eher für das Landleben spricht?

Soziales Umfeld

  • Bevorzugen Sie eine enge Gemeinschaft, wie sie oft in ländlichen Gegenden zu finden ist?
  • Oder genießen Sie die Anonymität und Vielfältigkeit des städtischen Lebens?

Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen

  • Wie wichtig sind Ihnen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen wie Ärzte und Apotheken in der Nähe?
  • Sind Sie bereit, für diese Angebote längere Wege in Kauf zu nehmen?

Lebensstil-Präferenzen

  • Bevorzugen Sie ein lebhaftes, städtisches Umfeld oder die ruhigere, naturnahe Atmosphäre auf dem Land?
  • Wie wichtig sind Ihnen kulturelle Angebote wie Theater, Museen und Restaurants in unmittelbarer Nähe?

Natur und Freizeitaktivitäten

  • Legen Sie Wert auf Natur, Ruhe und Freizeitmöglichkeiten im Freien?
  • Oder bevorzugen Sie ein urbanes Umfeld mit schnellem Zugang zu Sport- und Freizeitanlagen?

Preis und Wohnfläche

  • Welches Budget haben Sie und welche Wohnfläche erwarten Sie dafür?
  • Bedenken Sie, dass Immobilien auf dem Land oft günstiger sind, aber zusätzliche Kosten durch Pendeln entstehen können.

Langfristige Planung

  • Wie sieht Ihre langfristige Lebensplanung aus? Bedenken Sie, dass sich Ihre Bedürfnisse im Laufe der Zeit ändern können.
  • Ist eine gute Wertsteigerung der Immobilie für Sie wichtig?

Sie sind auf der Suche nach einer passenden Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

Was unverheiratete Paare beim Hauskauf beachten müssen

Entscheiden sich unverheiratete Paare, gemeinsam ein Haus zu kaufen, werden schnell jede Menge Fragen laut. Wer soll im Grundbuch stehen? Wer bringt wie viel Geld ein? Und falls wir uns mal scheiden lassen: Wer bekommt das Haus?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die Zeiten, in denen vor dem Hauskauf noch der Gang zum Traualtar stand, haben sich geändert. Heute stehen oftmals keine offizielle Verbindung und kein Trauschein mehr hinter einem Liebesglück. Schließlich wird ein Bund fürs Leben im Herzen geschlossen und nicht auf Papier. Doch sollten unverheiratete Paare beim Erwerb einer gemeinsamen Immobilie einiges beachten.

Wer soll im Grundbuch stehen?

Insbesondere für Paare, die nicht den Bund der Ehe eingegangen sind, ist es entscheidend, dass beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Der Grund dafür ist einfach: Ohne einen unterschriebenen Kaufvertrag ist man offiziell kein Eigentümer, unabhängig davon, wie viel persönliche Ersparnisse man in die Immobilie investiert hat.

Was sollte man im Grundbuch festschreiben?

Gerade, wenn die Immobilienfinanzierung nicht auf gleicher Höhe erfolgt sein sollte oder ein Partner deutlich mehr Eigenkapital eingebracht hat, sollte man dies im Grundbuch festhalten. Auf diese Weise wird klar dokumentiert, welcher Partner am Ende des Tages mit welchem Anteil Eigentümer der Immobilie ist.

Hypothek und Verbleib in der Immobilie durch einen Notar regeln

Das Thema Hypothek gehört in fachkundige Hände. Mit Hilfe eines Notars wird frühzeitig per Vertrag festgezurrt, wer die monatliche Darlehenstilgung fortan übernimmt. Auch gilt es zu regeln, wer für welchen Zeitraum in der Immobilie verbleiben darf. Wer hier vorausschauend handelt, erspart sich später womöglich einen nervenraubenden Rosenkrieg. Sollten Sie bei der Suche nach einem kompetenten Notar Hilfe brauchen, steht Ihnen Ihr Makler des Vertrauens jederzeit gern zur Seite.

Partnerschaftsvertrag

Ein Partnerschaftsvertrag ist eine gute Idee. Jeder Fachanwalt oder Notar kann Sie hier kompetent unterstützen. Besonders zu empfehlen ist solch ein Vertrag, wenn Grund und Boden nicht auf Ihren Namen laufen: Denn nach deutschem Recht gehört dem Eigentümer stets die darauf befindliche Immobilie. Kann sich ein Paar überhaupt nicht einigen, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Hierbei werden Immobilien jedoch nur selten zu einem marktgerechten Preis versteigert und gehen deutlich unter Wert über den Ladentisch.

Testament

Verstirbt einer der beiden Partner, so hat der Verbliebene erst einmal keinerlei Anspruch auf dessen Nachlass. Es greift die gesetzliche Erbfolge. Lebenspartner können unter Umständen leer ausgehen. Daher ist ein vom Notar beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag wichtig. Hier kann der Erblasser festlegen, was mit der Immobilie im Fall seines Ablebens geschehen soll.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung beim Immobilienkauf benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

 

5 Punkte, die Sie als Erbe einer Immobilie beachten sollten

Nach dem Tod eines Angehörigen stehen Hinterbliebene oftmals vor großen Herausforderungen. So müssen sie nicht nur die Trauer bewältigen und die Beisetzung organisieren, sondern oftmals auch überlegen, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll. Dabei sollten bestimmte Punkte unbedingt beachtet werden, damit der Prozess möglichst reibungslos ablaufen kann.

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1. Ermitteln Sie zuerst den Nachlass

  • Klären Sie bestehende Verbindlichkeiten.
  • Überprüfen Sie den Grundbucheintrag.
  • Setzen Sie sich mit Banken und Versicherungen in Verbindung.
  • Durchsuchen Sie Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen.
  • Informieren Sie relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkasse, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger.

2. Finden Sie heraus, wer das Vermögen erbt

  • Prüfen Sie, ob ein notarielles Testament existiert.
  • Ermitteln Sie den Aufbewahrungsort des Testaments.
  • Falls Ihnen der Aufbewahrungsort nicht bekannt ist, stellen Sie eine Anfrage beim Nachlassgericht.
  • Falls Sie im Besitz des Testaments sind: Reichen Sie das Testament beim Nachlassgericht ein.

 

3. Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist?

  • Ohne Testament wird das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt.
  • Die Vererbung erfolgt je nach Verwandtschaftsgrad.
  • Ehepartner und Kinder gelten als Verwandte ersten Grades. Sie erhalten die größten Anteile.

 

4. Was Sie als Immobilienerbe beachten sollten, bevor Sie sich entscheiden

  • Ab Bekanntgabe haben Sie sechs Wochen Zeit, sich für oder gegen die Immobilie zu entscheiden.
  • Finden Sie heraus, wie werthaltig die Immobilie, die Sie erben, überhaupt ist.
  • Können Sie sie auch für eventuell vorhandene Schulden und andere Verbindlichkeiten aufkommen?
  • Wie hoch ist die Steuer für das geerbte Haus?
  • Ist das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen?
  • Welche Fragestellungen müssen Sie zusammen mit der Erbengemeinschaft klären, wenn Sie nicht der Alleinerbe sind?

5. Dies müssen Sie bei der Annahme des Immobilienerbes erledigen

  • Weisen Sie Ihre Rechtsnachfolge mithilfe des Erbscheins beim Grundbuchamt nach.
  • Beantragen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht.
  • Lassen Sie den Grundbucheintag ändern, denn erst dann gelten Sie als rechtmäßiger Eigentümer.
  • Wenn Sie die Änderung des Grundbucheintrags innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers ermöglichen, sparen Sie sich die Grundbuchgebühren.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Sie haben eine Immobilie geerbt und sind noch unsicher, was die beste Lösung für die Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns jederzeit gern! Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Foto: © tupungato/Depositphotos.com