Zahl des Monats August: III

Der Grundbuchauszug ist eines der wichtigsten Dokumente von Immobilien. Vor dem Verkauf oder Kauf einer Immobilie lohnt sich sowohl für Verkäufer als auch für Käufer ein Blick hinein. Denn im Grundbuch stehen Einträge, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Neben beispielsweise Wohnrechten, die sich in Abteilung II des Grundbuchs finden, können Grundschulden oder Hypotheken eine Immobilie belasten. Diese werden in Abteilung III des Grundbuchs dokumentiert.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – In die Abteilung III des Grundbuches werden die sogenannten Grundpfandrechte eingetragen. Das können beispielsweise Grundschulden sein. Diese entstehen, wenn eine Baufinanzierung aufgenommen und die Immobilie als Sicherheit eingetragen wird. Aber auch Hypotheken oder Rentenschulden finden sich hier, zuzüglich der Vormerkungen, Widersprüche und Veränderungen, die sich auf diese Rechte beziehen.

Für Kaufinteressenten stellt sich die Frage, ob der Kauf einer Immobilie zu Wohnzwecken sinnvoll ist, wenn sie mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist. Denn es besteht das Risiko, dass das Haus oder die Wohnung zwangsvollstreckt werden kann, da Grundschuld oder Hypothek grundsätzlich an die Immobilie gebunden sind und nicht an eine Person.

Auch für den Verkäufer sind Belastungen im Grundbuch von Bedeutung. Käufer werden fordern, dass die Eintragungen in Abteilung III vor dem Kauf gestrichen werden. Oder sie werden mit dem Verkäufer eine Regelung über die bestehenden Belastungen treffen wollen. Übernehmen sie die Belastungen, wird der Kaufpreis dementsprechend angepasst werden müssen. Alternativ kann der Verkäufer aber auch mit der betreffenden Bank verhandeln, diese Belastungen auf eine andere Immobilie zu übertragen – wenn ihm eine gehört.

In jedem Fall ist es sinnvoll, dass beide Seiten wissen, was im Grundbuchauszug in allen drei Abteilungen steht. Ein Notar kann hierzu beraten. Liegt ein Grundbuchauszug nicht vor, kümmert sich ein Profimakler um die Besorgung beim Grundbuchamt.

 

 

Foto: © DWilliam/Pixabay

Die Checkliste zur Immobilienfinanzierung

Die Finanzierung einer Immobilie scheint vielen Immobiliensuchenden unrealistisch. Dabei bieten sich jetzt bessere Chancen, als viele Nachfrager annehmen. Das Immobilienangebot ist gestiegen und Verkäufer sind jetzt eher bereit, den Preis Ihrer Immobilie den aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten der Käufer anzupassen. Damit Sie bei der Finanzierung alles im Blick behalten, finden Sie hier unsere Checkliste.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Finanzierungs- und Immobilienexperten empfehlen, die Finanzierung bereits vor der Immobiliensuche zu klären. Liegt Ihnen zum Beispiel die Finanzierungsbestätigung der Bank vor, zeigt das Verkäufern Ihre ernsten Absichten. Darüber hinaus ist Folgendes wichtig:

Klären Sie vor der Immobiliensuche folgende Fragen:

  • Wie viel Immobilie kann ich mir leisten? Welche Tilgungsrate kann ich monatlich maximal abzahlen? Faustregel: Die Kosten für eine Wohnung sollten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen. Denken Sie dabei auch an Nebenkosten wie Steuern, Versicherung, Heizung und Strom.
  • Soll ich ein Haus bauen oder eine Bestandsimmobilie kaufen?
  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
  • Wie viel Eigenkapital benötige ich?
  • Gibt es staatliche Fördermöglichkeiten?
  • Wie ermittle ich den Finanzierungsbedarf?

 Welche Unterlagen benötigt die Bank?

  • Gehalts-/Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Nachweis des Vorjahreseinkommens
  • Einkommensbescheid Vorjahr
  • Gegebenenfalls Einkommenssteuererklärung
  • Eigenmittelnachweis (z. B. Kontoauszüge)
  • Unterschriebene Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten zwei Jahre (bei Selbstständigen)
  • Unterschriebene, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (bei Selbstständigen)
  • Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre (bei Selbstständigen)
  • Schufa-Auskunft
  • Personalausweis

Welche Unterlagen sind noch für den Immobilienkauf wichtig?

  • Neubau
    • Architektenvertrag bzw. den Entwurf
    • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
    • Flurkarte
    • Grundstückskaufvertrag bzw. Entwurf
    • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
    • Geltender Bebauungsplan der Gemeinde/Bezirk
    • Genehmigter Bauantrag
    • Baubeschreibung
    • Genehmigte Baupläne/Bauzeichnung
    • Bruttogrundflächenberechnung
    • Wohn- und Nutzflächenberechnung
    • Nachweis über eine Rohbauversicherung
    • Baukostenberechnung (inklusive der Unterlagen zu Erschließungskosten und Informationen über geplante Eigenleistungen)
    • Schätzung der späteren Wohnnebenkosten

 

  • Bestandsimmobilie
    • Kopie des Kaufvertrags bzw. des Entwurfs
    • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
    • Flurkarte
    • Exposé vom Objekt
    • Sofern vorhanden: Baupläne und Baubeschreibung
    • Wohn- und Nutzflächenberechnung
    • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
    • Gegebenenfalls Wertgutachten
    • Gegebenenfalls Kostenplan zu Modernisierungsmaßnahmen (inklusive Kostenvoranschläge)
    • Aussagekräftige Fotos der Immobilie
    • Schätzung der künftigen Wohnnebenkosten
    • Kopie der Gebäudeversicherung
    • Teilungserklärung (beim Erwerb einer Eigentumswohnung)

 

Sind Sie unsicher, ob oder wie viel Immobilie Sie sich leisten können und wo Sie eine bezahlbare finden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Suche und Finanzierung.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wie die Immobilienfinanzierung jetzt klappt

Die Vergaberegeln für die Finanzierung einer Immobilie haben viele Banken verschärft. Für viele, die gerne eine Immobilie kaufen würden, scheint aktuell der Immobilienerwerb unrealistisch. Dabei ist er nach wie vor möglich. Es kommt auf die gute Planung bei der Immobilienfinanzierung an. Auf Folgendes sollten Sie dabei achten.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Viele Immobiliensuchende sind bei Kaufangeboten zurückhaltend. Inflation und gestiegene Zinsen haben dazu geführt, dass Anfragen für Immobilien zurückgegangen sind. Das hat viele Verkäufer veranlasst, die Preise für ihre Immobilie zu senken, damit sie für Käufer erschwinglicher wird.

Dennoch finden manche Verkäufer nur schwer Interessenten. Deshalb kann es sich jetzt für Kaufinteressenten lohnen, die eigenen Finanzierungsmöglichkeiten offenzulegen. Damit wird es Verkäufern derzeit leichter gemacht, auf die Marktveränderungen einzugehen. Andernfalls droht die angebotene Immobilie zum Ladenhüter zu werden. Bevor Sie jedoch ein Angebot abgeben, sollte die Finanzierung mit der Bank geklärt sein.

Eigenkapital

Für den Immobilienerwerb ist genügend Eigenkapital notwendig. Finanzierungsexperten empfehlen einen Eigenkapitalanteil von 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises der Immobilie. Davon sind auch die Kaufnebenkosten wie Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten sowie die Grunderwerbsteuer zu tragen.

Je mehr Eigenkapital Sie mitbringen, desto einfacher gestaltet sich der Haus- oder Wohnungskauf und desto bereiter sind Banken, Ihnen ein Darlehen zu gewähren. Das wirkt sich auch auf die Finanzierungskonditionen aus. Immer öfter hilft für mehr Eigenkapital auch die Familie mit Privatdarlehen oder Vorerbe weiter.

Finanzierung planen

Ohne eine gründliche Planung geht es nicht. Beginnen Sie damit frühzeitig. Berechnen Sie genau, wie viel Immobilie Sie sich leisten können. Die Höhe Ihres Eigenkapitalanteils und das Haushaltsnettoeinkommen sind ein Indikator dafür, wie viel eine Immobilie kosten darf. Darüber hinaus kommt es aber auch auf Ihr regelmäßiges Einkommen an.

Lassen Sie sich hierzu sowohl von einem unabhängigen Finanzierungsexperten als auch einem erfahrenen Immobilienprofi beraten. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Ihnen sagen, wo eine Immobilie, die zu Ihrem Budget passt, zu finden ist.

Der Finanzierungsexperte berät mit Ihnen Kredithöhe, Laufzeit und Art der Tilgung. Er wird Ihnen auch dabei helfen, Finanzierungsangebote zu vergleichen, um die passende für Sie zu finden.

Förderungen nutzen

Für energieeffiziente Immobilie können Käufer staatliche Förderungen beantragen. Diese kann unterschiedlich ausfallen, beispielsweise in Form von Zulagen, Steuervorteilen, günstigeren Zinsen oder auch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Es lohnt sich, zu prüfen, ob Sie von Wohn-Riester, einem zinsgünstigen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), einer Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für regenerative Energie oder von regionalen Förderprogrammen profitieren können. Finanzierungs-, Energie- und Immobilienberater werden Ihnen hierbei helfen.

Suchen Sie Unterstützung bei der Finanzierung einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Zahl des Monats August: 65 Prozent

Ein Thema, das nicht nur allen jetzigen und zukünftigen Eigentümern auf den Nägeln brennt, ist die energieeffiziente Sanierung ihres Immobilienbesitzes. Rund die Hälfte der deutschen Gebäude entstand vor dem Jahr 1979, als Wärmeschutzvorschriften noch in den Sternen standen. Auch wenn fleißig nachgerüstet wurde, liegt der Anteil von Gebäuden mit ungedämmter Fassade bei 65 Prozent.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Letzteres hat eine Schätzung des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI) ergeben. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die Wärmewende vorantreiben möchte, bleibt das Thema Sanierung von ungedämmten Gebäuden ein geradezu heißes Thema.

Wenn die Kosten einer Sanierung den Kauf einer neuen Immobilie übersteigen und nur der Abriss bleibt, bleibt auch was anderes: Bauschutt. Da fragen sich schlaue Köpfe: Könnte man den nicht gleich für den Neubau nutzen?

Um diese Frage zu beantworten, wurde das Umweltberatungsinstitut EPEA damit beauftragt, zu untersuchen, inwieweit der Schutt eines Münchner Gebäudekomplexes aus den 1950er Jahren beim Bau eines neuen Gebäudes wiederzuverwenden ist. Zusätzlich wird geschaut, welche Baustoffe sich für den Wiederverkauf einigen und ob es welche gibt, die beim Hersteller zurückgegeben werden können.

Da dafür auch der Abfallbegriff neu geregelt werden muss, so dass etwa Beton oder Stein neben der Verwendung im Straßenbau auch im Hochbau sinnvoll verwendet werden können, steht ein neues Bauabfall-Gesetz in den Startlöchern. Voraussichtlich im August 2023 das Eckpunktepapier dazu entworfen, der Referentenentwurf wird dann folgen. Zudem ist ein digitaler Ressourcenpass angedacht: dort können die bei einem Neubau verwendeten Baustoffe vermerkt werden. So wird das anschließende Recycling grundlegend vereinfacht.

Da rund die Hälfte des deutschen Abfalls aus dem Bausektor kommt, ist das Thema Wiederverwendung und Recycling von Baumaterialien auch für die Branche selbst interessant. Nicht zuletzt die unterbrochenen Lieferketten und der damit verbundene Baustoffmangel haben dazu geführt. Bleiben wir gespannt, wann wir die Tür zum ersten aus Bauschutt gebauten Haus öffnen. Die ersten Schritte dorthin sind schon mal gemacht.

 

Suchen Sie Unterstützung bei der Sanierung vor dem Verkauf oder nach dem Kauf einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Vor dem Verkauf sanieren?

Der energetische Zustand einer Immobilie spielte bei deren Verkauf bis dato keine große Rolle. Der Wind hat sich gedreht und nun schauen Interessenten ganz genau hin, wenn es um Energiestandard und Nebenkosten geht. Viele verkaufswillige Eigentümer fragen sich daher, ob und was sie noch investieren sollten, um zum einen Interessenten zu finden und zum anderen den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Alte Heizungen, undichte Fenster, schlecht gedämmt – da kommt schnell die Frage auf, ob sich die Immobilie im unsanierten Zustand überhaupt verkaufen lässt. Eins ist in den letzten Monaten deutlich geworden: mit Preisabschlägen muss man in diesem Fall rechnen. Aber lohnt es sich, noch viel Geld in die Hand zu nehmen und frisch saniert zu verkaufen? Holt man den Abschlag damit wieder rein?
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Lohnt sich der Heizungstausch?

Große Sanierungsmaßnahmen wie der Austausch der Heizungsanlage rentieren sich erst nach mehreren Jahren – das sollte man als Eigentümer bedenken. Zudem muss man aufgrund des Handwerkermangels Zeit für die Umsetzung der Maßnahmen einplanen. Auch kann man nicht wissen, ob man mit der gewählten Heizungsart den Geschmack und die Pläne des potenziellen Käufers abholt. Mit dem neuen Energiegebäudegesetz wurden außerdem neue Förderbedingungen aufgestellt. So kann es sein, dass man als Käufer den einkommensabhängigen Bonus beim Heizungstausch in Anspruch nehmen kann, als Eigentümer aber nicht. Da ist es sinnvoller, den teuren Tausch dem neuen Eigentümer zu überlassen, der dann auch die Art von Heizung auswählen kann, die ihm zusagt.

Das Beispiel Heizung zeigt es: häufig lohnen sich Zeit, Aufwand und Kosten einer Sanierung nicht. Einfacher ist es, den Preisabschlag im Vorhinein einzukalkulieren und die Immobilie zu einem günstigeren Preis anzubieten. Wer da nicht in die Tausende gehen möchte, kann schauen, was man „im Kleinen“ tun kann.


Denken Sie klein(er): auch neue Fliesen helfen

Die Immobilie in einem guten Allgemeinzustand zu halten, kann auch helfen, die passenden Interessenten anzusprechen. Dazu gehört etwa, das Bad neu zu verfliesen und somit in einen modernen Zustand zu versetzen. Teppiche sollten entfernt und mit einem zeitgemäßen Belag ersetzt werden. Von innen wie von außen kann ein frischer Anstrich lohnen und rundherum ein gepflegter Garten. Die klassischen Schönheitsreparaturen zur Beseitigung der Gebrauchsspuren, dazu gehört neben dem Streichen auch das Verschließen von unschönen Bohrlöchern, können auch nicht schaden. Ein regionaler Profi-Makler kann Sie hinsichtlich dieser kleineren Maßnahmen, die sich dennoch lohnen, beraten. Er weiß auch, wann es doch besser ist, erst zu sanieren und dann zu verkaufen.

Suchen Sie Unterstützung bei der Sanierung vor dem Verkauf oder nach dem Kauf einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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