Notverkauf: Welche Fehler gibt es?

Auch wenn ein Immobilienverkauf schnell erfolgen muss und das Geld dringend gebraucht wird, ist es wichtig, dabei bedacht vorzugehen. Sonst kommt es zu Verkaufsfehlern, die sich unter anderem auch auf den Verkaufserlös auswirken können.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die Gründe für den schnellen Verkauf fallen unterschiedlich aus. Entweder können beispielsweise die Raten der Immobilienfinanzierung nicht mehr beglichen werden oder Eigentümer möchten eine Zwangsversteigerung vermeiden. Doch bei allem Druck, der in so einer individuellen Situation herrscht, sollte die Wohnung, das Grundstück oder das Haus nicht kopflos verkauft werden.

Wenn der Käufer doch nicht passt

Je nach Lage der Immobilie gibt es mal mehr und mal weniger Kaufinteressenten. Doch egal, wie viele sich bewerben, der Käufer sollte nicht nur aufgrund des eigenen Bauchgefühls ausgewählt werden, sondern auch nach Fakten. Nämlich zu seiner finanziellen Situation. Denn wenn der Verkauf wegen Zahlungsunfähigkeit nicht zustande kommt oder rückgängig gemacht werden muss, geht die Suche erneut los. Und diese Zeit haben viele Eigentümer, bei denen der Verkauf schnell gehen muss, nicht. Daher sollte ein professionelles Auswahlverfahren vom regionalen Immobilienmakler durchgeführt werden. Dieser hat mehrere Möglichkeiten, die Bonität der Interessenten zu prüfen.

Wenn die Bewertung fehlt oder unzureichend ist

An erster Stelle des Verkaufs steht die Immobilienbewertung. Ohne zu wissen, was man für die Immobilie verlangen kann, ist eine Preisbestimmung nicht möglich. Aber wenn der Wert und somit auch der Preis rein auf einer schnellen Online-Bewertung, einem eigenen Vergleich oder dem Bauchgefühl basiert, führt das zu:

  1. einem zu geringen Verkaufserlös (Preis zu niedrig)
  2. zu wenigen oder gar keinen Kaufinteressenten (Preis zu hoch)

Dabei ist das Ziel des Notverkaufes schnell den optimalen Verkaufserlös zu erhalten, um Schulden, den Umzug, das neue Eigenheim oder anderes finanziell zu stemmen.

Um einen nicht passenden Preis zu vermeiden, sollte eine professionelle Bewertung von einem regionalen Immobilienmakler vorgenommen werden. Der Makler kennt sich mit dem lokalen Immobilienmarkt aus und besichtigt das Objekt auch vor Ort. Außerdem gibt es je nach Immobilienart unterschiedliche und genormte Bewertungsverfahren.

Wenn Angaben im Exposé fehlen oder falsch sind

Beim Verkauf kann es auch zu Problemen mit dem Exposé kommen. Das kann nicht nur Auswirkungen während des Verkaufs haben, sondern auch später noch zu rechtlichen Problemen mit den neuen Eigentümern führen. Die können nämlich unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen oder den Kaufvertrag anfechten. Und auch wenn der Kaufvertrag, falls die klagenden Käufer recht bekommen, nur rückabgewickelt werden muss, ist das finanziell trotzdem ungünstig für den Verkäufer. Besonders, wenn der Erlös bereits ausgegeben ist oder damit die Bankschulden beglichen wurden. Daher ist es immer sicherer, sich von einem Immobilienprofi beraten zu lassen.

Haben Sie Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie oder sollen wir Sie dabei unterstützen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wie wichtig ist die Lage einer Immobilie?

Durch An- oder Umbau lässt sich der Wert einer Immobilie beeinflussen. Die Lage dagegen lässt sich nicht verändern. Dennoch kann zu unterschiedlichen Zeiten die Lage den Wert einer Immobilie erhöhen oder senken. Welchen Einfluss hat also die Lage?

Der Standort einer Immobilie ist eines der wichtigsten Kriterien, aus denen ihr Wert abgeleitet werden kann. Allerdings kann sich die Bewertung einer Lage ändern. Die Standortqualität ist ein entscheidender Faktor. Dieser kann sich im Laufe der Jahre ändern.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Durch Infrastrukturmaßnahmen kann eine Standortqualität erhöht werden. Hier gibt mehrere kleinere wie größere Stellschrauben. Wird eine Region, eine Stadt, eine Gemeinde, ein Dorf dagegen vernachlässigt, kann sich das negativ auf den Immobilienwert auswirken. Selbst wenn die Immobilie die aktuell höchste Ausstattung besitzt und in einem sehr gut gepflegten Zustand ist, kann ihr Wert niedriger sein als eine weniger gut ausgestattete Immobilie in einer besseren Lage.

Bei den Lagefaktoren denken viele zunächst an eine ruhige Lage, eine gute Verkehrsanbindung, nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte oder Freizeitaktivitäten. Woran viele jedoch nicht denken, sind Entwicklung der Einwohnerzahl, Kaufkraft der Einwohner, Arbeitslosenquote sowie Leerstandsquote.

Ein Profimakler weiß genau, in welcher Lage sich Ihre Immobilie befindet und kann somit den optimalen Wert Ihrer Immobilie für Sie ermitteln.

Möchten Sie wissen, wie die Lage Ihrer Immobilie ihren Wert beeinflusst und wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Erbe: Was gehört alles in ein Nachlassverzeichnis?

Mit dem Tod eines Verwandten stellen sich viele Fragen: Nehme ich das Erbe an? Hat mir mein Angehöriger mehr als nur Schulden hinterlassen? Was gehört alles zum Erbe? Letztere Frage kann mit einem Nachlassverzeichnis beantwortet werden. Zugleich erleichtert das Verzeichnis die Entscheidung, ob man das Erbe ausschlägt oder nicht. Was ist bei der Erstellung des Verzeichnisses wichtig?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Besonders, wenn der Nachlass größer ausfällt und mehr als eine Person erbberechtigt ist, macht es Sinn ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Umso umfangreicher das Erbe, desto früher sollte damit begonnen werden. Unter Umständen muss das Nachlassverzeichnis auch notariell beglaubigt sein.

Wann ist ein Nachlassverzeichnis notwendig?

Nicht immer wird ein Nachlassverzeichnis gebraucht. Hat der Erblasser allerdings einen Testamentsvollstrecker beauftragt den letzten Willen umzusetzen, ist eine Übersicht über den Nachlass unerlässlich. Der Vollstrecker überreicht das erstellte Verzeichnis an die Erbberechtigten. Fällt Erbschaftsteuer an, muss auch in diesem Fall ein Nachlassverzeichnis in Auftrag gegeben werden. Sonst wird das Finanzamt eine Erstellung einfordern. Gläubiger, aber auch Erben, denen ein Pflichtteil zusteht, können ebenfalls ein Nachlassverzeichnis verlangen, wenn der Erblasser Schulden hinterlassen hat.

Wann muss das Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt sein?

Erben mit Pflichtteil können nach § 2314 ein notariell beglaubigtes Nachlassverzeichnis verlangen. Muss das Nachlassverzeichnis erst erstellt werden, kann auch der Notar damit beauftragt werden. Dieser setzt sich dann mit Banken und anderen Finanzinstituten sowie den Versicherungen auseinander. Die Kosten sind abhängig vom Wert des Nachlasses und werden von den Erben getragen.

Was steht im Nachlassverzeichnis?

Im Nachlassverzeichnis werden alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte aufgeführt, auch die Schulden des Erblassers. Zählen auch Immobilien zum Nachlass, müssen dazu alle Angaben verzeichnet werden. Komplexer wird es bei vermieteten Immobilien. Hier kommen alle Mieter samt Mietverträgen dazu. Wurden die Unterlagen zu den Mietwohnungen nicht ordentlich geführt und sind unvollständig, kann es für die Erben in der Regel mühsam sein, alle Angaben selbst zusammen zu tragen.

Wer sich nicht sicher ist, welche Punkte bei einem Immobilienerbe in das Nachlassverzeichnis gehören, findet bei einem regionalen Immobilienmakler gute Unterstützung. Erbberechtigte wie auch der Erblasser selbst können sich von ihm beraten lassen. Zudem kennen Makler in der Regel die Notare in der Region. Auch der mögliche Umgang mit der Erbimmobilie kann zusammen mit dem Immobilienprofi besprochen werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Erbimmobilie und möchten wissen, welche Optionen Sie haben? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Zahl des Monats: 3D

3D-Drucker kommen auch beim Bau neuer Immobilien zum Einsatz. 2021 kam in Europa das erste Tiny House aus dem 3D-Drucker. Erbaut wurde es vom dänischen 3D-Druck-Bauunternehmen 3DCP Group. Das Start-up möchte mit der modernen Hausbaumethode den Bau neuer Gebäude klimafreundlicher machen.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Das erste Tiny House aus dem 3D-Drucker hat eine Wohnfläche von gerade mal 37 Quadratmetern. Neben den gedruckten 3D-Teilen, für die der Drucker BOD2 des dänischen Unternehmens COBOD International verwendet wurde, kam auch Holz als Baumaterial zum Einsatz. Innen sind der Mittelkern und die Küche des Tiny Houses offen gestaltet. Im Zwischengeschoss befindet sich das Schlafzimmer.

Auch in den USA gibt es Bauprojekte, in denen die Hausteile aus dem 3D-Drucker stammen. Seit 2022 wird dort an dem bisher größten Gebäude, das je mithilfe eines 3D-Druckers erbaut wurde, gearbeitet. Circa 370 Quadratmeter an Wohn- und Nutzfläche soll das Haus nach der Fertigstellung aufweisen.

Durch das 3D-Druck-Verfahren werden beim Bau neuer Gebäude nachweislich CO2-Emissionen und die Arbeitsstunden der Bauarbeiter deutlich reduziert. Das Ziel der 3D-Druck-Bauunternehmen: besser, schneller und grüner bauen. Ressourcensparend und -schonend sowie klimafreundlich zu bauen sind im Hinblick auf die Klimakrise wichtige Ziele des weltweiten Immobilienbaus.

 

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Eine Erbengemeinschaft auflösen – was wichtig ist

Mehrere Erben einer Immobilie bilden eine Erbengemeinschaft. Diese ist natürlich nicht der Beginn einer langjährigen Freundschaft, sondern soll so schnell wie möglich aufgelöst werden. Das kann gerade bei einem Immobilienerbe schnell zu Uneinigkeiten und Streit führen. Wie also vorgehen, damit alles glimpflich abläuft?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Um rundum informiert zu sein und einen neutralen Dritten an der Seite zu haben, ist es ratsam, sich gleich nach Bekanntwerden des Erbes an einen Immobilienmakler zu wenden. So vermeiden Sie, dass aufgrund von Streit eine Entscheidung erzwungen wird und alle am Erbe Beteiligten finanzielle Einbußen haben, da die Erbimmobilie entweder gar nicht oder zu günstig verkauft wird. Beachten sollten Sie, dass alle Miterben dem ausgewählten Makler zustimmen müssen.

Was machen wir mit der Immobilie?

Damit entschieden werden kann, was mit der Immobilie geschehen soll, sollte zunächst die Bewertung durch den Makler erfolgen. Nur wenn Sie den Wert der Immobilie kennen, können Sie eine faire Entscheidung treffen und sich dabei auf reale und marktgerechte Fakten beziehen. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen: ist eine Vermietung möglich? Wie hoch ist der Aufwand für diese Option? Oder soll verkauft werden und der Erlös unter allen Erben aufgeteilt werden? Möchte ein Miterbe die Immobilie behalten und alle anderen auszahlen?

Gibt es noch weitere Erben?

Sind etwa Erben außerhalb der Kernverwandtschaft erbberechtigt, kann es schwierig werden, alle zu ermitteln. Um zu einer Lösung zu kommen, bedarf es aber der Vollständigkeit der Erbengemeinschaft, denn jeder kann nur über seinen eigenen Erbteil verfügen. Das heißt, dass nur alle gemeinsam darüber entscheiden können, was mit dem Erbe geschehen soll. Ein Erbermittler macht weitere Erben für Sie ausfindig.

Wenn es einen Testamentsvollstrecker gibt

Gibt es einen Testamentsvollstrecker, den der Erblasser zu Lebzeiten testamentarisch bestimmt hat, führt dieser die Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft. Die Auflösung kann nicht ohne seine Zustimmung erfolgen. Dabei ist er verpflichtet, den Willen des Verstorbenen zu befolgen.

Wie es zur Auflösung der Erbengemeinschaft kommt

Die einvernehmliche Auflösung ist das Optimum. Wird nämlich keine einheitliche Entscheidung getroffen, kann einer der Miterben diese erzwingen. Und zwar, indem er eine Teilungsversteigerung beantragt. Die Folge sind meist finanzielle Einbußen. Die bessere Lösung ist es, dass die Erbengemeinschaft eine Auseinandersetzungsvereinbarung aufsetzt, in der festgehalten wird, wie das Erbe aufgeteilt wird. Die meisten Erbengemeinschaften entscheiden sich für den Verkauf der Erbimmobilie. Geld lässt sich letztendlich besser teilen als Haus und Hof.

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und wissen nicht, was aus dem gemeinsamen Immobilienerbe werden soll? Wir wissen für Sie Bescheid – kontaktieren Sie uns gern!

 

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