Scheidungsimmobilie und Güterstand

Was aus der gemeinsamen Immobilie wird, gehört in der Regel zu den schwierigen Fragen im Scheidungsfall. Ein entscheidender Faktor ist, wer Eigentümer der Immobilie ist und in welchem Güterstand beide zukünftigen Ex-Partner gelebt haben.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Gehört einem Partner die Immobilie allein, kommt es darauf an, wann sie gekauft wurde und wer sie bezahlt hat. Wurde sie beispielsweise vor der Eheschließung erworben und abbezahlt, ist sie beim Zugewinn nur dann von Bedeutung, wenn sich ihr Wert während der Ehe erhöht hat.

Imm obilie in der Ehe erworben

Wenn die Immobilie in der Ehe gekauft wurde, ist entscheidend, wer sie bezahlt hat. Leben beide im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben beide die Immobilie bezahlt, obwohl nur einer von beiden als Eigentümer eingetragen ist, steht demjenigen, der nicht Eigentümer ist, ein Ausgleichsanspruch über den Zugewinnausgleich zu. Haben beide Seiten jedoch eine Gütertrennung vereinbart, wird über die sogenannten „unbenannten“ (beziehungsweise „ehebedingten“) Zuwendungen ausgeglichen.

Am einfachsten gelöst

Viele Paare erwerben eine Immobilie in der Ehe. Sie leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beide stehen als Eigentümer im Grundbuch. Und sie haben die Immobilie mit einem Kredit finanziert. Im Scheidungsfall bevorzugen viele den Verkauf, denn Geld lässt sich in der Regel leichter teilen als eine Immobilie. Mit dem Verkaufserlös können die Restschulden getilgt werden und was noch übrigbleibt, wird geteilt. Dadurch bestehen für beide keine rechtlichen Verbindungen mehr was die Immobilie betrifft.

Am teuersten gelöst

Wenn einer der Ex-Partner in der Immobilie bleiben möchte und beide keinen Anspruch auf Unterhalt vom anderen haben, steht dem ausziehenden Ex-Partner eine Entschädigung zu. Derjenige, der die Immobilie behält, kann den anderen auszahlen und somit die gesamten Kosten für die Immobilie übernehmen. Alternativ kann er ihm auch eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Am kompliziertesten gelöst

Wenn derjenige, der in der Immobilie bleibt, Anspruch auf Unterhalt hat, wird es kompliziert. Dann muss genau gerechnet werden: Wie hoch sind die Einkommen von beiden? Muss Ehegattenunterhalt oder auch Unterhalt für Kinder gezahlt werden? Wie hoch ist der Wohnwert? In welchem Umfang können die Lasten zur Immobilienfinanzierung von dem Partner, der auszieht, geltend gemacht werden?

In solchen komplizierten Fällen sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsexperten wenden. Welche Möglichkeiten Sie bei Ihrer Immobilie haben, dazu berät Sie ein lokaler Qualitätsmakler.

Sind Sie sich unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Energieeffizient sanieren mit Wertsteigerung

Fachleute sind sich einig: Der Sanierungsbedarf bei deutschen Immobilien ist enorm. Etwa 70 Prozent aller Häuser in Deutschland sind in einem energetisch schlechten Zustand. Deshalb besteht bei Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland für Käufer eine Nachrüstpflicht. Folgendes sollten Käufer von älteren Immobilien beachten.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Laut Energieexperten verbrauchen unsanierte Wohnimmobilien 150 bis 200 Kilowattstunden (kWh) Endenergie pro Quadratmeter und Jahr – das ist viel mehr, als eigentlich sein müsste. Oft werden diese Immobilien auch noch mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl beheizt.

Nachrüstpflichten

Käufer von älteren Bestandsimmobilien sollten in jedem Fall den energetischen Zustand der Immobilie und die letzten Sanierungen genau prüfen. Denn unter Umständen müssen sie energetisch nachrüsten – so fordert es der Gesetzgeber. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten folgende drei Nachrüstpflichten:

  • Wasser- und Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden
  • Oberste Geschossdecken müssen gedämmt werden
  • Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden

Um die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, haben Eigentümer zwei Jahre Zeit. In der Regel sind Immobilien betroffen, die vor 2002 gebaut wurden.

Finanziell lohnend

Eine energetische Sanierung lohnt sich einerseits, weil sie den Energieverbrauch reduziert. Bis zu einem Drittel der Energiekosten können so eingespart werden. Durch beispielsweise eine bessere Wärmedämmung lassen sich bei Außenwänden circa 25 Prozent, beim Dach sowie durch den Austausch von alten Fenstern jeweils rund 15 Prozent einsparen.

Ein geringerer Energieverbrauch erhöht in der Regel auch den Immobilienwert. Schließlich ersparen vom Verkäufer durchgeführte Sanierungen dem Käufer diese selbst durchzuführen. Wärmedämmungen, moderne Heizungsanlagen und Installation von Lüftungsanlagen zur Wärmerückgewinnung sind oft lohnende Maßnahmen.

Welche Maßnahmen sind sinnvoll

Es kommt allerdings auf den Einzelfall an. Jede Immobilie ist individuell und nicht jede Maßnahme ist bei jeder Immobilie sinnvoll. Deshalb sollten in jedem Fall frühzeitig sowohl ein Energieexperte wie auch ein Immobilienprofi zu Rate gezogen werden. Während der Energieexperte Auskunft über die Wirksamkeit der energetischen Sanierungsmaßnahmen geben kann, weiß der Immobilienprofi, wie sie die Maßnahmen auf den Wert der Immobilie auswirken.

Haben Sie Fragen, welche Sanierungsmaßnahmen den Wert Ihrer Immobilie erhöhen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Grundsteuer – was müssen Eigentümer jetzt beachten?

Die Berechnung der Grundsteuer wurde reformiert, da sie laut dem Bundesfinanzhof verfassungswidrig war. Die Folge ist, dass bis Ende des Jahres 2024 rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben, dennoch müssen alle Eigentümer von Immobilien noch dieses Jahr bis zum 31. Oktober eine separate Grundsteuererklärung über die Plattform Elster elektronisch abgeben. 

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Da es keine bundesweit einheitliche Regelung für die neue Grundsteuer gibt, kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen. Drei unterschiedliche Modelle gibt es: das Flächenmodell (in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen); das Bundesmodell (in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) und die Bodenwertsteuer in Baden-Württemberg.

In allen Modellen gibt es dann wiederum drei Arten der Grundsteuer. Für Eigentümer ist Variante B in der Regel die entscheidende.

  • Grundsteuer A (agrarisch): für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Grundsteuer B (baulich): für bebaubare und bebaute Grundstücke sowie für Gebäude
  • Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke): soll 2025 eingeführt werden, damit unbebaute Grundstücke von Kommunen höher besteuert werden können. So sollen Spekulationen vermieden und Wohnraum gefördert werden.

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Wie berechnet man die Grundsteuer?

Bei der Berechnung kommt es auf drei Faktoren an:

  • Einheitswert: heißt nach der Reform Grundsteuerwert und wird anders berechnet als der Einheitswert. Zu sehen im Einheitswertbescheid vom Finanzamt.
  • Grundsteuermesszahl: richtet sich nach der Art des Gebäudes. Zu finden im Grundsteuergesetz (§§14 und 15 GrStG).
  • Hebesatz: legt die zuständige Gemeinde fest, dort können Sie ihn auch erfragen.

Die Formel für die Berechnung:

Grundsteuerwert (Einheitswert) x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer

Was muss ich jetzt tun?

Es wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt, aber Sie sollten bereits bis Ende März 2022 einen Feststellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes erhalten oder durch eine öffentliche Bekanntmachung eine Aufforderung zur Abgabe bekommen haben. In Bundesländern, in denen das Bundesmodell gilt, gilt es für Eigentümer beispielsweise folgende Informationen bereit zu halten:

  • Grundstücksfläche (im Grundbuchauszug)
  • Bodenrichtwert (bei unabhängigen Gutachterausschüssen)
  • Gebäudeart (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Wohnfläche (im Bauplan oder in der Bauakte beim Bauordnungsamt)
  • Baujahr (auch im Bauplan oder der Bauakte)

Eigentümer aus den Bundesländern, die individuelle Regelungen für die Berechnung aufgestellt haben, müssen sich informieren, welche Angaben sie jeweils benötigen.

Noch unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer von Bedeutung ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Inflation, steigende Zinsen, Energiekrise – wie finanziert man jetzt eine Immobilie (weiter)?

Hinter uns liegt eine lange Niedrigzinsphase, die vielen erlaubte, einen Immobilienkredit aufzunehmen. Aktuell allerdings verbauen die hohen Tilgungsraten so manchem den Wunsch nach einer eigenen Immobilie. Auch die drohende Kostenexplosion der Nebenkosten führt zu Unsicherheiten. Wie kann der Immobilienwunsch oder ein bestehender Kredit dennoch weiter finanziert werden?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Im Hinblick auf eine Kreditlaufzeit von zehn Jahren, wird deutlich, dass sich die Kreditzinsen seit Anfang des Jahres teilweise verdreifacht haben. Die aktuelle Sollzinsbildung von ca. 3,1 Prozent (Stand Juli 2022) bringt zudem strengere Auflagen für eine Immobilienfinanzierung mit sich. Hat man zudem einen negativen SCHUFA-Eintrag, gibt es kaum noch Chancen auf eine Finanzierungszusage. Käufer sollten im Vorhinein schauen, wie sie die hohen monatlichen Raten (weiter) stemmen können und wenn es möglich ist, negative SCHUFA-Einträge löschen lassen.

Anschlussfinanzierung, Inflation und hohe Zinsen

Die ehemals guten Konditionen der Niedrigzinsphase werden bei einem neuen Kreditvertrag von höheren Zinssätzen abgelöst. Daher macht eine Umschuldung, um bessere Zinskonditionen zu erhalten, keinen Sinn. Ein Forward-Darlehen, also eine vorzeitige Anschlussfinanzierung, hat den Vorteil, dass der aktuelle Zinssatz mitgenommen werden kann. Allerdings fallen Gebühren für die vorzeitige Beendigung des Vertrags an. In der Regel wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von den Banken verlangt. Schauen Sie bei der weiteren Hausfinanzierung genau hin und machen Sie einen Kreditvergleich, bevor Sie sich für eine Bank entscheiden.

Wie kann ich meine Bonität steigern?

Es gibt Möglichkeiten, die eigene Kreditwürdigkeit zu steigern, auch wenn es auf den ersten Blick schwierig erscheint, die eigenen Ausgaben zu senken.

  • Begleichen Sie Rechnungen zum angegebenen Termin
  • Schulden Sie Ihre anderen Kredite um
  • Leben Sie nicht über Ihrem finanziellen Limit
  • Kündigen Sie ungenutzte Bankkonten
  • Erhöhen Sie Ihren SCHUFA-Score: fordern Sie Ihre SCHUFA-Auskunft an – das ist einmal im Jahr möglich – und fragen Sie, welche Einträge sich löschen lassen

Kommt es trotz allem zur Gefährdung einer Anschlussfinanzierung und die Immobilie kann nicht weiter abbezahlt werden, können Sie sich als Eigentümer Unterstützung von einem lokalen Immobilienprofi holen. Bevor es im schlimmsten Fall zur Zwangsversteigerung kommt, findet er mit Ihnen die Lösung, die zu Ihrer individuellen Lage passt.

Sie möchten eine Immobilie finanzieren oder wissen, welche Möglichkeiten Sie im Fall einer abgelehnten Kreditzusage haben? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

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