Immobilien und ESG – was muss ich wissen?

Gebäude sollen europaweit bis 2050 klimaneutral werden. Das hat auch Auswirkungen auf Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Doch was bedeutet das konkret für Häuslebauer und Besitzer älterer Immobilien, die Ihr Eigenheim selbst bewohnen?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Der Klimaschutz hat seit einigen Jahren Einzug in die Welt der Immobilien gehalten. Nachhaltiges Bauen wird mit Blick auf die weltweite Ressourcenknappheit immer wichtiger. Um die Klimaziele zu erreichen, wurden auch die Anforderungen an Neubauten und Bestandsimmobilien hochgeschraubt. Der neueste Trend ESG, der mittlerweile auch in der Immobilienbranche angekommen ist, geht sogar noch weiter.

Was bedeutet ESG?

ESG ist eine Abkürzung für die englischen Begriffe Environmental, Social und Governance. Ins Deutsche übersetzt heißt das nichts anderes als ökologisch, sozial und Unternehmensführung. Bei ESG geht es also um nachhaltige, soziale und unternehmerische Konzepte, die sich in der Immobilien- und Wohnwirtschaft wiederfinden sollen.

Ob ein Bauprojekt oder eine Immobilie ESG-konform ist, darüber müssen sich allerdings eher Immobilienunternehmen, Investoren und Bauentwickler Gedanken machen.

Für Privateigentümer ist eher der Nachhaltigkeitsaspekt relevant. Ob das Ein- oder Zweifamilienhaus ESG-konform ist, hat beim normalen Immobilienverkauf in der Regel keine Bedeutung. Es sei denn das Objekt wird als Kapitalanlage für Investoren angeboten.

Nachhaltigkeit beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern

Für Eigentümer und Häuslebauer ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wichtiger als die ESG-Konformität. Bestandsbauten müssen nachgerüstet werden. Das betrifft die Anlagen für Wasser- und Energieverbrauch. So fördert die Regierung die Umstellung auf elektrische Wärmepumpen bis 2025 finanziell.

Beim Neubau müssen Eigentümer auf die Energieverbrauchswerte achten. Dazu kann entweder der Verbrauch der Primärenergie berechnet werden, die künftig verbraucht wird oder der Ausstoß an CO2-Emissionen, die das neugebaute Haus verursacht. Für beides gibt es Grenzwerte. Zusätzlich wird ein Jahr nach Bauende ein Bericht von den Eigentümern gefordert. Der Neubau muss den Anforderungen genügen, die im GEG festgeschrieben sind.

Nachhaltigkeit beim Bestandsbau

Eigentümer, die ihre Immobilie bereits seit Februar 2002 selbst bewohnen, sind nicht verpflichtet, diese nachzurüsten oder Heizanlagen auszutauschen. Erst wenn die Bestandsimmobilie den Besitzer wechselt, müssen die Käufer nach dem GEG handeln. Bei der Austauschpflicht gibt es allerdings auch Ausnahmen.

Generell können Eigentümer auch durch Maßnahmen wie Dach- oder Fassadenbegrünungen, die nicht im GEG verankert sind, das Klima für sich und die Umwelt besser gestalten. Aber auch ressourcenschonende Baumaterialien tragen zum Klimaschutz bei.

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Immobilie klimaneutral und ressourcenschonend nachrüsten oder bauen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Das Nestmodell – eine Alternative nach der Scheidung?

Wenn sich ein ehemaliges Paar scheiden lässt, bedeutet das vor allem für die gemeinsamen Kinder eine komplette Änderung ihrer Lebenssituation. Oft steht ein Umzug ins Haus. Mit dem sogenannten Nestmodell wird dieser umschifft und die Kinder bleiben in der vorher gemeinsam bewohnten Immobilie. Die Eltern wechseln sich in einem Ein- oder Zweiwochenrhythmus ab und leben ansonsten in einer eigenen Wohnung.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen –Das Nestmodell (englisch: bird nesting) kommt zwar seltener vor als das Wechsel- oder Residenzmodell, wird aber immer attraktiver und als interessante Alternative in Betracht gezogen. Die individuelle Situation – vor allem die finanzielle – ist dabei der Gradmesser. Ein lokaler Profimakler kann sie beraten, ob diese Variante für Sie in Frage kommt.

Was kann ich mir unter dem Nestmodell vorstellen?

Die Kinder können trotz der Trennung ihrer Eltern in der vertrauten Wohnumgebung bleiben. Das verringert nicht nur, dass sie durch einen Umzug ihr gewohntes Umfeld verlieren, sondern trägt auch dazu bei, dass sie die Auflösung der Familie besser verarbeiten können. Bei sogenannten „Nest“-Kinder sollen sich Eigenschaften wie Toleranz und Widerstandsfähigkeit besser entwickeln als bei anderen Trennungskindern. Für sie ändert sich praktisch nichts, außer dass sich ihre elterliche Bezugsperson regelmäßig ändert.

Was für die Kinder gut ist, ist für Eltern nicht immer einfach

Durch das Nestmodell endet zwar eine Beziehung, aber ohne einen richtigen Schlusspunkt. Man ist zwar getrennt, muss aber weiterhin permanent gemeinsame Entscheidungen für die Immobilie treffen. Da kommt es schnell zum Streit, vor allem wenn es um finanzielle Fragen geht. Genaue Absprachen sind dabei unbedingt notwendig. Wer bezahlt die Nebenkosten, neue Einrichtungsgegenstände oder die Kosten, wenn etwas kaputt geht?

Was dazu kommt: beide brauchen eine eigene Wohnung. Neben der doppelten Haushaltsführung und der Versorgung der Kinder gilt es, Miete oder Kredit für das neue Zuhause zu zahlen. Wenn dann noch ein Kredit für die alte Immobilie abzuzahlen ist, wird es erst recht kompliziert.

Behalten oder lieber verkaufen – was tun?

Auch wenn das Nestmodell als eine attraktive und soziale Lösung erscheint, kann das Haus oder die Wohnung oft nicht weiter finanziert werden. Experten empfehlen, sich bei der Neuorientierung nach einer Scheidung und der Lösung für die gemeinsame Immobilie von einem Profi aus der Immobilienbranche beraten zu lassen. Durch seine langjährige Expertise auf diesem Gebiet kennt sich ein Qualitätsmakler sehr gut aus und kann sich in Ihre Situation hineindenken. Ob verkaufen oder behalten, selbst bewohnen oder vermieten, ob Nest-, Wechsel- oder Restmodell – Ihr Makler berät Sie zu allen Möglichkeiten und wird gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung finden.

Sind Sie unsicher, was aus Ihrer Scheidungsimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © VitalikRadko/Depositphotos.com

Bonitätsprüfung – damit der Immobilienverkauf nicht platzt

Ihr Kaufinteressent ist sympathisch, Sie gehen mit ihm zum Notar und unterschreiben den Kaufvertrag. Doch dann kommt die böse Überraschung: Der Immobilienverkauf muss rückabgewickelt werden und die Vermarktung von vorne beginnen. Warum? Die Finanzierung Ihres Käufers ist geplatzt. Mit einer Bonitätsprüfung kann das vermieden werden.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die Rückabwicklung des Immobilienverkaufs und mit der Vermarktung wieder von vorne zu beginnen, ist nicht nur lästig, es kann für Sie sogar finanzielle Nachteile haben. Sehen beispielsweise Immobiliensuchende eine Immobilie erneut in den Online-Portalen, macht sie das skeptisch. Sie fragen sich, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Oft kann eine Immobilie dann nur noch unter Wert verkauft werden, um überhaupt einen Käufer zu finden. Deshalb prüfen Qualitätsmakler die Bonität von Interessenten.

Wie hoch ist das Risiko?

Bevor Sie den Kaufvertrag mit dem Käufer unterzeichnen, sollten Sie wissen, ob er sich Ihre Immobilie und die Kaufnebenkosten überhaupt leisten kann. Die Nebenkosten gelten als gesamtschuldnerische Kosten. Zahlt sie der Käufer nicht, kann das Finanzamt sie von Ihnen als Verkäufer fordern. Sie können die Nebenkosten dann wieder vom Käufer fordern.

Auskunftei

Um die Bonität eines Kaufinteressenten zu prüfen, können Sie sich an eine Auskunftei wie beispielsweise der Schufa wenden. In der Regel erteilen diese aber nur Auskünfte an ihre Mitglieder. Da die Beiträge hierfür oft hoch sind, lohnt sich das bei einem einmaligen Immobilienverkauf kaum. Zudem wird gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Um das nachzuweisen, ist Formulierungsgeschick gefragt.

Selbstauskunft

Sie können natürlich auch eine Selbstauskunft des Interessenten verlangen. Dieser kann sie bei einer Auskunftei einholen. Achten Sie darauf, dass sie aktuell ist, die persönlichen Daten des Interessenten, Score-Werte, mit denen Sie das Risiko einschätzen können, sowie positive und negative Zahlungserfahrungen enthält.

Finanzierungszusage des kreditgebenden Instituts

Eine Alternative dazu ist eine Finanzierungszusage der Bank des Interessenten. Hierbei sollten Sie unbedingt auf Folgendes achten: Der Kredit sollte ausdrücklich zur Finanzierung der Immobilie bestimmt sein. Darüber hinaus sollte die Auszahlung nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein, die eine termingerechte Zahlung verhindern können.

Qualitätsmakler wissen, wie sie die Zahlungsfähigkeit eines Interessenten prüfen. Sie finden für Sie den passen Käufer und helfen Ihnen, die Rückabwicklung des Immobilienverkaufs zu vermeiden. Lassen Sie sich von einem Immobilienprofi beraten.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Kaufinteressent zahlungsfähig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Foto: © Olivier26/Depositphotos.com

Video: Was bei Immobilienbesichtigungen wichtig ist

Zu einem Immobilienverkauf gehört das zeitlich und organisatorisch aufwendige Besichtigen des Eigenheims. Vor allem diese Verkaufsphase erfordert Fingerspitzengefühl und sollte gut geplant werden. Schließlich trägt die Auswahl des richtigen Käufers zum erfolgreichen Eigentümerwechsel bei.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Bevor mit der Besichtigung der Immobilie gestartet werden kann, müssen alle Interessenten nach bestimmten Kriterien vor- und aussortiert werden. Diese können Eigentümer individuell festlegen. Das wichtigste Kriterium sollte aber die Solvenz des potenziellen Käufers sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt, um den Verkauf erfolgreich und effizient über die Bühne zu bringen, ist es, unnötige Besichtigungen, die extra Zeit kosten, zu vermeiden. Daher sollte geschaut werden, ob der vermeintliche Interessent nicht doch ein sogenannter „Besichtigungstourist“ ist. Sind Verkäufer bereit, mit den Besichtigungen zu starten, ist es sinnvoll, nicht zu viele Personen auf einmal durch das Haus zu führen. Die Besichtigungstermine müssen daher gut organisiert sein.

Zudem stellen einige Interessenten sehr detaillierte Fragen zum Objekt, die im besten Fall souverän beantwortet werden. Und hier noch ein weiterer Hinweis: Oft suchen Interessenten während der Vor-Ort-Begehung Mängel, um den Verkaufspreis in den Verhandlungen zu drücken. Eigentümer, die die Besichtigungen durchführen, sollten sich davon nicht aus der Ruhe bringen lassen.

Erfahren Sie in unserem Video, wie Sie die Besichtigungsphase erfolgreich meistern und so den passenden Käufer finden.

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Zahl des Monats Juni: 4 Jahre

Es ist und bleibt für viele das Lebensziel, eine eigene Immobilie zu kaufen. Um dafür ein Darlehen von der Bank zu erlangen, ist in der Regel ein Eigenkapitalanteil vonnöten. Dabei sollten mindestens die Kaufnebenkosten gedeckt sein. Ein großer Teil wird für die Grunderwerbsteuer benötigt. Allein für diese müssen Paare mit Immobilienwunsch im Durchschnitt vier Jahre sparen. Das ergab eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln).

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Für die Banken ist die Höhe des Kaufpreises meist gar nicht das hauptsächliche Hindernis bei der Gewährung eines Kredits. Sondern das fehlende Eigenkapital, dessen benötigte Höhe in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Dafür verantwortlich: gestiegene Immobilienpreise und die erhöhte Grunderwerbsteuer in einigen Bundesländern.

Um sich die Grunderwerbsteuer leisten zu können errechnete die Studie, dass im Schnitt vier Jahre gespart werden muss. In beliebten Städten mit guten Wohnlagen wie Wiesbaden, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Potsdam liegt diese Zeitspanne bei acht bis zehn Jahren, in Berlin beinahe bei elf Jahren. Dabei wird in der Studie davon ausgegangen, dass ein Paar mit einem monatlichen durchschnittlichen Einkommen etwa 10 Prozent davon sparen können.

Jedoch: die Kaufnebenkosten sind allein mit der Grunderwerbsteuer nicht gedeckt. Es kommen hinzu: Notarkosten, Grundbuchumschreibung und gegebenenfalls eine Maklerprovision. Diese Kosten können sich auf weitere fünf bis sechs Prozent des Kaufpreises berechnen. Experten fordern eine Senkung der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb einer eigenen Immobilie. Das würde vor allem jungen Haushalten den Erwerb von Wohneigentum erleichtern.

 

Foto: © MabelAmber/Pixabay

Wenn das alte Zuhause zu klein, die Familie aber größer wird

Nicht nur in Großstädten wird es zum Problem: die Suche nach einer größeren Immobilie, weil sich Nachwuchs angekündigt hat. So schön und aufregend es auch ist, wenn sich die Familie vergrößert – die Wohnung wächst leider nicht mit. Die Suche nach einem neuen Zuhause kostet zudem Zeit und Nerven, die man in dieser Zeit für andere Dinge braucht. Wie also vorgehen?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Raus aus der engen Miet- oder Eigentumswohnung in der Innenstadt, rein in das großzügige Einfamilienhaus am Stadtrand oder am besten gleich im grünen Speckgürtel. Das ist der Wunsch vieler werdender Eltern. Mit einer intensiven Suche auf den gängigen Portalen und oder einem Aushang im örtlichen Supermarkt der präferierten neuen Heimat sollte das doch zu machen sein, denkt man sich zunächst. Doch schnell wird klar: „Wir schaffen das nicht.“

Holen Sie sich professionelle Hilfe

Bevor man das Handtuch wirft, das Einziehen einer zweiten Zimmerdecke plant und schon mal Holz für Hochbetten kauft – das Suchen und Finden einer neuen Immobilie für die Familie ist machbar. Und zwar mit der Hilfe von jemandem, der alle Schritte für Sie übernimmt.

Jemand, der die alte Immobilie gewinnbringend verkauft und sich auch auf die Suche nach einer neuen macht. Der weiß, wie man den Preis richtig ermittelt, der sich in seiner lokalen Umgebung auskennt und die wirklichen Interessenten von Besichtigungstouristen unterscheiden kann. Und der dann mit ganz viel Glück auch noch eine neue Traumimmobilie für Sie hat – oder vielleicht weiß, welchen Kollegen er empfehlen kann. Doch wer soll dieser professionelle Hans Dampf in allen Gassen sein?

Lieber mit Makler verkaufen als im Chaos zu versinken

Die Lösung: ein lokaler Profi-Makler wird Ihr Retter in der Not sein. Er bleibt entspannt, während es bei Ihnen aufregend wird. Er geht mit allen benötigten Unterlagen und einem ansprechenden Exposé in die Vermarktung und findet seriöse Interessenten, die zu Ihrer Immobilie passen und nach erfolgreichen Verhandlungen den von ihm angesetzten Preis zahlen können. Wenn da einer doch den Preis drücken will, gehen bei Ihrem Makler gleich die inneren Alarmglocken an.

Zeit für das wirklich Wichtige haben

Da Sie ja wissen, dass Ihre Immobilie in guten (Verkaufs-)händen ist, können Sie sich entspannter auf alles vorbereiten, Kinderwagen, Wickeltisch & Co. besorgen und haben auch noch Zeit, die Augen nach einem neuen Zuhause offen zu halten und potenzielle Objekte zu besichtigen. Wenn Sie da nicht weiterkommen: Sie wissen ja, wen Sie fragen müssen.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, weil Sie etwas Größeres suchen? Melden Sie sich bei uns! Wir beantworten gern all Ihre Fragen.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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