Checkliste: für den optimalen Hausverkauf

Um eine Immobilie in kurzer Zeit und zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, muss an vieles gedacht werden. Was Qualitätsmakler quasi aus dem Effeff machen, ist für Laien oft keine einfache Angelegenheit. Immer wieder wissen Immobilienverkäufer nicht, wie viel die Immobilie wirklich wert und was die optimale Preisstrategie ist. Immer wieder fehlen verkaufsrelevante Unterlagen oder Immobilienverkäufer gehen ohne eine gute Vorbereitung in die Preisverhandlung. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick.

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Vor dem Immobilienverkauf

  • Ist jetzt der passende Zeitpunkt für den Immobilienverkauf?
  • Wie viel ist meine Immobilie aktuell wert?
  • Welchen Erlös möchte ich mit dem Verkauf meiner Immobilie erzielen?
  • Wie lang darf der Verkaufsprozess maximal dauern?
  • Fallen Steuern beim Verkauf meiner Immobilie an?

Unterlagen

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Muss ein aktueller Energieausweis beantragt werden oder liegt er vor?
  • Grundrisse
  • Wohnflächenberechnungen
  • Nachweise über Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Gebäudeversicherung
  • Aktuelle Mieterliste
  • Salden-Kautionsliste
  • Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei Jahre
  • Die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung
  • Sind darüber hinaus zusätzliche Unterlagen verkaufsrelevant und wo bekomme ich diese?

Vorbereitung der Immobilie

  • Schönheitsreparaturen durchführen
  • Gegebenenfalls Home Staging durchführen
  • Professionelle Immobilienfotos machen

Vermarktung der Immobilie

  • Wie viel Zeit muss ich für die Immobilienvermarktung einplanen?
  • Habe ich die nötige Zeit zur Vermarktung meiner Immobilie?
  • Welche Kosten kommen bei der Vermarktung auf mich zu?
  • Welche ist die passende Zielgruppe?
  • Wo und wie erreiche ich meine Zielgruppe?
  • Was ist die beste Strategie beim Angebotspreis?
  • Erstellung eines professionellen Exposés
  • Interessentenanfragen beantworten und Besichtigungstermine vereinbaren
  • Besichtigungstermine durchführen
  • Wann habe ich Zeit für Besichtigungen? Wochenende? Werktags?
  • Worauf muss ich bei der Besichtigung achten?
  • Worauf muss ich Interessenten hinweisen? Gibt es Mängel?
  • Wie gehe ich mit Interessenten um?
  • Welche Fragen könnten Interessenten stellen?
  • Wie hole ich Kaufangebote ein?
  • Wie verhandle ich mit Interessenten?
  • Wie erziele ich meinen Wunschverkaufspreis?
  • Wie wähle ich den passenden Käufer aus?
  • Wie prüfe ich die Bonität der Kaufinteressenten?
  • Was muss ich tun, wenn die Finanzierung doch platzt?
  • Wann sage ich den anderen Interessenten ab?

Verkaufsprozess

  • Wer kümmert sich um den Notar?
  • Was muss in den Kaufvertrag?
  • Können zusätzliche Vereinbarungen im Kaufvertrag festgehalten werden?
  • Welche rechtlichen Risiken bestehen?
  • Wie wird der Kaufpreis gezahlt? Notaranderkonto? Direktüberweisung?
  • Wann und wie findet die Immobilienübergabe statt?
  • Was gehört ins Übergabeprotokoll?

 

Sie suchen Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Noppadol/Depositphotos.com

Zahl des Monats Mai: 5,5 Kriterien

Laut des Forschungsinstituts empirica gibt es elf Kriterien, an denen sich erkennen lässt, wie barrierefrei eine Immobilie ist. Deutsche Seniorenhaushalte erfüllen durchschnittlich nur die Hälfte dieser Kriterien. Besonders einkommensschwache oder Seniorenhaushalte in Städten sind mit einer höheren Wahrscheinlichkeit nicht barrierefrei.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Egal ob Treppen, Bad oder Schwellen am Boden, egal ob Eingangsbereich oder Zimmer – die Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllen viele Eigenheime nicht. Das ergab eine Studie des Forschungsinstituts empirica im Auftrag der Deutschen Teilkauf. Von den elf Kriterien zur Beurteilung von Barrierefreiheit beziehen sich acht auf die Wohnung selbst und drei auf das Gebäude.

Die Wohnung: Die Wohnungstüren sind in 70 Prozent der Haushalte breit genug, um als barrierefrei zu gelten. Ein ausreichend breiter Flur ist in 65 Prozent der Haushalte gegeben. 63 Prozent verfügen über genügend Bewegungsraum in der Küche. Raumtüren sind in 59 Prozent der Fälle breit genug. Ausreichend Bewegungsraum im Bad hat mit 50 Prozent nur die Hälfte der Seniorenhaushalte. Stufenlose Räume sind nur bei 33 Prozent vorhanden. Frei von anderen Bodenunebenheiten sind nur 18 Prozent. Und nur bei 16 Prozent der Seniorenhaushalte sind die Duschen ebenerdig.

Das Gebäude: Mit 74 Prozent hat fast ein Viertel der Haushalte Haustüren, die breit genug sind. Bei zwei Dritteln – 66 Prozent – sind die Flure breit genug. Allerdings ist nur bei 15 Prozent ein schwellenloser Zugang zum Gebäude vorhanden.

Ein weiteres Ergebnis der Studie war, dass die fehlende Barrierefreiheit weniger am Wohnstatus „Eigentümer“ oder „Mieter“ liegt als eher an der Gebäudeart. So sind Geschosswohnungen in Mehrfamilienhäusern häufiger barrierefrei, Einfamilienhäuser dagegen seltener.

 

Foto: © 2427999/Pixabay.com

Erbengemeinschaft: Was Sie beim Immobilienerbe wissen müssen

Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Nicht selten kommt es unter den Erben zu Streitigkeiten, wenn es um die gerechte Teilung des gemeinsamen Erbes geht. Diese Differenzen führen allerdings häufig zu finanziellen Einbußen, zum Beispiel wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, die besser vermieden werden sollte. Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Erbengemeinschaft achten sollten.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Wer Erbe ist, wird entweder durch die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament geregelt. In der Regel ermittelt das Nachlassgericht die Erbfolge. Regelt der Erblasser frühzeitig sein Erbe, können Streitpunkte unter den Erben verringert werden. Der Erblasser kann festlegen, wer welche Rechte und Vermögenspositionen übernimmt und was gegebenenfalls dafür zu tun ist. Dies dokumentiert er im Testament. Hierbei wird zwischen drei juristischen Kategorien unterschieden: der Erbeinsetzung, dem Vermächtnis und der Auflage. Darüber hinaus können Erblasser durch einen Testamentsvollstrecker sicherstellen, dass ihre letzten Verfügungen auch befolgt werden.

Der Erbschein

Um ihr Erbe antreten zu können, benötigen Erben häufig einen Erbschein. Diesen stellt das Nachlassgericht aus. Er bescheinigt einer Person Erbe zu sein und gibt an, welcher Anteil dem Erben zusteht. Für eine Erbengemeinschaft können zwei Arten von Erbscheinen ausgestellt werden. Im gemeinschaftlichen Erbschein sind die Namen aller Erben und ihre jeweiligen Erbanteile in Quoten notiert. Diesen Erbschein müssen alle Erben gemeinsam beantragen. Alternativ kann jeder Erbe einen Teilerbschein beantragen, der sich allein auf seine individuelle Erbenstellung bezieht.

Ein Erbschein macht niemanden zum Erben

Achtung! Stellt sich nach Erteilung des Erbscheins heraus, dass dieser inhaltlich falsch ist, zieht das Nachlassgericht ihn wieder ein. Allerdings sind Personen, die auf die Richtigkeit des Erbscheins vertraut haben, geschützt. Für die Rechtsgeschäfte mit ihnen gilt der Inhalt des Erbscheins trotzdem als richtig. Sie können daher vom vermeintlichen Erben wirksam Eigentum vom Nachlass erwerben. Es ist jedoch ratsam, sich in solchen Fällen von einem Rechtsexperten beraten zu lassen.

Erbe ausschlagen

Bei unsicheren Erbverhältnissen, wenn beispielsweise zu befürchten ist, dass der Erblasser Schulden hinterlässt, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Das gilt auch für einen Erben in einer Erbengemeinschaft. Wenn dieser Erbe pflichtsteilberechtigt ist, erhält er dennoch den Anspruch auf seinen Pflichtteil. Hierbei handelt es sich um einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Nachlass, dessen Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Wer das Erbe ausschlagen möchte, muss dies innerhalb von sechs Wochen, nachdem er von seiner Erbschaft Kenntnis erlangt hat, dem Nachlassgericht schriftlich mitteilen.

Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Akini/Depositphotos.com

Die Checkliste für den erfolgreichen Hausverkauf

Da der Verkauf einer Immobilie sehr umfangreich ist, kann man schon mal etwas aus dem Auge verlieren. Jedoch können solche Missgeschicke bares Geld kosten. Welche Unterlagen sind für den Verkauf wichtig? Was muss bei der Vorbereitung der Immobilie alles bedacht werden, damit der Vermarktungsprozess kurz bleibt und die Immobilie nicht unter Wert verkauft werden muss? Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick.

Fragen vor dem Verkauf

  • Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den Verkauf meiner Immobilie?
  • Wie viel ist meine Immobilie wert?
  • Welchen Verkaufspreis möchte ich erzielen?
  • Wie lang darf der Verkauf meiner Immobilie maximal dauern?
  • Welche Steuern kommen beim Immobilienverkauf auf mich zu?

Unterlagen

  • Liegt ein Energieausweis vor oder muss er beantragt werden?
  • Grundbuchauszug
  • Aktuelle Mieterliste
  • Salden-/Kautionsliste
  • Gebäudeversicherung
  • Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei Jahre
  • Grundrisse
  • Nachweise Renovierungsmaßnahmen
  • Wohnflächenberechnung
  • Welche Unterlagen sind zusätzlich nötig und wo bekomme ich sie?

Immobilie vorbereiten

  • Immobilie für den Verkauf vorbereiten
  • Schönheitsreparaturen durchführen
  • Professionelle Fotos der Immobilie machen

Vermarktung

  • Mit welchem Angebotspreis gehe ich an den Markt?
  • Wer ist die Zielgruppe für meine Immobilie?
  • Wo und wie erreiche ich meine Zielgruppe?
  • Wie hoch ist der Zeitaufwand zur Vermarktung meiner Immobilie?
  • Habe ich die Zeit zur Vermarktung meiner Immobilie?
  • Welche Kosten kommen für die Vermarktung auf mich zu?
  • Professionelles Exposé erstellen
  • Wie erhalten Interessenten ein Exposé?
  • Besichtigungstermine mit Interessenten vereinbaren
  • Besichtigungstermine mit Interessenten durchführen
  • Habe ich an Werktagen Zeit, Besichtigungen durchzuführen?
  • Worauf muss ich bei der Besichtigung achten?
  • Wie gehe ich mit Interessenten um?
  • Worüber muss ich Interessenten informieren? Gibt es Mängel?
  • Welche Fragen könnten Interessenten stellen?
  • Interessentenmanagement
  • Wie hole ich Kaufangebote ein?
  • Wie verhandle ich mit Interessenten?
  • Wie erziele ich meinen Verkaufspreis?
  • Wie wähle ich den Käufer aus?
  • Bonitätsprüfung, ob der Interessent den Kaufpreis zahlen kann
  • Wann erteile ich den anderen Interessenten Absagen?

Abwicklung Verkauf

  • Wer wählt den Notar aus?
  • Was gehört in den Kaufvertrag?
  • Gibt es rechtliche Risiken?
  • Wie wird der Kaufpreis gezahlt? Direktüberweisung oder Notaranderkonto?
  • Wann und wie wird die Immobilie übergeben?
  • Was gehört ins Übergabeprotokoll?

 

Suchen Sie Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Immobilienverkaufs? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/bauen-wohnen/immobilienverkauf-46009045

https://www.finanztip.de/haus-verkaufen/

https://www.t-online.de/finanzen/immobilien-wohnen/id_83847604/immobilienverkauf-diese-sieben-fehler-sollten-sie-vermeiden.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

 

 

Wie findet man einen Käufer?

Leibrente und Zeitrente

Immobilienverrentung ist vor allem für Käufer interessant, die die Immobilie nicht zum Eigennutz, sondern als Kapitalanlage erwerben möchten. Je nach Höhe der Einmalzahlung und der monatlichen Rentenzahlungen können diese dabei komplett auf die Fremdfinanzierung durch eine Bank verzichten. Somit sind sie unabhängig von der aktuellen Zinspolitik.

Kauf zum richtigen Zeitpunkt

Gerade in Regionen mit steigenden Immobilienpreisen – und die steigen in Deutschland aktuell fast überall – ist die Immobilienverrentung für Käufer auch deshalb ein guter Deal, weil sie die Immobilie so höchstwahrscheinlich zu einem deutlich geringeren Preis kaufen können als in zehn oder zwanzig Jahren. Bei Einfamilienhäusern in Metropolen kommt noch hinzu, dass diese aktuell kaum mehr gebaut werden. Der knappe Wohnraum wird lieber für Mehrfamilienhäuser genutzt, um das Grundstück für möglichst viele Menschen bewohnbar zu machen. Damit werden Einfamilienhäuser zum raren Gut und es lohnt sich so früh wie möglich zuzuschlagen.

Verlässliche Mieter

Die ehemaligen Eigentümer stellen außerdem auch sichere Mieter dar. So muss der Käufer keine Verluste durch Leerstände einplanen und kann sich zudem relativ sicher sein, dass die Bewohner die Immobilie gut behandeln. Das Mietermanagement kann oft sehr anstrengend sein. Deshalb sind Anleger froh, wenn sie für die nächsten zehn oder fünfzehn Jahre einen zuverlässigen Mieter haben.

Und was passiert nach der Verrentung?

Wie es nach der Verrentung weitergeht, entscheiden Käufer ganz individuell. Wird kein zeitlich begrenztes Wohnrecht vereinbart, muss der Käufer sich im Klaren darüber sein, dass er keine festen Pläne zum Einzug in die Immobilie oder zum Weiterverkauf machen kann. Die wenigsten Käufer planen allerdings später einmal selbst in die Immobilie einzuziehen. Häufiger wird sie zum Beispiel alsmöglicher späterer Wohnsitz für die eigenen Kinder gekauft oder um sie entweder weitervermieten oder weiterverkaufen zu können.Damit jeder Topf seinen Deckel findet und Rentner und Anleger zusammenfinden, ist in jedem Fall die Hilfe eines Vermittlungsprofis notwendig. Immobilienmakler wissen genau, wie sie die richtige Zielgruppe ansprechen und beide Seiten zufrieden stellen.

So berechnet sich die Rente

Um zu ermitteln, wie viel ein Rentner für seine Immobilie bekommt, muss diese zunächst nach einemprofessionellen Verfahren bewertet werden. Der hierbei ermittelte Wert ist die Grundlage für Einmalzahlung und die monatlichen Rentenzahlungen. In unserem Beispiel gehen wir von einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro aus.

 

Als nächstes muss der Rentner sich entscheiden, wie hoch die Einmalzahlung ausfallen soll. Grundsätzlich gilt: Je höher die Einmalzahlung, desto niedriger die monatliche Rente. Entscheidet ein Investor sich nur für eine Einmalzahlung ohne monatliche Rente, erhält er jedoch trotzdem nicht den vollen Wert der Immobilie ausgezahlt. Der Nießbrauchwert, also das, was er monatlich an Miete zahlen müsste, wird vom Verkaufspreis abgezogen.

 

In unserem Beispiel gehen wir aber davon aus, dass der Rentner sich für eine Einmalzahlung von 200.000 Euro entscheidet, um seine Hypothek direkt abzuzahlen und sich eine große Reise zu finanzieren. Zusätzlich wird ein Sicherheitswert von 10 Prozent vom Verkaufswert abgezogen.

 

Die Basis für die Rentenberechnung sind damit 250.000 Euro. Davon wird nun der Nießbrauchwert abgezogen. Hierfür ist das Alter des Rentners relevant. In unserem Beispiel handelt es sich um einen 70-jährigen Mann. Statistisch gesehen wird er noch etwa 14 Jahre leben und müsste dementsprechend für 14 Jahre Miete zahlen. Die erwartete Restlebensdauer kann man in der Sterbetabelle des statistischen Bundesamts nachsehen. Die Immobilie ließe sich monatlich für einen Wert von 1000 Euro vermieten. Oftmals wird der Nießbrauchwert noch mit einem bestimmten Wert verzinst. Das lassen wir in unserer aktuellen Rechnung jedoch der Einfachheit halber außenvor.

 

Der Nießbrauchwert lege damit bei 168.000 Euro. Für die Rentenzahlungen bleiben also 82.000 Euro.Diese werden nun ebenfalls mit der statistischen Lebenserwartung verrechnet, also auf 14 Jahre aufgeteilt. Pro Monat würde der Rentner damit etwa 490 Euro zusätzliche Rente erhalten. Oftmals wird außerdem eine zusätzliche monatliche Zahlung für die Unterhaltung der Immobilie vereinbart.

 

Durch eine geringere Einmalzahlung könnte der Rentner in unserem Beispiel sehr viel höhere monatliche Zahlungen erhalten. Hier bietet es sich deshalb immer an, individuell zu schauen, welchesVerhältnis aus Einmalzahlung und monatlicher Rente optimal ist.

Verrentungsmodelle

Leibrente und Zeitrente

Zunächst einmal unterscheidet man bei der Immobilienverrentung zwischen Leib- und Zeitrente. Während die Zahlungen bei der Leibrente an die Lebenszeit des Verkäufers gekoppelt sind, wird bei der Zeitrente eine gewisse Zahlungsspanne festgelegt. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, die sich an einem Beispiel verdeutlichen lassen:

Eine Seniorin verrentet ihre Immobilie im Alter von 70 Jahren. Statistisch gesehen lebt sie noch etwa vierzehn Jahre. Bei der Leibrente wird dieser Wert als Grundlage für die Berechnung der monatlichen Rente herangezogen. Die Seniorin erhält die Rentenzahlungen jedoch auch, wenn sie noch weitere zwanzig Jahre lebt. Stirbt sie hingegen schon nach fünf Jahren, werden die Zahlungen zu diesem Zeitpunkt eingestellt. Bei einer Zeitrente bestände zum Beispiel die Möglichkeit, einen Zahlungszeitraum von 20 Jahren zu vereinbaren. Danach erhält die Seniorin keine Rentenzahlungen vom Käufer mehr. Stirbt sie hingegen früher, gehen die Zahlungen an ihre Erben.

Die Zeitrente bietet sich deshalb vor allem dann an, wenn man seine Erben auch nach dem Tod absichern möchte. Bei beiden Modellen können Senioren zusätzlich wählen, ob sie ein lebenslanges oder ein zeitlich begrenztes Wohnrecht wollen.

Einmalzahlung und monatliche Zahlungen

Oftmals entscheiden Senioren sich jedoch gegen das monatliche Rentenmodell und für eine Einmalzahlung. Diese setzt sich grob gesagt aus dem Verkehrswert abzüglich des Nießbrauchwerts zusammen. Das lässt sich noch einmal am Beispiel unserer 70-jährigen Seniorin verdeutlichen:

Die Immobilie der Seniorin ist 400.000 Euro wert und könnte für einen Betrag von 800 Euro im Monat vermietet werden. Rechnet man das auf die statistische Lebenserwartung von etwa 14 Jahren hoch, beträgt der Nießbrauchwert 134.400 Euro. Die Seniorin erhält damit eine Einmalzahlung von 265.600 Euro.

Allerdings müssen Senioren sich nicht zwischen entweder einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente entscheiden. Fixzahlung und monatliche Rente können flexibel kombiniert werden. Viele Rentner nutzen die Einmalzahlung beispielsweise, um eine noch ausstehende Hypothek abzuzahlen und lassen sich den Rest des Wertes als monatliche Rente auszahlen. Oder aber sie nutzen eine Einmalzahlung, um diese ihren Kindern als Vorerbe auszuzahlen und leben selbst von den monatlichen Rentenzahlungen. Wie groß die Einmalzahlung im Vergleich zu den monatlichen Renten ist, kann dabei jeder selbst entscheiden.

Was ist Immobilienverrentung?

Den Kaufpreis können Sie sich entweder in einer Einmalzahlung, in monatlichen Rentenzahlungen oder in einer Kombination aus beidem auszahlen lassen.

Studien zeigen, dass Rentner in den letzten Jahren immer weniger Geld zur Verfügung haben. Die eigene Immobilie ist dabei eine gute Absicherung gegen Altersarmut, wenn die staatlichen Rentegelder immer knapper werden. Allerdings wollen die wenigsten Renter ihr geliebtes Haus verkaufen und sich eine neue Wohnung suchen, um finanziell besser über die Runden zu kommen.

Was aber, wenn es möglich ist, zu verkaufen und trotzdem in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben? Genau da setzt die Immobilienverrentung an. Sie ermöglicht es Senioren den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen im vertrauten Heim zu genießen. Und für viele bietet sie auch die finanzielle Freiheit um sich einen Lebenstraum wie eine Reise auf die Malediven oder das Traumauto zu verwirklichen.

Doch bevor Eigentümer sich für die Verrentung ihrer Immobilie entscheiden, schwirren ihnen oft 1000 Fragen im Kopf herum. Ist das wirklich was für uns? Wie genau funktioniert das? Wie viel Geld bekommen wir dabei am Ende raus und wie finde ich den richtigen Käufer? Unser Ratgeber versucht genau diese Fragen zu beantworten.