Käufer gefunden? Warum Sie anderen Interessenten trotzdem nicht gleich absagen sollten

Sie haben einen zuverlässigen Käufer für Ihre Immobilie gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Aber freuen Sie sich lieber nicht zu früh. Solange der Kaufvertrag nicht unter Dach und Fach ist, kann der Verkauf immer noch scheitern – sei es, weil die Finanzierung platzt oder weil der Käufer sich plötzlich anders entscheidet. Schlecht für Sie, wenn Sie bis dahin schon allen anderen Interessenten abgesagt haben. Denn dann beginnt die Interessentensuche noch einmal von vorn.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Es gibt viele Gründe dafür, dass ein Kaufinteressent noch kurz vor dem Vertragsabschluss abspringen kann, auch wenn er noch so zuverlässig wirkt. Als Verkäufer sind Sie erst dann auf der sicheren Seite, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist. Bis dahin gilt es, sich andere Interessenten warmzuhalten.

Rund 20 Prozent aller Finanzierungen platzen

Als Verkäufer können Sie oft klar erkennen, wenn ein Kaufinteressent den festen Entschluss fasst, Ihre Immobilie zu kaufen. Er wird vielleicht ohne Umschweife bereit sein, Ihren Angebotspreis zu akzeptieren. Auch bei anderen Details wird er Ihnen entgegenkommen. Er wird Ihnen Nachweise seiner Bonität vorlegen und alles dafür tun, Ihr Vertrauen zu gewinnen. Trotzdem ist es nun einmal so, dass die Entscheidung über eine Finanzierung von der Bank getroffen wird. Nach Recherchen des Magazins Cash-Online scheiterte bereits vor der Coronakrise jede fünfte Finanzierung von Immobilienkäufen. Seitdem ist es für Banken eher noch schwieriger geworden einzuschätzen, ob ein Käufer auch in Zukunft zur Tilgung seiner Kredite in der Lage sein wird.

Lebensumstände können sich plötzlich ändern

Aber selbst, wenn die Kreditzusage der Bank schon vorliegt, können viele Gründe dazu führen, dass ein Interessent kurz vor dem Notartermin einen Rückzieher macht. Nehmen wir an, ein junges Paar hat Ihre Immobilie besichtigt und sofort Pläne geschmiedet, wie das neue Eigenheim eingerichtet werden soll. Sehr sympathisch, nicht wahr? Aber können Sie sicher sein, dass ihre Liebe halten wird? Schon kurz nach der Besichtigung könnten die beiden sich trennen. Und auch abgesehen vom Beziehungsstatus kann vieles im Leben Ihres Kaufinteressenten sich plötzlich ändern. Das kann ein beruflicher Wechsel sein, der ihn zum Umzug in eine andere Stadt zwingt, der Tod eines Angehörigen oder eine Krebsdiagnose, die ihn selbst überraschend ereilt. In jedem dieser Fälle löst sich der Plan, eine Immobilie zu kaufen, sehr schnell in Luft auf – und der Verkäufer zieht den Kürzeren.

Beste Lösung: Interessenten vom Profi-Makler betreuen lassen

Deshalb ist es unbedingt ratsam, mit weiteren Kaufinteressenten Kontakt zu halten, auch wenn Sie sich bereits für einen Käufer entschieden haben. Das ist allerdings ganz schön aufwendig und erfordert auch etwas Fingerspitzengefühl. Denn wenn es nach längerer Zeit dann doch zu einer endgültigen Absage kommt, werden viele sehr verärgert reagieren. Auch in dieser Hinsicht ist es äußerst sinnvoll, das Interessentenmanagement an einen Makler und IVD-Experten zu übertragen. Ein Makler kann erstens die Bonität der Interessenten von vornherein richtig einschätzen und prüfen. Zweitens hat er das Know-how, um weitere Interessenten so lange bei der Stange zu halten, bis der Verkauf Ihrer Immobilie endgültig abgeschlossen ist. Und drittens kann er den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind, immerhin weitere Objekte zeigen, sodass es nicht zu Wut und Frust kommt.

 

Haben Sie weitere Fragen zum richtigen Umgang mit Kaufinteressenten? Fehlt Ihnen die Zeit, um mit mehreren Interessenten gleichzeitig im Gespräch zu bleiben? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie professionell und routiniert beim Verkauf Ihrer Immobilie.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie

https://de.wikipedia.org/wiki/Bonit%C3%A4t

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Fotos: © NewAfrica/Depositphotos.com

Umgang mit problematischen Mietern

Ist ein Problemmieter einmal in einer Wohnung drin, kann es ziemlich schwer sein, ihn wieder loszuwerden. Nicht umsonst wählen erfahrene Vermieter oder Hausverwaltungen neue Mieter stets mit äußerster Sorgfalt aus. Doch nicht immer gelingt es, unzuverlässige Kandidaten auszusieben, denn nicht alle Probleme lassen sich vorhersehen. Die Frage ist dann: Wie gehen Sie vor, wenn Ihnen durch unliebsame Mieter ernsthafter Schaden droht? 

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die Gerichte werden aus Sicht vieler Vermieter als tendenziell mieterfreundlich wahrgenommen. Wer gerichtlich gegen einen Mieter vorgeht, rechnet sich daher oft schlechte Chancen aus. Das ist jedoch übertrieben. In den meisten Fällen sind konsequente rechtliche Schritte unter Einschaltung eines auf Mietrecht spezialisierten Fachanwalts letztendlich doch der Weg, wie Sie Problemmieter loswerden und weitergehende Folgeschäden vermeiden können.

Kündigungsgrund: Miete nicht gezahlt

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie ein Mietverhältnis kündigen und wie gehen Sie dabei vor? Die Nichtzahlung der Miete ist in der Praxis wohl der häufigste Kündigungsgrund. Nicht geleistete Mietzahlungen an zwei aufeinanderfolgenden Terminen berechtigen Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Sie können als Vermieter sofort kündigen, sobald der zweite Zahlungstermin verstrichen ist, ohne dass der Mieter seine Miete überwiesen hat. Sie müssen damit also nicht bis zum Ende des zweiten Monats warten. Wenn der Mieter sich mit zwei Monatsmieten im Zahlungsverzug befindet, ist auch keine vorherige Abmahnung für eine außerordentliche fristlose Kündigung erforderlich. Auch dann, wenn ein Mieter unregelmäßig oder nur Teilbeträge der Miete zahlt, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, sobald der Mietrückstand sich auf den Betrag von zwei Monatsmieten summiert hat.

Es gibt auch Ausnahmen

Insbesondere in Krisenzeiten wie etwa während einer Pandemie gilt es allerdings für Vermieter auch immer abzuwägen, inwiefern die Kündigung eines Mieters, der mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, tatsächlich ökonomisch vorteilhaft ist. Ist beispielsweise die Situation eines Gewerbetreibenden, der jahrelang ein zuverlässiger Mieter des Geschäfts im Erdgeschoss Ihres Mehrfamilienhauses war, durch den Lockdown ins Wanken geraten, stellt sich die Frage, ob es gelingen wird, dieses Geschäft unter diesen Bedingungen kurzfristig neu zu vermieten, oder ob es doch sinnvoller ist, sich mit dem langjährigen Mieter auf einen Mietnachlass zu einigen und darauf zu vertrauen, dass er nach einiger Zeit wieder auf die Beine kommt.

Zahlende Problemmieter sind schwieriger zu kündigen

Wenn ein Mieter zwar seine Miete zahlt, aber durch sein Verhalten andere Mieter belästigt oder den Zustand der Immobilie beeinträchtigt, ist eine Kündigung nicht so einfach. Dabei können solche Mieter auf lange Sicht sogar oft größeren Schaden anrichten als diejenigen, die ihre Miete unregelmäßig zahlen. Es ist in Ihrem Interesse als Vermieter, das Mietverhältnis bei groben Störungen des Hausfriedens oder Sachbeschädigungen durch den Mieter möglichst schnell zu beenden, auch um weiteren Schaden abzuwenden. Dazu müssen Sie den betreffenden Mieter zuerst abmahnen und ihm Gelegenheit zur Veränderung seines Verhaltens zu geben. Erst wenn keine Änderung eintritt, ist auch in diesen Fällen eine fristlose Kündigung zulässig. Allerdings müssen Sie sich exakt an diverse formale Erfordernisse halten, damit Sie sich auch vor Gericht durchsetzen können, falls der Mieter nach Ihrer Kündigung nicht freiwillig die Wohnung räumt.

Langwieriger Rechtsstreit potenziert die Probleme

Die eigentlichen Probleme mit einem Problemmieter beginnen nämlich genau dann. Um nicht wegen Formfehlern einen langwierigen Rechtsstreit zu riskieren, empfiehlt es sich, gleich von Anfang an einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. So stellen Sie sicher, schon von der ersten Abmahnung an die richtigen Schritte zu gehen. Gerade in dieser Zeit, die es dauert, bis eine Räumungsklage vor Gericht Erfolg hat und bis die Räumung dann auch tatsächlich vollstreckt wird, häufen sich jedoch für Sie immer größere Mietausfälle an – und schlimmstenfalls kommen noch weitere Folgeschäden hinzu. Die Aussichten, dieses Geld irgendwann doch noch einzutreiben oder gar Ihre Verluste durch Schadenersatzklagen gegen den Mieter kompensieren zu können, sind in vielen Fällen eher gering. Es kommt also darauf an, dass Sie im richtigen Moment einen Spezialisten an der Hand haben, der Ihre Rechte genau kennt und Ihnen hilft, sie zügig und konsequent durchzusetzen.

Haben Sie erst vor kurzem ein Mehrfamilienhaus oder eine vermietete Immobilie gekauft und benötigen nun Unterstützung bei der Mieterauswahl oder beim Umgang mit Problemmietern? Kontaktieren Sie uns! Unser kompetentes Expertenteam berät Sie gern und findet eine passgenaue Lösung für Ihr Problem!

Hier finden Sie weitere Informationen:

https://www.hausundgrund.de/kuendigungsmoeglichkeiten

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung_von_Mietvertr%C3%A4gen 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © TopVectors/Depositphotos.com

Zahl des Monats September: 72 Prozent

Die Mehrheit der Immobilienerben in Deutschland – immerhin 72 Prozent – nutzen ihr geerbtes Immobilieneigentum selbst oder vermieten es, während nur 28 Prozent kurz nach Antritt der Erbschaft verkaufen. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge hervor. Insgesamt werden bundesweit jährlich rund 430.000 Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung auf die nachfolgende Generation übertragen.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Interessant ist auch ein Vergleich zwischen der Anzahl der jährlichen Immobilienverkäufe und der Anzahl der Immobilien, die durch Erbschaft oder Schenkung den Besitzer wechseln. Von den durchschnittlich pro Jahr vererbten 430.000 Immobilien sind 47 Prozent Einfamilienhäuser und 26 Prozent Zweifamilienhäuser, der Rest entfällt auf Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und andere Formen von Immobilienvermögen. Pro Erbfall werden durchschnittlich 1,6 Objekte vererbt. Betrachtet man nur die Eigenheime, also Ein- und Zweifamilienhäuser, handelt es sich nach diesen Angaben um etwa 310.000 Immobilien, die jedes Jahr in den Besitz eines Erben oder einer Erbengemeinschaft übergehen. Diese Zahl übersteigt die der jährlichen Eigenheimtransaktionen, die von Statista für das Jahr 2018 mit 277.000 angegeben wird.

Die möglicherweise überraschende Schlussfolgerung aus diesen Zahlen: Die meisten Eigentümer scheinen nicht durch den Kauf oder Bau einer Immobilie, sondern durch Erbschaft in den Besitz eines Eigenheims zu gelangen. Und die meisten Immobilienerben nutzen dieses Eigenheim dann auch tatsächlich selbst.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.empirica-institut.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen_Referenzen/PDFs/DIA_Studie_Erben_in_Deutschland_HighRes.pdf

 

Hinweise

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Foto: ©tommyandone/depositphotos.com

Zeitmanagement – eine immense Herausforderung beim Immobilienverkauf

Ein Immobilienverkauf hängt typischerweise mit gravierenden Änderungen der Lebenssituation zusammen, beispielsweise mit einer Scheidung, einem beruflichen Wechsel oder mit altersbedingten Einschränkungen. Gerade in diesen Situationen haben die Eigentümer meist schon genug Sorgen. Der Verkauf des Eigenheims ist dann nur noch eine zusätzliche Belastung, die eher nebenbei erledigt werden soll. Allerdings kann ohne gründliche Vorbereitung und Planung beim Verkauf vieles schiefgehen – und die Zeit läuft davon!

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Oft glauben Eigentümer, dass ihnen ihre Immobilie angesichts der aktuellen Marktlage geradezu aus der Hand gerissen wird. Doch selbst bei großer Nachfrage führt eine schlechte Vorbereitung des Immobilienverkaufs zu vielen Problemen und zu erheblichen Einbußen beim Verkaufserlös.

Immobilienbewertung durch einen Profi

Wer schnell verkaufen will, ist nämlich schlecht beraten, wenn er die wichtigsten Schritte zur Verkaufsvorbereitung einfach auslässt. An erster Stelle ist da die Bewertung der Immobilie zu nennen – ein unerlässlicher Ausgangspunkt, um den richtigen Angebotspreis festzulegen und zügig zu verkaufen. Online-Bewertungen dienen lediglich als erste Orientierung, eine zuverlässige Wertermittlung kann nur durch einen Immobilienprofi mit genauen lokalen Marktkenntnissen erfolgen. Zunächst muss also die nötige Zeit für die Bewertung eingeplant werden.

Unterlagen heraussuchen und beantragen

Ein weiterer Zeitfaktor ist das Zusammentragen aller nötigen Unterlagen. Die wenigsten Eigentümer sind sich vollständig darüber im Klaren, welche Unterlagen für einen Verkauf erforderlich sind und wo sie beantragt oder gesucht werden müssen. Es gibt jedoch gesetzlich verpflichtende Dokumente, etwa den Energieausweis, die bereits bei der Besichtigung vorliegen müssen, andernfalls kann das zu Bußgeldern führen.

Professionelle Fotos und vollständige Informationen

Auch für professionelle Fotos und ein aussagekräftiges Exposé muss man natürlich einiges an Zeit aufwenden. Wer diesen Schritt aber einfach auslässt, spart am Ende nicht etwa Zeit, sondern verlängert die Verkaufsdauer. Denn flüchtig erstellte Inserate in den großen Immobilienportalen, unscharfe Fotos und fehlende Informationen führen je nach Nachfrage zu zwei möglichen Resultaten. Entweder melden sich zahlreiche Interessenten, nur um bei der Besichtigung festzustellen, dass die Immobilie doch nicht ihren Bedürfnissen entspricht. Ein Effekt, der durch ein informativeres Exposé hätte verhindert werden können – und der den Eigentümer nun um so mehr Zeit kostet, da er die vielen Besichtigungstermine managen muss. Die andere Möglichkeit ist, dass die Interessenten wegen der unattraktiven Präsentation des Angebots gleich ganz ausbleiben.

Mit Makler sparen Sie doppelt Zeit

Ein Immobilienverkauf lässt sich nur dann erfolgreich und zügig bewerkstelligen, wenn Sie ihn von Anfang bis Ende in Ruhe planen und sich genügend Zeit für alle erforderlichen Schritte nehmen. Haben Sie diese Zeit nicht, dann ist es am besten, wenn ein kompetenter Qualitätsmakler den Verkauf für Sie in die Hand nimmt. So sparen Sie nicht nur selbst Zeit und Arbeit, sondern dank der Erfahrung, die der Makler mitbringt, verkürzt sich auch die Verkaufszeit – und der Verkaufserlös steht Ihnen schneller zur Verfügung.

Sie wollen Ihre Immobilie zügig verkaufen, doch es fehlt Ihnen die Zeit und Ruhe, den Verkauf zu planen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir übernehmen das gerne für Sie!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.test.de/Immobilie-verkaufen-So-erzielen-Sie-einen-Top-Preis-5142446-0/

https://www.test.de/Kaufvertrag-Immobilien-Den-Notar-ordentlich-ausfragen-4427977-0/

https://www.focus.de/immobilien/experten/sebastian_wagner/grundschuldbrief-verloren-das-aufgebotsverfahren-hilft-weiter_id_8826245.html

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © stokkete/Depositphotos.com