Warum Sie eine technische Immobilienverwaltung benötigen

Immobilien gelten als besonders dauerhaft und wertbeständig. Gerade das macht sie sowohl für Selbstnutzer als auch für Kapitalanleger so attraktiv. Wird allerdings die Instandhaltung, Wartung und gelegentliche Modernisierung vernachlässigt, leidet die Attraktivität und letztlich die Bausubstanz darunter – mit negativen Folgen auch für den Immobilienwert. Um sicherzustellen, dass ihre Immobilie gut in Schuss bleibt, sind Eigentümer gut beraten, sich bei der technischen Immobilienverwaltung auf das Know-how einer erfahrenen Hausverwaltung zu stützen.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – An eine ordnungsgemäße Wartung von Gebäuden und technischen Anlagen gibt es hohe Anforderungen. Professionelle Verwalter haben diese – im Gegensatz zu einem einzelnen Wohnungseigentümer oder Besitzer eines Mehrfamilienhauses – bestens im Blick. Größere Hausverwaltungen verfügen meist eigens über eine technische Abteilung.

Aufgaben der technischen Immobilienverwaltung

Eine erfahrene Verwaltung weiß genau, welche Prüfungs- und Wartungsarbeiten in welchen regelmäßigen Zyklen erfolgen müssen und wie sich verschiedene Handwerksarbeiten sinnvoll koordinieren lassen. Auch unter kaufmännischen Gesichtspunkten kann sie in der Regel Wartungs- und Lieferverträge zu günstigeren Konditionen abschließen, indem sie die entsprechenden Dienstleistungen gleich für mehrere Immobilien bestellt. Wenn Reparaturen notwendig sind, kümmern Hausverwaltungen sich um das Einholen von Angeboten und vergeben den Auftrag an die Firma, die das beste Angebot vorlegt. Neben der Instandhaltung und Wartung der gemeinschaftlichen Anlagen in der Immobilie selbst gehört auch die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf Zufahrten und Wegen zu den Aufgaben der technischen Verwaltung. Prominenteste Beispiele hierfür sind die Einhaltung der Schneeräumpflicht im Winter und die Überwachung von Bäumen auf dem Grundstück, von denen eine Gefahr durch herabstürzende Äste ausgehen könnte. Für jede dieser Spezialaufgaben wird in der Regel ein externer Dienstleister beauftragt.

Korrekte Abrechnung und Umlage auf Mieter oder Teileigentümer

Auch die korrekte Buchführung über diese Leistungen und ihre Aufnahme in Betriebskostenabrechnungen bzw. die anteilige Verteilung auf Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist in den Händen einer professionellen Hausverwaltung am besten aufgehoben. Gerade dabei gibt es nämlich vieles zu beachten. So gelten beispielsweise Wartungskosten als Betriebskosten und dürfen in einem Mietshaus auf die Mieter umgelegt werden. Bei Reparaturkosten ist das hingegen nicht möglich. Die Trennung zwischen verschiedenen Kostenpositionen und die Erstellung rechtlich und steuerlich hieb- und stichfester Abrechnungen gehört zu den genuinen Aufgaben von Hausverwaltungen, die sich für einen Eigentümer nur mit großem Mehraufwand in Eigenregie realisieren lassen würden.

Professionelle Dokumentation erleichtert den Verkauf

Ist ein Verkauf der Immobilie geplant, hat es weitere große Vorteile, wenn die ordnungsgemäße Instandhaltung und Wartung von einer Hausverwaltung professionell gemanagt und dokumentiert wurde. Das macht es für den Makler um einiges leichter, Ihnen in kurzer Zeit geeignete Kaufinteressenten für Ihre Immobilie zu vermitteln. Denn die Interessenten können sich dann nicht nur durch Augenschein vom guten Zustand des Objekts überzeugen, sondern anhand ordentlich geführter Unterlagen und Nachweise über sämtliche durchgeführten Wartungs-, Reparatur- und Sanierungsarbeiten.

Möchten Sie Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung durch eine professionelle Hausverwaltung managen lassen? Dann kontaktieren sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter oder vermitteln Ihnen geeignete Ansprechpartner.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.juraforum.de/lexikon/hausverwaltung

https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © calado/Depositphotos.com

Zahl des Monats Juni: 137 Euro

Experten zufolge werden die Zinsen für Immobiliendarlehen weiter steigen. Die lange Niedrigzinsphase, in der das durchschnittliche Zinsniveau bei 0,7 Prozent lag, scheint bereits jetzt vorbei zu sein. Bis zum Jahresende wird mit einem Anstieg der Bauzinsen auf rund 1,25 Prozent gerechnet. Doch was bedeutet das eigentlich für Immobilienkäufer?

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Unsere Zahl des Monats liefert ein Beispiel: Wer ein Darlehen von 300.000 Euro mit 3 Prozent Tilgung aufnimmt, für den erhöht sich die monatliche Kreditrate um 137 Euro. Auch wer eine Anschlussfinanzierung für sein Eigenheim benötigt, muss sich auf eine entsprechende zusätzliche Belastung einstellen, sofern die Zinsbindung für ein laufendes Darlehen demnächst ausläuft. Um zu verstehen, wie die höhere Monatsrate infolge der Zinssteigerung zustande kommt, rechnen wir unser Beispiel genauer durch:

Noch zu Beginn dieses Jahres konnte ein Haushalt einen Kredit von 300.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,7 Prozent finanziert bekommen. Bei drei Prozent jährlicher Tilgung bedeutet das, dass insgesamt 11.100 Euro pro Jahr zurückzuzahlen sind (9.000 Euro Tilgung und 2.100 Euro Zinsen). Das entspricht einer monatlichen Kreditrate von 925 Euro. Durch den Anstieg der Zinsen auf 1,25 Prozent – wie er unter anderem vom Finanzdienstleister Interhyp und von der Frankfurter Finanzberatung FMH prognostiziert wird – erhöht sich die jährliche Belastung bei der gleichen Kreditsumme und der gleichen Tilgungsrate auf 12.750 Euro pro Jahr (9.000 Euro Tilgung und 3.750 Euro Zinsen). Damit steigt die monatliche Rate um die oben erwähnten 137 Euro auf 1.062 Euro.

Steigende Zinsen durch Wiedererstarken des Konsums

Die steigenden Zinsen gehen mit einer allgemein steigenden Inflationsrate einher, die von Wirtschaftsexperten mit dem Wiedererstarken des Konsums nach der Aufhebung vieler coronabedingter Einschränkungen begründet wird – aber auch mit steigenden Rohstoffpreisen. Für viele, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, stellt sich nun die Frage, ob man jetzt noch schnell eine Immobilie kauft, bevor die Zinsen weiter steigen. Eine allgemeingültige Antwort kann kaum gegeben werden, zumal die Suche nach der Wunschimmobilie vielerorts wegen des knappen Angebots ohnehin herausfordernd ist, ganz unabhängig vom Zinsanstieg. Auch gehen die Meinungen über das Ausmaß und die Dauer der bevorstehenden Inflation auseinander, und im historischen Vergleich sind 1,25 Prozent Zinsen immer noch durchaus niedrig. Für Kreditnehmer, auf die in Kürze voraussichtlich höhere Monatsraten zukommen, dürfte das freilich nur ein schwacher Trost sein.

 

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Video: Home Staging – Was das ist und warum es sich lohnt

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Sowohl bei bewohnten als auch bei leerstehenden Immobilien fällt es Interessenten oft schwer, sich die Immobilie als ihr neues Zuhause vorzustellen. Home Staging ist eine Methode, um das Interessenten zu erleichtern. Es geht dabei darum, Immobilien ansprechend zu präsentieren – wie auf einer Bühne. Home Staging wirkt sich nachweislich positiv auf Verkaufspreis und Vermarktungsdauer aus.

Mit Mängeln besser offen umgehen

Auch trotz geringem Immobilienangebot inspizieren Interessenten Immobilien ganz genau. Sie hoffen, mit dem Aufspüren von Mängeln den Verkaufspreis senken zu können. Immobilienverkäufer, welche die Mängel der Immobilie dagegen offen kommunizieren, haben höhere Chancen, ihre Preisvorstellungen zu erreichen.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die meisten Immobilienverkäufer haben einen Wunschpreis, zu dem sie ihre Immobilie verkaufen möchten. Sie fürchten jedoch, dass Kaufinteressenten versuchen, den Preis nach unten zu verhandeln. Um potentiellen Käufern nicht noch zusätzlich Gründe dafür zu liefern, weisen Immobilienverkäufer oft nicht auf Mängel hin. Das hat meistens jedoch den gegenteiligen Effekt.

Interessenten kennen den örtlichen Immobilienmarkt ganz genau

Da es beim eigenen Zuhause nicht nur um viel Geld, sondern auch um eine Entscheidung fürs Leben geht, beschäftigen sich Immobiliensuchende ausführlich mit dem örtlichen Immobilienmarkt und den dort üblichen Preisen. Oft haben sie schon viele Besichtigungen hinter sich und wissen genau, worauf bei Immobilien zu achten ist und wie ihre Vorstellungen von der persönlichen Traumimmobilie sind.

Die falsche Strategie: Mängel als Vorteile

Eine andere Strategie von Verkäufern ist es gelegentlich auch, Mängel als Vorteile zu präsentieren. Dann werden die Autobahn oder die Bahngleise hinterm Haus zur „idealen Verkehrsanbindung“.  Doch dies durchschauen Interessenten natürlich ebenfalls schnell.

Immobilienexperten raten deshalb dazu, Mängel offen anzusprechen. Denn das entzieht potentiellen Käufern die Argumentationsgrundlage, wenn sie versuchen, den Preis nach unten zu verhandeln. Denn das Argument des Verkäufers ist, dass die Mängel schon im Angebotspreis berücksichtigt wurden.

Basis der Preisverhandlung

Grundlage für einen solchen Angebotspreis ist eine genaue Wertermittlung eines Qualitätsmaklers direkt vor Ort. Online-Preisrechner können Mängel oder andere individuelle Besonderheiten einer Immobilie nicht berücksichtigen. Profimakler dagegen wissen durch ihre langjährige Erfahrung genau, wie Mängel den Wert einer Immobilie beeinflussen.

Zusätzlich hat die Offenheit auch einen weiteren Vorteil: Durch sie lassen sich auch die wirklichen Interessenten aus den vielen Anfragen herausfiltern. Was für den einen ein Mangel ist wie beispielsweise ein fehlender Stellplatz, ist für einen anderen vielleicht völlig unwichtig.

Immobilienprofis wissen daher, dass es ohne ausreichende Erfahrung nicht so einfach ist, mögliche Mängel einzuschätzen und richtig zu kommunizieren. Ein Qualitätsmakler hilft Ihnen bei der Feststellung der Mängel und wissen, wie sie diese den Interessenten gegenüber passend kommunizieren.

Sie brauchen eine professionelle Werteinschätzung Ihrer Immobilie? Oder haben Sie Fragen zur Kommunikation mit Interessenten? Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gern!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.notar.de/aktuelles/details/maengel-nicht-verschweigen-aufklaerungspflichten-beim-immobilienverkauf

https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-03/immobilien-renovierungskosten-wohnungen-kaeufer-schadenserstz

https://www.mdr.de/ratgeber/recht/bundesgerichtshof-mehr-rechte-kaeufer-immobilien-maengel-100.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Aleutie/Depositphotos.com