Lauterberg Immobilien nach DIN 15733 zertifiziert

Lauterberg Immobilien erfüllt europäische Qualitätsstandards.

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Lauterberg Immobilien, Göttingen Wir sind seit dem 27.05.2020 Zertifiziert nach DIN EN 15733.

Die Berufsbezeichnung Immobilienmakler ist nicht geschützt. Das bedeutet, dass sich jeder, unabhängig von Ausbildung und Fachkenntnissen, Immobilienmakler nennen darf, wenn er den Gewerbeschein nach §34 C hat.

Die Zertifizierung nach der DIN EN 15733 ist der Beleg dafür, dass Lauterberg Immobilien die Vorschriften aus der DIN EN 15733 erfüllt und in seiner Arbeit mit seinen Kunden auch wirklich anwendet. Kunden haben zugleich die Gewissheit, dass die in der DIN-Norm festgelegten Informationspflichten von der Firma Lauterberg Immobilien auch wirklich eingehalten werden.

Die Zertifizierung bei der DIAZert Zertifizierungsstelle erfolgt auf Grundlage der DIN EN 15733. Die DIN EN 15733 ist die Norm zur Regelung der Dienstleistungen von Immobilienmaklern.

Verbraucher haben mit der DIN EN 15733 einen wichtigen Leitfaden für die Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern. Seit 2010 gibt es die DIN EN 15733 für Immobilienmakler. Diese Norm, die die Anforderungen an Immobilienmakler klar definiert und so Qualitätsmaßstäbe setzt, setzt sich Schritt-für-Schritt auch im Bewusstsein der Verbraucher durch. Mit der DIN EN 15733 wurde eine europaweit gültige Vorgabe gestaltet. Sie gilt in gleichem Wortlaut in 31 europäischen Ländern. Die Norm hat deshalb sowohl im grenzüberschreitenden Immobilienverkehr als auch in der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler im eigenen Land gleichermaßen Gültigkeit.

Gehwege: Wer beräumt sie eigentlich?

Der Regen im Frühling, das Laub im Herbst, der Schnee im Winter: Jede Jahreszeit hinterlässt ihre Spuren an der Immobilie. Als Resultat bleiben glatte oder aufgequollene Fußwege, die das Gehen auf dem Gelände zu einem unschönen Abenteuer machen. Zum Glück haben Sie in der Eigentümerversammlung beschlossen, dass die Hausverwaltung die Bereinigung der Schäden übernimmt.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die Wohnungsgemeinschaft und damit auch die Hausverwaltung sind verantwortlich für die Räumung auf Bürgersteigen, Hauseingängen, den allgemein zugänglichen Wegen auf dem Grundstück und den Wegen zu den Garagen und Mülltonnen. Dabei reicht es auf Bürgersteigen aus, wenn der Weg in der Breite von einem Meter freigeschaufelt wird, sodass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können. Sonstige Wege auf dem Grundstück müssen nur in einer Breite von einem halben Meter begehbar sein.  Dies trifft nicht für unbefugte Privatwege zu, die zum Beispiel als Abkürzung genutzt werden, da diese nur der reinen Bequemlichkeit dienen.

Nicht jedes Blatt muss sofort entsorgt werden

Wenn es um die Regelmäßigkeit der Reinigung geht, so sollte gesagt sein, dass nicht jedes Laub Blättchen sofort entsorgt werden muss. Dies stellt eine unzumutbare Arbeit für die Hausverwaltung dar. Wann genau die Gehwege außerhalb des Grundstückes bereinigt werden müssen, entnimmt man den Regelungen in der Satzung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.

Denken Sie daran, dass das Schneeräumen im Winter auch mehrmals am Tag erforderlich sein und nur bei anhaltendem Schneefall entfallen kann. Viele Eigentümergemeinschaften erstellen einen Kehr- und Räumungsplan gemeinsam mit ihrer Hausverwaltung. Dort wird ganz genau festgehalten an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Gehwege in Ordnung gebracht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit der Einstellung eines Fremdbetriebes durch die Hausverwaltung, der sich um die Instandhaltung der Gehwege kümmert. Allerdings benötigt dies den Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung.

Kontrolle ist Pflicht

Wen auch immer Sie für die Instandhaltung der Gehwege verantwortlich machen, eine gewisse Kontrollpflicht wird Ihnen nicht erspart bleiben. Stichprobenartige Kontrollen durch die Eigentümer oder Hausverwaltung müssen erfolgen. Denn, sollte zum Beispiel der Winterdienst den Gehweg außerhalb des Grundstückes nicht gründlich genug räumen, haftet die Gemeinschaft neben dem Dienstleister auf Schadensersatz, wenn es wegen der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Winterdienstes zu einem Schaden kommt.

Hat sich die Gemeinschaft entschlossen, die Wege und Zugänge selbst zu räumen, sollten sie darauf achten, dass jeder Eigentümer auch seiner Verpflichtung nachkommen kann, sonst kann es im Schadensfall teuer werden. In Oldenburg kam es zu einem Glatteisunfall, weil ein 82-jähriger Eigentümer seinen Pflichten nicht mehr nachkommen konnte. Die Gemeinschaft musste für den Schaden haften.

Sind Sie sich unsicher, worauf bei der Instandhaltung von Gehwegen auf Ihrem Grundstück zu achten ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigent%C3%BCmergemeinschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmergemeinschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftseigentum

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Zahl des Monats

70 Prozent

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Das ist die Anzahl der Deutschen, die ihren Nachbarn mögen. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes YouGov haben mehr als zwei Drittel der Befragten ein gutes Verhältnis zu ihren Nachbarn. 60 Prozent geben an, dass sie sich gerne mal mit den Nachbarn unterhalten. Jeder Zehnte würde sogar mit den engsten Nachbarn in den Urlaub fahren. Distanz ist den meisten Deutschen dennoch sehr wichtig. Lediglich 6 Prozent der Befragten verbringen ihre Freizeit gemeinsam mit ihren Nachbarn. Und nur 4 Prozent gaben an, bei ihren Nachbarn ein und aus zu gehen.

Als nicht ganz so rosig bewerten 11 Prozent der Befragten ihre nachbarschaftliche Situation. 2 Prozent der Befragten gaben zu, zerstritten zu sein. Jeder siebte Erwachsene hat überhaupt kein Verhältnis zu seinen Nachbarn und 15 Prozent gaben zu, ihren Nachbarn nicht mal zu kennen. Das größte Ärgernis zwischen den Nachbarn ist übrigens das Nichteinhalten von Ruhezeiten und zu laute Musik.

 

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