Mehr Freiheit – beim Wohnen in der Zukunft

Aus dem eigenen Haus in ein Altersheim zu ziehen, ist für viele Senioren eine schwere Entscheidung. In der Zukunft könnte es dazu Alternativen geben. Für ältere Menschen soll es zukünftig durch neue Wohnformen und smarte Technologien möglich sein, selbständig und unabhängig zu leben.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Viele Menschen im hohen Alter sind heute fitter und lebensfroher denn je. Da die Lebenserwartung der Menschen steigt, sind neue Ideen für das Wohnen im Alter gefragt. Altersheime alleine werden dem demografischen Wandel nicht gerecht werden können. Deswegen arbeiten Architekten und Bauingenieure an neuen Wohnkonzepten, die für die Generation Ü60 besser passen. Hier geht es nicht nur um barrierefreies Wohnen, sondern auch um Unabhängigkeit. Erreichen will man das durch Wohnkomplexe, in die viele altersrelevante Dienstleistungen bereits integriert sind, wie beispielsweise eine Einkaufshilfe oder die häusliche Pflege. Aber auch der soziale Aspekt spielt hierbei eine Rolle. So kommt es auf die Durchmischung der Bewohner an. Senioren sollen sowohl Kontakt zu anderen Senioren haben, aber auch zu jüngeren Generationen.

Smarter und sicherer

Das so genannte Ambient Assisted Living soll das Leben von Senioren erleichtern. Smarte Technologien wie Sensoren in der Wohnung sollen den Bewohnern Arbeit abnehmen. Sie erkennen beispielsweise, wann Licht eingeschaltet, der Herd ausgeschaltet oder wann eine offene Balkontür geschlossen werden muss. Unfall- und Einbruchsrisiken werden so minimiert.

Singles und Geschiedene

Die steigende Anzahl von Singlehaushalten und die Wohnraumverknappung beeinflussen schon jetzt unsere Immobilienmärkte. Nicht nur in den Metropolen, sondern auch in deren Speckgürteln, ist der Wohnraum in den vergangenen Jahren immer knapper geworden. Ein Ende dieses Trends ist noch nicht absehbar. Wo es in der Breite eng wird, muss vermehrt in die Höhe gebaut werden. Da Wohnungen künftig vermutlich etwas knapper ausfallen, muss sich die Bauindustrie etwas Neues einfallen lassen. Denn die geringere Anzahl an Quadratmetern soll kompensiert werden mit höherer Qualität, mehr Komfort und Nachhaltigkeit.

Zusätzlich rücken auch so genannte „Shared Spaces“ in den Fokus. Das sind Bereiche, welche die Bewohner gemeinsam nutzen. Das können sowohl Fitnessräume oder Bibliotheken sein, aber auch Gemeinschaftsküchen oder Räume für gemeinsame Treffen. So können die Bewohner des Hauses miteinander kommunizieren und gemeinsam Zeit verbringen. Optimal sind solche Wohngemeinschaften für Senioren, Singles, Geschiedene oder Alleinerziehende.

Nachhaltiges Wohnen mit Holz

Auch die Umwelt soll immer mehr geschont werden. Solarenergie, Erdwärme oder Holzpellets sind bereits ein wichtiger Baustein einer ökologischen und nachhaltigen Energieversorgung. Zusätzlich gewinnen natürliche Baumaterialen wie Holz für eine nachhaltige Bauweise immer mehr an Bedeutung. Erste Hochhäuser werden bereits mit Holz errichtet.

So können Menschen wie Umwelt in Zukunft von neuen Wohnkonzepten profitieren.

Haben Sie Fragen zu Wohnen im Alter oder überlegen Sie Ihre Immobilie barrierefrei umzubauen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Infos zum Wohnen in der Zukunft finden Sie hier:

https://www.zukunftsinstitut.de/artikel/wohnen/pioniere-fuer-kuenftige-wohnkonzepte/

https://www.zukunftsinstitut.de/artikel/immobilien-2040-studie-die-stadtwirtschaft-von-morgen/

https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/themen/digitale-gesellschaft/wohnkonzepte-der-zukunft

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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FOCUS-SPEZIAL vom 21.04.2020

Lauterberg Immobilien zählt zum 8. Mal in Folge zu den Top-Maklerbüros Deutschlands

Göttingen, 21.04.2020 – Lauterberg Immobilien gehört zu den Top-Maklerbüros Deutschlands. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Marktforschungsunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat.

Michael Lauterberg, Inhaber von Lauterberg Immobilien, sagt über das erfreuliche Abschneiden:
LAUTERBERG IMMOBILIEN bedankt sich hiermit für die tolle Auszeichnung zum TOP-Immobilienmakler 2020 in Göttingen und für die vielen positiven Empfehlungen. Dass wir die Auszeichnung zum achten Mal in Folge erhalten haben, freut uns sehr und ist ein Ansporn, unsere erfolgreiche Arbeit fortzusetzen.

Focus-Spezial „Immobilienatlas 2020“ untersucht und vergleicht die Marktgegebenheiten in verschiedenen Regionen Deutschlands und liefert Prognosen für künftige Entwicklungen. Darüber hinaus listet Focus Deutschlands Top-Maklerbüros auf. Basis der Studie, die das unabhängige Marktforschungsunternehmen Statista durchgeführt hat, sind vor allem Kollegenempfehlungen. Dazu wurden rund 17.000 Makler des Kooperationspartners ImmobilienScout24 und aller Regionalverbände des Immobilienverbandes Deutschland kontaktiert. Gelistet werden 1.000 Maklerbüros für Wohnimmobilien mit den meisten Empfehlungen. Sie werden als „Top-Immobilienmakler 2020“ ausgezeichnet.

Das Magazin ist ab April 2020 zum Preis von 6,90 Euro am Kiosk erhältlich.

Warum lohnt sich eine professionelle Hausverwaltung?

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es bei der Eigentümerversammlung zu beachten? Wie organisiere ich die Anfragen meiner Mieter? Ist das Erneuern der Fenster Instandhaltung oder Aufwertung? Viele Eigentümer sind bei der Verwaltung Ihrer Immobilie unsicher. Kaum einer kann gleichzeitig Jurist, Kaufmann und Haustechniker sein. Wer dennoch versucht, das alles zu stemmen, lässt sich das oft viel Mühe, Zeit und Geld kosten.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die Hausverwaltung erledigt in erster Linie alle Dinge, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen. Dieses muss nämlich in technischer, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht im Interesse aller Eigentümer verwaltet werden. Zu den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters gehören laut §27 WEG die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer, sowie für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen. Außerdem gehört es zu den Aufgaben der Hausverwaltung die  für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere in dringenden Fällen auch sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums notwendig sind. Dabei muss der Verwalter den Instandhaltungsbedarf durch kontinuierliche Kontrollen frühzeitig erkennen und Maßnahmen ergreifen.

Dies natürlich nur im Rahmen seiner Befugnisse. Sofern er damit beauftragt wurde, vergibt er die notwendigen Aufträge an Handwerker. Sollten die anfallenden Kosten das veranschlagte Budget überschreiten, muss er zunächst die Eigentümergemeinschaft darüber informieren. In der Regel überträgt aber der Hausverwalter die auszuführenden Dienstleistungen, wie die Reinigung des Hausflurs oder die Schneeräumung, an einen Hausmeister.  auch die technische Verwaltung einer betreuten Immobilie. Hierbei muss der Verwalter den Instandhaltungsbedarf durch kontinuierliche Kontrollen frühzeitig erkennen und Maßnahmen im Rahmen seiner Befugnisse ergreifen. Sofern beauftragt, vergibt er notwendige Aufträge an Handwerker und vergleicht im Vorfeld das Preis-/Leistungsverhältnis mehrere Anbieter. Sollten die anfallenden Kosten das veranschlagte Budget überschreiten, muss er selbstverständlich die Eigentümergemeinschaft benachrichtigen.
In der Regel überträgt der Hausverwalter die regelmäßig auszuführenden Dienstleistungen, zum Beispiel die Reinigung des Hausflurs oder das Schneeräumen, an einen Hausmeister und Serviceanbieter.

Auch die Verwaltung der Gelder fällt in den Aufgabenbereich der Hausverwaltung. Und speziell dabei hat der Hausverwalter besondere Pflichten. Er muss zum Beispiel die Gelder der Wohnungseigentümer streng von seinem Vermögen getrennt halten. Es ist ein sogenanntes offenes Fremdkonto einzurichten, deren Inhaber die Wohnungseigentümer sind und über das der Hausverwalter lediglich die Verfügungsberechtigung besitzt.

Für jedes Haushaltsjahr muss der Hausverwalter einen Wirtschaftsplan aufstellen. Darin enthalten sind unter anderem die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, sowie die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zur Instandhaltungsrücklage. Die Wohnungseigentümer müssen auf den von ihnen beschlossenen Wirtschaftsplan in der Regel monatlich Vorschüsse (Hausgeld) leisten, deren Eingänge der Verwalter überwacht.

Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Verwalter eine Abrechnung zu erstellen, die von den Wohnungseigentümern auch jederzeit durch Mehrheitsbeschluss verlangt werden kann. Über die Abrechnung und Rechnungslegung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer ebenfalls durch Stimmenmehrheit.

Weiterhin ist die Hausverwaltung dazu verpflichtet mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Dieses erfolgt in der Regel in schriftlicher Form unter der Fristwahrung von einer Woche, sofern keine Dringlichkeit besteht. Soweit nicht anders beschlossen, übernimmt die Hausverwaltung dabei die Führung.

Sie suchen jemanden, der sich um die Verwaltung Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns? Wir beraten Sie gern.

 

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmarkt

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmerversammlung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Zahl des Monats

20 €

 

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Das ist die gesetzlich geregelte Gebühr für die beglaubigte Abschrift eines Grundbuchauszuges. Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10 Euro. Für die reine Grundbucheinsicht werden keine Gebühren erhoben. Die Gebühren beim eingeschränkten automatisierten Abrufverfahren belaufen sich auf 50 Euro für die Einrichtung sowie acht Euro je Grundbuchblatt. Für das uneingeschränkte automatisierte Abrufverfahren wird keine Einrichtungsgebühr erhoben.

Der Grundbuchauszug wird vor allem dann benötigt, wenn ein Immobilienkauf bevorsteht. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sollte der Grundbuchauszug maximal 2 Wochen alt sein. Denn der Käufer sollte vor dem Kauf wissen, welche Eintragungen für das Grundstück vorliegen. Zum Beispiel Hypotheken oder das Wohnrecht Dritter. Auch wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht, spielt der Grundbuchauszug eine Rolle, nämlich im Rahmen einer Beleihungsprüfung durch die kreditvergebende Bank. Sie erfolgt immer dann, wenn eine Immobilie mithilfe eines Darlehens finanziert werden soll.

 

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Artikel Göttinger Tageblatt vom 08.04.2020

Wie Corona die Wohnungssuche in Göttingen verändert

Auch auf dem Immobilienmarkt wird in diesen Tagen digital gedacht

„Es ist in Göttingen ohnehin schon scher, etwas zu finden“, sagt Anne Wolf. Die 31-jährige Lehrerin sucht mit ihrem Partner bereits seit ein paar Monaten nach einer gemeinsamen Wohnung in der Universitätsstadt. Die Corona-Pandemie hat diese Suche nun noch erschwert. „Es sind spürbar weniger Angebot auf dem Markt“, sagt Wolf über ihre Recherche in Immobilienportalen. Wie viele Wohnungssuchende steht sie nun vor neuen Fragen. Finde ich jetzt noch eine Wohnung? Darf ich zu einer Besichtigung gehen? Wie organisiere ich einen Umzug? Aber auch Vermieter, Wohnungsgenossenschaften und Makler sehen sich mit neuen Herausforderungen konfrontiert und finden kreative Lösungen.

„Eins-zu-Eins-Besichtigungen sind prinzipiell möglich“, sagt Michael Lauterberg, Göttinger Immobilienmakler und Regionalvorstand des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Der Verein hat Ende März eine Handreichung mit Empfehlungen für den Umgang mit dem Coronavirus herausgegeben. Danach sollen Makler und Vermieter bei Einzelbesichtigungen auf einen ausreichenden Abstand und die notwendigen Hygienemaßnahmen achten.

Von einem solchen Vorgehen berichtet auch Uwe Wittig, Justiziar des Göttinger Eigentümer-Vereins „Haus & Grund“: „Das lässt sich alles regeln. Eigentlich haben alle Beteiligten Verständnis für die außergewöhnliche Situation.“ Wohnungsbesichtigungen und Übergaben würden von vielen Vermietern unter veränderten Rahmenbedingungen durchgeführt.

So fänden Besichtigungen von bewohnten Objekten nur mit einem Bewohner und einem Interessenten statt. Paare müssten auf eine gemeinsame Besichtigung verzichten. „Insgesamt ist es aber schon weniger geworden“, so Wittig. „Wer nicht unbedingt muss, verschiebt das auf später“.

Das beeinflusst auch die Wohnungssuche von Anne Wolf. „Privatvermieter sind zögerlicher, wenn es um eine Besichtigung geht“, berichtet die Lehrerin und äußert Verständnis. „Ich überlege selbst auch genauer als sonst, ob sich eine Besichtigung lohnt, und ich versuche, vorher möglichst viele Fragen telefonisch zu klären.

Michael Lauterberg hat in seiner Immobilienagentur aus der Not eine Tugend gemacht und ermöglicht seinen Kunden neuerdings einen kontaktlosen ersten Eindruck. „Besichtigungen sind bei uns derzeit nicht ganz alltäglich. In einer Telefonkonferenz durchlaufe ich mit dem Interessenten eine digitale 360 Grad-Toru durch das Objekt.“

Die vorab aufgezeichnete Panorama-Aufnahme ermöglicht einen Rundumblick. Die Teilnehmer an der virtuellen Besichtigung können so in jeden Winkel der Wohnung gucken und in Echtzeit Fragen stellen. Eine analoge Begehung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. „Wir haben in den letzten 14 Tagen viel gelernt“, berichtet Lauterberg über die neue Methode. Angenommen werde das Angebot aber noch wenig. Eine grundsätzliche Veränderung der Nachfrage beobachtet Heike Klankwarth, Vorstandsvorsitzende der Göttinger Volksheimstätte, nicht. Die Wohnungsbauchgenossenschaft arbeite unter veränderten Bedingungen weiter. „Zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter wurde die Geschäftsstelle geschlossen“, sagt Klankwarth. Auch Besichtigungen in bewohnten Objekten fänden aus diesem Grund derzeit nicht statt. Die Wohnungsvergabe laufe aber weiter. Beratungen, die Aufnahme in die Interessentenliste und die Klärung formaler Fragen seien digital, postalisch und am Telefon möglich.

Der Wohnungswechsel erfordert eine besondere Rücksicht auf die Umstände der Beteiligten. Nach Klankwarths Angabe wird vor einer Zusage geprüft, ob ein Umzug für Vor- und Nachmieter derzeit überhaupt möglich ist. Eine häusliche Quarantäne oder ein verhinderter Umzug ins Ausland könnten dem Wohnungswechsel im Wege stehen. Nachmieter, die ihre Unterkunft bereits gekündigt hätten, stelle dies wiederum vor Probleme. „Unser oberstes Ziel ist es, Wohnraum sowohl für dne ausziehenden als auch für den einziehenden Mieter sicherzustellen“, so Klankwarth. „Das erfordert fast ausschließlich individuelle Lösungen.“

Wer eine Wohnung gefunden hat, sieht sich mit einem neuen Problem konfrontiert. Die traditionelle Unterstützung von Freunden und Verwandten ist wegen der Infektionsschutz-Bestimmungen derzeit nicht möglich. Theoretisch ließe sich ein Umzug aber noch zu zwei realisieren. Ein passendes Fahrzeug kann man sich nach wie vor leihen. „Ein Sprinter ist kein Problem“, sagt Huber Pott von der Autovermietung TeleTrans. „Das Ausleihen geht mit einer Einzelperson über die Bühne. Die Rückgabe läuft ohnehin kontaktlos.“. Doch auch Pott verzeichnet eine sinkende Nachfrage.

Anders sieht es bei Joachim Hottenrott, der gemeinsam mit seiner Frau die Göttinger Möbelspedition betreibt. „Die Frequenz ist stärker geworden“, sagt der Umzugsunternehmer. Wegen der Maßnahmen zum Infektionsschutz, schickt er derzeit jeweils nur zwei Personen pro Fahrzeug in den Einsatz. „Arbeitsanzüge und Handschuhe tragen meine Mitarbeiter ohnehin“, sagt Hottenrott, „und dann versucht man eben, so gut es geht Abstand zu halten. Das erledigen ja oft schon die Möbelstücke.“

Im Kontakt zu den Kunden sei eine gewisse Distanz sogar von Vorteil für die Betriebsabläufe. „Wir bitten unsere Kunden, es sich auf dem Sofa gemütlich zu machen, damit wir unsere Arbeit machen können. Das war eigentlich schon immer so.“

Wenn der Mieter nicht zahlen kann

Wer infolge der Corona-Pandemie Schwierigkeiten mit der Mietzahlung hat, ist seit dem 1. April und für die kommenden drei Monate gesetzlich vor einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs geschützt. Sowohl der Göttinger Mieterverein als auch der Eigentümerverein „Haus & Grund“ empfehlen Mietern und Vermietern, umgehend Kontakt aufzunehmen, falls sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen. „Das ist eine schwierige Situation für alle“, sagt Uwe Wittig, Justiziar bei „Haus & Grund“. „Da muss man an einem Strang ziehen.“ Nach seiner Erfahrung zeigten sich die Mieter und Vermieter häufig kompromissbereit. „Gemeinsam finden sich oft Lösungen wie eine Stundung oder eine Teilzahlung der Mieter.“ Dies sei auch bei Gewerberäumen, wie sie etwa von Gastronomiebetrieben genutzt werden, der Fall. „Eine Kündigung mit anschließendem Leerstand liegt ja schließlich auch nicht im Sinne des Vermieters“, so Wittig. Größere Unternehmen träten da aggressiver auf. Große Modeketten wie „H&M“ und „Adidas“ hätten angekündigt, ihre Mietzahlungen bis auf Weiteres einzustellen. Diese beriefen sich gemäß Wittig jedoch weniger auf das neue Kündigungsschutzgesetz als vielmehr auf eine Mietminderung aufgrund der fehlenden Nutzungsmöglichkeit: „Da werden Gerichte auf lange Sicht für Rechtsklarheit sorgen müssen.“

Artikel Göttinger Tageblatt vom 08.04.2020

In der Corona-Krise Immobilienunterlagen suchen

Das Coronavirus zwingt derzeit viele zuhause zu bleiben. Doch was soll man die ganze Zeit in den eigenen vier Wänden tun? Warum nutzen Sie nicht die Gelegenheit, um zu überprüfen, ob Sie alle nötigen Immobilienunterlagen vollständig haben? Denn egal ob Erbe, Scheidung oder Verkauf – tritt der Fall erst ein, wird hektisch nach vielen Unterlagen gesucht.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Wissen Sie, wo Sie den Energieausweis Ihrer Immobilie haben? Der ist beim Verkauf einer Immobilie Pflicht. Es droht sogar ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, wenn er spätestens beim Besichtigungstermin nicht vorliegt. Und sind Sie sich sicher, ob er noch gültig ist? Bei Online-Energieausweisen ist Vorsicht geboten. Hier gibt es unseriöse Angebote. Experten empfehlen deshalb, den Energieausweis von einem zertifizierten Fachmann anfertigen zu lassen.

Wo der Grundbuchauszug abgeheftet ist, wissen Sie sicherlich. Schließlich ist auch dieser beim Immobilienverkauf unverzichtbar. Im Grundbuchauszug steht, wer Eigentümer der Immobilie ist und ob das Grundstück mit einer Hypothek oder Schulden belastet ist. Falls Sie den nicht haben, erhalten Sie ihn beim Grundbuchauszug.

Die Flurkarte ist der amtliche Nachweis, dass das Grundstück überhaupt existiert. Sie beinhaltet: die Lage des Grundstücks und dessen Grenzen, die Bebauung sowie die Flur- und Flurstücknummer, die zur Identifizierung des Grundstücks dient. Die Flurkarte gibt es beim Katasteramt.

Darüber hinaus gibt es noch viele andere wichtige Unterlagen, zum Beispiel Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Baulastenverzeichnis, eine Aufstellung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie der Betriebskosten, bei Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen Teilungserklärungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und eventuelle Miet- oder Pachtverträge sowie der Nachweis über Wohn- und Nutzungsrechte und noch einige andere.

Jetzt können Sie doch mal die Zeit nutzen, um zu überprüfen, ob Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen haben.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Unterlagen? Möchten Sie, dass das jemand für Sie übernimmt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

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Video: Lohnt sich die Aufwertung der Immobilie vor dem Verkauf?

Oft befindet sich eine Immobilie vor dem Verkauf nicht im besten Zustand. Aber lässt sich ein höherer Verkaufspreis erzielen, wenn jetzt noch mal Geld in die Aufwertung der Immobilie investiert wird? Lohnt sich jetzt noch ein neuer Anstrich? Soll ich die vergilbten Fliesen im Bad durch neue ersetzen? Ihre Frage ist berechtigt. Denn viele Immobilienverkäufer wissen, dass Interessenten nach Makeln suchen, um den Kaufpreis zu drücken.

 

Die Immobilie als Vorerbe

Laut Experten umfasst mittlerweile jedes zweite Erbe in Deutschland eine Immobilie. Damit darum kein Streit entsteht, denken viele schon zu Lebenszeiten daran Immobilien, Geld und auch Unternehmen auf die Nachkommen übertragen zu lassen. Jedoch gibt es hier einiges zu beachten.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Die eigenen vier Wände sind Ihnen zu groß geworden, seitdem die Kinder ausgezogen sind. Auch die Treppen werden immer höher und den Garten zu pflegen ist schon lange nicht mehr so einfach. Deshalb haben Sie Ihre Immobilie verkauft und sind in eine altersgerechte Eigentumswohnung gezogen. Von dem Geld, was Sie vom Verkauf Ihres Hauses noch übrig hatten, haben Sie sich eine lange Reise gegönnt und der Rest ging an die Enkelkinder. Aber an eines haben Sie nicht gedacht: Was wird später aus der Eigentumswohnung?

Wenn Sie nicht der gesetzlichen Nachfolgeregelung nachgehen, einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzen wollen, können Sie sich auch für die vorweggenommene Erbfolge entscheiden. Dies bedeutet, dass die Übertragung des Erbes bereits zu Lebzeiten stattfindet. Der Vorteil besteht darin, dass die Erbschaftssteuer und der Pflichtteil, auf den enterbte Angehörige einen Anspruch haben, reduziert werden können. Die vorweggenommene Erbfolge ist vor allem dann sinnvoll, wenn einzelne Erbteile – wie eine Immobilie – an bestimmte Personen, wie Ehegatten oder Kinder, übertragen werden sollen.

Immobilie als Absicherung

Möchten Sie zum Beispiel als Erblasser Ihren Kindern einen möglichst frühen Einstieg in das Berufsleben ermöglichen oder den Ehepartner absichern, ist die vorweggenommene Erbfolge eine geeignete Lösung. Bei der vorweggenommenen Erbfolge handelt es sich aber nicht um eine reine Schenkung, da auch eventuelle Belastungen, wie Hypotheken oder Schulden, mitübertragen werden.

Ihr Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen, bedeutet auch Ihre Existenzgrundlage aus der Hand zu geben. Daher ist es als Erblasser wichtig, Ihre Existenz zu sichern, indem Sie Rechte am Vermögen behalten. Das Nießbrauchrecht erlaubt Ihnen, das übertragene Vermögen zu nutzen und zu verwalten. Es empfiehlt sich also, alle denkbaren Interessenlagen und Ihre Rechte am Vermögen im Übergabevertrag zu regeln.

Immobilie mit lebenslangem Wohnrecht

Im Falle Ihrer Eigentumswohnung können Sie also ein lebenslanges Wohnrecht im Vertrag vermerken lassen. Somit kann Ihre Wohnung weder verkauft, noch vermietet werden, solange Sie darin wohnen. Außerdem ist es sinnvoll auch Rückforderungsrechte in den Vertrag aufnehmen zu lassen. Unter bestimmten Umständen haben Sie als Vererbender so die Möglichkeit, das übertragene Vermögen zurückzufordern. Durch die Ausübung des Rückforderungsrechts werden Sie wieder zum Eigentümer. Umstände, die dazu führen könnten, wären, wenn der Übernehmer Ihrer Wohnung diese weiterverkaufen würde oder verschuldet wäre. Sollte eine Privatinsolvenz drohen, können Sie Ihr Erbe zurückerhalten. So wird gewahrt, dass das Erbe nicht gänzlich verloren geht.

Damit Sie als Erblasser bei so vielen Möglichkeiten nicht den Überblick über Ihr Immobilien-Erbe verlieren, empfiehlt es sich, einen Immobilien-Profi zu Rate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr Immobilien-Erbe am besten sichern.

Fragen Sie sich, was aus Ihrer Erbimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnrecht

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorweggenommene_Erbfolge

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © TarasMalyarevich/Depositphotos.com

 

 

 

Coronavirus und Vermieter

Erste große Unternehmen verlangen bereits die Stundung der Miete. Was ist, wenn Privatpersonen ebenfalls wegen virusbedingten finanziellen Ausfällen ihre Miete nicht mehr zahlen können? Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Mietern nicht gekündigt werden darf, wenn sie ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht mehr zahlen können. Was können Vermieter also tun?

Vermieter in finanzieller Bedrängnis

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Ein Großteil der Mietimmobilien ist in privatem Besitz. Unter diesen privaten Vermietern gibt es einige, die ebenfalls nur über geringe Einkommen verfügen. Es könnte also der Fall eintreten, dass Vermieter wegen ausbleibender Mietzahlungen ihre laufenden Darlehen nicht mehr bedienen können. Dafür hat die Bundesregierung in ihrem Hilfspaket vorgesehen, dass Vermieter ihre Kredite stunden können. Allerdings gilt das nur für sogenannte Verbraucherverträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

Entgegenkommen

Wichtig ist, dass alle Seiten Verständnis füreinander zeigen. So wie Mieter sind auch Vermieter auf regelmäßige Einkünfte angewiesen. Deshalb raten Experten rechtzeitig miteinander zu reden. Politik und Verbände arbeiten an Lösungen des Problems. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) beispielsweise fordern einen „Sicher-Wohnen-Fonds“. An ihn sollen sich Mieter wenden und die Übernahme der Mietkosten beantragen können, wenn sie wegen der aktuellen Krise ihre Miete nicht zahlen können.

Suchen Sie eine Hausverwaltung, die sich um Ihre Angelegenheiten als Vermieter kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © Adam Górka/Pixabay.com