Aus eins mach zwei – die Teilung von Immobilien

Sind Ihre Kinder aus dem Haus und Sie überlegen, was Sie mit dem neu gewonnenen Platz anfangen? Oder gehen Sie nur noch selten in den ersten Stock, weil Ihnen die Treppe zu anstrengend geworden ist? Dann ist vielleicht die Teilung Ihrer Immobilie eine gute Lösung. Denn so lassen sich aus einem zu großen Haus noch Vorteile ziehen.

Eine zu große Immobilie kann für ein Rentnerehepaar, das nur noch alleine darin wohnt, eine Belastung sein. Ein Wohnhaus kann zwar in der Regel durch entsprechende Baumaßnahmen altersgerecht angepasst werden. Dennoch bleibt die Frage: Wohin mit zu viel Platz? Hier empfiehlt es sich, die eigenen vier Wände zu teilen. Das ermöglicht, die Immobilie neu zu nutzen. Denn durch eine entsprechende Umgestaltung entsteht neuer, unabhängiger Wohnraum für beispielsweise Familienangehörige oder auch Fremdmieter.

Das hat mehrere Vorteile. Neue Mitbewohner im Haus bieten soziale Kontakte oder sogar Unterstützung im Alltag. Außerdem trägt es auch zur Stärkung des Sicherheitsgefühls bei, was vor allem für alleinstehende Bewohner wichtig ist, aber auch für Menschen, die viel reisen oder sich öfters in ihrem Zweitwohnsitz aufhalten. Zudem wird es auch leichter, das Objekt zu unterhalten, indem die Belastung geteilt wird – arbeitsmäßig und finanziell. Wer den anderen Teil der Immobilie vermietet, hat dazu noch Mieteinnahmen. Ein anderer Vorteil gewinnt inzwischen immer größere Beliebtheit, nämlich die Unterbringung von Pflegekräften in der neu entstandenen Wohnung. Denn so wird es älteren Bewohner ermöglicht, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben und einen Aufenthalt im Pflegeheim zu vermeiden.

Wenn die eigene Immobilie für eine Teilung umgebaut werden soll, gilt es einiges zu beachten. Grundsätzlich sollten die Wohnungen deutlich getrennt sein. Dabei kommt es auf eine gute Schallisolierung und einen sparsamen Umgang mit Sichtbeziehungen an. Begegnung und gegenseitige Wahrnehmung sollten sich nicht aufzwingen. In der Regel gilt: „Nähe auf Distanz“.

Wenn Sie Ihr Objekt teilen möchten, benötigen Sie dafür eine Teilungserklärung. In dieser wird geregelt, welche Flächen der Immobilie oder des Grundstücks zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören. Außerdem bestimmt sie die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern sie vermieten, ist die Teilungserklärung nötig. Denn in ihr wird geklärt, was gemeinschaftlich genutzt wird und was nur privat. Damit die Teilungserklärung rechtskräftig wird, muss sie einerseits von einem Notar beglaubigt und andererseits ins Grundbuch eingetragen werden.

Aber Vorsicht! Die Teilung einer Immobilie kostet Geld. Während sich die Kosten für den Notar auf derzeit etwa 70 Euro belaufen sind die Kosten für den Umbau entsprechend hoch. Es ist also in der Regel schwierig, kurzfristig damit zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften. Langfristig können jedoch größere finanzielle Vorteile entstehen. In jedem Falle ist es ratsam, vor dem Umbau immer den Rat eines Immobilienprofis einzuholen. Dieser berät Sie dabei, was sinnvoll ist und sich lohnt und was nicht.

Möchten Sie wissen, ob sich eine Teilung Ihrer Immobilie lohnt oder ob es sinnvoller ist, sie zu verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Wie bleibe ich im Alter fit?

Das Thema Gesundheit nimmt im Alter einen immer größeren Stellenwert ein. Wer mit seinem Körper nicht gut umgeht, der bekommt das wesentlich schneller zu spüren als in jungen Jahren. Das Gute ist: Für Fitness ist es nie zu spät. Doch was bringt Sport im Alter wirklich und welche Sportarten eignen sich für Senioren am besten?

Die Effekte, die regelmäßiger Sport auf den Alterungsprozess hat, sind durch zahlreiche Studien belegt. Zusammen mit einer ausgewogenen Ernährung kann er zu einem erheblich gesteigerten Wohlbefinden und einer jugendlichen Vitalität auch im hohen Alter führen – das gilt nicht nur für Menschen die ihr Leben lang sportlich aktiv waren, sondern auch für Senioren, die erst später mit dem Sport beginnen. Regelmäßige Bewegung wirkt sich sowohl auf den Körper, als auch auf den Geist positiv aus. Neben physischen Beschwerden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Übergewicht, verringert sich auch das Risiko einer Depression.

Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt daher 150 Minuten moderaten Sport pro Woche. Das Wort „moderat“ spielt hier eine Schlüsselrolle. Denn im Alter eignet sich nicht jede Sportart für jeden. Abhängig von Ihrem gesundheitlichen Zustand fallen Ihnen bestimmte Bewegungen vielleicht schwer oder Sie müssen zum Beispiel Ihre Gelenke schonen. Deshalb ist es wichtig, auf den eigenen Körper zu hören und sich nicht zu überfordern. Grundsätzlich können Sie sowohl Kraftsport als auch Ausdauersport betreiben, allerdings sollten Sie dabei darauf achten, sich nicht sofort zu viel zuzumuten.

Bevor Sie mit dem Training beginnen, sollten Sie mit Ihrem Arzt oder einem professionellen Trainer sprechen. Viele Sportarten werden außerdem von der Krankenkasse gefördert, dazu zählen nicht nur Krankengymnastik und Funktionstraining, sondern auch Rückenfitness, Yoga und weitere Kurse und Trainings in Fitnessstudios. Was genau gefördert wird, hängt von der Krankenkasse ab. Daher empfiehlt es sich, hier vorher nachzufragen.

Mit der richtigen Beratung entscheiden Sie sich für ein Sportangebot, dass individuell auf Sie zugeschnitten ist und noch dazu finanziell gefördert wird. Wichtig ist dabei jedoch auch, dass Sie einen guten Arzt in der Nähe haben, der Sie in gesundheitlichen Fragen berät. Im nächsten Kapitel beschäftigen wir uns daher mit der Ärztesuche in Ihrer Umgebung.

Immobilienverrentung: Was es ist und wie es geht

Die Immobilienverrentung gilt als Alternative zum Kauf und schafft eine Win-Win-Situation zwischen Käufer und Verkäufer. Eigentümer, die alt sind, können mit einem Verrentungsmodell in der Immobilie bis zum Lebensende wohnen bleiben und zum Beispiel an die Nachkommen ein Vorerbe ausschütten. Der Käufer muss für den Immobilienerwerb kein Darlehen bei einer Bank aufnehmen, sondern kann die Tilgung der Raten aus dem laufenden Einkommen bestreiten.

Immobilienverrentung einfach erklärt

Der demografische Wandel in Deutschland führt zu einer überalterten Gesellschaft, wodurch die klassischen Rentensysteme zu kollabieren drohen. Steigt die Lebenserwartung und damit auch die Zahl der Rentner weiter an, werden die jüngeren Beitragszahler die Renten aus eigener Kraft nicht mehr erwirtschaften können. Dadurch werden Rentenmodelle, die sich aus Immobilienverkäufen speisen, attraktiv.

Üblicherweise kauft man eine Immobilie über eine einmalige Kaufpreiszahlung. Bei der Immobilienverrentung erfolgt die Abzahlung hingegen in monatlichen, verzinsten Raten, die nach und nach vom Käufer abgezahlt werden. Der Verkäufer kann zudem mit dem neuen Eigentümer ausmachen, dass er in der Immobilie für eine bestimmte Zeit oder lebenslang weiter wohnen kann. Ermittelt wird die genaue Rentenzahlung nach üblichen versicherungsmathematischen Grundsätzen und aufgrund von Rentenfaktoren des Statistischen Bundesamtes. Die freie Gestaltung des Kauf- und Verrentungsvertrags ist bei der Finanzierung über Immobilienverrentung ein Vorteil gegenüber klassischer Finanzierung, bei der die Vertragsbedingungen von der Bank meist diktiert werden. Außerdem können Erbstreitigkeiten vermieden werden, weil die Verwertung des Immobilienvermögens schon unter Lebenden geregelt ist.

Die Leibrente

Mit der Leibrente lässt sich ein beachtlicher Teil des Investments für die Immobilie gewissermaßen „rückwärts tilgen“. Das in der Immobilie gebundene Vermögen wird zurückgewonnen. In Vergangenheit wurden Immobilien nach dem Tod des Eigentümers an die nachfolgende Generation weitergegeben. Das ist heute nur noch selten so, da das Durchschnittsalter der Erbgeneration derzeit bei Mitte 50 liegt und viele in diesem Alter bereits eine eigene Immobilie besitzen. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Rentner, die Immobilie weiter für sich zu nutzen und das über die Jahre investierte Vermögen durch die Verrentung wieder zu erwirtschaften. Und zwar mit diesen beiden Modellen:

Zeitrente

Im Gegensatz zur Leibrente, die ausgezahlt wird, solange der Verkäufer am Leben ist, gibt es bei der Zeitrente eine zeitliche Begrenzung. Die Kaufsumme kann vom Käufer per Einmalzahlung oder in Raten eingezahlt werden. Auch bei dieser Variante behält der Verkäufer das Recht, in der Immobilie weiter wohnen zu dürfen. Ein entscheidender Unterschied ist, dass bei Zeitrenten grundsätzlich die Berücksichtigung des Alters und des Geschlechts des Verkäufers entfällt.

Vorteile der Immobilienverrentung für Verkäufer auf einen Blick:

Es ist möglich, im Haus oder in der Wohnung wohnen zu bleiben und gleichzeitig die Kaufpreisraten für die Immobilie zu beziehen, die eine gute Ergänzung zur schmalen Rente ergeben.

Die Rentnerin behält das Wohnrecht in der Immobilie, während sich der neue Eigentümer um den Erhalt der Immobilie kümmert.

Bei einer Leibrenten-Vereinbarung erzielt der Verkäufer oft einen größeren Gesamterlös als bei einer einmaligen Zahlung.

Die Rentnerin kann entscheiden, wie lange sie die Immobilie weiter bewohnen möchte. Wenn sich die Rentnerin dazu entscheidet, beispielsweise nach fünf Jahren in eine kleinere Wohnung oder ins Seniorenheim zu ziehen, erhöht sich die monatliche Rente um den Wert des bisherigen Wohnrechts.

Berechnung der monatlichen Rente

Zunächst wird die Kaufsumme der Immobilie durch einen Immobilienexperten ermittelt. Diese basiert auf dem Kaufpreis abzüglich weiterer Leistungen auf die vom Statistischen Bundesamt ermittelte durchschnittliche Lebenserwartung. Es sollte zudem beachtet werden, dass die Rente nicht vom deutschen Verbraucherpreisindex abweicht. Mit dem notariellen Abschluss des Kaufvertrags wird die Summe der Raten und das Wohnrecht des Verkäufers im Grundbuch eingetragen.

Zu Absicherung des Verkäufers werden zudem bestimmte Pflichten bestimmt, die seitens des Käufers erfüllt werden müssen. Darunter wird festgehalten, dass der Käufer für das regelmäßige Zahlen der monatlichen Leistungen haftet. Ebenso kann für bestimmte Fälle eine Rückübertragung der Immobilie festgelegt werden.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie uns gerne an.

So finden Sie im Alter Unterstützung für Haushalt und Garten

Als Sie Ihr Eigenheim einst mit Ihrer Familie bezogen haben, sprühten Sie noch vor Energie und Tatendrang. Das hat sich inzwischen leider ein wenig geändert, die Handgriffe im Haushalt und bei der Gartenpflege bereiten Ihnen zunehmend Schwierigkeiten. Ein Grund für den Umzug in eine kleine Wohnung muss dies aber nicht zwingend sein. Mit etwas Unterstützung im Alltag rund um das Eigenheim kommen viele Senioren gut zurecht.

Das bisschen Haushalt macht sich von allein? Schön wär’s. Die Realität sieht leider anders aus. Das Staubsaugen und -wischen, das Putzen und Scheuern in den eigenen vier Wänden, das Unkrautjäten und Rasenmähen im Garten – all das ist inzwischen mit großer Kraftaufwendung und vielleicht sogar Schmerzen verbunden.

Tatkräftige Unterstützung holen – aber wie und woher?

Fühlen Sie sich eingeschränkt oder gar überfordert mit der Instandhaltung Ihres Hauses und Grundstückes, sollten Sie nicht zögern, Unterstützung anzunehmen. Das kann der Nachbarsjunge im Teenageralter sein, der sich gern ein paar Euros dazu verdient, indem er den Rasen in Ihrem Garten mäht. Oder die nette Putzhilfe, die Ihnen Ihre Bekannte wärmsten ans Herz gelegt hat und die sogar noch über freie Kapazitäten verfügt. Doch nicht immer ist Hilfe so schnell und unkompliziert zur Stelle.

Grundsätzlich gilt, dass Sie eine Haushalts- oder Gartenhilfe nicht schwarz beschäftigen sollten. Abgesehen von Schülern, die sich quasi ihr Taschengeld mit einem kleinen Nachbarschaftsdienst aufbessern, sollten Sie den legalen Weg wählen. Andernfalls könnten Ihnen Bußgelder und Steuernachzahlungen drohen. Auch eine Versicherung für Unfälle bei Haus- und Gartenarbeit gibt es nur bei einer offiziellen Beschäftigung von freiberuflichen Reinigungskräften und Gärtnern. Zahlen Sie den Rechnungsbetrag per Überweisung, können Sie Steuern sparen. Wer alters- oder krankheitsbedingt eine Hilfe im Haushalt benötigt, für den übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten. Wichtig ist aber, dies vorab mit der Krankenkasse zu klären.

Aushänge und Online-Aufrufe

Wenn Sie auf der Suche nach einer „Putzfee“ sind,  versuchen Sie es einmal mit einem Aushang im nächstgelegenen Supermarkt. Haben Sie Glück, und eine nette, vertrauenswürdige Person meldet sich bei Ihnen, wohnt Ihre neue Haushaltshilfe vermutlich in der direkten Umgebung, und die Kosten für die Anfahrt fallen weg.

Doch auch im Internet lässt sich über den Klassiker unter den Anzeigen-Portalen, ebay-Kleinanzeigen, eine Unterstützung für Haus und Garten aus dem näheren Umkreis finden. Spezielle Plattformen, die die Vermittlung von seriösen Reinigungsfachkräften anbieten, haben den Vorteil, dass Ihre Putzkraft im Krankheitsfall von einer Kollegin vertreten wird. Auf den Portalen bookatiger.com, helping.de und putzchecker.de finden Sie ganz leicht Personen, die sich zuverlässig um Haus und Hof kümmern.

Wenn die eigenen Kräfte nachlassen und es im Haushalt und bei der Pflege der geliebten Heckenrosen nicht mehr rund läuft, muss die Zeit, sich vom eigenen Heim zu trennen, noch nicht gekommen sein. Mit ein wenig Unterstützung können Sie Ihre gewohnten Lebensumstände aufrechterhalten.

Wir stehen Ihnen gerne auf der Suche nach für Sie passenden Hilfsangeboten zur Seite!   

Wie Sie den richtigen Arzt in Ihrer Nachbarschaft finden

Mit zunehmendem Alter werden regelmäßige Arztbesuche immer wichtiger. Doch oftmals ist es schwierig, einen Arzt in der Nähe zu finden, der zeitnah einen Termin anbieten kann und bei dem Sie sich wohlfühlen. Hier lesen Sie, wie Sie bei der Arztsuche am besten vorgehen.

Ärztekammer

Die erste Anlaufstelle auf der Suche nach einem Arzt ist im Idealfall die Ärztekammer oder kassenärztliche Vereinigung Ihrer Region. In den meisten Bundesländern gibt es hier bereits eine Online-Arztsuche, zusätzlich können Sie auch eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen. Die Kammern geben zuverlässige Auskunft über die fachlichen Qualifikationen eines Arztes und weitere Informationen wie Sprechzeiten, qualitätsgesicherte Zusatzleistungen und weitere in der Praxis praktizierende Ärzte. So erhalten Sie eine Übersicht über alle in Frage kommenden Ärzte in Ihrer Nähe.

Bewertungsportale für Ärzte

Oftmals reicht es jedoch nicht aus, zu wissen, welche fachlichen Qualifikationen ein Arzt hat. Viel mehr interessiert es Sie vermutlich, wie er mit seinen Patienten umgeht und ob er das, was er einmal in seiner Ausbildung gelernt hat, auch tatsächlich anwenden kann. Solche Informationen erhalten Sie in Bewertungsportalen für Ärzte. Bekannte Beispiele sind Jameda und Arzt-Auskunft.de. Über die Suchfunktion werden Ihnen die bestbewerteten Ärzte in Ihrer Nähe vorgeschlagen. Sie können aber auch nach einem spezifischen Arzt suchen und sich seine Bewertungen durchlesen.

Gerade in kleineren Städten haben Ärzte oft noch nicht allzu viele Bewertungen gesammelt. Hier ist es ratsam, sich die Rezensionen durchzulesen und nicht allein nach den vergebenen Sternen oder Noten zu gehen. Haben Sie dabei auch im Hinterkopf, dass es oftmals gerade die Patienten sind, bei denen etwas schiefgelaufen ist, die das Bedürfnis haben, einen Arzt zu bewerten. Zufriedene Patienten hingegen kommen häufig gar nicht auf die Idee, ein Bewertungsportal zu nutzen. Umgekehrt kann es natürlich auch vorkommen, dass besonders positive Bewertungen vom Arzt selbst stammen. Achten Sie also darauf, wie realistisch eine Bewertung klingt.

Empfehlungen Ihres Hausarztes

Wenn Sie auf der Suche nach einem Facharzt sind und bereits einen Hausarzt haben, dem Sie vertrauen, kann es nicht schaden, auf seine Empfehlung zu hören. In vielen Fällen ist eine Überweisung vom Hausarzt außerdem eine Voraussetzung, um einen Termin bei einem Spezialisten zu bekommen. Natürlich können Sie sich über die Ärztekammer oder Bewertungsportale schon vorher über passende Ärzte in Ihrer Nähe informieren und gezielt nach einer Überweisung zu diesen Ärzten fragen. Andersherum können Sie die Empfehlung Ihres Hausarztes auch noch einmal über ein Bewertungsportal prüfen, um so zu sehen, was andere Patienten von diesem Arzt halten.

In Ihrer Umgebung ist die ärztliche Versorgung schlecht und Sie überlegen deshalb umzuziehen und Ihre Immobilie zu verkaufen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Optionen.

Studieren im Alter – man lernt nie aus

Wenn es langsam, aber sicher auf den Ruhestand zugeht, machen viele Menschen sich nicht nur in puncto Wohnsituation Gedanken. Neben der Frage, ob die eigene Immobilie im Alter noch die passende ist, kommen auch ganz andere Überlegungen auf: Was fange ich mit der neuen freien Zeit an, und wie halte ich mich geistig fit? Immer mehr Rentner entscheiden sich für ein Studium. Und machen damit alles richtig.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass lebenslanges Lernen wie ein Jungbrunnen für Geist und Körper wirkt. Ältere Menschen, die nicht aufhören, sich Wissen anzueignen, und stattdessen neugierig weiter streben, bleiben vital und in Bewegung.

Der Ruhestand ist der perfekte Zeitpunkt, um sich genau den Interessen zu widmen, die in den Berufsjahren und familienintensiven Zeiten viel zu kurz kamen. Für manche Rentner bedeutet dies sogar, sich noch einmal bzw. erstmals an einer Universität zu immatrikulieren oder Volkshochschul-Kurse zu belegen.

Kunstgeschichte hat Sie schon immer interessiert, und es wäre doch schön, mehr über die Gemälde zu erfahren, die Sie regelmäßig im Museum besuchen? Oder hadern Sie noch heute damit, dass Sie sich damals für ein „vernünftiges“ Studienfach wie Betriebswirtschaftslehre entschieden haben, anstatt all Ihre Bedenken und die Ihrer Eltern über Bord zu werfen und sich für Philosophie einzuschreiben? Sie bewundern die jungen Leute für ihren intuitiven Zugang zu den neuen Medien und wären gerne selbst IT-Spezialist?

Egal ob an einer Fachhochschule oder Universität, ob mit Immatrikulation oder als Gasthörer – für ein Neu- und Umlernen ist es nie zu spät. Wer Sorge hat, sich umgeben von Studenten in den Zwanzigern wie ein Exot zu fühlen, kann einen sogenannten Senioren-Studiengang belegen. Etwa ein Drittel der deutschen Hochschulen bietet diese speziell für Menschen im Rentenalter vorgesehenen Studiengänge an; die Auswahl an Studienfächern ist groß. Und mit Gasthörer-Status ist sogar Studieren ohne Abitur ganz unkompliziert möglich.

Die Studiengebühren sind je nach Uni ganz unterschiedlich und liegen zwischen 30 und 300 Euro pro Semester.

Aber sich unter Druck setzen, um den Abschluss zu schaffen, das muss im Alter wahrlich niemand mehr. Schließlich geht es nun nicht mehr darum, eine Berufsqualifikation zu erreichen. Vielmehr gönnen Sie sich jetzt den Luxus des Lernens, aus reiner Freude und um die grauen Zellen auf Trab zu halten.

Doch nicht nur das Studieren befördert die geistige Vitalität. Wer seinen Horizont erweitert, knüpft auch automatisch spannende Kontakte. Insbesondere in den Senioren-Studiengängen trifft man unter den Kommilitonen auf Gleichgesinnte in einer vergleichbaren Lebensphase. In der Mensa oder bei der Vorbereitung auf ein gemeinsames Referat entsteht Raum, um sich auszutauschen und gegenseitig Tipps zu geben.

Viele „ältere Semester“ bewegen ganz ähnliche Fragen, angefangen von der Strukturierung Ihres Alltags im Ruhestand bis hin zu Gedanken über die nähere Zukunft. Wo stehen eventuell Veränderungen an, welcher Lebensbereich sollte beizeiten angepasst werden?

Sie werden sehen, dass Sie mit Ihren Überlegungen nicht allein sind. Auch die Fragen rund um das Wohnen im Alter sind für andere ein Thema. Profitieren Sie in anregenden Gesprächen von den Erfahrungen Ihrer neuen Studienkollegen.

Und wer weiß … Sie wären nicht die einzige Person über 50, die sich plötzlich in einer Studenten-WG wiederfindet, die gleichzeitig auch eine Senioren-WG ist.

Wie finde ich den richtigen Mieter?

Wenn Sie an Ihrer Immobilie hängen, dann wollen Sie sicherlich einen Mieter finden, der gut hierzu passt, der sich mit Ihren Nachbarn versteht und sich gut um den schön angelegten Garten kümmert. Doch nicht nur das ist entscheidend. Zwar ist Sympathie wichtig, doch bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie unbedingt alle wichtigen Unterlagen prüfen. Sonst fallen Sie vielleicht auf einen Mietnomaden herein.

Wenn der Mieter einmal die Schlüssel hat und in der Wohnung ist, ist es schwer ihn wieder rauszukriegen, sollte er die Miete nicht rechtzeitig zahlen. Und sollte es Ihnen doch gelingen, den ungeliebten Mietnomaden nach einer Zeit wieder loszuwerden, hinterlässt er möglicherweise ein großes Chaos. Die Abfrage der folgenden Unterlagen hilft Ihnen, einen Einblick in die Finanzen und Verlässlichkeit Ihrer Mietinteressenten zu bekommen:

  • SCHUFA-Auskunft oder Bonitätsauskunft einer anderen Auskunftei
  • Letzte 3 Gehaltsnachweise oder andere Einkommensnachweise (z.B. bei Selbstständigen)
  • Mietschuldenfreiheitsbestätigung des letzten Vermieters

Um jemanden zu finden, der wirklich zu Ihrer Immobilie passt, sollten Sie alle Interessenten außerdem schon vor der Besichtigung eine Mieterselbstauskunft ausfüllen lassen. Hier können Sie Fragen nach Haustieren, Anzahl der einziehenden Personen und weiteren Kriterien stellen. Aber Vorsicht: Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass Sie bestimmte Gruppen diskriminieren. Religion, ethnische Herkunft, Geschlecht, Alter oder Beruf dürfen bei der Auswahl des passenden Mieters keine Rolle spielen.

Zur Besichtigung sollten Sie nur Personen einladen, die gewillt sind, all diese Informationen vollständig auszufüllen. So vermeiden Sie Besichtigungstourismus, von Leuten, die eigentlich gar kein wirkliches Interesse haben.

Bei den Besichtigungen können Sie entweder selbst dabei sein oder sie Ihrem Makler überlassen. Letzterer kann Mietinteressenten objektiver beurteilen und lässt sich nicht etwa durch Kommentare zur Einrichtung oder zum Garten irritieren.

Sie brauchen Hilfe auf der Suche nach dem passenden Mieter? Wir unterstützen Sie gerne.

Welche Pflichten habe ich als Vermieter?

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, ist es wichtig, dass Sie sich darüber bewusst sind, dass Sie Ihre Pflichten, anders als beim Verkauf, nicht mit dem Unterschreiben des Vertrags abgeben. Im Gegenteil, hier beginnen viele Verpflichtungen erst. Doch welche sind das?

Eine Ihrer wichtigsten Pflichten als Vermieter liegt in der Instandhaltung der Immobilie. Wenn Sie selbst nicht vor Ort sind, um sich um Verschleiß oder defekte Technik zu kümmern, empfiehlt es sich, dafür einen Hausmeister zu engagieren. Im Vertrag können Sie außerdem festlegen, dass Ihr Mieter sich um kleine Schönheitsreparaturen selbst kümmern muss. Dies gilt allerdings nur für Einrichtungsgegenstände, also etwa Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter oder Türrahmen und auch nur dann, wenn es keine typischen Verschleißerscheinungen sind. Schäden an Leitungen und Rohren sowie Schäden aufgrund von Baumängeln sind hingegen immer Sache des Vermieters. Außerdem sind sie dafür verantwortlich, dass die Heizkörper in Ihrer Immobilie funktionieren. Sollte es hier zu Ausfällen kommen, müssen Sie sich um Ersatz oder Reparatur kümmern.

Weiterhin müssen Sie Ihrem Mieter Mülltonnen bereitstellen und bei Glätte im Winter für einen Streudienst sorgen. Diese Pflicht können Sie jedoch auch vertraglich an die Mieter auslagern. Sie sind jedoch dazu verpflichtet zu kontrollieren, ob er seine Pflicht hier tatsächlich einhält.

Kosten wie die Müllentsorgung oder ein Streudienst zählen zu den Nebenkosten. Für diese nehmen Vermieter in der Regel eine monatliche Pauschale als Vorauszahlung. Einmal im Jahr müssen Sie die hier geleisteten Zahlungen mit den tatsächlich entstandenen Kosten abgleichen und Ihrem Mieter eine detaillierte Nebenkostenabrechnung vorlegen. Je nachdem ob die Kosten höher oder niedriger ausfallen als die geleisteten Zahlungen erhält dieser eine Rückzahlung oder muss eine Nachzahlung machen. Sie müssen die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode erstellen.

Beim Einzug Ihres Mieters sind sie außerdem verpflichtet, ihm eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung brauchen Mieter seit dem 01.11.2015 bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes. Der Mietvertrag alleine reicht hier nicht mehr aus. Der Mieter muss damit nachweisen, dass er tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. In der Bestätigung müssen Ihr Name und Ihre Anschrift, das Einzugsdatum des Mieters sowie sein Name und die Wohnungsanschrift enthalten sein. Vordrucke hierzu finden Sie vielfach im Internet. Sie müssen die Bescheinigung spätestens zwei Wochen nach Einzug Ihres Mieters auszustellen. Halten Sie sich nicht daran, wartet ein Bußgeld auf Sie.

Bevor Sie sich für die Vermietung Ihrer Wohnung entscheiden, ist es wichtig, dass Sie sich genaustens mit Ihren Pflichten als Vermieter auseinander setzen und sich gegebenenfalls Hilfe von einem Profi holen, um nachher nicht mit den Aufgaben überfordert zu sein.

Sie haben keine Zeit, sich um die Pflichten eines Vermieters zu kümmern? Kontaktieren Sie uns jetzt. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

So setzen Sie den optimalen Mietpreis fest

Viele Vermieter sind angesichts der Mietpreisbremse besorgt, beim Festlegen der Miete, etwas falsch zu machen. Tatsächlich sind die Regeln regional sehr unterschiedlich. Doch wenn Sie mit System und etwas Know-how vorgehen, ist das Finden des optimalen Mietpreises gar nicht so schwer. Die wichtigsten Aspekte haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Betrifft mich überhaupt die Mietpreisbremse?

Viele Vermieter sind verunsichert, wie viel Miete sie noch nehmen dürfen. Denn die sogenannte Mietpreisbremse hat die bestehenden Regeln noch einmal verschärft. Sie gilt bis jetzt aber nur in rund 300 der mehr als 11.000 Gemeinden in Deutschland. Allerdings vor allem in den Ballungszentren und deren Speckgürteln, also den bevölkerungsreichen Metropolen. Bevor Sie also Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie in Erfahrung bringen, ob diese in einer Gemeinde mit Mietpreisbremse liegt. Ob in Ihrer Gemeinde die Mietpreisbremse gilt, können Sie im Internet herausfinden. Wollen Sie lieber auf Nummer sicher gehen, wenden Sie sich an einen erfahrenen Profimakler oder direkt an die zuständige Behörde.

Ortsübliche Vergleichsmiete und Mietspiegel

Was kaum jemand weiß: Im immer noch gültigen Wirtschaftsstrafgesetz aus dem Jahr 1954 wurde festleget, dass die ortsübliche Miete um nicht mehr als 20 Prozent bei der Neuvermietung überschritten werden darf. An dieser Schwelle hat sich auch heute nichts verändert. Um also die Grenzen nicht zu überschreiten, müssen Sie sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Problem: Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete? Einfach gesagt ist sie der Mietpreis, der üblicherweise für Immobilien mit vergleichbaren Kriterien wie Art, Größe, Beschaffenheit, Lage und Ausstattung in der Gemeinde bezahlt wird. Wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, verrät der Mietspiegel. Allerdings hat die Sache ein paar Haken: Zunächst müssen Sie recherchieren, ob es für Ihre Gemeinde überhaupt einen Mietspiegel gibt. Dies erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, beziehungsweise einem Immobilienexperten der Region. Oft haben nur größere Städte einen Mietspiegel. Zusätzlich ist die ortsübliche Vergleichsmiete nicht immer auf dem gleichen Stand wie die eigentlich am Markt erzielbare Miete. Die Zahlen können veraltet sein. Da häufig nur größere Städte regelmäßig und in kurzen Abständen einen Mietspiegel erstellen. Ist kein Mietspiegel vorhanden, können Sie sich auch an der Marktmiete orientieren. Diese richtet sich nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage.

Wer bezahlt Ihren Mietpreis?

Angenommen Sie reizen Ihre gesetzlichen Möglichkeiten bis an die Grenzen aus, ist das nicht unbedingt der optimale Mietpreis. Eine hohe Miete verlängert den Zeitpunkt, bis Sie einen Mieter gefunden haben, erheblich. Für die Monate, in denen die Wohnung nicht vermietet ist, verlieren Sie nicht nur die Miete, sondern müssen auch noch die Nebenkosten tragen. Wenn Sie Pech haben, bezieht ein Mieter Ihre Wohnung nur, um nach einer günstigeren weiterzusuchen. So stehen Sie bald wieder vor dem Problem, einen neuen Mieter finden zu müssen. Das kostet Sie wieder die Vermarktung der Wohnung – eventuell müssen Sie sogar streichen – ganz zu schweigen von den Nebenkosten. Es geht also darum, einen realistischen Marktpreis auszuloten. Das können Sie in aller Regel ohne langjährige Marktkenntnisse kaum selbst herausfinden. Hier helfen Ihnen Profimakler weiter.

Optimierungen

Mietpreiserhöhungen sind auch trotz Mietpreisbremse weiter möglich, wenn der Standard der Wohnung angehoben wird. Achten Sie darauf, ob Ihre Immobilie eventuell von einem Milieuschutz betroffen ist. Der legt fest, wie weit der Standard angehoben werden darf. Grundsätzlich gilt: Werden beispielsweise eine Heizungsanlage nach modernsten Anforderungen, eine Fußbodenheizung oder ein hochwertiger Parkettfußboden eingebaut, kann ein Teil auf die Miete umgelegt werden. Wenn eine Modernisierung mindestens ein Drittel des Wertes einer vergleichbaren Neubauwohnung gekostet hat, sind Sie sogar von der Mietpreisbremse ausgenommen. Ohnehin empfiehlt es sich, Optimierungen zu finden, von denen auch der Mieter profitiert. So können zum Beispiel zusätzliche Stellflächen für PKW geschaffen oder Nischen im Mehrfamilienhaus in zusätzliche Abstellflächen umgewandelt werden.

Um den optimalen Mietpreis zu ermitteln, hilft es den Rat eines Experten einzuholen. Denn für die korrekte Einschätzung ist eine Menge an Hintergrundwissen, Kenntnis des Marktes und viel Erfahrung nötig.

Sind Sie sich unsicher bei der Ermittlung Ihres optimalen Mietpreises? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Foto: Stadtratte

Das erwartet Sie beim Notartermin

Weil es sich bei der Transaktion einer Immobilie um eine große Entscheidung und eine Menge Geld handelt, sieht der Gesetzgeber einen neutralen Fachmann vor: den Notar. Beim Notartermin bringen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie unter Dach und Fach und werden gleichzeitig vor übereilten Entscheidungen geschützt.

Wenn Sie nach hoffentlich nicht allzu langer Suche einen Käufer für Ihr Haus gefunden haben, ist die erste Hürde gemeistert. Sie haben womöglich jahrzehntelang  in Ihrem Eigenheim gelebt und Ihnen war es wichtig, nette Menschen für Ihre „Nachfolge“ zu finden. Nun steht der Vertragsabschluss an. Damit der Vertrag für den Verkauf Ihrer Immobilie rechtlich wirksam ist, muss ein Notar den Kaufvertrag beurkunden. Denn ein neutraler Fachmann soll vor übereilten Entscheidungen schützen, die Vertragsparteien belehren und sämtlichen Schriftverkehr mit den Behörden, wie das Stellen von Anträgen, übernehmen. Deshalb ist ein Immobilienkaufvertrag erst dann rechtlich vollzogen, wenn der Notar ihn beurkundet hat. In der Regel verfasst der Notar auch den Kaufvertrag. Serviceorientierte Makler bieten außerdem an, einen Entwurf vom Kaufvertrag zu erstellen.

Welche Aufgaben hat der Notar?                 

Zu den Aufgaben des Notars gehört es zwar nicht, die Bonität oder Zuverlässigkeit der Vertragspartner zu überprüfen. Dies hat ein Makler womöglich bereits in Ihrem Sinne erledigt. Der Notar aber kann dafür sorgen, dass dem Verkäufer keine Nachteile entstehen, falls der Käufer nicht zahlt. Er stellt eine Urkunde aus, die gleichzeitig einen Zwangsvollstreckungstitel bildet. Damit kann der Verkäufer eine Zwangsvollstreckung gegen den Käufer erwirken. Außerdem kann der Verkäufer in solchen Fällen vom Kaufvertrag zurücktreten.

Für einen schnellen und reibungslosen Ablauf benötigt der Notar folgende Unterlagen:

  • Kaufpreis
  • Termin der Übergabe
  • Angabe von Sachmängeln (falls vorhanden)
  • Grundbuchauszug
  • Persönliche Angaben

Wer privat ohne Makler eine Immobilie verkauft, wird in der Regel mehr Termine beim Notar benötigen. Mit einem Immobilienexperten ist nur ein Beurkundungstermin beim Notar notwendig. Bei diesem verliest der Notar den aufgesetzten Vertrag. Hier besteht auch die letzte Möglichkeit für Änderungen. Da ein Immobilienkaufvertrag nicht ohne weiteres zu verstehen ist, empfiehlt es sich, die  Beratungspflicht des Notars in Anspruch zu nehmen und sich ausführlich aufklären zu lassen. Dafür werden auch keine weiteren Kosten berechnet.

Auf Wunsch kann vor dem eigentlichen Beurkundungstermin außerdem ein Vortermin durchgeführt werden. Bei diesem wird ein Vertragsvorentwurf erstellt und die Vertragsbestandteile mit allen Parteien besprochen.

Sie sind sich unsicher über die notwendigen Unterlagen, die der Notar benötigt oder haben Fragen zum Ablauf der notariellen Beurkundung? Wir helfen Ihnen gern.

Foto: © djedzura?