Die WEG-Reform soll kommen. – Was wird sie bringen?

Trotz einiger Anpassungen stammt unser derzeitiges Wohnungseigentumsgesetz (WEG) noch von 1951. Höchste Zeit also für eine Reform. Es soll praxisnäher und den modernen Lebensverhältnissen angepasst werden. Bis Ende des Jahres soll der Gesetzentwurf kommen. Doch was würde sich ändern?

Viele Eigentümer und Verwalter von Immobilien bemängeln, dass das WEG in seiner jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß ist. Zum Beispiel Elektro-Auto-Ladesäulen: Wo und wie werden sie installiert? Durch wen? Wer entscheidet darüber? Und wer bezahlt es? Bereits im August hat die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ihren Abschlussbericht mit zahlreichen Vorschlägen für Änderungen zur WEG-Reform vorgelegt. Im Oktober hat der Bundesrat einen Entwurf eines Gesetzes beschlossen. Die wichtigsten Vorschläge sind folgende:

Die Beschlussfassung für bauliche Veränderungen soll erleichtert werden. Um beispielsweise barrierefreien Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder die Einrichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge umzusetzen, sollen künftig keine einstimmigen Beschlüsse mehr nötig sein. Eine einfache Mehrheit soll dann genügen.

Auch das Beschlussfähigkeitsquorum für Eigentümerversammlungen soll aufgehoben werden. In der Praxis ist es oft so, dass das Beschlussfähigkeitsquorum bei Erstversammlungen insbesondere in größeren Gemeinschaften oder in Gemeinschaften mit vielen auswärtigen Wohnungseigentümern oftmals nicht erreicht wird. Deshalb soll künftig nicht mehr die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sein müssen.

Zudem soll das Prozedere auch digitaler werden. So sollen Verwalter außerordentliche Versammlungen auch beispielsweise per E-Mail einberufen können. Aber auch den Eigentümern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, mit elektronischen Kommunikationsmitteln an Versammlungen teilzunehmen, also nicht mehr physisch anwesend sein zu müssen.

Außerdem sollen die Verwalter die Befugnis erhalten, Maßnahmen selbst zu entscheiden, die eine Versammlung der Eigentümer nicht erfordern. Damit sollen die Entscheidungswege für die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zeitlich verkürzt und organisatorisch vereinfacht werden.

Da die Reformvorschläge insgesamt eine deutliche Kompetenzerweiterung des Verwalters nach sich ziehen, soll auch ein Sach- und Fachkundenachweis für WEG-Verwalter eingeführt werden.

Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt zudem noch weitere Änderungen vor, die die Wohnungseigentümergemeinschaften flexibler und die Verwaltung von Immobilien effizienter gestaltet sollen. Immobilienexperten begrüßen die Reformvorschläge.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Zahl des Monats

25

25 kWh/(m²*a), also 25 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, zeichnet den niedrigsten und damit energieeffizientesten Wert (A+) auf Deutschen Energieausweisen aus. Er stellt das Minimum für den Endenergiebedarf sowie den Primärenergiebedarf eines Hauses dar. Das heißt: Ist der Wert höher als 25, so ist die Energieeffizienz niedriger. Die Skala reicht dabei von 0 (Energieeffizienzklasse A+) bis 250 (Energieeffizienzklasse H).

Der Endenergiebedarf eines Neubaus beispielsweise liegt in der Regel bei 50 kWh/(m²*a). Damit befinden sich Neubauten an der Grenze der Energieeffizienzklassen A und B. Der Durchschnittsverbrauch deutscher Wohngebäude liegt laut Verbraucherzentrale bei 160 kWh/(m²*a) und damit leider zwischen den Energieeffizienzklassen E und F.

 

 

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Wenn Sie im Alter umziehen – Was passiert mit Ihren Möbeln?

Vielen Senioren ist im Alter Ihr Haus zu groß. Die Kinder wohnen inzwischen mit der eigenen Familie woanders. Und weil der Gang die steile Treppe hinauf zu den alten inzwischen ungenutzten Kinderzimmern immer anstrengender wird, überlegen Senioren in eine kleinere und altersgerechte Wohnung zu ziehen. Häufig müssen sie sich dann auch von Möbeln wie der großen Schrankwand oder der langen Eck-Couch trennen. Doch wie kann man dabei noch das Beste herausholen?

Wie verkaufe ich meine Möbel am besten?

Nicht alle alten Möbel müssen in einen Container. Inzwischen gibt es Sammler für fast alle Möbelstücke. Mit etwas Glück zahlt Ihnen ein Antiquariat vielleicht sogar mehr, als Sie damals beim Kauf bezahlt haben. Über Online-Auktionen oder -Kleinanzeigen haben Sie gute Möglichkeiten, den passenden Interessenten zu finden.

Aber statt Online-Verkauf können Sie sich auch an einen Trödelhändler wenden. Er kommt zu Ihnen nach Hause – das spart Ihnen Zeit und Mühe. Wahrscheinlich versucht er aber, den Preis sehr nach unten zu verhandeln. Überprüfen Sie also, ob es ein seriöser Trödelhandler ist. Außerdem wissen Sie im Idealfall schon, wie viel Ihr Möbelstück wert ist.

Verschenken oder spenden?

Wenn Sie mit Ihren Möbeln keinen Gewinn machen möchten und sie in guten Händen wissen wollen oder sie jemandem geben möchten, der sie braucht, bietet sich verschenken oder spenden an. Vielleicht finden Sie schon in Ihrem Bekanntenkreis jemanden, der Interesse an Ihren guten Stücken hat. Andernfalls können Sie sich an eine Spendenorganisation wenden. Beim DRK oder bei der Agentur für Arbeit finden Sie Informationen zu Organisationen in Ihrer Nähe.

Es kommt auch nicht darauf an, ob Ihre Möbel noch in perfektem Zustand sind. Was Sie für wertlos halten, ist für andere vielleicht ein kleiner Schatz. Einige junge Leute kaufen günstige alte Möbel, um sie wiederherzurichten und ihnen einen modernen Anstrich zu verpassen. „Upcycling“ nennt sich das. Um diese Zielgruppe direkt anzusprechen, können Sie „Upcycling“ in Ihrer Beschreibung nutzen.

Entrümpelung Ihrem Käufer überlassen.

Wenn Sie sich mit dem Käufer einigen, dass er Ihre Möbel übernimmt, können Sie das in den Kaufvertrag aufnehmen. Ihr Käufer entscheidet dann, was mit den Möbeln geschieht. Das kann sich für beide Seiten lohnen. Ihr Käufer erhält kostenlos Möbel und Sie haben keine weitere Arbeit damit. Würde der Käufer sich um die Entrümpelung kümmern, können Sie auch den Kaufpreis etwas nach unten anpassen.

Ihr Umzugsunternehmen übernimmt die Entrümpelung.

Manche Umzugsunternehmen übernehmen auch Entrümpelungen. Zwar sparen Sie hier keine Kosten, jedoch nimmt das Umzugsunternehmen Ihnen die Arbeit ab und es wird alles am Umzugstag erledigt.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und sind sich noch nicht sicher, was Sie mit Ihren Möbeln machen können? Wir beraten sie gerne über Ihre individuellen Möglichkeiten.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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