Der optimale Käufer – So finden Sie ihn

Ständig klingelt das Telefon und im E-Mail-Postfach sind 99 ungelesene Nachrichten. Wer derzeit eine Immobilie verkaufen möchte, kann sich vor Anfragen kaum retten. Um sich um alle Interessenten zu kümmern, fehlt die Zeit – ganz zu schweigen von den Besichtigungen. Viele Immobilienverkäufer stehen vor der Frage, wie sie unter all den Interessenten den passenden Käufer für ihre Immobilie finden.

1. Besichtigungstouristen herausfiltern

Immobilienmakler kennen das „Phänomen“: vermeintliche Interessenten, welche die Immobilie besichtigen, aber gar nicht am Kauf interessiert sind – Besichtigungstouristen. Profi-Makler wissen aber, wie sie diese Gruppe von den wirklichen Interessenten trennen können. Fragen Sie zum Beispiel bereits vor dem Besichtigungstermin die vollständigen Kontaktdaten der Interessenten ab. Sie können sie aber auch einen Fragebogen ausfüllen lassen, indem Ihre Interessenten erste Angaben zu den einziehenden Personen, Preisvorstellungen und Finanzierungsmöglichkeiten machen müssen. Wer eine Immobilie nur zum Spaß besichtigen möchte, möchte solche Informationen meistens nicht angeben. Auch wenn die Angaben nur vage sind, haben Sie es vermutlich mit keinem wirklichen Interessenten zu tun. Online-Tools wie 360-Grad-Besichtigungen helfen ebenfalls die Interessenten von den Besichtigungstouristen zu trennen. Denn auch hier müssen Kontaktdaten hinterlegt werden.

2. Bonität prüfen

Wer seine Immobilie verkauft, möchte in der Regel auch wissen, ob sein Kaufkandidat sich diese auch leisten kann. Haben Sie sich für einen Käufer entschieden und dann stellt sich heraus, die Bank finanziert den Kauf nicht, kann die Rückabwicklung des Verkaufs drohen. Unter Umständen kostet Sie das sogar Geld. Abgesehen davon können Sie mit dem Vermarktungsprozess wieder von vorne beginnen. Profi-Makler überprüfen deshalb grundsätzlich die Zahlungsfähigkeit der in Frage kommenden Interessenten. Dazu fordern sie eine Finanzierungszusage beim Kreditinstitut der Bank des Kaufinteressenten an.

3. Endgültig auswählen

Im Idealfall gibt es auch nach der Bonitätsprüfung immer noch mehrere Kaufinteressenten, aus denen Sie nun den passenden Käufer auswählen müssen. Sie können sich natürlich für den Interessenten entscheiden, der Ihnen als erstes ein abgesichertes Kaufangebot unterbreitet. Sie können aber auch nach Sympathie entscheiden oder zur Not auch per Los. Sie können auch überlegen, wer am besten in Ihre Immobilie oder in die Nachbarschaft passt. Bei zusätzlichen Zahlungen sollten Sie vorsichtig sein. Sie können zwar an den Meistbietenden verkaufen. Nehmen Sie aber Zusatzzahlungen an, die nicht im Kaufvertrag festgehalten wurden, kann es schnell zu Problemen mit dem Finanzamt kommen.

Profi-Makler haben das alles genau im Blick. Durch ihre langjährige Erfahrung helfen sie Ihnen, schnell den passenden Käufer für Ihre Immobilie zu finden.

Sie suchen jemanden, der den richtigen Käufer für Sie findet? Kontaktieren Sie uns! Wir kümmern uns darum.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Zahl des Monats

48 Prozent

Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland besitzt eine Immobilie – laut Statistischem Bundesamt. Vom Immobilieneigentum ist das Einfamilienhaus die häufigste Form. 31 Prozent der privaten Haushalte besaßen zu Beginn des vergangenen Jahres ein eigenes Häuschen. 14 Prozent der deutschen Haushalte gehörten Eigentumswohnungen und fünf Prozent nannten Zweifamilienhäuser ihr Eigen.

Vier Prozent besaßen unbebaute Grundstücke und weitere vier Prozent zählten sonstige Gebäude zu ihrem Eigentum. Mehrfamilienhäuser besaßen noch zwei Prozent der privaten Haushalte Deutschlands. Dabei waren Mehrfachnennungen möglich. Interessant ist auch, dass je mehr Menschen in einem Haushalt leben, desto wahrscheinlicher ist es, dass einer davon eine Immobilie besitzt. Bei Haushalten mit mindestens vier Mitgliedern steigt der Eigentümeranteil auf 71 Prozent.

 

 

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Teilungsversteigerung: Wenn Erben sich nicht einig werden

Besteht kein Testament, wird eine Immobilie häufig an mehrere Hinterbliebene vererbt. Es entsteht eine Erbengemeinschaft. Das Problem: Nicht immer sind sich die Erben einig darüber, was mit der Immobilie passieren soll. Der letzte Ausweg ist die Teilungsversteigerung. Wir erklären, worum es sich dabei handelt und worauf Erben hier achten sollten.

Die Tochter möchte gerne selbst in die Immobilie einziehen, hat aber nicht das Geld, um ihre Geschwister auszuzahlen. Ihr Bruder möchte die Immobilie gerne verkaufen, ihre Schwester hält eine Vermietung für die beste Idee. Oftmals werden Erben sich auch nach mehreren Gesprächen nicht einig. Damit bleibt nur noch eine Notlösung: Die Teilungsversteigerung.

Wie und wo wird eine Teilungsversteigerung beantragt?

Jeder Teil der Erbengemeinschaft kann vom ersten Tag nach dem Erbfall an, eine Teilung des Nachlasses beantragen (vgl. § 2042 BGB). Der Antrag kann formlos schriftlich beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Allerdings benötigen Erben, um die Teilungsversteigerung zu beantragen einen Grundbuchauszug, der belegt, dass entweder der Erblasser oder die Erben selbst bereits als Eigentümer eingetragen sind.

Wie läuft die Teilungsversteigerung ab?

Wurde dem Antrag stattgeben, wird ein gerichtliches Verfahren angeordnet. Hierfür ermittelt zunächst ein Sachverständiger den Verkehrswert der Immobilie. Die Antragssteller können bei der Begehung der Immobilie dabei sein, um ihre eigenen Interessen zu vertreten. Deshalb empfiehlt es sich auch für die Miterben, die den Antrag nicht selbst gestellt haben, später mit in das Verfahren einzusteigen. Das ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

Anschließend folgt ein Bekanntmachungsteil. Hier veröffentlicht das Gericht alle wichtigen Informationen zur Immobilie. Dazu zählt nicht nur der Verkehrswert, sondern unter anderem auch die Quadratmeterzahl, der Grundbuchbestand und das Mindestgebot. Dieses wird ebenfalls vom Gericht festgelegt. Es entspricht nicht dem Verkehrswert, sondern besteht aus den Werten noch bestehender Hypotheken sowie einem Mindestbarbetrag.

Schließlich findet die Bietstunde an einem öffentlichen Termin teil. Hier können Interessenten auf die Immobilie bieten. Die Versteigerung endet, wenn das höchste Gebot dreimal laut vorgelesen wurde und es nicht mehr überboten wird. Anschließend muss der Bieter eine Sicherheitsleistung (zum Beispiel in Form eines Schecks) erbringen. Erst daraufhin wird über den Zuschlag verhandelt.

Selbstverständlich können auch die Miterben auf die Immobilie bieten. Sollte die Tochter aus dem obigen Beispiel also doch noch an eine entsprechende Geldsumme kommen, hätte Sie die Möglichkeit, die Immobilie auf diesem Wege zu erwerben.

Wie wird der Erlös aufgeteilt?

Der Erlös wird abzüglich aller bestehenden Belastungen nach einem Verteilungsschlüssel an die Erben ausgezahlt. Entscheidend ist dabei die Erbfolge. Im Beispiel der drei Geschwister von oben steht jedem der Erben der gleiche Anteil des Erlöses zu, sofern ein Erbe nicht einen anderen Gegenstand aus dem Erbe, wie etwa ein Auto behält.

Wieso ist eine Teilungsversteigerung nur eine „Notlösung“?

Grundsätzlich sollte eine Teilungsversteigerung nur als Notlösung genutzt werden. In der Regel können die Erben einen besseren Preis erzielen, wenn Sie die Immobilie ohne Einbeziehung des Gerichts verkaufen. Teilungsversteigerungen werden häufig von Sparfüchsen besucht, die hier hoffen, ein Schnäppchen zu machen. Bei einem Verkauf hingegen erreichen Sie eine größere Zielgruppe und können Ihre Immobilie bei Besichtigungen im besten Licht präsentieren.

Sie wollen Ihre geerbte Immobilie verkaufen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir unterstützen Sie gerne.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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